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Klimaaktivisten vs Autos

Hallo,

heute habe ich einen Artikel im Internet gelesen, nachdem radikale Klimaaktivisten im Sommer 2022 zur Durchsetzung ihrer Ziele eine Beschädigung von fremden Eigentum (hier Autos, wahrscheinlich eher SUV´s) beschädigen wollen und das dann auch legitim finden!! Nun fahre ich zwar keinen SUV, sondern einen Geländewagen, aber das ist dann wohl Egal! Nun überlege ich, ob ich mir eine Rundum Kamera zulegen sollte, um dann wenigstens Bilder vom Täter und dem Zeitpunkt einer eventuellen Beschädigung zu haben!

Eigentlich dachte ich, dass ich in einem gemäßigten Bezirk in Berlin wohne, aber nachdem ich vor einiger Zeit 2 Lackkkratzer in meinen Türen festgestellt habe, bin ich mir da weiss Gott nicht mehr so Sicher! Da ich Rentner bin kann ich mir kein E-Auto leisten! Hat Jemand Vorschläge?

Danke!

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83 Antworten

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. November 2021 um 11:31:03 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. November 2021 um 11:23:48 Uhr:

 

 

Nein, ich rufe nicht zur Gewalt aus... schön, wenn einem dies in den Mund gelegt wird.

Ich schrieb, was ich persönlich machen würde... nicht, was andere machen sollen. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Empfehlung: Lesen, verstehen, nochmal nachdenken.... dann posten.

 

Verhältnismäßigkeit kann man nicht beschreiben, da es auf die konkrete Situation ankommt. Ob man verhältnismäßig gehandelt hat, entscheidet am Ende ein Gericht.

Tritt dir einer gegen das Auto dürfte man Probleme wegen Körperverletzung bekommen, wenn man demjenigen einfach eine klatscht. Steht er da mit einem Flammenwerfer, wäre gegebenenfalls eine Schusswaffe sogar noch zulässig.Beides Extremfälle mit ganz vielen kleinen Abstufungen dazwischen.

Flammenwerfer?

Es geht um Sachbeschädigung, Und Du argumentierst mit dem StGB und das Du es " bis zum letzten ausreizen" würdest.

Ergo im extrem Fall Gewalt.

Körperliche Gewalt bei Sachbeschädigung, ist nie Verhältnismäßig!

So viel zum Lesen und Verstehen.

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei Notwehr. Notwehr muss erforderlich und geeignet sein, den gegenwärtigen Angriff auf ein schützenswerte Österreich Rechtsgut (ja, darunter fällt auch Eigentum) abzuwenden. Hierbei gilt der Grundsatz, dass Recht nicht dem Unrecht weichen braucht und dass man sich selbst auch nicht in Gefahr begeben muss. Der Einsatz von Waffen aller Art kann also im vorliegenden Fall durchaus berechtigt sein.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. November 2021 um 11:35:00 Uhr:

Zitat:

@jetme schrieb am 22. November 2021 um 11:26:35 Uhr:

...also ich war mal im Schützenverein, da musste man Prüfungen ablegen...und da hieß es u.a., dass man zur Wahrung von Eigentum durchaus auch eine Schusswaffe einstzen darf!

Jaein... sofern der Angreifer selbst bewaffnet ist mit einer potentiel tödlichen Waffen kann das vor Gericht noch gut ausgehen. Sofern der Angreifer jedoch keine Gefahr für das eigene Leib und Leben darstellt wird man dafür riesigen Ärger bekommen.

Ein Angreifer stellt per se eine Gefahr für Leib und Leben dar, da man überhaupt nicht wissen kann, wie gewaltbereit der Angreifer ist und welche Waffen er ggf. dabei hat. Ausnahme wäre hierbei, wenn die Machtverhältnisse deutlich für einen sprechen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. November 2021 um 11:46:47 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. November 2021 um 11:36:40 Uhr:

 

Das ist deine Meinung, jedoch nicht die gänige Rechtspraxis.

Ich lass mich gerne belehren.

Quellen?

Im Wachdienst , zivil wie hoheitrechtlich, ist die körperliche Gewalt eines Unbewaffneten der Sachbeschädigung begeht nicht Verhältnismäßig.

Adäquates Mittel zur Gefahrenabwehr ist hier der Notruf, und keines Fall körperliche Gewalt.

Im Wachdienst gelten auch andere Vorschriften.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. November 2021 um 15:44:53 Uhr:

 

Geschichte wiederholt sich einfach immer wieder.

So ist es. Nur werden die Parallelen selbst dann noch geleugnet, wenn sie offensichtlich sind. Die Mechanismen jeder Art von Gesinnungsdenken sind stets identisch, nur die Inhalte variieren. Und jedes Mal ist das Volk oder zumindest ein Großteil desselben überzeugt, das Richtige und Gute damit zu tun.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 22. November 2021 um 15:57:14 Uhr:

...... Der Einsatz von Waffen aller Art kann also im vorliegenden Fall durchaus berechtigt sein.

Hier ging es um ein Mitglied eines Schützenvereins, dem TE. Dieses Mitglied darf sich bestimmte Waffen beschaffen, er darf sie gesichert, verschlossen und nicht schussbereit zu Hause aufbewahren, er darf sie zu einem Event transportieren, die Waffe darf dabei nicht schussbereit sein , ein Zugriff auf sie durch Dritte darf nicht möglich sein, und auf dem Event darf er unter Einhaltung strengster Auflagen und Überwachung ein wenig rumballern, in der Regel ist das ein Schießstand. Punkt, mehr darf ein sogenannter Sportschütze auch nicht.

Er darf nicht mit seiner Wumme, schussbereit auf die Straße treten und dann auf jemanden schießen der sich an seinem Auto zu schaffen macht, dann wandert er ab, das hat nichts mit Notwehr oder ähnlichem zu tun.

Vielleicht passend: Die Geschichte, wie eine paranoide Bürgerwehr in der US-Provinz eine Hippiefamilie in deren Bus angegangen ist, weil sich im Internet Gerüchte verbreiteten, dass die "Linken" kommen, um das Privinznest zu verwüsten: https://www.wired.com/.../

In anderen Worten: Seid keine paranoiden Hinterwäldler. :eek:

Ich denke, ich kann hier bedenkenlos ein Schlösslein anhängen.

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