kleiner Unfall
Hallo,
Meiner Frau wurde von einer anderen Verkehrsteilnehmerin die Vorfahrt genommen. Meine Frau war auf der Vorfahrtsstrasse kommend unterwegs. Die andere Verkehrsteilnehmer hat sie nicht gesehen und ist sehr langsam rausgefahren und hat mit ihrer rechten vorderen Seite das linke hintere Eck von unserem Auto erwischt. Der einzig sichtbare Schaden sind kleine Kratzer auf der Stossstange (siehe Foto: die weisse Spuren, die dunklen hinten am Heck waren schon vorher da). Ebenso bei ihr. Die Dame hat sich sofort erkundigt und ihre Adresse mit meiner Frau ausgetauscht. Meine Frage Wäre nun, kann ich einfach in die Werkstatt fahren und den Schaden überprüfen oder was muss ich beachten? Polizei wurde nicht informiert. Ich hatte mal in der Lakiererei den Scahden gezeigt, der meinte man müsste falls ich's s machen lassen wollte den kompletten Stossfänger Lakieren. Im Grunde würde ich auch drüber hinwegsehen, der Schaden ist verhältnismäßig gering, allerdings möchte ich sichergehen, dass nicht noch mehr kaputt ist. Da die Spur von Beginn des Stossfängers nach hinten sich durchzieht und das Rad vorsteht, weiss ich eben nicht, ob sie Rad bzw. Achse auch touchiert hat. Meine Frau meinte sie hat den Kontakt im Auto gespürt. Dellen oder sichtbare Schäden gibt es sonst keine, auch hab ich beim Fahren jetzt nichts gemerkt. Danke und Grüsse
HANSI
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 15. Januar 2020 um 07:55:05 Uhr:
Also...hab den Wagen nun überprüfen lassen. Achsvermessung hat bestätigt, dass alles OK ist. Denke mal ich rechne mit ihr die Achsvermessung + 50-100 Euro ab. Dann hab ich einen gewissen finanziellen Ausgleich für den Schaden bzw. den Aufwand, den ich jetzt hatte, der mich fast mehr nervt. Hat mich fast ein halbes Arbeitstag letzte Woche gekostet. Das werd ich ihr aber schlecht in Rechnung stellen können. Lakieren steht nicht im Verhältnis. Da müsste ich wie gesagt die komplette Stossstange machen. Das zahlt auch die Versicherung der Dame nicht.
Dir Ratschläge zu geben, ist in etwa so, als mit nem kranken Pferd zu diskutieren!
36 Antworten
Wenn der Stoßfänger noch fest ist, d.h. keine Halterungen gebrochen dann war's das.
Ob die Spur verstellt ist, bei der Hinterachse sehr unwahrscheinlich, kann nur durch vermessen sicher festgestellt werden. Bei dem Schaden würde ich das ausschließen.
In solchen Fällen einige ich mich mit dem Unfallverursacher auf einen Betrag und damit ist der Fall erledigt.
Die Versicherung der Unfallverursacherin zahlt dir bei dem Vorschaden sowieso nicht die vollen Kosten für die Lackierung.
In einer Karosseriewerkstatt oder der Vertragswerkstatt einen Kostenanschlag als Verhandlungsbasis erstellen lassen und sich mit dem Unfallverursacher auf eine Summe einigen. Dann beschädigte Stellen auspolieren und sichtbare Stellen (schwarzen Untergrund) mit Lackstift ausbessern.
Gerade bei Vorschäden würde ich zum Sachverständigen gehen. Einigen kann man sich mit der Gegenseite auch, da bleibt eben ein Restrisiko. Ich habe es bei einer Delle im Kotflügel auch schon mal gemacht.
Kannst ja mal horchen, ob die Gegnerin bereit ist, ein paar 100€ zu zahlen. Falls sie das kategorisch ausschließt, ab zum Sachverständigen (und meiner Auffassung nach auch zum Anwalt, weil kostenlos, bequemer und vollständig, aber das ist hier sehr kontrovers diskutiert).
Kostenvoranschlag machen lassen und mit diesem dann den Gegner fragen ob er selbst zahlen will oder über die Versicherung.
Machen lassen würd ich es eher nicht, aber das Geld nehmen, denn eine Wertminderung hast du ja schonmal. Von der Versicherung würdest du dann den Nettopreis kriegen. Auf dieser Grundlage kann man dann mit dem Gegner auch eine Pauschale ausmachen die er einfach zahlt, die kann man dann der Einfachheit halber auch nochmal nach unten abrunden.
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Wieso fragen? Einfach der Versicherung einreichen und die kann (wenn die Rechnung niedrig genug ist) dann ihrem VN anbieten den Schaden aufzukaufen. Wieso soll sich der Geschädigte mit dem Verursacher rumärgern und ein Risiko eingehen?
Einen KVA halte ich wegen den Vorschäden als nicht geeignet. Entweder die ganz zahme Variante mit 100€ in Bar und der Unterschrift dass der TE keine weiteren Ansprüche geltend macht.
Oder aber zum Gutachter, denn läuft das ganze über die Versicherung des Gegners und die Vorschäden werden nicht oder ungenau beschrieben, dann wird es schnell in alle Richtungen bis hin zum Betrugsvorwurf spannend. Um ein Kostenrisiko zu vermeiden wäre es hier sogar mal Sinnvoll den Gutachter von der Gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Nicht dass der Gutachter selbst nachher noch Forderungen stellt weil diese nicht von der Gegnerischen Versicherung vollständig beglichen wurden.
Grüße
Steini
Den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu wählen ist sinnlos. Ein Schaden ist ohne Zweifel entstanden. Der Gutachter stellt diesen (Mehr-)Schaden fest. Damit hat der TE Anspruch auf Erstattugn der Gutachterkosten, ohne wenn und aber. Macht der Gutachter sein Handwerk nicht richtig, ist das sein Pech und er haftet u.U. selber dafür. Man darf sich natürlich nciht von einer Kürzung der Versicherung einschüchtern lassen und muss dann bereit sein den ganzen Zinober bis zur Klageerhebung durchzuziehen.
Nichts destotrotz halte auch ich den Ansatz "gib mir xy €und gut ist" für die beste Lösung. Würde ich so machen, wenn ich feststellen könnte, dass kein technischer Schaden iSv Schlag auf die Achse vorliegt.
Die Stoßstange wäre für mich vorher schon "kaputt" gewesen. Ein "noch kaputter" in diesem Sinne würde ich hier nicht sehen. Es sei denn natürlich vorher wären nur Kratzer gewesen und jetzt würde die Stoßstange freudig nur noch rumwabbeln.
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 6. Januar 2020 um 14:33:30 Uhr:
Wieso fragen? Einfach der Versicherung einreichen und die kann (wenn die Rechnung niedrig genug ist) dann ihrem VN anbieten den Schaden aufzukaufen. Wieso soll sich der Geschädigte mit dem Verursacher rumärgern und ein Risiko eingehen?
schon mal einen Bagatellschaden gehabt? Da kommt man mit Summe X Cash auf die Hand nicht selten besser weg, als auf dem offiziellen Dienstweg. Risiko besteht natürlich. Man sollte wissen was man tut.
Ich würde hier auf jeden Fall die Varainte Cash auf die Kralle bevorzugen wenn man sich einigen kann.
Spart Nerven und man hat nachher vielleicht mehr wie nach langem Theater mit der Versicherung.
Die Gutachtervariante kannst du hier vergessen. Die Versicherung will garantiert erstmal wissen wie hoch der Schaden voraussichtlich ist. Bei der hier zur Debatte stehenden Höhe zahlen sie garantiert keinen Gutachter sondern wollen einen Kostenvoranschlag mit Bildern. Da die Schäden hier in zwei Farben auf einem Bild sind ist klar was dann kommt.
Du kannst den Gutachter vielleicht erzwingen, aber glaubst du der läßt den Vorschaden unter den Tisch fallen?
Auch der Gutachter muss Bilder machen und wird dir den Gefallen nicht tun. Warum sollte er?
Falls der Gutachter das für einen Bagatellschaden hält, macht er ein Kurzgutachten. Aber merke: Ist der GA einmal eingeschaltet, ist nix mehr mit „100€ auf Kralle“, denn der GA will auch bezahlt werden.
Vielen Dank für Eure Ratschläge. Ehrlich gesagt ist mir egal, ob ich da 100 Euro oder sonst was kriege. Ich will nur sichergestellt haben, dass da nicht mehr kaputt ist. Deshalb fahr ich morgen in meine Vertragswerkstatt und werde die bitten da einen Blick drauf zu werfen. Ich denke das ist mein Gutes Recht. Immerhin ist mir die Dame ans Auto gefahren. Wenn der Mechaniker mir sagt da ist ausser den Kratzern nix, dann ist für mich die Sache erledigt. Für die 100 Euro Krieg ich die Kratzer eh nicht raus.
Ja, wenn die Werkstatt gerne für Umme arbeitet geht das so.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 6. Januar 2020 um 19:03:57 Uhr:
Die Gutachtervariante kannst du hier vergessen. Die Versicherung will garantiert erstmal wissen wie hoch der Schaden voraussichtlich ist. Bei der hier zur Debatte stehenden Höhe zahlen sie garantiert keinen Gutachter sondern wollen einen Kostenvoranschlag mit Bildern. Da die Schäden hier in zwei Farben auf einem Bild sind ist klar was dann kommt.
Du kannst den Gutachter vielleicht erzwingen, aber glaubst du der läßt den Vorschaden unter den Tisch fallen?
Auch der Gutachter muss Bilder machen und wird dir den Gefallen nicht tun. Warum sollte er?
Erzähl keinen Quatsch!
Der Gutachter lässt nichts unter den Tisch fallen und vertuscht erst recht nichts. Er bestimmt die Differenz zwischen Nach Unfall 1 und nach Unfall 2. Dieser Schaden ist garantiert durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung zu zahlen und garantiert gehört da auch dad Gutachten zu.
Da ist nix mit „die Versicherung will dieses und jenes“. Das kann, mit Verlaub, dem Geschädigten am Arsch vorbei gehen, was die wollen.
Der Schaden hier kann übrigens deutlich über der Bagatellgrenze liegen. Alleine schon wenn eine Achsvermessung hinzu kommt, oder die Befestigung beschädigt ist.
Mal so als Vergleich: Mir ist kürzlich einer in den Kotflügel meines Altwagens gefahren: Totalschaden, Rep-Kosten 1.800 brutto. Obwohl nur ein paar Schrammen und eine Delle.