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Kleiner Parkrempler und schon ist das Auto verzogen??

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 8. Mai 2016 um 8:43

Hallo zusammen

Gestern ist mir eine etwas ältere Dame mit ihren Fiesta, beim Ausparken gegenüber, rückwärts gegen meinen dicken gefahren.

Erstmal sah es nur so aus, als wären es nur einige Kratzer, jedoch beim genauen hinsehen verlor er auch Wasser, wahrscheinlich von der SRA.

Jetzt wird es aber noch viel lustiger! Die Spaltmaße stimmen einfach nicht mehr! Kotflügel/Tür, Kotflügel/Motorhaube und Kotflügel/Scheinwerfer!

 

Ich bin stinksauer und würde die Karre am liebsten sofort verhökern, auch wenn das Auto nichts dafür kann. Ich hasse es einen Unfallwagen zu fahren, und ganz offensichtlich ist es jetzt auch einer, oder meint ihr nicht auch??

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Beste Antwort im Thema

Moin!

Als Jurist finde ich die Einstellung, ab wann es sich um einen Unfallwagen handelt, nun, "interessant". Und zwar aus gleich zwei Gründen:

1. Weil hier jeder selbst natürlich nicht übers Ohr gehauen werden will, wenn er einen Wagen kauft und sich Ehrlichkeit wünscht.

2. Weil - auch wenn es keine feste Abgrenzung gibt - grundsätzlich darauf hinaus läuft, dass alles was über eine einfache Delle oder kleineren Lackschaden hinaus geht, den Wagen zu einen Unfallschaden macht. Wenn hier also tatsächlich irgendwelche Halterungen gebrochen sind, etwas an Aufhängungsteilen verzogen ist oder gar Teile ausgetauscht werden müssen, ist die Sache relativ eindeutig.

Vor allem sollte man sich auch mal Gedanken über mögliche Folgen des Verschweigens machen: Und das mal nicht nur aus dem Grund, weil es (siehe Punkt 1) "fairer" ist und man selbst diese Info erwarten würde, sondern schon weil ein späteres Aufdecken des Wagens als Unfallwagen nicht nur zu Schadenersatzansprüchen sondern auch zur Wandlung durch den Käufer berechtigen kann. Vollkommen unerheblich, ob man da was von "Privatverkauf - keine Gewährleistung" in den Kaufvertrag geschrieben hat...

Aber egal. Macht ihr mal. Moral ist halt in den meisten Fällen etwas sehr Situation bedingtes und nur dann absolut, wenn es um andere geht...

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also ich kann auf den Bildern jetzt nichts kritisches erkennen. das bekommt eine Werkstatt wieder in und meiner Ansicht nach ist das kein Unfallwagen durch diesen kleinen Rempler. Evtl. haben die Maße vorher schon nicht gestimmt oder er hat schon mal eine bekommen.

Gruß

Themenstarteram 8. Mai 2016 um 8:55

Ich habe den Wagen beim Händler gekauft und habe ihn penibel genau durchgesehen. Auch wurden keinerlei Schrauben von irgendwo gelöst, alle Spaltmaße waren perfekt! Außerdem habe ich mit einem Lackstärkentester von Etari alle Teile genauestens überprüft! Nein, er hatte vorher definitiv keinen weg!

Man sieht es deutlich am Scheinwerfer, da ist der einfach nicht mehr bündig zum Kotflügel

Ärgerliche Sache aber ich sehe auf den Bildern auch nichts Kritisches. Lass doch mal einen Fachmann die Spaltmaße nachmessen - da gibt es ja feste Tolenranz-Vorgaben von Audi.

Zitat:

@Markus1,8T schrieb am 8. Mai 2016 um 10:55:19 Uhr:

..

Man sieht es deutlich am Scheinwerfer, da ist der einfach nicht mehr bündig zum Kotflügel

Weil möglicherweise das Scheinwerfergehäuse leicht nach innen gedrückt wurde? Fast meine Vermutung.

Mal im Motorraum innen nachschauen (soweit zugänglich), ob nicht ein Teil der Scheinwerferhalterung verzogen oder gerissen ist?

Der einfachste Weg wäre nun ja, das Ganze in einer Audiwerkstatt begutachten zulassen. Aus meiner Sicht ist auf den Bilder nichts kritisches zu sehen. Auch als Unfallwagen würde ich das Auto unter Umständen nicht bezeichnen. Die nette alte Dame war ja bestimmt auch versichert. Von daher abwickeln und nicht aufregen. Das schadet nur der Gesundheit. :)

Sollten sich mehr als nur Kratzer herausstellen, nicht den Tipps zum Thema Angabe als Unfallschaden folgen!

Zitat:

@UliBN schrieb am 8. Mai 2016 um 13:01:14 Uhr:

Sollten sich mehr als nur Kratzer herausstellen, nicht den Tipps zum Thema Angabe als Unfallschaden folgen!

Keine Tipps zum Betrug unterstellen :-) - nur Erfahrung und eine allgemeine Einschätzung. Selbstverständlich muss das Auto nach einer intensiveren Beschädigung als Unfallfahrzeug deklariert werden. Auf den Bildern sieht es im Moment aber noch nicht so aus. Daher die dringende Empfehlung einer Begutachtung - allein wegen der Geltendmachung bei der gegnerischen Versicherung. Auch ein möglicher Wertverlust (aufgrund Unfallfahrzeug) wird hier ausgeglichen.

am 8. Mai 2016 um 11:25

Wen die Dame schuld am Unfall ist , kann es dir doch egal sein ihre Versicherung Zahlt doch ehh die Rep ,bring die Karre zu einer Audi Werkstatt die richten dir das doch alles wieder . Und es ist ganz normal das auch schon bei einem kleinen rämpler alles etwas verzogen ist unter der Stoßstange und am Scheinwerfer sind ja Plastik Halterungen die brechen halt recht schnell .

am 8. Mai 2016 um 12:03

Zitat:

@Markus1,8T schrieb am 8. Mai 2016 um 10:43:36 Uhr:

(...)Jetzt wird es aber noch viel lustiger! Die Spaltmaße stimmen einfach nicht mehr! Kotflügel/Tür, Kotflügel/Motorhaube und Kotflügel/Scheinwerfer!

Ich bin stinksauer und würde die Karre am liebsten sofort verhökern, auch wenn das Auto nichts dafür kann. Ich hasse es einen Unfallwagen zu fahren, und ganz offensichtlich ist es jetzt auch einer, oder meint ihr nicht auch??

Rempler sind sau ärgerlich. Einen Unfallwagen hast du dadurch jedenfalls nicht.

Musst es halt beim Wiederverkauf sagen, besser noch: belegen!

Ob am Hinterbau was verzogen ist, wage ich zu bezweifeln. Bei mir war es nicht so (trotz diverser kleinerer Karosserieschäden und Kratzer!) Hier mal Teil-Bilder (Haube wurde lackiert) nach dem 'Rehrempler' und nach der Reparatur.

ach ja, wegen dem 'verhökern und Hass auf Unfallwagen'!

Wer sagt (uns), dass es mit nem (wieder) Neuen anders läuft!?;)

Moin!

Als Jurist finde ich die Einstellung, ab wann es sich um einen Unfallwagen handelt, nun, "interessant". Und zwar aus gleich zwei Gründen:

1. Weil hier jeder selbst natürlich nicht übers Ohr gehauen werden will, wenn er einen Wagen kauft und sich Ehrlichkeit wünscht.

2. Weil - auch wenn es keine feste Abgrenzung gibt - grundsätzlich darauf hinaus läuft, dass alles was über eine einfache Delle oder kleineren Lackschaden hinaus geht, den Wagen zu einen Unfallschaden macht. Wenn hier also tatsächlich irgendwelche Halterungen gebrochen sind, etwas an Aufhängungsteilen verzogen ist oder gar Teile ausgetauscht werden müssen, ist die Sache relativ eindeutig.

Vor allem sollte man sich auch mal Gedanken über mögliche Folgen des Verschweigens machen: Und das mal nicht nur aus dem Grund, weil es (siehe Punkt 1) "fairer" ist und man selbst diese Info erwarten würde, sondern schon weil ein späteres Aufdecken des Wagens als Unfallwagen nicht nur zu Schadenersatzansprüchen sondern auch zur Wandlung durch den Käufer berechtigen kann. Vollkommen unerheblich, ob man da was von "Privatverkauf - keine Gewährleistung" in den Kaufvertrag geschrieben hat...

Aber egal. Macht ihr mal. Moral ist halt in den meisten Fällen etwas sehr Situation bedingtes und nur dann absolut, wenn es um andere geht...

Zitat:

@SoulBS schrieb am 8. Mai 2016 um 14:59:57 Uhr:

Moin!

Als Jurist finde ich die Einstellung, ab wann es sich um einen Unfallwagen handelt, nun, "interessant". Und zwar aus gleich zwei Gründen:

1. Weil hier jeder selbst natürlich nicht übers Ohr gehauen werden will, wenn er einen Wagen kauft und sich Ehrlichkeit wünscht.

2. Weil - auch wenn es keine feste Abgrenzung gibt - grundsätzlich darauf hinaus läuft, dass alles was über eine einfache Delle oder kleineren Lackschaden hinaus geht, den Wagen zu einen Unfallschaden macht. Wenn hier also tatsächlich irgendwelche Halterungen gebrochen sind, etwas an Aufhängungsteilen verzogen ist oder gar Teile ausgetauscht werden müssen, ist die Sache relativ eindeutig.

Vor allem sollte man sich auch mal Gedanken über mögliche Folgen des Verschweigens machen: Und das mal nicht nur aus dem Grund, weil es (siehe Punkt 1) "fairer" ist und man selbst diese Info erwarten würde, sondern schon weil ein späteres Aufdecken des Wagens als Unfallwagen nicht nur zu Schadenersatzansprüchen sondern auch zur Wandlung durch den Käufer berechtigen kann. Vollkommen unerheblich, ob man da was von "Privatverkauf - keine Gewährleistung" in den Kaufvertrag geschrieben hat...

Aber egal. Macht ihr mal. Moral ist halt in den meisten Fällen etwas sehr Situation bedingtes und nur dann absolut, wenn es um andere geht...

Hier hat eigentlich noch niemand davon gesprochen dass etwas verschwiegen werden soll?????

Bei mir ist mir mal eine Dame beim ausparken auch vorne drauf gefahren, da hat man auch einige falsche Spaltmasse zwischen Stoßstange, Grill und Scheinwerfer gesehen.

In Wirklichkeit wurde dann nur die Stoßstange neu befestigt, da war nicht mal irgendwas gebrochen oder so, nur verschoben bei den Verschraubungen....

 

Also nicht gleich den Teufel an die Wang malen..

Themenstarteram 8. Mai 2016 um 20:50

Hoffe natürlich du hast recht, denn gebrochen sehe ich nichts wenn ich die Haube öffne. Muss ja schon dolle gewesen sein, sonst würde der ja kein Wasser von der SRA verlieren.

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