Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.
Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.
Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.
Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!
Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:
http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg
Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?
Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll 🙁
Beste Antwort im Thema
Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.
Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.
Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.
Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.
Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.
Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.
124 Antworten
Glaubst du denn, solche Verfahren werden ohne vorherige Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung geführt? Selbst bei dem Minibetrag, der hier geltend gemacht wird, entstehen im Falle eines Urteils Verfahrenskosten von rund 420,- € - dazu kommen noch etwaige Zeugen- und Sachverständigenkosten.
Zitat:
@kakashix schrieb am 15. Februar 2018 um 11:26:49 Uhr:
Also du willst wissen wie das Urteil ausgeht?Wenn die Gegenpartei verliert, dann muss Sie ja die Kosten übernehmen? Anwalt / Gerichtskosten...
Also hätte Sie das Gegenteil erreicht, was Sie eigentlich wollte, aber dazu kann man ja noch nichts sagen, weil man weiß ja nicht wie es weiter geht
Richtig. Wenn man hier schon die ganze Zeit mitliest, dann will man auch wissen, wie die Sache ausgeht.
Und nein, man weiß noch nicht wie es ausgeht, das ist ja das Spannende. Beide Seiten sehen hier offensichtlich eine signifikante Chance die Sache für sich zu entscheiden.
Beiden Seiten sind die entstehenden Verfahrenskosten vermutlich egal. Hat der Kläger eine RS-Versicherung, trägt die die Kosten und der Kläger eventuell einen fixen Selbstanteil. Dem Sachbearbeiter bei der HUK ist das auch egal, ist nicht sein Geld. Zur Not werden halt die Prämien erhöht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. Februar 2018 um 11:50:32 Uhr:
Dem Sachbearbeiter bei der HUK ist das auch egal, ist nicht sein Geld.
Das würde man dann schlechte Arbeit nennen und kommt das vermehrt vor, dann ist das dem Arbeitgeber irgendwann auch nicht mehr egal.
Und ob der Kläger eine RSV hat ... wissen wir nicht. Erst wird sich ein Anwalt aufgrund eindeutiger Schuldfrage genommen und du glaubst nicht, wie schnell der selbst Leute bequatscht, die keine RSV haben, einen "eigentlich nicht zu verlierenden" Rechtsstreit zu führen.
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Zitat:
@kakashix schrieb am 15. Februar 2018 um 11:14:49 Uhr:
Beide haben mir auch gesagt, HUK und der Rechtsanwalt der HUK das ich nicht auf die Frist antworten soll und das Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen...Mir war ja vorher auch nicht klar, ob meine Versicherung dagegen angehen wird oder den Restbetrag zahlen wird. Nachher hätte ich eine Verteidigungsanzeige gestellt und am Ende hätte meine Versicherung doch den Betrag gezahlt...
Habe mich jetzt einfach auf das Wort meiner Versicherung / dessen Anwalts verlassen, falls ich jetzt doch Probleme kriegen sollte muss ich meine Versicherung anzeigen?
Ich denke schon das Sie rechtzeitig reagiert haben, habe ja deren Schreiben gekriegt
gesagt, das finde ich immer am belastbarsten, es geht ja nur um eine Klage, da reicht "Geschwätz" völlig aus. 😉
Wenn ich einzeln verklagt werde, ein eigenes Aktenzeichen vorliegt, dann sollte ich mit dem Amtsgericht schriftlich nachweislich korrespondieren. Sonst brauche ich mich nicht zu wundern wenn es weiter und weiter und weiter .....
Das ist meine Meinung.
Gerüchteweise gibt es eine Haftpflichtversicherung, die ihre Sachbearbeiter am Einsparerfolg solcher Kürzungen beteiligt. Da soll ein Topf gebildet werden, aus dem Verfahrenskosten aber nicht entnommen werden.
Wie war doch der Spruch nach dem verlorenen Prozess? Herr Rechtsanwalt, tut mir echt leid, dass ihre ganze Arbeit jetzt umsonst war. Vergeblich, nicht umsonst.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 15. Februar 2018 um 12:24:49 Uhr:
Zitat:
@kakashix schrieb am 15. Februar 2018 um 11:14:49 Uhr:
Beide haben mir auch gesagt, HUK und der Rechtsanwalt der HUK das ich nicht auf die Frist antworten soll und das Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen...Mir war ja vorher auch nicht klar, ob meine Versicherung dagegen angehen wird oder den Restbetrag zahlen wird. Nachher hätte ich eine Verteidigungsanzeige gestellt und am Ende hätte meine Versicherung doch den Betrag gezahlt...
Habe mich jetzt einfach auf das Wort meiner Versicherung / dessen Anwalts verlassen, falls ich jetzt doch Probleme kriegen sollte muss ich meine Versicherung anzeigen?
Ich denke schon das Sie rechtzeitig reagiert haben, habe ja deren Schreiben gekriegt
gesagt, das finde ich immer am belastbarsten, es geht ja nur um eine Klage, da reicht "Geschwätz" völlig aus. 😉
Wenn ich einzeln verklagt werde, ein eigenes Aktenzeichen vorliegt, dann sollte ich mit dem Amtsgericht schriftlich nachweislich korrespondieren. Sonst brauche ich mich nicht zu wundern wenn es weiter und weiter und weiter .....
Das ist meine Meinung.
Bezüglich "gesagt" bin ich ganz bei dir. Was ich hingegen schwarz auf weiß besitze, kann ich notfalls nachweisen.
Herr des Verfahrens ist nun mal die eigene Haftpflichtversicherung. Die entscheidet, ob sie sich gegen die Klage verteidigen möchte. Verursachst du ohne Zustimmung deiner Haftpflichtvers., z.B. wenn du selbst einen Anwalt beauftragst, Kosten, wirst du sie selbst tragen müssen.
@PeterBH
ich denke nicht dass eine sofortige Anwaltspflicht besteht.
Und wie geschrieben: wenn gegen mich ein Fall mit eigenem Aktenzeichen beim Amtsgericht eröffnet wurde werde ich tätig.
Lieber gleich 1 Mal reagieren was mich ~5€ kostet und ne 1/2 Std. als nachher laufend, weil bei Gericht keine Zusammenhänge zw. 2 Fällen hergestellt werden (dürfen?) oder aus Unwissenheit nicht zusammengetackert werden können.
Auf hoher See und vor Gericht liegt alles in Gottes Hand. Iss soooo.
Ich bin vorsichtig. In diesem Fall wären es wohl 2 Briefe, davon 1er ans Amtsgericht, der andere als Info an die HUK, beide als Einwurfeinschreiben, fertig.
Aber jeder wie er mag.
Okay, das mit einzeln verklagt, eigenem Aktenzeichen und Amtsgericht... Da hast du vollkommen Recht.
Dann wird ja deine Versicherung nicht mit verklagt. Und einen Anwalt brauchst du zwingend erst ab dem Landgericht. Bei Klagezustellung wird auch darauf hingewiesen, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht.
@rufus608 - Ich glaube manche wollen es einfach nicht verstehen. Ich sehe das auch so, und vor allem umgehe ich vermeidbaren Ärger. Aber wer nicht hören will, muss eben fühlen.
Hier mal ein Link, in dem ein Anwalt auf genau diese Frage antwortet:
https://www.frag-einen-anwalt.de/...g-als-Gesamtschuldner--f57887.html
Falls das auf mich abzielt, hast du denn die Antworten gelesen und verstanden?
Unverzüglich die eigene Haftpflichtversicherung informieren und im Zweifel - wenn sonst Fristversäumung droht - selbst sich bei Gericht melden (mit der Verteidigungsanzeige). Wo hatte ich bei Klage gegen Versicherung und Halter was anderes geschrieben?
Nein, war nicht auf dich bezogen.
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 15. Februar 2018 um 13:54:06 Uhr:
@rufus608 - Ich glaube manche wollen es einfach nicht verstehen. Ich sehe das auch so, und vor allem umgehe ich vermeidbaren Ärger. Aber wer nicht hören will, muss eben fühlen.
Werden wir ja dann vom TE hören, ob er tatsächlich fühlen musste 😉.
Darum gehts im Endeffekt doch gar nicht - aber durch Reagieren vermeidet man zumindest überflüssigen Ärger.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 15. Februar 2018 um 13:00:56 Uhr:
Ich bin vorsichtig.
Ich wäre noch vorsichtiger:
Zitat:
In diesem Fall wären es wohl 2 Briefe, davon 1er ans Amtsgericht, der andere als Info an die HUK, beide als Einwurfeinschreiben, fertig.
Ich würde dem Gericht nichts schreiben, ohne dass die Versicherung Gelegenheit zu einer dahingehenden Weisung hatte. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Versicherung lieber reguliert als einen Prozess zu führen (und vielleicht nur vorher nicht daran geglaubt hat, dass der Geschädigte wirklich klagen wird. Oder einfach nur gepokert hat).
Zitat:
Aber jeder wie er mag.
Das wird die Versicherung dann ggf. auch sagen:
"Also wir wollten ja lieber zahlen. Aber wenn du den Prozess führen willst, dann mach mal. Aber alleine..."