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Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz

Themenstarteram 1. Februar 2018 um 12:11

Hallo,

ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.

Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.

 

Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!

Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:

http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg

 

Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?

Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll :(

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Beste Antwort im Thema

Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.

Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.

Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.

Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.

Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.

Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Februar 2018 um 15:20:28 Uhr:

... oder das Entsenden eines informierten Vertreters genügt, ...

In dem Fall wohl die Versicherung? Oder muß das ein Anwalt sein (für den ja weitere Kosten anfallen)?

Gruß Metalhead

Die Versicherung beauftragt einen Anwalt, der regelt das ohne den Verklagten

Mit hoher Wahrscheinlichkeit findet hier überhaupt keine Verhandlung statt. Da gehen jetzt erstmal monatelang Stellungnahmen hin und her, bis man sich einigt bzw. die Versicherung einlenkt. Passiert das nicht, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass das Gericht mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren urteilt. Außerdem wird das Gericht bei Nichteinigung ein eigenes Gutachten erstellen lassen, dessen Kosten beide Parteien vorschießen müssen (später wird dann nach Ergebnis aufgeteilt). Spätestens dann wird es wohl eine Einigung geben.

Du riskierst ein Versäumnisurteil, wenn du dich nicht sofort selbst wehrst.

Die Frist dafür beträgt nur zwei Wochen, also solltest du sofort aktiv werden, damit meine ich ausdrücklich nicht, dass du deine Versicherung kontaktieren sollst, sondern dass du selbst sofort an das Amtsgericht schreibst oder besser noch, die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts aufsuchst.

am 1. Februar 2018 um 22:19

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2018 um 13:53:01 Uhr:

Warum möchte man den Fahrer nicht als Zeugen? Als Zeuge muß er die Wahrheit sagen, als Beklagter kann er straffrei das blaue vom Himmel runterlügen.

Also mit solchen Aussagen wäre ich mal ganz vorsichtig - siehe § 138 ZPO. Und dann bewegt man sich auch recht schnell im Bereich des § 263 StGB. Man muss sich sicher nicht selbst belasten, aber lügen ist auch passé.

An den TE: Ich würde an deiner Stelle zumindest einmal fristgerecht (2 Wochen nach Zugang der Klage) schriftlich Verteidigungsbereitschaft anzeigen, sonst kann ein Versäumnisurteil ergehen. Dann hast du noch Bisse Zeit, das mit der HUK zu klären.

Mal aus den (aktuellen) AKB der HUK zitiert:

E.2.2 Sie müssen uns unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gegen Sie

gerichtlich geltend gemacht wird (z. B. durch Klage oder Mahnbescheid).

E.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind

berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie

müssen ihm Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und

angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.

Bei drohendem Fristablauf

E.2.4 Haben Sie eine Klage, einen Mahnbescheid, einen Bescheid einer Behörde

erhalten oder wird im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens

ein vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht? Dann

müssen Sie fristgerecht Rechtsmittel einlegen, wenn Ihnen bis spätestens

2 Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt.

Ganz wichtig ist es also, die Versicherung (nachweisbar) zu informieren.

Weiterhin ist es wichtig, der Versicherung die Führung des Rechtsstreits zu überlassen!

Die hier im Raum stehenden Kürzungen sind (leider) das ganz normale Spiel in solchen Fällen, und ebenso normal ist es, dass die Versicherung nach Klageeinreichung dann doch zahlt. Wer da als Versicherter querschießt und vorschnell weitere Verfahrenskosten provoziert, geht das Risiko ein vom Versicherer für die entstandenen Mehrkosten in Regress genommen zu werden.

Letztendlich stellt sich doch auch die Frage: Warum sollte der TE den eingeklagten Anspruch überhaupt zurückweisen?

Sind die Forderungen wirklich (wie von der Versicherung behauptet) überhöht? (kann der TE das überhaupt beurteilen?!)

Da die Versicherung schon eine (erhebliche) Zahlung geleistet hat, wird sein Vertrag ohnehin hochgestuft, es hat also für ihn keinerlei finanzielle Auswirkungen, ob die Versicherung jetzt weitere 500 Euro nicht zahlt, freiwillig zahlt oder erst nach einem Gerichtsurteil zahlt.

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. Februar 2018 um 23:42:19 Uhr:

...

Letztendlich stellt sich doch auch die Frage: Warum sollte der TE den eingeklagten Anspruch überhaupt zurückweisen?

...

Weil sonst ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht.

Ich formuliere die Frage anders:

Warum sollte der TE etwas dagegen haben, dass seine Versicherung die gegnerischen Ansprüche im vollen Umfang reguliert?

(mir persönlich wäre es ja sogar etwas unangenehm, wenn meine Versicherung einen von mir verursachten Schaden nicht vollumfänglich reguliert sondern ungerechtfertigte Kürzungen vornimmt)

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2018 um 13:53:01 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Februar 2018 um 13:38:09 Uhr:

Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.

Warum möchte man den Fahrer nicht als Zeugen? Als Zeuge muß er die Wahrheit sagen, als Beklagter kann er straffrei das blaue vom Himmel runterlügen.

Gruß Metalhead

Auch als Beklagter (wird dann übrigens oft genug persönlich angehört) muss er auch die Wahrheit sagen. Könnte sonst als (versuchter) Prozessbetrug geahndet werden. Als Zeuge muss er zwar die Wahrheit sagen, nur können sich leider viele Zeugen nicht mehr so genau an das Gesehene und das Geglaubte/Gehörte erinnern.

Kann es dem TE kann es wirklich vollkommen egal sein, ob die Versicherung weitere Zahlungen leistet oder nicht? Seine Höherstufung ist erfolgt und bei der Höhe der bereits erfolgten Zahlung lohnt sich ein Rückkauf (falls möglich) wohl kaum. Es soll aber tatsächlich Menschen geben, die auch an das allgemeine Prämienniveau denken. Überhöhte Zahlungen an Geschädigte führen zu entsprechenden Prämiensteigerungen.

Natürlich muss er die Versicherung nachweisbar über die Klagezustellung informieren und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei Gericht seine Verteidigungsbereitschaft anzeigen (Einfaches Schreiben ans Gericht ..... "will ich mich gegen die Klage verteidigen" reicht schon). Nur ist hier die HUK mitverklagt und ist somit schon über die Klage informiert. Damit obliegt es der HUK, was weiter bei Gericht geschehen soll.

Was soll also dem TE passieren, wenn er weder die HUK informiert (sollte er natürlich trotzdem machen) noch sich bei Gericht meldet.

Ob die Forderung der Geschädigten überhöht bzw. die Kürzung der Versicherung gerechtfertigt ist, können wir doch hier überhaupt nicht beurteilen.

Da muss ich dann auch @hk_do zustimmen.

Mir wäre es auch unangenehm wenn ein durch mich Geschädigter seinem Geld hinterherlaufen muss, weil meine Versicherung zickt. Hab da grad nochmal die Situation im Kopf als meine Frau unserer Nachbarin das Auto zerbeult hat.

Hab ich auch nicht behauptet, dass die Versicherung zu Recht gekürzt hat. Der Gedanke kann aber im Kopf eines Schädigers eine Rolle spielen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2018 um 14:50:56 Uhr:

Und das Gesamtschuldnerische gequatsche ist doch auch Käse, den Schaden hat die Versicherung voll zu übernehmen (da bleibt in keinem Fall ein Anteil für den Fahrer übrig).

Nö, da hat mal eine Rechtsanwältin der Gegenseite die Grundlagen des Schadenersatzrechtes verstanden und konsequent umgesetzt.

Der Schädiger ist zum Schadenersatz verpflichtet, niemand anderes. Wenn an seiner Stelle eine Haftpflichtversicheurng den Schadenersatz leistet ändert es nichts daran dass der Schadenersatzpflichtige der Schädiger ist.

Und konsequent den Schädiger mit zu verklagen damit er mal mitbekommt was für eine sch... Versicherung er hat und welchen Ärger die Geschädigten macht. Der Rest geht ja jetzt zwangsläufig seinen Weg. Schnellstens die Versicherung kontaktieren und keinesfalls das Schreiben und die Frist ignorieren. Das kann nach hinten losgehen. Interessiert das Gericht wenig wenn dann die HUK als Vertreter des Schädigers die Frist verstreichen lässt. Also Beine machen. Ggf. vor Fristende ehrliche Antwort ans Gericht: "Mir bisher nicht bekannt, Sache an Versicherung weitergegeben ...".

"Der Schädiger ist zum Schadenersatz verpflichtet, niemand anderes."

Und weil niemand anders zum Schadenersatz verpflichtet ist, gibt es den Direktanspruch gegen die Versicherung? Hab ich dann irgend wie wohl falsch verstanden.

"Ggf. vor Fristende ehrliche Antwort ans Gericht: "Mir bisher nicht bekannt, Sache an Versicherung weitergegeben ...".

Und dieser Satz soll das Gericht beeindrucken? Oder ein Versäumnisurteil verhindern?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Februar 2018 um 09:36:25 Uhr:

Und weil niemand anders zum Schadenersatz verpflichtet ist, gibt es den Direktanspruch gegen die Versicherung?

Den Direktanspruch DARF man nutzen, muss es als Geschädigter aber nicht. ;)

Bei Gericht musst du erstmal fristgerecht Stellung nehmen. Wenn du nicht selber zahlen willst kannst du da nichts anderes schreiben als dass du die Forderungen ablehnst und deine Versicherung tätig wird. Wenn die Versicherung nicht schnell genug ist wird dann halt das Verfahren eröffnet. Andere Alternativen?

 

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