Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.
Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.
Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.
Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!
Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:
http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg
Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?
Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll 🙁
Beste Antwort im Thema
Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.
Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.
Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.
Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.
Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.
Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.
124 Antworten
Zitat:
@kakashix schrieb am 13. März 2022 um 18:06:28 Uhr:
Meine Versicherung, die HUK hat rechtzeitig die Klage erwidert und dann hat die Klägerin die Klage zurückgenommen, da Sie wohl gemerkt haben, dass Sie keine Chancen haben.
Die Realität wird wohl eher sein, dass die HUK gezahlt hat und deshalb die Klage zurückgenommen wurde...
Wenn sich hier jeder seine eigene Realität zurechtbastelt wie es Ihm in den Kram passt und seinen persönlichen Wunschvorstellungen genehm ist, wozu braucht es dann hier noch ein öffentliches Forum?
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
Dass Du, als HUK-Kunde, wie viele Deiner Leidensgenossen unter extremem Realitätsverlust leidest, ist mir durchaus bekannt...😁
Zitat:
@kakashix schrieb am 13. März 2022 um 18:06:28 Uhr:
@berndbobHabe durch Zufall den Thread wieder gefunden.
Die Sache ist schon lange über dem Tisch.Meine Versicherung, die HUK hat rechtzeitig die Klage erwidert und dann hat die Klägerin die Klage zurückgenommen, da Sie wohl gemerkt haben, dass Sie keine Chancen haben.
Das wäre so als ob eine Fliege gegen einen Elefanten gewinnen möchte.
Die Rechtsanwälte von der HUK sind keine Amateure, die wussten schon was Sie zu tun hatten
Hat dir die HUK das so erzählt? Interessant. Eine Klage wird nahezu nie zurückgezogen. Warum? Wenn man klagt hat meine eine Rechtsschutz die bereits eine Deckungszusage erteilt hat. Zurückgezogen wird nur, wenn die Versicherung nach Klageeinreichung doch zahlt. Genau das wird bei Dir der Fall gewesen sein.
Gerade die HUK ist dafür bekannt grundsätzlich nicht zu zahlen bzw. zu kürzen. Klage einreichen ist hier meistens ausreichend.
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Dann schließe ich hier mal ab, nachdem der Fall ja abgeschlossen ist und es ----naja, gerade wieder etwas persönlich wird