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Kleiner Lackschaden an der Heckstosstange

Mercedes E-Klasse A207
Themenstarteram 20. Mai 2022 um 11:24

Guten Tag,

Ich bin einem vorausfahrenden an der Heckstoßstange beim abbiegen vorbei geschlittert. Sind zwei sehr kleiner Lackschäden. Ich wollte mal nachfragen ob einer ein grobe Preisvorstellung hat. Muss für den Schaden die Komplette Stoßstange neu lackiert werden oder wird von der Werkstatt nur die Kratzer ausgebessert?

Das Auto ist etwas 7 Jahre alt. Anbei die Bilder von den zwei Kratzern. Wird nicht über die Versicherung geregelt nur Nummern wurden ausgetauscht. Anderer Fahrer möchte den Schaden begutachten lassen und ein Kostenvoranschlag bekommen. Kosten dafür werden nicht von mir übernommen nur die zwei Kratzer.

Danke schonmal für die Antworten.

LG

 

 

Lackkratzer 1
Lackkratzer 2
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17 Antworten

Also wenn ich die Bilder so sehe, würde kein "Versicherer" einen "klaren" Schaden erkennen. Da sind so viele "mögliche" Schlieren, dass man erst einmal säubern sollte und ein Schadensbild zu haben.

Vielleicht gibt es auch besser "Sehende" ??

Rauspolieren ist ne Option

Themenstarteram 20. Mai 2022 um 11:47

Zitat:

@randfri schrieb am 20. Mai 2022 um 13:33:55 Uhr:

Also wenn ich die Bilder so sehe, würde kein "Versicherer" einen "klaren" Schaden erkennen. Da sind so viele "mögliche" Schlieren, dass man erst einmal säubern sollte und ein Schadensbild zu haben.

Vielleicht gibt es auch besser "Sehende" ??

Rauspolieren ist ne Option

Hab meine Frage nochmal geändert. War glaub ich etwas unpräzise gestellt. In welcher Preisklasse liegt das Polieren denn für die Kratzer? 100-200€?

Ich würde zum Lackierer fahren und dort fragen, wie der Kratzer zu beseitigen ist. Rauspolieren sehe ich hier nicht, dazu ist der Kratzer offensichtlich zu tief. Ich habe eine viel schlimmere Beschädigung wo auch gespachtelt werden müsste und eine Ganzlackierung der Stoßstange erfolgen muss. Mir hat der Lackierer einen Festpreis von 250 € genannt, ist allerdings schon 3 Jahre her.

 

Gruß

AWXS

Hab meine Frage nochmal geändert. War glaub ich etwas unpräzise gestellt. In welcher Preisklasse liegt das Polieren denn für die Kratzer? 100-200€?

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Sollte der Klarlack nicht bis auf den Basislack beschädigt sein, kann man

es polieren lassen, dazu wird aber meist das ganze Bauteil oder Teilfläche

poliert, sonst sieht man wo poliert worden ist. Je nach Zustand des Lackbildes.

ca. 150-250 Euro für polieren inkl. Material

ca. 300-350 Euro für beilackieren inkl. Material smart Repair

ca. 450-600 fürs lackieren inkl. Material Lackiererei

Na, da bin ich aber gespannt was da am Ende bei rumkommt …

Wenn der in ne Werkstatt fährt ist das Erste was die dem vorschlagen ein Gutachten machen zu lassen … und dann wirds böse

Smartrepair 100€.

Meine Versicherung zahlt sowas ein mal im Jahr bei 50€ SB, (Parkschadenschutz)

Das ist ein Bagatellschaden, der IMHO unterhalb der "Gutachterschwelle" liegt...d.h. Gutachten zahlt dann der Auftraggeber selber...mögliche Preise wurden hier schon genannt, sind aber regional sehr unterschiedlich.

In solchen Fällen reicht ein KV einer Werkstatt/Lackiererei zur Ermittlung der Schadenshöhe.

Gut, das du das schonmal mit Fotos dokumentiert hast....gibt so Typen, die machen aus ner Mücke nen Elefanten.

Mit polieren wirst Du das nicht hinbekommen. Der Lack ist IMHO auch nicht so kritisch, dass die Stoßstange dafür abgebaut werden muss. Das sollte mit 200-250€ zu erledigen sein.

Im Okt 2020 war mir eine junge Dame beim Ausparken auf die Front gefahren.

Im Bild "sieht" man den Schaden.

Tatsächlich war die Sensorik beschädigt insgesamt lag der durch ihre Versicherung beglichene Schaden dann insgesamt bei knapp €4500.-, zzgl. Leihwagenkosten.

Nur weil man wenig sieht, heißt das noch lange nicht dass kein Schaden vorliegt.

Zudem ein Sachverständiger kann immer hinzugezogen werden, es kommt nicht auf die Schadenshöhe an, lediglich darauf, dass der Verursacher wirksam erklärt vollumfänglich den durch ihn verursachten Schaden zu übernehmen. Was hier ja wohl gerade nicht der Fall ist.

Es gibt keine Untergrenze; insoweit das hinzuziehen eines Gutachters der Beweissicherung des Geschädigten dient, hat die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Auch besteht keine Verpflichtung eine Reparatur des Schades im Wege der Verfahren des sog. Smartrepair durchzuführen. Selbst wenn der Geschädigte ganz auf die Beseitigung des Schadens verzichtet, ist der Ausgleichsanspruch in Geld zu leisten, dessen Höhe ergibt sich aus den Kosten die bei einer sachgemässen Beseitigung des Schadens entstehen würden.

(Auch hier Gutachten.)

(Die Versicherungen der Schädiger verzichten ihrerseits hingegen durchaus auf Gutachter und begnügen sich u.U. mit Kostenvoranschlägen, wenn die beauftragte Werkstatt des Geschädigten entsprechend klassifiziert ist.

So z.B. die Allianz bei hinzuziehen vieler MB Werkstätten und Niederlassungen.)

Das wäre ja ne tolle Sache, wenn der Verursacher bestimmen könnte wie der Geschädigte sich zu verhalten hat.

 

%22Die Tat%22.jpg
%22Der Schaden%22.jpg

Zitat:

@Donner McLeod schrieb am 21. Mai 2022 um 23:54:18 Uhr:

...

Das wäre ja ne tolle Sache, wenn der Verursacher bestimmen könnte wie der Geschädigte sich zu verhalten hat.

Das ist damit ja auch nicht beabsichtigt oder gemeint...salopp formuliert...es besteht lediglich ein Anspruch auf Schadensersatz...nicht auf "Vergoldung" (i.S. von besser als vorher o.ä.)...und eine, hier offenbar vergessene, Schadensminderungspflicht... hierunter fällt dann zb. die Einschaltung von Gutachtern, Rechtsanwälten o.ä. bei Bagatellen.

Alles was über diesen Schadensersatzanspruch hinaus geht, kann der Geschädigte selbstverständlich machen....zahlt er aber selber...und muss er im Streitfall ggflls. einklagen.

Die Bagatell-Schwelle ist vom BGH bereits vor einigen Jahren bei 700-750€ festgelegt worden...dürfte mittlerweile eher drüber liegen.

Dem TE wäre ev. zu raten, doch seine Versicherung einzuschalten...nach der Regulierung kann er immer noch selber zahlen, um eine Höherstufung zu vermeiden.

Auch gibt es für solche (Un-)Fälle hier ein Unterforum "Versicherungen", wo sich auch erfahrene und fachlich kompetente Gutachter etc. rumtummeln....ev. lässt sich dieser Thread durch einen Mod dorthin verschieben.

Ich hatte selber mal so ein ähnlichen Fall. Da der Verursacher aber den Schaden erst nicht zugeben wollte und alles runtergespielt hat, dass da nichts wäre, hab ich eben das volle Programm durchgezogen. Vorallem hatte ich den Wagen erst wenige Wochen, sieht man das sowieso kritischer. Also Polizei geholt und den Wagen dann direkt zum Gutachter gebracht und deren Anwälte. Wieso soll ich mich damit rumärgern und mir Sprüche anhören wie da wäre doch garnichts... Ich war nicht Schuld und möchte mein Auto so wie es davor war....

Img
Img
Img

Na da sind wir mal gespannt was der TE zurück meldet.

Zitat:

@jw61 schrieb am 22. Mai 2022 um 11:14:55 Uhr:

Zitat:

@Donner McLeod schrieb am 21. Mai 2022 um 23:54:18 Uhr:

...

Das wäre ja ne tolle Sache, wenn der Verursacher bestimmen könnte wie der Geschädigte sich zu verhalten hat.

Das ist damit ja auch nicht beabsichtigt oder gemeint...salopp formuliert...es besteht lediglich ein Anspruch auf Schadensersatz...nicht auf "Vergoldung" (i.S. von besser als vorher o.ä.)...und eine, hier offenbar vergessene, Schadensminderungspflicht... hierunter fällt dann zb. die Einschaltung von Gutachtern, Rechtsanwälten o.ä. bei Bagatellen.

Alles was über diesen Schadensersatzanspruch hinaus geht, kann der Geschädigte selbstverständlich machen....zahlt er aber selber...und muss er im Streitfall ggflls. einklagen.

Die Bagatell-Schwelle ist vom BGH bereits vor einigen Jahren bei 700-750€ festgelegt worden...dürfte mittlerweile eher drüber liegen.

Dem TE wäre ev. zu raten, doch seine Versicherung einzuschalten...nach der Regulierung kann er immer noch selber zahlen, um eine Höherstufung zu vermeiden.

Auch gibt es für solche (Un-)Fälle hier ein Unterforum "Versicherungen", wo sich auch erfahrene und fachlich kompetente Gutachter etc. rumtummeln....ev. lässt sich dieser Thread durch einen Mod dorthin verschieben.

Absolut richtig.

Auch muss man unterscheiden zwischen Beweisicherung die ein SV bzw der Gutachter durchführt, und einem umfänglichen ("kostenintensiven") Gutachten.

Hätte ich auch deutlicher machen müssen:

Gutachter ist nicht gleich Gutachten.

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