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Kleingewerbe, gibt es dort Mindestvorraussetzungen?

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 22:28

Mahlzeit ich spiele mit dem Gedanken ein Kleingewerbe von KFZ Reparaturen anzumelden um das bisssel Schwarzarbeit das ich übers Jahr so mache rechtlich abzusichern (da gehts nur um paar Hundert Euro)

Also mal so gefragt, gibt es beim Kleingewerbe eine Untergrenze vonwegen "mindestens XY viel Euro im Monat/Jahr" oder ist das auch Okay wenn das mal 3 Monate garkein Gewinn abwirft weil man im Bekanntenkreis halt grade nichts hat.

Nicht zuletzt wär ein Gewerbe halt auch deshalb ganz gut um sich bei Händlern anzumelden die nur an Gewerbetreibende verkaufen da gehts mir nicht ums steuern sparen sondern wirklich nur drum überhaupt bei den Läden kaufen zu können (Winkler, Würth, Metro)

Dann noch so gefragt als Adresse ist dann natürlich mein Wohnort gibts dann irgendwelche Bestimmungen zu meiner Garage (Arbeits oder Umweltschutz) oder ist das im Kleingewerbebereich bei dem kaum Abfälle anfallen egal?

Beste Antwort im Thema

Also um eine KFZ Werkstatt zu eröffnen, musst du Meister sein und als Selbstständiger Handwerksmeister in Deutschland bist du Zwangmitglied in der recht teuren HWK und hast natürlich Meisterpflicht.

Dazu gehören natürlich eine Betriebsstätte und wenn da jemand genau hinschaut, die Auflagen im Bereich Umweltschutz und Brandschutz. Arbeitsschutzvorschriften gelten für dich als Chef nicht. Die hinreichenden Arbeitsschutzvorschriften (Berufsgenossenschaft) gelten nur für Arbeitnehmer die geschützt werden müssen.

Wenn du natürlich nur Autoteile kaufst/verkaufst, etc. ist dies kein Handwerksbetrieb, sondern ein Handelsgewerbe, bei dem du in der IHK Beitragspflichtig bist (die ersten Jahre oft Kostengünstig, danach nach Umsatz, der Beitrag ist überschaubar), du unterliegst idr. der einfachen Einnahme/Überschussrechnung und das wars.

Grundsätzlich darfst du ein Gewerbe nur in Gewerberäumen, bzw. auf Gewerbeflächen und nicht in Wohnräumen / Wohnflächen oder ähnlichem Betreiben, und ohne Nutzungsänderungsgenehmigung auch nicht in einer Garage, in der ausschließlich PKWs abgestellt werden dürfen und keine Möbel oder ein Gewerbe betrieben werden. Die Frage ist, ob sich das Bauordnungsamt dafür interessiert, oft werden sie nur auf Grund von Anzeigen (Nachbar) aktiv...

Hauptproblem ist m.E., dass das einiges an Papierkram mit sich bringt, vor allem bzgl. Finanzamt. Wenn du über 17.500€ Umsatz kommst, bist du Umsatzsteuerpflichtig, musst eine Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung im ersten Jahr online über Elster Online abgeben, in den folgejahren Quartalsweise und bitte Pünktlich bis zum 10. Tag des Folgejahres und Online auch einige sehr nervige Anlagen ausfüllen, die nicht "selbstredend" sind, die man als normalsterblicher Akademiker ohne weiteres nicht versteht und die Felder werden auch jährlich neu gemischt, so dass man sich bei jeder Steuererklärung neu einarbeiten muss.

Ich würde als schauen, dass irgendwie als Handesbetrieb in die IHK zu kriegen und fertig.

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Themenstarteram 18. Januar 2019 um 0:00

Ja und ich falle Ungern auf die Schnautze entsprechend suche ich mir erstmal paar Infos zusammen.

Also Meisterzwang, Umsatzsteuer, HWK Beitrag und DSGVO hätten wir schon halbwegs abgeklärt.

Irgendwie schreckt mich aber der Umfang vom Papierkram doch etwas ab.

Wie Groß ist dein Gewerbe denn eigentlich? Fällst du da evtl schon unter andere Regelungen als das wirklich kleine Nebenbei zeug das ich mir überlege.

Melde doch eine Autoaufbereitung an.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 0:24

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. Januar 2019 um 01:20:06 Uhr:

Melde doch eine Autoaufbereitung an.

Glaub mir keiner.... So ganz ohne Montiermaschine in der Garage ;D

Du meinst Poliermaschine?

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 0:35

Es ist spät, ich geh ins Bett, und ich könnte schwören da stand was vonwegen Autobereifung (das ist sich ja schon halbwegs ähnlich)

Naja wie dem auch sei meine Poliermaschine ist mir letzten Monat verreckt da brauche ich auch Ersatz...

Nein, ich habe da nichts editiert. Das stand von Anfang an so da.

Gute Nacht :)

Dass der "betriebliche Ordner im Keller" die Brandschutztür erfordert, halte ich für stark überzogen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn man die Vorschriften ausgräbt...

Bei Garagen ist es aber so, dass die üblicherweise als Stellplatz genehmigt sind. Daher darf man dort weder Möbel noch Fahrräder (!) unterstellen,und keine Reparaturen ausführen. So weit die Theorie. In der Praxis wird das selbstverständlich anders gehandhabt, aber wenn Du ein Gewerbe dort anmeldest und den Nachbarn stört das, wird die Theorie zur Praxis und Du hast ein Problem.

Ferner ist es sogar so, dass die Garage als Stellplatz wegfällt, den Du nun anderweitig nachweisen musst, und (je nach örtlicher Satzung) musst Du noch einen oder mehrere weitere "Besucherstellplätze" haben.

Und dann gibt es bestimmt noch irgendwelche Arbeitsstättenverordnungen die solche banalen Dinge wie Lüftung, Toilette oder Waschbecken fordern...

Also vergiss es, die Garage offiziell anzumelden. Lieber die Wohnadresse als Firmensitz angeben, und als Gewerbe "mobile Autopflege" (d.h. Du fährst zum Kunden hin) oder so ähnlich angeben. Deine örtliche IHK kann Dich da beraten.

Und was Du in der Garage so treibst, hängst Du eben nicht an die große Glocke.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 7:34

Ich denke die ganze Arbeitsschutz Geschichte ist nicht so schlimm wenn man keine Angestellten hat das wird eher im Bezug auf Umweltschutz interessant immerhin lagern in der Garage durchaus einige Dosen mit verschiedenen Reiniger, Pflegemitteln, Betriebsstoffen usw

Zumal man als Gewerblicher sobald man Ölwechsel, Bremsflüssigkeitswechsel oder sowas macht ja auch irgendwo entsorgen muss usw

Das Stellplatz Zeug ist nicht das Problem in der Garage lagern ja noch 2 Motorräder für Autos ist da eh kein Platz.

Das "Stellplatzzeug" ist deshalb das Problem, weil Du es behördlich nachweisen musst, wenn Du die Garage gewerblich (um-)nutzen möchtest.

Daher der Tipp, die Garage bei der Gewerbeanmeldung völlig außen vor zu lassen, sondern Dein "Büro" als Geschäftssitz anzugeben...

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 10:30

Die Garage ist genau die Gleiche Adresse wie meine Wohnung das gehört dazu.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. Januar 2019 um 01:20:06 Uhr:

Melde doch eine Autoaufbereitung an.

Ein Freund von mir, Maschinenbauer, hat schon seit über 20 Jahren einen Reifenhandel angemeldet. Deshalb ist in der Garage eine Grube mit einer hydraulischen Scherenhebebühne drüber. Es waren auch schon mal Prüfer da, die die UVV/Betriebssicherheit prüften, und das war es auch. Finanzamt fragt nicht danach, warum lt. diverser Rechnungen über Radlager, LiMa, Ölwechsel, Getriebe- und Motorreparatur auch die "kleinen Nebenarbeiten" erledigt werden, die zwischen den Stoßstangen von Unten her oder bei geöffneter Motorhaube ausgeführt werden :-).

Er hat halt geschaut, dass er sich mit dem Wettbewerb im Ort arrangiert. Der kriegt Reparaturen, die er nicht hinkriegt, die schicken ihm Kunden z. B. für Reifen und Kleinsch.....

Zitat:

Wie Groß ist dein Gewerbe denn eigentlich? Fällst du da evtl schon unter andere Regelungen als das wirklich kleine Nebenbei zeug das ich mir überlege.

Wenn du es als Kleingewerbe anmeldest, dann hast du die Umsatzsteuerthematik nicht. Bis 17.500€ brauchst du keine Umsatzsteuer auf deine Tätigkeiten bezahlen, darfst natürlich auch keine kassieren (Ausweisen) und musst einen entsprechenden Vermerk auf der Rechnung haben...

Ansonsten muss man aber dazu sagen, dass einem nirgendwo der Kopf abgerissen wird. Sowohl seitens der Kammern, als auch seitens des Finanzamtes ist man immer sehr hilfsbereit, wenn du was falsch machst oder was nicht einreichst, dann kann man auch mit dem Finanzamt telefonieren oder bekommt n Brief das noch irgendwas fehlt, etc.

Geld wollen die alle erst dann haben, wenn du auch welches verdienst. (HWK kenne ich nicht, aber bei der IHK ist man in den ersten Jahren bis zu nem gewissen Umsatz Beitragsfrei).

Und wenn du damit Geld verdienst, dann kannst du die Steuern, Kammerbeitrag usw. usf. ja auch bezahlen, hast ja was verdient :D

Wie gesagt, die Verwaltung ist in den letzten Jahren halt deutlich mehr geworden, und Anforderungen an die elektronische Form haben dass alles zumindest für mich deutlich verkompliziert.

Ich habe aber auch vor über einem Jahrzehnt (Verjährt) als Schwarzarbeiter auf dem Hinterhof n bisschen Autos repariert, wir Kids unsere eigenen und für andere und haben uns so Taschengeld dazu verdient, damit habe ich mein Studium finanziert. Irgendwann wurde dass immer mehr, dann habe ich ein Kleingewerbe angemeldet bis 17.500€ Umsatz, das Thema war schnell durch und nach dem ich fertig studiert hatte, bin ich noch ein paar Jahre auf dem Hinterhof geblieben und dann in ein neues, anständiges Firmengebäude umgezogen. Da kam dann allerdings die Handwerkskammer etwas quer, weil ich ja kein KFZ Meister war (ich war ja nichtmal Geselle).

Die Handwerkskammer war auch unlustig, aber die nächste Handwerkskammer hat mich zur Meisterprüfung auch ohne Gesellenbrief zugelassen. Seit dem hängt nun auch mein Meisterbrief ordentlich in der Betriebsstätte, überm Klo...

Den einzigen derben Fehler den du machen kannst, ist deine Steuern nicht zu zahlen. Alles andere ist harmlos...

Erinnern kann ich mich noch dran, dass mir alle Arbeitnehmer aus meinem Freundeskreis gesagt haben, dass man sich nicht selbstständig machen kann, weil das Finanzamt so viel Geld von einem will (ist sogar richtig, aber auch nur wenn man viel verdient), Kammern und Berufsgenossenschaften ein Vermögen kosten (ist nicht richtig, Kammer war die ersten Jahre Beitragsfrei und Berufsgenossenschaft ist für ein 1 Mann unternehmen gar nicht zuständig, was ein Ölabscheider kostet (wie gesagt, sinnfrei siehe oben), und wie teuer die Krankenversicherung ist, usw. usf. (Krankenversicherung kostete 120€ im Monat).

Frag also wenn du was machen willst, die Leute die es gemacht haben und nicht die Leute die genau wissen warum man es nicht macht.

Ab einem bestimmten Rechnungswert musst du die Umsatzsteuer ausweisen, egal ob befreit oder nicht, denn dein Kunde ist evtl. USt-pflichtig.

Jedoch musst du sie als Kleingewerbetreibender, wenn du dich nicht dafür entschieden hast, nicht abführen bzw. aufrechnen.

Ist aber ein rechter Hickhack im USt-Recht. Meine Frau als Freiberuflerin entsprechend der sog. Katalogberufe (nicht mit gewerbliche Selbständigkeit verwechseln) dagegen weist die USt., egal welche Rechnungshöhe, nicht aus!

Wenn die MwSt in der Rechnung ausgewiesen wird, dann ist sie auch zwingend abzuführen (zu verrechnen). Damit ist das Kleingewerbe dann insgesamt ein ganz normales ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Januar 2019 um 18:51:51 Uhr:

Wenn die MwSt in der Rechnung ausgewiesen wird, dann ist sie auch zwingend abzuführen (zu verrechnen). Damit ist das Kleingewerbe dann insgesamt ein ganz normales ...

Eben nicht.

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