Kleingewerbe, gibt es dort Mindestvorraussetzungen?

Mahlzeit ich spiele mit dem Gedanken ein Kleingewerbe von KFZ Reparaturen anzumelden um das bisssel Schwarzarbeit das ich übers Jahr so mache rechtlich abzusichern (da gehts nur um paar Hundert Euro)

Also mal so gefragt, gibt es beim Kleingewerbe eine Untergrenze vonwegen "mindestens XY viel Euro im Monat/Jahr" oder ist das auch Okay wenn das mal 3 Monate garkein Gewinn abwirft weil man im Bekanntenkreis halt grade nichts hat.

Nicht zuletzt wär ein Gewerbe halt auch deshalb ganz gut um sich bei Händlern anzumelden die nur an Gewerbetreibende verkaufen da gehts mir nicht ums steuern sparen sondern wirklich nur drum überhaupt bei den Läden kaufen zu können (Winkler, Würth, Metro)

Dann noch so gefragt als Adresse ist dann natürlich mein Wohnort gibts dann irgendwelche Bestimmungen zu meiner Garage (Arbeits oder Umweltschutz) oder ist das im Kleingewerbebereich bei dem kaum Abfälle anfallen egal?

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Also um eine KFZ Werkstatt zu eröffnen, musst du Meister sein und als Selbstständiger Handwerksmeister in Deutschland bist du Zwangmitglied in der recht teuren HWK und hast natürlich Meisterpflicht.
Dazu gehören natürlich eine Betriebsstätte und wenn da jemand genau hinschaut, die Auflagen im Bereich Umweltschutz und Brandschutz. Arbeitsschutzvorschriften gelten für dich als Chef nicht. Die hinreichenden Arbeitsschutzvorschriften (Berufsgenossenschaft) gelten nur für Arbeitnehmer die geschützt werden müssen.

Wenn du natürlich nur Autoteile kaufst/verkaufst, etc. ist dies kein Handwerksbetrieb, sondern ein Handelsgewerbe, bei dem du in der IHK Beitragspflichtig bist (die ersten Jahre oft Kostengünstig, danach nach Umsatz, der Beitrag ist überschaubar), du unterliegst idr. der einfachen Einnahme/Überschussrechnung und das wars.

Grundsätzlich darfst du ein Gewerbe nur in Gewerberäumen, bzw. auf Gewerbeflächen und nicht in Wohnräumen / Wohnflächen oder ähnlichem Betreiben, und ohne Nutzungsänderungsgenehmigung auch nicht in einer Garage, in der ausschließlich PKWs abgestellt werden dürfen und keine Möbel oder ein Gewerbe betrieben werden. Die Frage ist, ob sich das Bauordnungsamt dafür interessiert, oft werden sie nur auf Grund von Anzeigen (Nachbar) aktiv...

Hauptproblem ist m.E., dass das einiges an Papierkram mit sich bringt, vor allem bzgl. Finanzamt. Wenn du über 17.500€ Umsatz kommst, bist du Umsatzsteuerpflichtig, musst eine Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung im ersten Jahr online über Elster Online abgeben, in den folgejahren Quartalsweise und bitte Pünktlich bis zum 10. Tag des Folgejahres und Online auch einige sehr nervige Anlagen ausfüllen, die nicht "selbstredend" sind, die man als normalsterblicher Akademiker ohne weiteres nicht versteht und die Felder werden auch jährlich neu gemischt, so dass man sich bei jeder Steuererklärung neu einarbeiten muss.

Ich würde als schauen, dass irgendwie als Handesbetrieb in die IHK zu kriegen und fertig.

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Ich könnte mit folgendes denken:
also Würth kauft auch zu, und schlägt ordentlich drauf. Hat sein Marketingkonzept.
Ich: Qualität oder Spezialsachen finde ich auch ohne W. ok erfordert Zeitaufwand, ist aber wirtschatlich: entweder Kleingewerbe wo extra Zeit und Interesse vorhanden ist, oder Massenbetrieb, dann ist Preisersparnis * Menge ebenso ein hoher Faktor.
Und Metro usw kannst vergessen wenn du kein Gastronom bist., in Zeiten des I-Net.

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