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Kleingewerbe, gibt es dort Mindestvorraussetzungen?

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 22:28

Mahlzeit ich spiele mit dem Gedanken ein Kleingewerbe von KFZ Reparaturen anzumelden um das bisssel Schwarzarbeit das ich übers Jahr so mache rechtlich abzusichern (da gehts nur um paar Hundert Euro)

Also mal so gefragt, gibt es beim Kleingewerbe eine Untergrenze vonwegen "mindestens XY viel Euro im Monat/Jahr" oder ist das auch Okay wenn das mal 3 Monate garkein Gewinn abwirft weil man im Bekanntenkreis halt grade nichts hat.

Nicht zuletzt wär ein Gewerbe halt auch deshalb ganz gut um sich bei Händlern anzumelden die nur an Gewerbetreibende verkaufen da gehts mir nicht ums steuern sparen sondern wirklich nur drum überhaupt bei den Läden kaufen zu können (Winkler, Würth, Metro)

Dann noch so gefragt als Adresse ist dann natürlich mein Wohnort gibts dann irgendwelche Bestimmungen zu meiner Garage (Arbeits oder Umweltschutz) oder ist das im Kleingewerbebereich bei dem kaum Abfälle anfallen egal?

Beste Antwort im Thema

Also um eine KFZ Werkstatt zu eröffnen, musst du Meister sein und als Selbstständiger Handwerksmeister in Deutschland bist du Zwangmitglied in der recht teuren HWK und hast natürlich Meisterpflicht.

Dazu gehören natürlich eine Betriebsstätte und wenn da jemand genau hinschaut, die Auflagen im Bereich Umweltschutz und Brandschutz. Arbeitsschutzvorschriften gelten für dich als Chef nicht. Die hinreichenden Arbeitsschutzvorschriften (Berufsgenossenschaft) gelten nur für Arbeitnehmer die geschützt werden müssen.

Wenn du natürlich nur Autoteile kaufst/verkaufst, etc. ist dies kein Handwerksbetrieb, sondern ein Handelsgewerbe, bei dem du in der IHK Beitragspflichtig bist (die ersten Jahre oft Kostengünstig, danach nach Umsatz, der Beitrag ist überschaubar), du unterliegst idr. der einfachen Einnahme/Überschussrechnung und das wars.

Grundsätzlich darfst du ein Gewerbe nur in Gewerberäumen, bzw. auf Gewerbeflächen und nicht in Wohnräumen / Wohnflächen oder ähnlichem Betreiben, und ohne Nutzungsänderungsgenehmigung auch nicht in einer Garage, in der ausschließlich PKWs abgestellt werden dürfen und keine Möbel oder ein Gewerbe betrieben werden. Die Frage ist, ob sich das Bauordnungsamt dafür interessiert, oft werden sie nur auf Grund von Anzeigen (Nachbar) aktiv...

Hauptproblem ist m.E., dass das einiges an Papierkram mit sich bringt, vor allem bzgl. Finanzamt. Wenn du über 17.500€ Umsatz kommst, bist du Umsatzsteuerpflichtig, musst eine Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung im ersten Jahr online über Elster Online abgeben, in den folgejahren Quartalsweise und bitte Pünktlich bis zum 10. Tag des Folgejahres und Online auch einige sehr nervige Anlagen ausfüllen, die nicht "selbstredend" sind, die man als normalsterblicher Akademiker ohne weiteres nicht versteht und die Felder werden auch jährlich neu gemischt, so dass man sich bei jeder Steuererklärung neu einarbeiten muss.

Ich würde als schauen, dass irgendwie als Handesbetrieb in die IHK zu kriegen und fertig.

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Das FA wird klären, aufgrund der Einnahmen, ob es sich um Hobby oder Gewerbe handelt. Natürlich Must du profitorientiert wirtschaften. Entsprechend halten sich Abschreibungsmöglichkeiten in Grenzen

Meister vorhanden? Sonst nur Scheibenwischerblätter wechseln.

Kannst du die Gewerbesteuerabrechnung erstellen oder brauchst du jemanden?

Wo wohnst du? Mischgebiet? Sonst darfst du Max beim Kunden vor seiner Haustüre die Batterie wechseln!

....

Hab auch Nebengewerbe auf Basis Kleinunternehmer.

Wenn du nix machst mal ist das egal,dein Problem wenn nix machst,wichtig ist das bei der jährlichen Gewinnermittlung nicht ständig nasse rauskommt,kann sei dann dir macht das Gewerbeamt die Bude dicht.

Wie das in deinem Fall mit ner Betriebshaftpflicht aussieht weiß ich ne,im KFZ Gewerbe bin ich da überfragt,jedoch musst du im Falle einer Autowerke dich an die gesetzlichen Vorschriften halten,wo das anfängt u.wo aufhört,kein Plan.

Ich hab z.B.Detektei u.Veranstaltungsservice,da hab ich kein Materialeinsatz u.arbeite nur außerhalb, hab nur mal die Sachkunde im Bewachungsgewerbe gemacht.

Zitat:

@Nonameguzzi schrieb am 17. Januar 2019 um 23:28:50 Uhr:

Mahlzeit ich spiele mit dem Gedanken ein Kleingewerbe von KFZ Reparaturen anzumelden um das bisssel Schwarzarbeit das ich übers Jahr so mache rechtlich abzusichern (da gehts nur um paar Hundert Euro)

Dieser Plan prallt nahezu 100% sicher an dem Hindernis namens "Meisterzwang" ab.

Also um eine KFZ Werkstatt zu eröffnen, musst du Meister sein und als Selbstständiger Handwerksmeister in Deutschland bist du Zwangmitglied in der recht teuren HWK und hast natürlich Meisterpflicht.

Dazu gehören natürlich eine Betriebsstätte und wenn da jemand genau hinschaut, die Auflagen im Bereich Umweltschutz und Brandschutz. Arbeitsschutzvorschriften gelten für dich als Chef nicht. Die hinreichenden Arbeitsschutzvorschriften (Berufsgenossenschaft) gelten nur für Arbeitnehmer die geschützt werden müssen.

Wenn du natürlich nur Autoteile kaufst/verkaufst, etc. ist dies kein Handwerksbetrieb, sondern ein Handelsgewerbe, bei dem du in der IHK Beitragspflichtig bist (die ersten Jahre oft Kostengünstig, danach nach Umsatz, der Beitrag ist überschaubar), du unterliegst idr. der einfachen Einnahme/Überschussrechnung und das wars.

Grundsätzlich darfst du ein Gewerbe nur in Gewerberäumen, bzw. auf Gewerbeflächen und nicht in Wohnräumen / Wohnflächen oder ähnlichem Betreiben, und ohne Nutzungsänderungsgenehmigung auch nicht in einer Garage, in der ausschließlich PKWs abgestellt werden dürfen und keine Möbel oder ein Gewerbe betrieben werden. Die Frage ist, ob sich das Bauordnungsamt dafür interessiert, oft werden sie nur auf Grund von Anzeigen (Nachbar) aktiv...

Hauptproblem ist m.E., dass das einiges an Papierkram mit sich bringt, vor allem bzgl. Finanzamt. Wenn du über 17.500€ Umsatz kommst, bist du Umsatzsteuerpflichtig, musst eine Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung im ersten Jahr online über Elster Online abgeben, in den folgejahren Quartalsweise und bitte Pünktlich bis zum 10. Tag des Folgejahres und Online auch einige sehr nervige Anlagen ausfüllen, die nicht "selbstredend" sind, die man als normalsterblicher Akademiker ohne weiteres nicht versteht und die Felder werden auch jährlich neu gemischt, so dass man sich bei jeder Steuererklärung neu einarbeiten muss.

Ich würde als schauen, dass irgendwie als Handesbetrieb in die IHK zu kriegen und fertig.

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 22:45

Gute Frage würde spontan auf Wohngebiet tippen mein Nachbar hat aber auch ein Nebengewerbe jedoch im bezug auf IT Dienstleistungen den kann ich das aber sicher Fragen ist auch Mitglied im Gemeinderat.

das mit dem Meister ist nicht ganz das Problem in der Schule wurde halt nur minimal aufs Kleingewerbe eingegangen es macht ja keiner den Meister nur um ein Kleingewerbe anzumelden.

Ein Kleingewerbe ist im Bezug auf die Buchführung ja ein Kleinkram eine Doppelte Buchführung kann man sich schenken und die Einnahmen könnte man sogar ganz normal im Lohnsteuer Jahresausgleich abfertigen.

Der Große Punkt ist halt das ich halt hin und Wieder mal jemanden bei der Elektrik helfe, da mal nen Scheinwerfer tausche, hier und da mal etwas Kleinkram mache da bekommt man halt mal 50€ in die Hand gedrückt und das würde ich gerne Versteuern um beiläufig noch die Möglichkeit zu haben bei Läden zu kaufen wo man nur als Gewerbetreibener ran kommt.

Typisch Deutschland...

Als ehrlicher Bürger bist Du der Dumme und wirst von Auflagen erschlagen!

Es gibt durchaus auch so ettliche Arbeiten die man am KFZ ausführen darf, ohne Meister zu sein, einen sogenannten Tankstellenkatalog...

Zitat:

Kannst du die Gewerbesteuerabrechnung erstellen oder brauchst du jemanden?

Zumindest bei uns in der Gegend ist der Freibetrag, bis zu dem man mit dem Thema Gewerbesteuer nichts zu tun hat bei etwa 24.000€ nettogewinn pro Jahr....

Zitat:

Wenn du nix machst mal ist das egal,dein Problem wenn nix machst,wichtig ist das bei der jährlichen Gewinnermittlung nicht ständig nasse rauskommt,kann sei dann dir macht das Gewerbeamt die Bude dicht.

Nasse interessiert das Gewerbeamt überhaupt nicht, sondern das Finanzamt erkennt wenn du nur Minus machst und kaum Umsatz das ganze irgendwann nicht mehr an...

 

Das wichtigste ist, dass du nicht die Leute fragst, die sich nicht selbstständig gemacht haben, sondern die Leute die sich selbstständig gemacht haben. Die erste Fraktion kann dir halt nur 1000 Gründe sagen, es nicht zu tun, die zweite Fraktion echte Erfahrungen mitteilen.

Lg, Mark

(Mit 100€ in die Selbstständigkeit, gestartet, knapp 30€ aufm Gewerbeamt gelassen, nen Stemper mit Stempelkissen, Rechnungs & Quittungsblock gekauft und n paar Visitenkarten von Vistaprint, schon war ich Chef, diesen Monat vor 10 Jahren).

Zitat:

Gute Frage würde spontan auf Wohngebiet tippen mein Nachbar hat aber auch ein Nebengewerbe jedoch im bezug auf IT Dienstleistungen den kann ich das aber sicher Fragen ist auch Mitglied im Gemeinderat.

das mit dem Meister ist nicht ganz das Problem in der Schule wurde halt nur minimal aufs Kleingewerbe eingegangen es macht ja keiner den Meister nur um ein Kleingewerbe anzumelden.

Ein Kleingewerbe ist im Bezug auf die Buchführung ja ein Kleinkram eine Doppelte Buchführung kann man sich schenken und die Einnahmen könnte man sogar ganz normal im Lohnsteuer Jahresausgleich abfertigen.

Die Frage wie genau das Bauordnungsamt hin schaut, ist regional unterschiedlich. In manchen Gegenen prüfen sie jede Gewerbeanmeldung, in anderen Gegenden interessiert es sie garnicht.

Für KFZ Reparaturen wie z.B. erneuerungen von Scheinwerfern ist MEISTERZWANG, ob mit oder ohne Kleingewerbe ist egal...

Buchführung bis 200.000€ (glaube ich) Jahresumsatz und bis 50.000€ Jahresnettogewinn ist in der Regel die einfache Einnahme / Überschussrechnung, das heist, du schreibst auf was du eingenommen hast, was du ausgegeben hast und ziehst n Strich drunter.

Die Problematik in den letzten 2-3 Jahren ist eher, dass mitlerweile alle Anlagen durch Selbstständige nur noch Online an die Finanzämter zu ermitteln sind. Ab einem Umsatz von 17500€ bist du Umsatzsteuerpflicht, das heist, du hast online deine Umsatzsteuervoranmeldung zu übermitteln (im ersten Jahr monatlich, danach bis zu einem gewissen Umsatz Quartalsweise), du musst deine Umsatzsteuerjahreserklärung machen, du musst deine Einkommenssteuererklärung komplett elektronisch übermitteln incl. der Anlage Einnahme/Überschussrechnung, der Anlage G Gewerbe, du musst deine Abschreibungsgegenstände online Anlegen und selbst die Abrechnung über Fahrkostenauslagen ist n extra Punkt, da sitzt man länger dran...

Vor allem akzeptiert der Computer die Formulare nicht, wenn sie nicht 100%ig richtig ausgefüllt sind.

Früher war das einfacher, da hat man das auf Papier eingereicht und wenn eine Zahl im falschen Feld stand, hat der Finanzbeamte das schon in das richtige Feld geschoben und fertig. Die letzten 3 Jahre ist das doch ziemlich aufwändig geworden und jedes Jahr hat man das Gefühl, die nehmen alle Felder und Kennzahlen, werfen die in nen Würfelbecher und verteilen alles neu...

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 22:56

Wenn ich grob überschlage was ich letztes Jahr an Geld bekommen habe fürs Nebenbei bissel arbeiten da komme ich auf max 100€ im Monat ich hab schon etwas bedenken das sich irgendeine Staatliche Stelle findet die meint das sowas viel zu wenig ist um ein ensthaftes Gewerbe zu sein.

Der Meisterzwang ist nicht das Problem ab März erfülle ich den...

Jedoch finde ich das von dir Beschriebene schon recht umfangreich dafür das es im Jahr keine 2000€ sind von denen ich hier rede...

Vor 5 Jahren hätte ich dir gesagt, nim 30€ in die Hand und mach das. Wie gesagt, seit 2016 haben sich da die Zeiten geändert... Heute würde ich dir sagen, kauf deinen Kram im Internet und bleib der Schwarzarbeiter... Die sinkende Anzahl an Unternehmensgründungen (Statistisch) kommt nicht von ungefähr... Wenn du unbedingt n Gewerbenachweis brauchst, um irgendwo ein zu kaufen, nimm den vom Kumpel oder bastel dir einen...

Dazu kommen halt dann noch so späße wie z.B. das Landesamt für Information und Technik, was dich dann für die Unternehmerstatistik auswählen kann. 5 Jahre lang musst du dann alle Daten deiner Bilanz jährlich an das Amt melden. Ist natürlich scheisse, wenn du als "Kleingewerbetreibender" unter 200.000€ Jahresumsatz keine Bilanz hast und man dir bei Bußgeldandrohung von 1500€ erklärt, dass muss dein Steuerberater machen den du nicht hast, und du sollst als nicht Inventarisierungspflichtiger Betrieb deinen Inventarbestand aus dem Vorjahr melden...

Den Spass habe ich hinter mir und als ich mitgeteilt habe, dass wir uns dann vorm Verwaltungsgericht treffen und das Gericht gerne noch einen Finanzsachverständigen hinzuziehen kann, der erklären kann wie man aus den ordentlichen Zahlen EINNAHMEN, AUSGABEN den Inventarbestand aus dem Vorjahr heraus bekommen soll, oder wo es eine Zeitmaschiene gibt damit ich ins Vorjahr reisen kann um eine Inventur zu machen und meine Schrauben im Vorjahr zu zählen, bat man mich dass doch einfach zu schätzen. Das klappte dann auch nicht, weil meine Schätzung intern mit der Umsatzsteuer abgeglichen wurde und man bat mich dann, so zu schätzen dass die Endsumme Centgenau mit der Umsatzsteuer aufgeht. Letztes Jahr schrieb man mir immerhin eine freundliche Erinnerung, am 29. November, dass ich die Abgabefrist bis zum 23 Dezember nicht eingehalten habe und setzte mir eine neue Frist bis zum 12. Dezember...

Wenn du zu Hause in deinem Kellerbüro ein Gewerbe anmeldest und einen "betrieblichen" Ordner in den Schrank stellst, dann wird der Raum gewerblich genutzt und muss vom Wohnraum F90 Feuerschutzgetrennt sein, was mindestens eine entsprechende Blechtüre und ein Brandschutzgutachten erfordert, und eine Geräuschemissionsberechnung sowie eine Nutzungsänderungsgenehmigung.

Wenn du irgendwas im Internet vor hast, vergiss das gleich, du musst sowohl die ganzen Auskunftssachen, Pflichtangaben, Wiederufsbelehrungen & Co angeben, wie tausende Pflichtangaben die sich schneller ändern als du nachkommst, wenn du etwas verschickst musst du nach neuem VerpackungsGesetz Mitglied in irgend nem Entsorgungsblablabla sein, was dich min. 75€ im Jahr kostet und ohne die Mitgliedschaft musst du nachweisen, dass deine Verpackungen in diesem Resyclingfond lizenziert sind... Wenn du dein Zeug in gebrauchten Kartons verschickst, kannst du ja nicht nachweisen dass sie lizenziert sind... Dafür wirst du in eine öffentlich einsehbare Onlineliste eingetragen, die Abmahnanwaltsgroßkanzleien mit den Internetangeboten abgleichen und dir jedes mal ne Abmahnung von 700-1500€ für jeden Fehler schicken. Als Privatmann (Schwarzarbeiter) kriegst du natürlich keine Abmahnung, weil da die höchstgrenze gedeckelt ist und sich das für die Kanzleien nicht lohnt.

Ähnlich beknackt sind die Vorschriften zur Energieeffizienzklassengelump von Elektrogeräte, verkaufe als gewerblicher Verkäufer also besser keine gebrauchte Glühlampe auf EBay, die Abmahnung kann dich ohne richtige Deklaration mal eben 800€ kosten...

Und denk bitte auch dran, egal ob Umsatz oder kein Umsatz, jeden Abend ordentlich dein Kassenbuch aus zu füllen.

(Bei Verwendung einer 10€ teuren offenen Ladenkasse).

Beim Verkauf von Öl, egal ob als Handwerks oder Handelsbetrieb musst du Altöl natürlich ordnungsgemäß zurück nehmen und einen Altölverwertungsnachweis führen. Als Haushalt (auch wenn es nur ein Gewerbebetrieb ist) wünschte meine Heimatstadt dass ich die Städischen Mülltonnen aboniere, weil dass muss jeder. Leider hätte ich da nichts reinfüllen dürfen, weil ich keinen gewerblichen Müll in die Tonnen werfen darf...

Teure Deko, aber nicht mal schön an zu sehen...

In der HWK darfst du übrigends neben saftiger Beiträge natürlich auch die Ausbildungsplatzabgabe (egal ob du nen Azubi hast oder nicht) bezahlen, die Zeitung die du dafür Monatlich bekommst, ist zwar nicht Lesenswert, aber man kann damit wenigstens Fenster putzen... Strom für Gewerbetreibende ist auch teurer als Privatstrom... Und dann haben wir noch die neue DSGVO, wonach du jeden Kunden 10 Zettel unterschreiben lassen musst, damit du ihn überhaupt anrufen darfst, weil du ohne das seine Daten gar nicht speichern darfst, nicht einmal in einem Karteikasten niederschreiben darfst. Wenn dir jemand eine Whatsapp schickt und dadurch sein Name und seine Telefonnummer auf deinem Smartphone gespeichert wurde, ohne dass du was gemacht hast, hast du schon wieder gegen die DSGVO verstoßen...

Eines der "Urban Legends" hingegen ist, dass man im KFZ Bereich einen Ölabscheider braucht. Das ist totaler Quatsch, weil schon seit ettlichen Jahren blos noch "trockene" KFZ Werkstätten genehmigt werden, die weder einen Bodenabfluss haben dürfen, noch "Betriebliche Abwässer" einleiten dürfen und damit gibt es gar nicht mehr, was man an diesen Ölabscheider anschließen könnte. Demnach braucht man den wirklich nicht...

Das betrifft nur "Altgebäude"...

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 23:48

Hah das mit dem Abscheider wusste ich da bin ich sogar als Sachkundiger zur Monatlichen Überprüfung berechtigt und darf Bedarfgerechte Reinigungsintervalle festlegen.

Bringt mir blos nichts wenn ich keinen Abscheider habe....

Das mit der DSGVO ist nicht das Problem alle Leute für die ich bisher was mache hab ich so oder so schon auf WhatsApp und stammen aus meinem Freundeskreis.

Zum Thema HWK Beiträge da finde ich im FAQ der HWK Karlsruhe in deren Zuständigkeit ich fallen würde das hier:

__________________________________________________________________

Personen, die einen Gewerbebetrieb gemäß § 90 Absatz 3 der Handwerksordnung

(Kleingewerbe) betreiben und im Bemessungsjahr einen Gewinn erzielen,

der kleiner als €5.200,-- ist, werden vom Beitrag befreit. Ein Kleingewerbe

im Sinne von § 90 Abs. 3 der

Handwerksordnung betreibt, wer

1. eine Gesellenprüfung in einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung

(Vollhandwerke) erfolgreich abgelegt hat und

2. die Gewerbetätigkeit Bestandteil der Erstausbildung in diesem Handwerk war und

3. die Tätigkeit mehr als 50 % der gewerblichen Tätigkeit insgesamt ausmacht.

___________________________________________________________________

Somit wäre ich mit meinen rund 2000 Jährlich doch eigentlich fein raus.

Anlage A beinhaltet "Kraftfahrzeugtechniker"

Jap. Das stimmt. Du weist ja, "ein Weiser Mann prüft bevor er spricht, glaubt dem gemeinen Pöbel nicht."

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