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Kleiner Lackschaden an der Heckstosstange

Mercedes E-Klasse A207
Themenstarteram 20. Mai 2022 um 11:24

Guten Tag,

Ich bin einem vorausfahrenden an der Heckstoßstange beim abbiegen vorbei geschlittert. Sind zwei sehr kleiner Lackschäden. Ich wollte mal nachfragen ob einer ein grobe Preisvorstellung hat. Muss für den Schaden die Komplette Stoßstange neu lackiert werden oder wird von der Werkstatt nur die Kratzer ausgebessert?

Das Auto ist etwas 7 Jahre alt. Anbei die Bilder von den zwei Kratzern. Wird nicht über die Versicherung geregelt nur Nummern wurden ausgetauscht. Anderer Fahrer möchte den Schaden begutachten lassen und ein Kostenvoranschlag bekommen. Kosten dafür werden nicht von mir übernommen nur die zwei Kratzer.

Danke schonmal für die Antworten.

LG

 

 

Lackkratzer 1
Lackkratzer 2
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17 Antworten

Zitat:

@niggerson schrieb am 22. Mai 2022 um 11:36:45 Uhr:

Ich hatte selber mal so ein ähnlichen Fall. Da der Verursacher aber den Schaden erst nicht zugeben wollte und alles runtergespielt hat, dass da nichts wäre, hab ich eben das volle Programm durchgezogen. Vorallem hatte ich den Wagen erst wenige Wochen, sieht man das sowieso kritischer. Also Polizei geholt und den Wagen dann direkt zum Gutachter gebracht und deren Anwälte. Wieso soll ich mich damit rumärgern und mir Sprüche anhören wie da wäre doch garnichts... Ich war nicht Schuld und möchte mein Auto so wie es davor war....

Du hattest auch keinen "Bagatellschaden"...bei deiner Schadenshöhe steht dir neben Schadensersatz/Mietwagen selbstverständlich auch Rechtsanwalt und Gutachter zu, erst recht, wenn es wie in deinem Fall strittig wird....hätte ich genauso gehandhabt.

Mir ging es mit dem Hinweis auf "Bagatellen" und "Schadensminderungspflicht", das man sich nicht alle Kosten pauschal aufs Auge drücken lassen muss....zumal die Schätzungen hier sich alle im Bagatellbereich bewegen...dürften Gutachterkosten abgelehnt werden.

Den TE wird man bei der Selbst-Regulierung von Unfallschäden wohl eher als Laien einstufen dürfen, dem solche Regelungen einschl. einschlägiger Rechtsprechung nicht immer geläufig ist (was wohl nur bei Fachleuten so wäre, und selbst die sind sich nicht einig).

Leider ist eine klassische Versicherungsleistung von Haftpflichtversicherungen...die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls im Klageweg auf Kosten/Risiko des Versicherers...in der heutigen Praxis aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum mehr vorhanden...die zahlen gerade im KFZ-Bereich, wenn der Geschädigte Kürzungen nicht akzeptiert, auch gerne mal unberechtigte Forderungen (bis zu einer gewisser Höhe) und stufen den VN hoch.

edit: gerad nochmal im EP gelesen: Kosten Gutachter/KV werden nicht vom TE übernommen, nur die beiden Kratzer.

Zitat:

@jw61 schrieb am 22. Mai 2022 um 22:12:54 Uhr:

Zitat:

@niggerson schrieb am 22. Mai 2022 um 11:36:45 Uhr:

Ich hatte selber mal so ein ähnlichen Fall. Da der Verursacher aber den Schaden erst nicht zugeben wollte und alles runtergespielt hat, dass da nichts wäre, hab ich eben das volle Programm durchgezogen. Vorallem hatte ich den Wagen erst wenige Wochen, sieht man das sowieso kritischer. Also Polizei geholt und den Wagen dann direkt zum Gutachter gebracht und deren Anwälte. Wieso soll ich mich damit rumärgern und mir Sprüche anhören wie da wäre doch garnichts... Ich war nicht Schuld und möchte mein Auto so wie es davor war....

Du hattest auch keinen "Bagatellschaden"...bei deiner Schadenshöhe steht dir neben Schadensersatz/Mietwagen selbstverständlich auch Rechtsanwalt und Gutachter zu, erst recht, wenn es wie in deinem Fall strittig wird....hätte ich genauso gehandhabt.

Mir ging es mit dem Hinweis auf "Bagatellen" und "Schadensminderungspflicht", das man sich nicht alle Kosten pauschal aufs Auge drücken lassen muss....zumal die Schätzungen hier sich alle im Bagatellbereich bewegen...dürften Gutachterkosten abgelehnt werden.

Den TE wird man bei der Selbst-Regulierung von Unfallschäden wohl eher als Laien einstufen dürfen, dem solche Regelungen einschl. einschlägiger Rechtsprechung nicht immer geläufig ist (was wohl nur bei Fachleuten so wäre, und selbst die sind sich nicht einig).

Leider ist eine klassische Versicherungsleistung von Haftpflichtversicherungen...die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls im Klageweg auf Kosten/Risiko des Versicherers...in der heutigen Praxis aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum mehr vorhanden...die zahlen gerade im KFZ-Bereich, wenn der Geschädigte Kürzungen nicht akzeptiert, auch gerne mal unberechtigte Forderungen (bis zu einer gewisser Höhe) und stufen den VN hoch.

edit: gerad nochmal im EP gelesen: Kosten Gutachter/KV werden nicht vom TE übernommen, nur die beiden Kratzer.

Was er aber damit sagen will - sobald man einen Gutachter ins Spiel bringt, wird aus einem für Laien ersichtlichen Bagatellschaden schnell ein richtiger Schaden. Auf seinem Bild sieht der Schaden ja augenscheinlich noch geringer aus als der des Beitragserstellers

Richtig. Eigentlich hätte etwas füllern und lackieren gereicht. So gab es eben eine neue Schürze.

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