Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.
Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.
Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.
Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!
Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:
http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg
Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?
Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll 🙁
Beste Antwort im Thema
Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.
Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.
Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.
Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.
Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.
Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.
124 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Februar 2018 um 13:29:09 Uhr:
Aha, und daraus kannst du messerscharf schließen, dass die Kürzungen bei der Schadenshöhe - ohne Kenntnis des Gutachtens - bei d i e s e m Schadensfall ebenfalls unberechtigt waren?
Ja, kann ich. Denn die Begründung ist bekannt. Und die ist nun wirklich "Dümmer als die Polizei erlaubt".
Zitat:
Übrigens ist die HUK nicht die einzige Versicherung, die Forderungen von Geschädigten kürzt.
Bravo, das Top-Argument überhaupt: Wenn Alle bescheißen, ist es in Ordnung!
Zitat:
Und dann, wenn der Geschädigte sich vor Gericht dagegen wehrt, oft genug den Schwanz einzieht.
Nur ca. 5 % der Geschädigten lassen sich anwaltlich vertreten. Und selbst von diesen scheut noch mancher einen Prozess.
Wenn man diese Zahlen kennt, weiß man, warum diese perfide System so "erfolgreich" ist...
Also der Geschädigte kann den Fahrer auf Gelder verklagen wie sie will. Fakt ist, man hat die Haftpflicht und die kommt für den Schaden auf. Wenn die Versicherung meint nur soviel zu zahlen, muss der Geschädigte die Versicherung verklagen. Wenn die zeitgleich es auch bei dem Fahrer versucht, bitte. Aber ich als Fahrer würde keine Zahlung leisten, weil dann kann die Huk sich ganz aus der Sache herausziehen. Einfach alles an die Versicherung weiterleiten. Wenn vom Gericht was kommt, würde ich antworten, klar sollte man. Ich würde ein Einspruch schreiben, dass der Fall bei der Versicherung gemeldet ist unter Schadensnummer xxx usw. Mehr würde ich nicht tun.
Aber die Huk kürzt gerne schon einmal was. Aktuell habe ich ein Schaden, da hat die Huk ca. 80 Euro vom Gutachten gekürzt, mit der Begründung, das Gutachten sei zu teuer. Also das Honorar des Gutachters sei zu teure. Wenn man es auf sich beruhen lässt, da man ja den Schaden bezahlt bekommen hat und das schon gut Geld ist, denken viele, scheiß was auf die 80 Euro. Bei den vielen tausenden Unfällen pro Jahr, spart die Huk gewaltig was. Wenn jemand dieses Geld doch einklagt, und das Gericht schreibt die Huk an, dann zahlen die dann aufeinmal doch. Klar müssen die das Schreiben des Gerichtes und den Anwalt zahlen aber auf die Masse der vielen Fälle lohnt es sich für die Huk immer noch gewaltig, erstmal Schäden zu kürzen.
Zusammengefasst, ich muss als geschädigter gegen die Huk klagen. Der Fahrer hat damit nichts zutun.
So habe mit der HUK telefoniert.
Die Akte ist da und Sie will sich das in Ruhe angucken.
Wie sie vorgehen wird konnte Sie mir nicht sagen, ob Sie zahlen oder dagegen angehen wird.
Auf die Frage, ob ich auf das Gerichtsschreiben antworten soll, hat Sie die Frage mit "Nein" beantwortet, Sie würde sich darum kümmern und ich würde dann Bescheid kriegen...
PS. Darf ich die Unfallfotos der Geschädigten hier hochladen? Oder ist das nicht erlaubt?
Müsste die noch in meiner Email haben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Februar 2018 um 13:29:09 Uhr:
Aha, und daraus kannst du messerscharf schließen, dass die Kürzungen bei der Schadenshöhe - ohne Kenntnis des Gutachtens - bei d i e s e m Schadensfall ebenfalls unberechtigt waren?
Ja, das geht ganz eindeutig. Die HUK hat z.B. das Gutachtenhonorar gekürzt - nur gekürzt. Ein Gutachter hat Dinge wie Wertverbesserung zu berücksichtigen, macht er das nicht ist das Gutachten unbrauchbar und wird von den Versicherungen gar nicht bezahlt wenn es daran ernsthaft was zu bemängel gäbe.
Alleine diese willkürliche Kürzung ist rechtswidrig. Die Versicherung hat eine Rechnung (!) eines Sachverständigen gekürzt. Sie hat aber überhaupt keinen rechtlichen Anspruch eine Rechnung zu kürzen die gar nicht an sie gerichtet ist sondern an den Geschädigten.
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Zitat:
@kakashix schrieb am 5. Februar 2018 um 13:49:02 Uhr:
Auf die Frage, ob ich auf das Gerichtsschreiben antworten soll, hat Sie die Frage mit "Nein" beantwortet, Sie würde sich darum kümmern und ich würde dann Bescheid kriegen...PS. Darf ich die Unfallfotos der Geschädigten hier hochladen? Oder ist das nicht erlaubt?
Müsste die noch in meiner Email haben.
Ganz ruhig bleiben. Du musst praktisch nichts machen. Du wirst nicht einmal vor Gericht im Fall der Fälle erscheinen müssen, denn hier geht es ja nicht um den Unfallverlauf, sondern nur um die Kürzung des Gutachtens.
Natürlich ist es hier nicht unwahrscheinlich, dass die Huk einknicken wird und das Geld zahlen wird.
Aber ohne die Sachlage näher zu kennen, ist ein Urteil, welche manche hier so vorschnell fällen, schlicht und einfach unmöglich.
Aber dir TE kann das alles egal sein.
Zitat:
@simfer schrieb am 5. Februar 2018 um 14:30:58 Uhr:
Aber dir TE kann das alles egal sein.
Gefährlicher Tipp 🙁
Außer irgendwelchen Bedenkenträgern, die es nicht genau wissen, habe ich hier noch kein Argument gelesen, warum der TE in Aktionismus verfallen sollte.
Zitat:
@simfer schrieb am 5. Februar 2018 um 15:19:12 Uhr:
Außer irgendwelchen Bedenkenträgern, die es nicht genau wissen, habe ich hier noch kein Argument gelesen, warum der TE in Aktionismus verfallen sollte.
Weil der TE gerade verklagt wird, da wäre ich schon hinterher damit die Versicherung auch zügig aus den Hufen kommt. "Mir egal, muss die Versicherung kären" wird den Richter nicht interessieren.
Und ob der Versicherungsnehmer will, das seine Versicherung zahlt, ist det wiederum egal. That's life.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Februar 2018 um 15:31:45 Uhr:
Weil der TE gerade verklagt wird, da wäre ich schon hinterher damit die Versicherung auch zügig aus den Hufen kommt. "Mir egal, muss die Versicherung kären" wird den Richter nicht interessieren.
Natürlich interessiert das den Richter nicht. Aber alles was an ggf. negativen finanziellen Konsequenzen herum kommt, hat die Versicherung zu tragen.
Aber das ist mehr als unwahrscheinlich. Solche Fälle sind pure Routine bei Versicherungen. Entweder sie zahlen (das Wahrscheinlichere) oder es ist tatsächlich was dran an der Kürzung. So oder so, den TE wird es finanziell nicht betreffen.
Interessehalber würde ich es als TE natürlich trotzdem verfolgen 😉.
Zitat:
@simfer schrieb am 5. Februar 2018 um 15:38:00 Uhr:
Natürlich interessiert das den Richter nicht. Aber alles was an ggf. negativen finanziellen Konsequenzen herum kommt, hat die Versicherung zu tragen.
Und wenn die Versicherung nicht zahlt was sie muss wird halt der TE verklagt - wie hier halt. 😉
Was ist daran so schwer zu verstehen, du schreibst selber dass es den Richter nicht interessiert. Viel Spaß wenn die Versicherung zu langsam ist dem Richter zu erklären "Abba bei MotorTalk hamse jeschrieben dat kann mir am A... vorbei gehen und ich nix tun muss".
Das würde ich nicht interessehalber sondern in meinem Interesse konsequent verfolgen. Nicht dass ein Fristversäumnis meiner Versicherung auf einmal doch mein Problem wird.
Der VN kriegt schon mit, wenn die Versicherung es auf ein Gerichtsverfahren ankommen läßt. dann muß er nämlich dem HUK-Anwalt eine Vertretungsvollmacht erteilen
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Februar 2018 um 15:44:35 Uhr:
Und wenn die Versicherung nicht zahlt was sie muss wird halt der TE verklagt - wie hier halt. 😉
Davon abgesehen, dass es jetzt arg theoretisch wird, was will man dagegen tun?
Wenn die Versicherung gegen jede Vernunft quer stellt, dann hilft das eh alles nichts. Der TE und die Versicherung wird vor Gericht unterliegen und er hat nur eine Chance an sein Geld zu kommen, die Versicherung verklagen. Aber dieser Fall ist vollkommen unrealistisch.
Sorry, völlig gaga was hier empfohlen wird. Ausbaden muss des der TE wenn er schuldhaft die vom Gericht gesetzte Frist versäumt. Dann sind die ganzen Schreiber von wegen "ignorieren, soll sich die Versicherung ..." ganz weit weg.
In solchen Fällen würde ich 1-2 Tage vor Fristende nochmal bei der Versicherung - oder ggf. sogar beim Gericht - nachfragen ob fristgerecht geantwortet wurde damit man notfalls selber noch fristgerecht ein Antwortschreiben einreichen kann. So wie die HUK bisher agiert würde ich alles - aber mich sicher nicht blind darauf verlassen dass die alles richtig und fristgerecht machen. Wenn nur die HUK verklagt würde egal, wenn man selber mit verklagt wird niemals.
So, jetzt bin ich raus ... ignoriere es lieber TE wenn du willst, aber jammer nicht wenn es schief gehen sollte.