Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz

Hallo,

ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.

Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.

Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!

Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:

http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg

Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?

Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll 🙁

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Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.
Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.

Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.

Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.

Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.

Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.

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Selbst einen solchen Fall erlebt. Die Versicherung ist auch dazu da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und den Schadensverursacher von den Forderungen frei zu stellen. Man muss die Versicherung informieren, dass die Klage zu gestellt wurde, falls diese bei der Versicherung verloren gehen sollte. Ist aber unwahrschreinlich, da diese per ZU kommen.

Die Versicherung beauftragt einen Anwalt, der sich eine Vollmacht unterschreiben lässt und vertritt vor Gericht. Erscheinen muss man nur, wenn es wie bei mir auf richterliche Anordnung erfolgt. Man kann einen eigenen Anwalt beauftragen, was aber nicht notwendig ist und man sowieso auf den Kosten sitzen bleibt, da es allein Sache der Versicherung ist.

Und leider gibt es zu viele, nicht ausgelastete Anwälte, die Mandanten mit Rechtsschutzversicherung vertreten. Wie oft diese die Klage dann zurückziehen, ist leider nicht erfasst.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. Februar 2018 um 14:21:32 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Februar 2018 um 13:29:09 Uhr:


Aha, und daraus kannst du messerscharf schließen, dass die Kürzungen bei der Schadenshöhe - ohne Kenntnis des Gutachtens - bei d i e s e m Schadensfall ebenfalls unberechtigt waren?

Ja, das geht ganz eindeutig. Die HUK hat z.B. das Gutachtenhonorar gekürzt - nur gekürzt. Ein Gutachter hat Dinge wie Wertverbesserung zu berücksichtigen, macht er das nicht ist das Gutachten unbrauchbar und wird von den Versicherungen gar nicht bezahlt wenn es daran ernsthaft was zu bemängel gäbe.

Alleine diese willkürliche Kürzung ist rechtswidrig. Die Versicherung hat eine Rechnung (!) eines Sachverständigen gekürzt. Sie hat aber überhaupt keinen rechtlichen Anspruch eine Rechnung zu kürzen die gar nicht an sie gerichtet ist sondern an den Geschädigten.

Mit deiner Logik müsste die HUK die Rechnung auch nicht ausgleichen. Ist schließlich nicht an sie gerichtet. Die Gutachterkosten richten sich doch üblicherweise (und auch hier) nach der Schadenssumme. Ist diese (tatsächlich) geringer als vom SV berechnet, kann auch das Honorar eine Stufe niedriger anzusetzen sein.

Sind aber alles - auch von dir und deinen weiteren HUK-Feinden - nur Vermutungen, denn die Gründe für die Kürzungen kennen wir trotzdem nicht.

Ich für meinen Teil würde meine KFZ Versicherung auf einem beweisbaren Weg informieren,
dass auch ich persönlich verklagt wurde und parallel meine Rechtsschutzversicherung
(habe ich beim gleichen Verein wie die KFZ) informieren, dass ich verklagt werde.
Das sollen die Profis dann unter sich ausmachen wer was wann in die Wege leiten muß,
dafür bezahle ich die Versicherungen und brauche sie viel zu selten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Februar 2018 um 20:48:05 Uhr:


Mit deiner Logik müsste die HUK die Rechnung auch nicht ausgleichen. Ist schließlich nicht an sie gerichtet. Die Gutachterkosten richten sich doch üblicherweise (und auch hier) nach der Schadenssumme. Ist diese (tatsächlich) geringer als vom SV berechnet, kann auch das Honorar eine Stufe niedriger anzusetzen sein.

Völlig falsche Vorstellung von Schadenersatzrecht.

Nein, die Versicherung gleicht keine Rechnung aus, sie bezahlt keine Rechnung die nicht an sie gerichtet ist. Nein, auch bei einer Abtretung nicht. Sie hat Schadenersatz zu leisten, nicht mehr und nicht weniger. Mit Abtretung leistet sie u.U. nur Schadenersatz in Höhe des Rechnungsbetrages auf das Konto einer Werkstatt - rechtlich und formal bezahlt sie damit aber keine Rechnung.

Und da liegt auch der Grund für die Rechtswidrigkeit der Kürzung einer Rechnung. Eine Versicherung ist im Haftpflichtschadenfall kein Rechnungsempfänger, die Pflicht und das Recht dazu hat nur der Geschädigte. Ist die Rechnung für den Laien ok und in üblichem Rahmen hat die Versicherung die vollen Rechnungshöhen als Schadenersatz zu leisten, fertig. Wenn sie meint die Rechnungen sind überhöht kann sie Regress beim Rechnungssteller im Nachgang fordern. Ändert nichts daran dass sie zunächst Schadenersatz in voller Rechnungshöhe leisten muss.

Somit ist alleine die Kürzung der SV-Honorarrechnugn ein rechtswidriger Akt, da brauchst du dir nichts schönreden oder mit HUK-Feindlichkeit vorwerfen, das ist einfach so.

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Februar 2018 um 09:00:14 Uhr:


Ich für meinen Teil würde meine KFZ Versicherung auf einem beweisbaren Weg informieren,
dass auch ich persönlich verklagt wurde und parallel meine Rechtsschutzversicherung
(habe ich beim gleichen Verein wie die KFZ) informieren, dass ich verklagt werde.
Das sollen die Profis dann unter sich ausmachen wer was wann in die Wege leiten muß,
dafür bezahle ich die Versicherungen und brauche sie viel zu selten.

Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist durch die RS-Versicherung nicht gedeckt. Ist eine Aufgabe der Haftpflichtversicherung.

Zitat:

... Ist eine Aufgabe der Haftpflichtversicherung.

Danke
PHV!? Hätte ich beim gleichen Verein 🙂

Schäden beim Betrieb eines Kfz. schließt die Private Haftpflichtversicherung aus - Stichwort "Benzinklausel". Im sonstigen privaten Bereich wäre aber die PHV wieder für die Abwehr zuständig (oder halt für das Bezahlen des Schadens).

Du meinst die KFZ Haftpflicht!?

Nochmal:
Die private Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die beim Betrieb eines Kfz. entstanden sind.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Kosten für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Die Haftpflichtversicherungen sind für die Abwehr dieser Ansprüche zuständig - entweder die Kfz.-Haftpflicht, wenn der Schaden beim Betrieb des Kfz. entstanden ist, oder die private Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden durch den Betrieb eines Kfz. entstand.

Streitpunkt ist dann allerdings oft, was alles zum Betrieb des Kfz. zählt.

Habe Anwaltschreiben der HUK bekommen, Sie wollen gegen den Rechtsstreit angehen, habe alles schriftlich bekommen.

Der Rechtsanwalt der HUK wollte auch wissen, ob bei mir ein Schaden entstanden ist und zu welchem Prozentsatzt der Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen worden ist.

Also von denen wurde mir gar nichts erstattet, aber ich war doch der Verursacher?

ps. eine Vertretungsvollmacht musste ich noch nicht unterzeichnen, auch auf Anfrage wurde gesagt, das es zurzeit nicht benötigt wird.

Zitat:

@kakashix schrieb am 15. Februar 2018 um 10:58:20 Uhr:


Also von denen wurde mir gar nichts erstattet, aber ich war doch der Verursacher?

Nicht mehr wollte der wissen. Nicht hinter jeder Frage steckt eine unglaubliche Geschichte 😉.

Beide haben mir auch gesagt, HUK und der Rechtsanwalt der HUK das ich nicht auf die Frist antworten soll und das Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen...

Mir war ja vorher auch nicht klar, ob meine Versicherung dagegen angehen wird oder den Restbetrag zahlen wird. Nachher hätte ich eine Verteidigungsanzeige gestellt und am Ende hätte meine Versicherung doch den Betrag gezahlt...

Habe mich jetzt einfach auf das Wort meiner Versicherung / dessen Anwalts verlassen, falls ich jetzt doch Probleme kriegen sollte muss ich meine Versicherung anzeigen?

Ich denke schon das Sie rechtzeitig reagiert haben, habe ja deren Schreiben gekriegt

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Februar 2018 um 12:10:37 Uhr:


Nochmal:
Die private Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die beim Betrieb eines Kfz. entstanden sind.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Kosten für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Die Haftpflichtversicherungen sind für die Abwehr dieser Ansprüche zuständig - entweder die Kfz.-Haftpflicht, wenn der Schaden beim Betrieb des Kfz. entstanden ist, oder die private Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden durch den Betrieb eines Kfz. entstand.

Streitpunkt ist dann allerdings oft, was alles zum Betrieb des Kfz. zählt.

Tippfehler von mir, muss heißen: oder die private Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden nicht durch den Betrieb eines Kfz. entstand.

Die Frage, ob und wie viel die Gegenseite erstattet hat, wird wohl formularmäßig gestellt, ohne groß nachzudenken, ob hier eine Haftung aus Betriebsgefahr überhaupt in Betracht kommt.

Vollmacht braucht er nicht vom TE, die HUK ist ein Auftraggeber, die zahlt. Und vor Gericht wird fast nie eine Vollmacht benötigt.

Zitat:

@kakashix schrieb am 15. Februar 2018 um 11:14:49 Uhr:


Habe mich jetzt einfach auf das Wort meiner Versicherung / dessen Anwalts verlassen, falls ich jetzt doch Probleme kriegen sollte muss ich meine Versicherung anzeigen?

Einfach ruhig bleiben und das Schauspiel "genießen".

Wenn das jetzt vor Gericht geht, dann gibt es am Ende zwei Möglichkeiten, der Kläger bekommt recht (dann wird die Huk zahlen) oder der Beklagte bekommt recht (dann bekommt der Kläger nichts).

Du kannst nicht mehr machen als zuzusehen.

Das wichtigste am Ende ist nur eines, berichte auch uns über den Ausgang 😉.

Zitat:

@simfer schrieb am 15. Februar 2018 um 11:20:34 Uhr:



Das wichtigste am Ende ist nur eines, berichte auch uns über den Ausgang 😉.

Also du willst wissen wie das Urteil ausgeht?

Wenn die Gegenpartei verliert, dann muss Sie ja die Kosten übernehmen? Anwalt / Gerichtskosten...
Also hätte Sie das Gegenteil erreicht, was Sie eigentlich wollte, aber dazu kann man ja noch nichts sagen, weil man weiß ja nicht wie es weiter geht

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