1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz

Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz

Hallo,

ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.

Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.

Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!

Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:

http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg

Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?

Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll 🙁

1-anklage
2-anklage
3-anwalt
+2
Beste Antwort im Thema

Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.
Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.

Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.

Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.

Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.

Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.

124 weitere Antworten
124 Antworten

Aus eigener Erfahrung: Schreiben an die Versicherung geschickt, die beauftragte einen Anwalt, dieser bekam von mir eine Vollmacht. In einem Fall nie mehr was davon gehört, in zweiten Fall bekam ich nach ca 1 Jahr das Urteil zur Kenntnis. Ansonsten hatte ich nix damit zu tun.

Die Versicherung wird wahrscheinlich nicht den vollen Schaden gezahlt haben da die Geschädigte ja vor der Ausfahrt geparkt hat. Das kann und wird wahrscheinlich vor Gericht auf ein Teilverschulden rauslaufen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 2. Februar 2018 um 10:03:42 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Februar 2018 um 09:36:25 Uhr:


Und weil niemand anders zum Schadenersatz verpflichtet ist, gibt es den Direktanspruch gegen die Versicherung?

Den Direktanspruch DARF man nutzen, muss es als Geschädigter aber nicht. 😉

Bei Gericht musst du erstmal fristgerecht Stellung nehmen. Wenn du nicht selber zahlen willst kannst du da nichts anderes schreiben als dass du die Forderungen ablehnst und deine Versicherung tätig wird. Wenn die Versicherung nicht schnell genug ist wird dann halt das Verfahren eröffnet. Andere Alternativen?

Ist mir schon klar, aber deine Aussage, dass niemand sonst, nur der Schadensverursacher, zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist nun mal falsch.
Und der Satz "hab ich an die Versicherung weitergeleitet" beinhaltet nicht die erforderliche Verteidigungsanzeige. Wenn die Versicherung nicht schnell genug ist, gibt es ein Versäumnisurteil.

@kakashix

Ich kann aus eigener leidlichen Erfahrung berichten :

Locker durch die Hose atmen 😉

Setze nur die Assekuranz in Kenntnis das du ein solches Schreiben erhalten hast und fertig.
Entweder per Mail oder persönlich mit ordentlichem Vermerk in der Akte.
Du bist raus.
Es wurden die Posten gekürzt, weshalb auch immer und man will nun den Rest einfordern.

Lehn dich zurück und genieße die Show.

Ähnliche Themen

Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor:

Die verklagte Versicherung reagiert auf die Klageschrift und weist diese mit einer Begründung ab oder zurück.

Der verklagte TE reagiert gegenüber dem Gericht gar nicht auf die Klageschrift.

Wie läuft das Klageverfahren dann weiter???

Die HUK meldet sich zugleich für die übrigen Beklagten. Die hatten schon mal ein oder zwei Klagefälle zu bearbeiten und wissen daher, was zu tun ist.

@schwarzeBandit

Die Assekuranz wird immer in irgendeiner Form tätig, sollte hier keine Reaktion ihrerseits erfolgen, ergeht ein Versäumnisurteil und dann muss diese alle Zahlungen entrichten.

Wichtig für den TE ist einfach, er ist raus. Es sich Sache der HUK die ihn auch rechtlich vertritt.

Leider ist das dem Gericht im Fall der Fälle egal und es erstellt mit dem VU einen Titel, der dann auch gegen den Versicherungsnehmer vollstreckt werden kann. Der muss sich das dann ggf. von der Versicherung zurückholen. Locker durch die Hose atmen ... naja, vorher besser noch rasieren, waschen und nett herrichten, wenn einem diese Form der Naturalzahlung vor den getrübten Augen schweben sollte ... 🙂

Die Ansprüche werden ggü. der Assekuranz getätigt, nicht gegen den Versicherungsnehmer.
Mir ist kein Fall bekannt wo der von dir genannte Fall eingetreten ist.
Wie bereits meine Vorgänger schrieben, wird sich die HUK darum kümmern, da diese auch die Ansprüche der Gegnerin trotz vollständiger Nachweise der Ihr entstandenen Kosten nur teilweise beglichen hat und der VN darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

Dieser ging zurecht davon aus, dass alles aus der Welt ist.

Von daher ... tief durchatmen !

Wenn erstmal ein Titel in der Welt ist, dann hat der TE die Rennerei damit. Es geht um die Stressvermeidung durch korrektes Verhalten. Auch Post von und zum Versicherer geht mitunter irgendwo verloren. Deshalb sollte man das mit den AKB ernst nehmen und die Verteidigungsbereitschaft nicht "in die offene Hose" schieben, sondern in den Gerichtsbriefkasten. 😉

Was bin ich froh das ich die Huk nie als Versicherung in Erwägung zog.

Es wird keinen "Titel" geben. Punkt. Es reicht völlig aus den Vertreter seines Vertrauens der Versicherung aufzusuchen, man läßt es sich quittieren und fertig.

Soweit kommt es nicht !!

Zitat:

@Hapabla schrieb am 3. Februar 2018 um 07:27:46 Uhr:


Es wird keinen "Titel" geben. Punkt. (...)

Aber (wie auf Seite 1 der Klageschrift von der Prozessbevollmächtigten richtigerweise beantragt) ein Versäumnisurteil, wenn man einfach nicht reagiert - und wenn das geschieht, hat der TE dann den Titel, den er nicht haben wollte. Da prüft das Gericht auch nicht, ob irgendwas rechtens ist oder nicht, sondern es ergeht einfach ein Beschluss wegen Untätigkeit des Beklagten und damit muss man dann leben. Und soweit würde ich (persönlich) es nicht kommen lassen und würde zumindest mal auf den "gelben Brief" vom Gericht reagieren, indem Verteidigungsbereitschaft angezeigt wird - die Begründung kann man dann ja noch nachreichen. So sichert man sich ab, gewinnt gleichzeitig zumindest noch etwas Zeit und kann das mit der HUK klären.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 3. Februar 2018 um 07:27:46 Uhr:


Es wird keinen "Titel" geben. Punkt. Es reicht völlig aus den Vertreter seines Vertrauens der Versicherung aufzusuchen, man läßt es sich quittieren und fertig.

Soweit kommt es nicht !!

Unsinn!
Du weißt scheinbar nicht, was ein Versäumnisurteil ist und was das für Folgen hat.

"sondern es ergeht einfach ein Beschluss wegen Untätigkeit des Beklagten und damit muss man dann leben."

Nein, es ergeht ein Versäumnis u r t e i l, und damit muss man nicht leben, sondern man kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung noch Einspruch einlegen.

Ähnliche Themen