Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.
Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.
Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.
Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!
Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:
http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg
Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?
Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll 🙁
Beste Antwort im Thema
Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.
Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.
Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.
Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.
Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.
Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.
124 Antworten
Nachdem hier doch die eine oder andere Unklarheit herrscht, versuche ich mal, das Ganze ein wenig zu sortieren.
Ausgangslage: Die HUK hat, entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag und gegen ihre Verpflichtung ihrem Versicherungsnehmer gegenüber, die Geschädigte um einen Teil des Schadensersatzes geprellt.
Diese lässt sich das nicht gefallen und hat Klage eingereicht, gegen alle haftenden Schuldner.
Wie geht's nun weiter?
Möglichkeit 1: Die HUK zahlt unverzüglich und bittet um Klagerücknahme, Fall erledigt.
Möglichkeit 2: Die HUK nimmt, gegen jeden Verstand und weil sie gern Versichertengelder unnötig vergeudet, die Klage auf und lässt sich zum x-tausendsten Mal wegen der gleichen Sache verurteilen.
Welche Konsequenzen hat Möglichkeit 2 für den TE?
Die Versicherung informieren braucht er nicht, diese hat die gleiche Klageschrift erhalten und weiß Bescheid.
Macht er nichts, wird Versäumnisurteil gegen ihn ergehen.
Nimmt er die Klage auf, hat er ein Problem. Er kann keine Begründung angeben, es sei denn, er schließt sich den bescheuerten Aussagen der Versicherung an und macht sich ebenfalls lächerlich. Verurteilt wird er trotzdem.
Finanzielle Nachteile wird er am Ende nicht haben, egal was er macht, aber seine Versicherung hat ihm doch einen Haufen Ärger und Scherereien bereitet.
Der beste Rat, den ich geben kann: Sich für die Zukunft einen anständigen und seriösen Versicherer suchen!
PS: Um noch eine Falschmeinung auszuräumen, eine Versicherung kann nicht einen Prozess für den beklagten Versicherungsnehmer führen, sie gehört nicht zu den nach § 79 ZPO zulässigen vertretungsbefugten Bevollmächtigten, egal was sie in ihre Geschäftsbedingungen schreibt.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. Februar 2018 um 11:09:39 Uhr:
Nachdem hier doch die eine oder andere Unklarheit herrscht, versuche ich mal, das Ganze ein wenig zu sortieren.
Ausgangslage: Die HUK hat, entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag und gegen ihre Verpflichtung ihrem Versicherungsnehmer gegenüber, die Geschädigte um einen Teil des Schadensersatzes geprellt.
(...)
Schon interessant wie Du ohne Kenntnis der Sachlage davon ausgehst, dass die Geschädigte geprellt wurde. Es soll auch Fälle geben, wo unberechtigte Forderungen gestellt werden.
Wäre interessant die Fakten zu wissen, bevor irgendwelche Vermutungen angestellt werden. Also, welche Forderung der Geschädigten hat die HUK nicht bezahlt?
Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen. Ich würde, wie bereits aus den AGB der HUK hervorgeht, diese von dem Schreiben in Kenntnis setzen und gut ist. Den Rest klärt die HUK, wie auch immer, das kann dem TE egal sein.
"§ 79 zulässigen vertretungsbefugten Bevollmächtigten"
Wenn du schon zitierst, dann bitte vollständig und richtig. Es handelt sich um § 79 ZPO und in dieser Vorschrift ist so ein kleiner Hinweis enthalten, dass Streitgenossen sich gegenseitig bevollmächtigen können. Nichts anderes hat die HUK (wie alle Versicherer) in ihren AGB's gemacht.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 3. Februar 2018 um 11:27:08 Uhr:
Schon interessant wie Du ohne Kenntnis der Sachlage davon ausgehst, dass die Geschädigte geprellt wurde. Es soll auch Fälle geben, wo unberechtigte Forderungen gestellt werden.
Wäre interessant die Fakten zu wissen, bevor irgendwelche Vermutungen angestellt werden. Also, welche Forderung der Geschädigten hat die HUK nicht bezahlt?
Da ich, offensichtlich im Gegensatz zu Dir, des Lesens und Verstehens mächtig bin, kenne ich die Fakten und brauche nicht zu vermuten.
Die Kürzung betrifft zum Einen die Schadenssumme des Gutachtens mit der Begründung, das Fahrzeug habe durch den Unfall eine Wertsteigerung erfahren. Für eine solche Aussage ist der Ausdruck "Schwachsinn" noch deutlich zu milde. Zusätzlich wurde das Sachverständigenhonorar rechtswidrig gekürzt.
Man weiß also, von unberechtigten Forderungen ist weit und breit nichts auch nur ansatzweise zu sehen.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. Februar 2018 um 11:33:55 Uhr:
in dieser Vorschrift ist so ein kleiner Hinweis enthalten, dass Streitgenossen sich gegenseitig bevollmächtigen können.
Wenn Du für Deine HUK - Verträge nichts bezahlst, funktioniert's sogar... 😁
Habe mir das hier mal so durchgelesen, ganz schön viel Informationen...
Folgendes: Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert, mit der Schadensabteilung und die wollten das ich schnellstmöglich den Brief denen schicke, die kriegen wahrscheinlich auch einen, aber es wäre besser, wenn die den Brief schneller bekommen.
Ich habe nun per Fax die Briefe versandt und ich habe dazu ein Sendenachweis bekommen...
Meine Frage: Soll ich jetzt das Gerichtsschreiben ignorieren oder doch drauf reagieren? Wie ich das verstanden habe, wenn ich darauf nicht reagiere, dann kann das Gericht ein Versäumnisurteil gegen mich erlassen. Jetzt habe ich die Möglichkeit das Urteil anzunehmen oder anzuzeigen, wenn ich es anzeige, kann ich dann am Ende doch noch Probleme kriegen?
Letztendlich habe ich ja wegen meiner Versicherung Probleme, ich habe alles gemacht, was man nach einem Unfall machen muss. Und nun da die Versicherung angeblich zu wenig zahlt, werde ich auch angeklagt, aber letztendlich muss die Versicherung den Fall doch nun übernehmen, die können mich ja da nicht einfach im Stich lassen?
Letzte Frage:
Ist das Formular, falls ich anzeigen sollte, gut?
https://www.fms.nrw.de/.../display.do?%24context=E2ED8FDE178D5B70431C
Zitat:
@kakashix schrieb am 3. Februar 2018 um 12:52:45 Uhr:
die können mich ja da nicht einfach im Stich lassen?
Gibt's da nicht sogar ne Werbung von denen? HUK - wir lassen Sie garantiert im Regen stehen...? 😁
Wenn sich der VN so verhält wie es in seinen AKB steht, kann er sich beruhigt zurücklehnen. Hat er ja von der HUK auch mitgeteilt bekommen. Man kann sich auch in nix reinsteigern
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. Februar 2018 um 11:46:53 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 3. Februar 2018 um 11:27:08 Uhr:
Schon interessant wie Du ohne Kenntnis der Sachlage davon ausgehst, dass die Geschädigte geprellt wurde. Es soll auch Fälle geben, wo unberechtigte Forderungen gestellt werden.
Wäre interessant die Fakten zu wissen, bevor irgendwelche Vermutungen angestellt werden. Also, welche Forderung der Geschädigten hat die HUK nicht bezahlt?Da ich, offensichtlich im Gegensatz zu Dir, des Lesens und Verstehens mächtig bin, kenne ich die Fakten und brauche nicht zu vermuten.
Die Kürzung betrifft zum Einen die Schadenssumme des Gutachtens mit der Begründung, das Fahrzeug habe durch den Unfall eine Wertsteigerung erfahren. Für eine solche Aussage ist der Ausdruck "Schwachsinn" noch deutlich zu milde. Zusätzlich wurde das Sachverständigenhonorar rechtswidrig gekürzt.
Man weiß also, von unberechtigten Forderungen ist weit und breit nichts auch nur ansatzweise zu sehen.
Also ich finde hier im Thread nur die Darstellung der einen Seite, nämlich die der Geschädigten. Die Darstellung der HUK fehlt. Und deswegen ist die Sachlage nicht hinreichend bekannt und ich halte hier von "geprellt" zu sprechen für masslos überzogen.
Noch eine Bitte an den TE, wenn es zu einem Ergebnis gekommen ist, dieses auch zu posten. Nur so kommen wir von Vermutungen zu Fakten. Vielen Dank dafür im Voraus.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. Februar 2018 um 11:46:53 Uhr:
Die Kürzung betrifft zum Einen die Schadenssumme des Gutachtens mit der Begründung, das Fahrzeug habe durch den Unfall eine Wertsteigerung erfahren. Für eine solche Aussage ist der Ausdruck "Schwachsinn" noch deutlich zu milde.
Nun, um das zurecht als Schwachsinn zu betiteln müsste man zum Beispiel den Zustand des geschädigten Fahrzeugs / Bauteils vor dem Unfall kennen.
Ich kenne ihn nicht, ich unterstelle Du auch nicht.
Wer weiß, vielleicht war es eine reine Kulanzleistung der Versicherung überhaupt Schadenersatz an einem (bereits vorgeschädigten?) Bauteil zu leisten.
Alles Raterei, wenn man nicht weiss was passiert ist.
Hier ist leider nur ein Teil des Ganzen (und der nur bruchstückhaft) bekannt.
Wie schon einer sagte, ohne Kenntnis der Sachlage...
Es ist immer wieder erstaunlich, was alles an "Argumenten" zusammenfantasiert wird, um das betrügerische Handeln der Versicherung irgendwie zu rechtfertigen.
Hättest Du die Beiträge aufmerksam gelesen, wüsstest Du, dass es ein Gutachten gibt.
Deine Rechtskenntnisse sind erstaunlich. Mindestens drei Exemplare Bild der Frau gelesen? Wo soll hier betrügerisches Handeln sein?
Ob die HUK zu Recht gekürzt hat oder nicht, kann hier keiner beurteilen. Oder kennst du das Gutachten? Was ich vermute, wie es weitergeht, steht in meinem Beitrag erste Seite.
Besser als Du hätte ich es nicht ausdrücken können, leider für manche noch immer nicht verständlich genug.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. Februar 2018 um 21:22:04 Uhr:
Ob die HUK zu Recht gekürzt hat oder nicht, kann hier keiner beurteilen.
Doch, das kann jeder, der nicht mit riesigen Scheuklappen durchs Leben stolpert.
"Die HUK - Coburg wehrt sich gegen ihre Inanspruchnahme durch Verwendung von Textbausteinen, die dem Gericht allzu gut bekannt sind. Die HUK-Coburg mag aber vielleicht nunmehr endlich zur Kenntnis nehmen, dass das Gericht in ständiger Rechtsprechung keinen Anhaltspunkt dafür sieht, die Sachverständigenrechnungen, aufgrund der ständig wiederkehrenden, dadurch aber nicht überzeugender werdenden Abfolge immer gleicher Argumente der HUK-Coburg zu beanstanden, zu kürzen oder diesen zu widersprechen. Die HUK-Coburg mag sich endlich damit abfinden, das es für Sachverständige keine Gebührenordnung gilt. Wenn insbesondere die HUK-Coburg als eine Haftpflichtversicherung, die scheinbar ausreichend Geld hat, um die Versicherungsprämien für aussichtslose Prozesse wie diese zu verschwenden, meint, dass es klare Vorgaben für Sachverständigengebühren geben müsse, so mag sie damit den Gesetzgeber, nicht aber die Gerichte, die im Rahmen der geltenden Gesetze zu urteilen haben, beschäftigen."
Dies hat schon vor vielen Jahren ein Gericht der HUK ins Stammbuch geschrieben und man kann es auf andere Schadenspositionen übertragen.
Doch diese macht bis heute, trotz unzähliger ebenso verlorenen Prozesse, vollkommen unverfroren genau so weiter.
Ausschließlich darauf spekulierend, dass die Mehrzahl der Geschädigten sich aus Unwissenheit oder Angst nicht wehrt, was leider auch zutrifft.
Ich finde dieses Verhalten einfach nur widerlich...
Aha, und daraus kannst du messerscharf schließen, dass die Kürzungen bei der Schadenshöhe - ohne Kenntnis des Gutachtens - bei d i e s e m Schadensfall ebenfalls unberechtigt waren? Hast du schon mal erlebt, wie zwei SV sich vor Gericht darum streiten, wessen Gutachten nun das einzig richtige ich?
Übrigens ist die HUK nicht die einzige Versicherung, die Forderungen von Geschädigten kürzt. Und dann, wenn der Geschädigte sich vor Gericht dagegen wehrt, oft genug den Schwanz einzieht.