Kleiner großer Nachtrag

Mazda 626 4 (GE)

Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag ,

Ihr wolltet doch wissen wie die Sache , die hier hinreichend kommentiert und behandelt wurde , weitergeht . Meine Anwältin hat nun das Mandat . Der gegnerische Anwalt hat die Möglichkeit bis 19.2. sich zu äußern. Es wird der gesamte Kaufpreis , Unfallschadensausgleich , sowie alle mittebar mit dem Wagen verbundenen , von mir aufgeqwendeten Kosten zurück verlangt Zug um Zus gegen Rückgabe des Wagens . Ferner läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Händler . Hoffentlich wird ihm ein für Allemal das handeln mit Autos untersagt .

Also herzliche Grüße von Detlev !

Beste Antwort im Thema

Erst schreibst du: der 2.Schaden ist kein Unfallschaden, dann ist es wieder ein Unfallschaden.
Ja was denn nun?

Du regst dich über den Händler auf, das er dich beleidigt hat, was machst du hier die ganze Zeit? Stellst Behauptungen auf, ja Behauptungen, die du nicht beweisen kannst. Nennst den Händler einen Kriminellen, obwohl weder seine Schuld bewiesen ist, noch er verurteilt worden ist! Nennt man das nicht üble Nachrede? Dagegen kann man auch angehen. Den Wortlaut das Faxes, welches du an den Händler geschickt hast, kennen wir hier nicht, aber wenn sich das nur ansatzweise mit dem deckt, was du hier schreibst, verstehe ich den Mann. Ja ich kann ihn verstehen, denn es ist einfach lächerlich.
Du übernimmst blind ein Fahrzeug, das ist nun wohl unstrittig und kommst nach mehreren Tagen bei dem Händler an und beschuldigst diesen. Es gibt ein gutes Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser....  Hättest du dich daran gehalten und dir vor der Abfahrt das Fahrzeug noch einmal angesehen, ja Detlev, dann bräuchte hier niemand sagen: selber Schuld. Für dich wäre die Geschichte sonnenklar und der Händler wäre definitv am Zug. Preisnachlass, Reparatur, oder Rücknahme. Dir ist bei dem Kauf ein Fehler unterlaufen, wobei du jetzt versuchst auf Gedei und Verderb jemand anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die Aussage: ES KANN NUR SO GEWESEN SEIN.... ist reine Theorie
Dein angeblicher Fahrzeugwert bezieht sich auf ein mehrere Jahre altes Gutachten, hat also nichts mit dem reellen Fahrzeugwert zu tun. Weiterhin, der neue Schaden beläuft sich auf über 2000€, damit ist dein Mazda wieder wirtschaftlich tot. Totalschaden wenn du verstehst, falls Haftpflichschaden, Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert, kalkuliert die Reparatur und schickt dir das Ergebnis zu. Das defekte Kasettenradio zählt dabei nicht, da dieses in den meisten Fällen nicht eingerechnet wird. Mit etwas Glück, kommst du auf die von dir gezahlten 1600€, mit Pech erhälst du weniger. Wäre trotzdem lohnend, da dein Auto weiterhin fahrbereit ist.

Mir ist weiterhin unklar, wie du auf 600€ Schadenersatz kommst?
Aufwendung mit Zulassung, rund 1700€, Fahrzeug zurück: 1700€ vom Händler soweit ok
Auf welcher Grundlage und wofür stellst du die Forderung von 600€?

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Hallo ,

au auf die Gefahr hin mich zu wiederholen , mir ist ein Schaden entstanden und der soll ausgeglichen werden , das war`s . Der Händler h a t einen Unfallschaden einem potenziellen Käufer mitzuteilen , das ist Gesetz .

Der Wagen steht , wenn er nicht bewegt wird in einer tiefgarage , wo niemand außer den Mietern rankommt. Am öffentlichen Straßenverkehr hab ich natürlich teilgenommen , aber mir ist niemand reingefahren , und ich bin auch beim Zürücksetzen nirgendwo gegen gefahren. Auch ich weiß daws es Zeitgeister gibt , die Autos mutwillig beschädigen , einen davon habe ich Neujahr erwischt , - ein Böller war bereits auf meiner Kofferklappe explodiert , den 2. wollte er gerade anzünden. Nur schade das die Polizei kam , ihr habe ich den Kerl übergeben - Alter ca. 17. Wenn sie nicht gekommen wäre , hätte er sich bestimmt die Hände gebrochen.

Ich weiß nicht , was meine Anwältin als Honorar bekommt nach BRAGO , schätze mal der Streitwert , aus dem errechnet sich das Honorar .

Sie müssen einem leid tun , die armen armen Händler , die Autos verkaufen . Aber das EU Gewährleistungsrecht besteht nun mal , und Kunden sind so undankbar die Rechte auch in Anspruch zu nehmen . Es gibt übrigens seriöse KFZ - Händler die seit langer Zeit Gebrauchtwagen verkaufen , sogar heute noch , und nie einen Kunden betrogen haben . Sowas bringt auch neue Kunden , sollten Einige mal drüber nachdenken . Es gibt genug Händler die Autos unter 5000 € verkaufen . Sie sorgen nur dafür , das der Käufer einen optimalen Wagen bekommt , d a n n brauchen sie auch nie zu befürchten das sie verklagt oder belangt werden , und auch nie was mit dem STaatsanwalt zutun bekommen. Dies sind seriöse Händler !

Gruß von Detlev !

Hallo ,

durch die Nichtmitteilung des Unfallschadens ist mir ein Schaden entstanden , der den Kaufpreis zumindest erheblich gemindert hätte , oder !

Was ist denn gegen Top Kundendienst einzuwenden ? , und warum sollte ich in edie USA abhauen. Immer wenn Mängel an Waren erkannt werden muß man sich permanent dafür entschuldigen , das man dafür mit gutem Geld bezahlt hat , und dafür einwandfreie Ware erwartet . In den USA braucht man sich nicht dafür zu entschuldigen , das man für gutes Geld einwandfreie Ware erwartet , thats it !😉

Gruß von Detlev !

Verkauf an Privat:
Ich habe es schon einmal geschrieben: Welcher Käufer in dieser Klasse reitet groß auf einem behobenen Vorschaden rum? Wichtiger ist wohl, das das Auto fährt! Wir reden hier über 1600€ und nicht über 16000€

Die angebliche Wertminderung ist überzogen hoch. Durch den Einbau von Neuteilen ist eher eine Wertsteigerung erfolgt. Selbst bei höherwertigen Fahrzeugen ist der Wertverlust durch eine fachgerechte Reparatur recht gering.

Woher hast du denn den Verkaufspreis an einen privaten Käufer?
Du kannst froh sein, wenn der Händler den Wagen zurück nimmt. Da ein neuer Heckschaden vorliegt, bezweifle ich das aber.
Solltest du mit Sicherheit beweisen können, wie der Schaden entstanden ist, sieht das natürlich ganz anders aus. Die Beweise dafür fehlen leider und somit hast du schlechte Karten.

Also man kann es doch ganz nüchtern sehen. Es gibt Urteile, die einen Unfall als Sachmangel einstufen (allerdings bei neueren Autos mit wesentlich höheren Wert). Sollte der Richter dieses anwenden hat der Kläger Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages. In diesem Fall bekommt er den Kaufpreis und Aufwendungen für Zulassung erstattet. Allerdings hat der Beklagte das Recht, für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung (siehe hier) abzuziehen. Da das Fahrzeug bei Rückgabe einen zusätzlichen Schaden hat kann der Beklagte auch diese Kosten zur Schadensbehebung abziehen. Schadenersatz kann nur für Aufwendungen geltend gemacht werden, die zur Mangelbeseitigung führen sollten. Das funktioniert bei einem Unfallschaden aber nicht, da das Fahrzeug nicht unfallfrei wird. Also unterm Strich bleibt die Frage, ob der Aufwand sich wirklich lohnt oder nur Anwälte und Gerichte beschäftigt werden.

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Hallo ,

der Kasus Knacktus 😉 ist der , das ein Unfallschaden unaufgefordert mitgeteilt werden muß . Das Auto fährt , sogar gut , das hat niemand bestritten. Egal ob 1600 oder 16000 , es besteht eine Wertminderung. Es sind Teile laut Gutachten eingebaut worden . Nur mal zum Schaden , bzw. zu den Schäden :.

reparierter Heckschaden - Auffahrunfall 3411 , 00 €
neue Beschädigung durch Mitarbeiter
des Händlers 2123 , 00 €

zusammen 5534 , 00 €

Da sollte mir wohl ne Wertminderung von 600 , 00 € zustehen , oder ? Ich habe keinen Kaufpreis an einen privaten Käufer . Der Händler wird den Wagen zurücknehmen , ob freiwillig oder zwangsweise per Gericht. Außerdem vergiß bitte nicht die Strafanzeige , die der Händler an der "Backe" hat. Außerdem , die neue Beschädigung haben Mitarbeiter des Händlers zu verantworten nicht ich .

Gruß und n schönes Wochenende von Detlev !

@ LittlePelican:
Was ist eigentlich aus der Beleidigung (per Fax) geworden? Was hat der Händler damals noch geschrieben?

Hallo ,

ein Unfall ist immer ein Sachmangel , wenn man ihn dem Käufer vorsätzlich nicht mitteilt ist das eine Straftat , Betrug. Er wird Alles bezahlen , die Modalitäten sind ihm bekannt . Der Beklagte ist ein Straftäter , er hat keinerlei Rechte . Der zusätzliche Schaden ist durch Mitarbeiter des Händlers entstanden. Der kann froh sein wenn er überhaupt noch seine Konzession als Händler behält . Den Schaden h a t er kostenfrei für den Käufer zu beseitigen oder beseitigen zu lassen . Er ist ihm pflichtgemäß innerhalb der 6 monatigen Frist gemeldet worden .

Gruß Detlev !

Hallo ,

was der Händler gschrieben hat , ist hier mehrfach geschrieben worden , sieh nach , dann weißt Du`s .

Gruß Detlev !

Wie willst Du bei den zweiten Schaden nachweisen, dass das der Händler war?  Der Händler muss nicht seine Unschuld sondern Du seine Schuld beweisen.
Wenn der Händler den Wagen zurücknimmt wird der Dir den zweiten Unfallschaden von der Rückerstattung abziehen, kannst ja mal ausrechnen was übrig bleibt.
Für was machst Du den Aufwand, wenn Du mit dem Auto zufrieden bist? Nur um Recht zu haben?

Der alte Schaden wurde doch behoben. Meine Güte, man kann sich aber auch haben....

Der richtige Weg wäre gewesen: Auto anschauen, nach bekannten Mängeln fragen!!!!!! Ja, ich weiß, muß man als Käufer natürlich nicht, dazu ist der Händler verpflichtet. Eine Probefahrt machen und dann entweder Kaufen oder ein anderes Auto aussuchen. Bei Übernahme schaut man sich das Auto ebenfalls an, das macht jeder normale Mensch! Ich hatte bereits 36 Autos, überwiegend von Händlern gekauft und die habe ich mir alle gründlich angesehen, egal wie teuer die waren.
Dein Kauf erfolgte blind, nur angesehen und nicht weiter getestet. Du stellst 4 Tage nach der Übernahme eine Heckbeschädigung fest und behauptest der Händler war das. Wie kannst du das behaupten, ohne einen Beweis dafür zu haben? Weiterhin fällt dir ein Steinschlag auf, das Radio funktioniert nicht richtig.... Dafür ist der alte Mazda gut in Schuss und wurde immer penibel gepflegt. Angeblicher Fahrzeugwert 2700€ und für schlappe 1600€ geschossen, also ein gutes Geschäft. Die 2700 halte ich für etwas übertrieben, egal. Was machst du nun, du schickst dem Händler ein FAX? Was soll das denn? Warum gehst du nicht persönlich zu ihm und redest über das vorhandene Problem? Keine Zeit, keine Lust, oder Angst? Das persönliche Gespräch ist in solch einem Fall immer der beste Weg. Nee da kommt ein FAX, für uns mit unbekanntem Inhalt und vom Händler eine unfreundliche Antwort. Ehrlich gesagt, ich verstehe den Verkäufer und kann auch den Inhalt von seinem FAX nachvollziehen.
Er muß und ich muß gar nichts, tolle Einstellung.

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Hallo ,
was der Händler gschrieben hat , ist hier mehrfach geschrieben worden , sieh nach , dann weißt Du`s .
Gruß Detlev !

Habe mir eben die Mühe gemacht und den alten (geschlossenen) Thread (an-)gelesen.

Ich zitiere daraus nachfolgend:

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen !

Habe es mir (wirklich) auf der Zunge zergehen lassen.

Also der Händler ist ja sowas von böse. Dieser böse böse Händler.

Aber irgendwie finde ich ihn sehr sympatisch.

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


durch die Nichtmitteilung des Unfallschadens ist mir ein Schaden entstanden , der den Kaufpreis zumindest erheblich gemindert hätte , oder !

Nach eigener Aussage willst du doch aber den vollen Kaufpreis zurück haben!? Damit steht dir kein Ausgleich zu, weil nichts ausgeglichen werden muss! Merkst du überhaupt noch, was du schreibst?

Zitat:

Der Beklagte ist ein Straftäter , er hat keinerlei Rechte .

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Wo lebst du?!

Zitat:

Der zusätzliche Schaden ist durch Mitarbeiter des Händlers entstanden.

Ohne Beweise... oder hast du was Neues zu berichten?

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican



Zitat:

Original geschrieben von sie-freak


Geh wieder in Dein gelobtes Land und werde dort glücklich
wo bitte hast Du gehört das die USA ein "gelobtes Land " ist. [...] Habe bislang nur gehört das Israel das "gelobte Land " ist , oder ?

Es wurde von

deinem

gelobten Land geschrieben, nicht von

dem

gelobten Land. Ziehe bitte in deinen Konflikt nicht auch noch Israel mit rein. Die haben schon genug Konflikte!

Klein Detlev liegt jetzt in seinem Bettchen und träumt von einer besseren Welt ohne diese bösen Autohändler, welche ganz ganz böse Faxe schreiben.

Hallo und guten Morgen sowie nen schönen Sonntag ,

Alle Mängel die innerhalb einwer 6 monatigen Frist nach Übernahme des Wagen gemeldet werden , da wird von Gesetzes wegen angenommen , das sie bereits bei Übergabe / Übernahme vorhanden waren . Das nur dazu wer seine Schuld / Unschuld beweisen muß .

Naja wolln mer mal sehen ob der Wagen überhaupt zurückgenommen wird. Das ist kein Aufwand sondern mein Recht. Die 2. Beschädigung ist kein Unfallschaden .

Gruß von Detlev !

Hallo

siehste , nun weißt Du `s ja , was der Händler geschrieben hat . Für mich ist das ne handfeste Beleidigung weiter Garnichts . Hat der Staatsanwalt sich sicher drüber gefreut . Der "Händler " hat für mich n sehr zweifelhaftes Demokratieverständnis . Und wieso findest Du ihn dann sympatisch ? . Weil er meint das er andere straflos schwer beleidigen kann ? , und das nur weil sie ihre Rechte wahrnehmen ?

Gruß von Detlev !

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