Kleiner großer Nachtrag

Mazda 626 4 (GE)

Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag ,

Ihr wolltet doch wissen wie die Sache , die hier hinreichend kommentiert und behandelt wurde , weitergeht . Meine Anwältin hat nun das Mandat . Der gegnerische Anwalt hat die Möglichkeit bis 19.2. sich zu äußern. Es wird der gesamte Kaufpreis , Unfallschadensausgleich , sowie alle mittebar mit dem Wagen verbundenen , von mir aufgeqwendeten Kosten zurück verlangt Zug um Zus gegen Rückgabe des Wagens . Ferner läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Händler . Hoffentlich wird ihm ein für Allemal das handeln mit Autos untersagt .

Also herzliche Grüße von Detlev !

Beste Antwort im Thema

Erst schreibst du: der 2.Schaden ist kein Unfallschaden, dann ist es wieder ein Unfallschaden.
Ja was denn nun?

Du regst dich über den Händler auf, das er dich beleidigt hat, was machst du hier die ganze Zeit? Stellst Behauptungen auf, ja Behauptungen, die du nicht beweisen kannst. Nennst den Händler einen Kriminellen, obwohl weder seine Schuld bewiesen ist, noch er verurteilt worden ist! Nennt man das nicht üble Nachrede? Dagegen kann man auch angehen. Den Wortlaut das Faxes, welches du an den Händler geschickt hast, kennen wir hier nicht, aber wenn sich das nur ansatzweise mit dem deckt, was du hier schreibst, verstehe ich den Mann. Ja ich kann ihn verstehen, denn es ist einfach lächerlich.
Du übernimmst blind ein Fahrzeug, das ist nun wohl unstrittig und kommst nach mehreren Tagen bei dem Händler an und beschuldigst diesen. Es gibt ein gutes Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser....  Hättest du dich daran gehalten und dir vor der Abfahrt das Fahrzeug noch einmal angesehen, ja Detlev, dann bräuchte hier niemand sagen: selber Schuld. Für dich wäre die Geschichte sonnenklar und der Händler wäre definitv am Zug. Preisnachlass, Reparatur, oder Rücknahme. Dir ist bei dem Kauf ein Fehler unterlaufen, wobei du jetzt versuchst auf Gedei und Verderb jemand anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die Aussage: ES KANN NUR SO GEWESEN SEIN.... ist reine Theorie
Dein angeblicher Fahrzeugwert bezieht sich auf ein mehrere Jahre altes Gutachten, hat also nichts mit dem reellen Fahrzeugwert zu tun. Weiterhin, der neue Schaden beläuft sich auf über 2000€, damit ist dein Mazda wieder wirtschaftlich tot. Totalschaden wenn du verstehst, falls Haftpflichschaden, Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert, kalkuliert die Reparatur und schickt dir das Ergebnis zu. Das defekte Kasettenradio zählt dabei nicht, da dieses in den meisten Fällen nicht eingerechnet wird. Mit etwas Glück, kommst du auf die von dir gezahlten 1600€, mit Pech erhälst du weniger. Wäre trotzdem lohnend, da dein Auto weiterhin fahrbereit ist.

Mir ist weiterhin unklar, wie du auf 600€ Schadenersatz kommst?
Aufwendung mit Zulassung, rund 1700€, Fahrzeug zurück: 1700€ vom Händler soweit ok
Auf welcher Grundlage und wofür stellst du die Forderung von 600€?

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niemand ist perfekt

Also ich habe mich mal im netz schlau gemacht, da ist eine ganz große Frage bei Vorschäden die fachgerechte Reparatur. Da der Wagen wie beschrieben fachgerecht repariert wird und der Streitwert sowieso ein Witz ist freuen sich an den Prozess nur die Anwälte.
Zu den Kaufverträgen sollte sich der TE doch nochmal einlesen. Zwischen Verkäufer und Käufer bedarf es eine gleichlautende Willenserklärung und Vollzug des Kaufes. Schriftform ist nicht zwingend, ansonsten wären 99 % der Käufe ungültig. Wenn der Vertrag nicht unterschrieben ist können evtl. Zusagen im Vertrag auch nicht gegen den Verkäufer verwendet werden da der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde.

Hallo und guten Morgen sowie n schönes Wochenende ,

Es war und ist Vorsatz , der Händler war mit dem Erben , nicht Besitzer des Fahrzeugs , da er quasi sein Erbe ungefahren verkauft hat , mehr als gut befreundet. Er h a t von dem Unfall gewußt , ganz klar . Kein einziger Richter wird ihm abnehmen ,das er Nichts gewußt hat .

Wer vorsätzlich und pflichtwidrig einen Unfall einem Käufer verschweigt begeht Betrug , da er sich zum Nachteil des Käufers einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft . Hinzu omme das seine Mitarbeiter einen Wagen rangieren , nicht autofahren können , ihn wo gegen fahren , und dem Käufer den Schaden auch noch quasi "unterjubeln ".

Meine Anwältin hat mich dahingehend beraten , den Wagen zurück zu geben , zu gewissen Modalitäten versteht sich , und die weiß der "Händler" jetzt . Eine R ü c k g a b e ist möglich , eine Wandlung nicht , da es keinen existierenden Kaufvertrag gibt .

Der neue Schaden war schon da als ich den Wagen gekauft und abgeholt habe. Meine Anwältin wird den Strafantrag noch auf Sachbeschädigung ausweiten , da der Wagen dem Händler , da er bereits angezahlt war , nicht mehr gehörte .

Ein schönes Wochenende und nen entspannten Tag und Gruß von Detlev !

Hallo ,

es soll der kaufpreis , alle mittelbar mit dem Wagen aufgewendeten Kosten ein Wertausgleich von 600 , 00 € für den reparierten , wohlgemerkt Totalschaden , sowie An, - Abmeldekosten erstattet werden , das war`s . Ach , die HU Gebühren natürlich noch .

Was meine Anwältin gesagt hat , ist weder belustigend , noch irgenwas Anderes , es ist die Wahrheit.
Der gegnerische Anwalt ist ne Witzfigur , sonst garnichts .

Also noch nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

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Hallo ,

ja , kauf Dir ne Tüte Chips , wie hochgradig bescheuert und primitiv muß man eigentlch sein , um solche , abgrundtief dämlichen Kommentare wahrhaft abzusondern, anders kann man sowas nicht bezeichnen.
Ich weiß nicht , ob meine Anwältin eine Porsche Panamera fährt ? , und wenn , dann ist das auch ok.
Außerdem vergiß mal nicht , das letztendlich Du und Deine Kinder und Kindeskinder diesen hahnebüchenen Schwachsinn von Flughafen , der eh nie aufmacht , zu zahlen haben , der Herr Wowereit wird ihn bestimmt nicht zahlen , obwohl er nachweislich für dieses Debakel über das die ganze Welt sich halbtot lacht . zu verantworten hat . BER hat übrigens n neuen Spitznamen ,- Wowereits Mausoleum , irgendwie treffend , oder ? , fehlt nur noch die Leiche drin , da würde mir nur einer einfallen .

Weißt Du , sieh Dir weiter die Volksverblödungssender , SAT 1 oder RTL an , das ist genau Dein Niveau . Und denk mal über die vielen Arbeitssuchenden nach , die von Kleinunternehmern eingestellt wurden , und wieder entlassen werden mußten , 18 ! Kleinunternehmer sind bereits in Konkurs gegangen , und haben teilweise 6 stellige Kredite am Hals. Die sollten sich bei Wowereit auf die ihm gebührende Art bedanken ! Es wird weitere Milliarden Schadenersatzforderungen geben von Airlines , von Zulieferern , etc. Den Banken ist nämlich völlig egal , das Der Flughafen nie öffnen wird , die wollen jeden Monat Geld sehen . Ach ..... , siehste , ich hab noch was vergessen , vergiß nicht jeden Tag die Blödzeitung zu lesen .
Voila , Gruß von Detlev !

@TE: Lern Zitieren! Dann weiß man wenigstens, worauf du antwortest! Aber zitier dich nicht ständig selber! Geh einfach mal auf die Fragen ein!

Lern Schreiben! Vor einem Komma oder anderen Satzzeichen setzt man keine Leerstelle! Leerstellen innerhalb von Worten erhöhen ebenfalls nicht die Lesbarkeit!

Hör bitte auf, andere Forenmitglieder zu beleidigen. Ich denke, dass dann wohl auch dieser Thread bald geschlossen wird...

Da du meine Frage immer noch nicht verstehst, möchte ich die vorliegende und geplante Situation nochmal erfragen:
Du bekommst ein Auto und bezahlst 1.600€.
Du kümmerst dich um Zulassung und Kennzeichen und zahlst nochmal 50€.
Du hast evtl. andere Aufwendungen und gibst geschätzte 100€ aus, die direkt mit dem Auto zu tun haben.

Zwischenstand: Du hast ein Auto mehr. Du hast 1750€ weniger.

Du gibst das Auto zurück.
Du bekommst 1.600€ Kaufpreis zurück.
Du erhältst Aufwendungen i.H.v. 150€ bezahlt.

Zwischenstand: Du hast kein Auto mehr. Du hast kein Geld weniger.

Warum stehen dir 600€ Wertausgleich wegen eines alten Unfallschaden zu? Du hast kein Problem mit dem Veräußern des Wagens, da er im Anschluss nicht dir gehört und du den vollen Kaufpreis zurück forderst! Du hast keinerlei finanziellen Schaden erlitten durch das Vorhandensein des Vorschadens.

*Doppelpost*

Hallo ,

ich zitiere mich nicht selber. Außerdem beleidige ich niemand . Ferner mag ich niemand der Alles ins Lächerliche zieht , und seine dämlichen Äußerungen dazu macht . Wie würdest Du so`n Schwachsinn nennen ? Wenn man einen Kommentar zu irgendwas abgibt , dann sollte man wenigstens Ahnung davon haben , und die Tragweite seiner Handlungen kennen.

Ich bekam ein Auto , zahlte dafür mit gutem Geld . Ließ den Wagen zu 81 , 00 € , bemerkte nach ganzen 4 Tagen ! einen Heckschaden , der vorher nicht da war , als das Auto das Erste Mal besichtigt wurde. Ferner erhalte ich einen dicken Aktenordner wo ein schwerer Unfall dokumentiert wird , in den der Wagen verwickelt war. Schadenshöhe 3411 , 00 € - keine Bagatelle . 600 € Wertausgleich stehen mir mit Fug und Recht zu .

Nur zum Langsamen mitschreiben , F a l l s beabsichtigt gewesen wäre , den Wagen an einen Käufer zu veräußern , hätte i c h ihm den Unfallschaden mitteilen müssen . Würde der Unfallschaden meinerseits gegenüber einem potentiellen Käufer verschwiegen werden , wäre das strafbar. Ferner würde ich mit Sicherheit einen erheblich niedrigeren Preis dafür erhalten , als wäre der Wagen ohne Unfallschaden ,- angekommen ? Das wäre ein erheblicher , finanzieller Schaden für mich !

Das wars eigentlich . n Schönes Weekend und Gruß von Detlev !

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


600 € Wertausgleich stehen mir mit Fug und Recht zu .
Was

muss

ausgeglichen

werden?

Zitat:

Nur zum Langsamen mitschreiben , F a l l s beabsichtigt gewesen wäre , den Wagen an einen Käufer zu veräußern , hätte i c h ihm den Unfallschaden mitteilen müssen . Würde der Unfallschaden meinerseits gegenüber einem potentiellen Käufer verschwiegen werden , wäre das strafbar. Ferner würde ich mit Sicherheit einen erheblich niedrigeren Preis dafür erhalten , als wäre der Wagen ohne Unfallschaden ,- angekommen ? Das wäre ein erheblicher , finanzieller Schaden für mich !

Ich habe mir mal erlaubt, die wichtigen Stellen zu markieren. Du gibst den Wagen zurück und willst den vollen Kaufpreis wieder haben.

WO zum Geier ist dein finanzieller Nachteil, sodass du einen Wertausgleich brauchst?

Erklär das bitte!

Sieht deine Anwältin wenigstens gut aus? Und lerne bitte Schreiben! Leerstellen, Zeichensetzung usw...

@Toshy
Du bringst es auf den Punkt. "Falls" "Hätte" "Würde" "Wäre".

Der Little Pelican ist halt - wie wir in Schwaben sagen - a luschtigs Männle.

Für mich stellt sich die Frage, wovon der Nachts träumt.

Und richtig schreiben lernt der niiiiieeeee

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


.......Übrigens würde ich mir mal ansehen wie in den USA der Begriff Gewährleistung gesehen wird . Wenn ich dort n Gebrauchtwagen kaufe , dann wird jeder Mangel sofort durch den Händler beseitigt , ohne wenn und aber . Für die Zeit der Reparatur erhalte ich selbstverständlich ein Ersatzfahrzeug . Dort braucht man niemand zu verklagen , oder gegen ihn mit einem Anwalt vorzugehen , da der Händler / Verkäufer seine Pflichten selbstverständlich erfüllt , den Kunden weder schwer beleidigt , noch ihn einen pathologischen Vollidioten nennt der nicht alle Tassen im Schrank hat , und bei dem überprüft werden sollte ob er nen Vormund braucht . Zu so nem Händler geht man auch immer wieder und kauft dort n Auto , oder......

Ich mach Dir einen Vorschlag:

Geh wieder in Dein gelobtes Land und werde dort glücklich

Hallo ,

wollte nur mal klarsellen das mir ein erheblicher Schaden entstanden ist , abgesehen davon das der erhebliche Unfallschaden mir nicht mitgeteilt wurde . I c h hätte ihn aber einem Käufer in Verkaufsfall mitteilen müssen .

Was hat das bitte damir zutun ob meine Anwältin gut aussieht . Sie ist mit Sicherheit ne sehr gute Juristin mit entsprechender Erfahrung . Wichtiger ist was sie kann , oder ? Außerdem würden sich renommierte Kanzleien mit einem Anwalt der Gegenseite , so wie er auftritt , kaum abgeben .

Wie gesagt schaun mer mal ! Gruß von Detlev !

Was sollen die 600 € sein, Wertminderung? Du sagst doch selber, dass der Wagen 2700 € wert wäre und Du nur 1600 Euro dafür gezahlt hast. Lies Dir mal paar fälle durch, der Händler muss keinesfalls den Wagen auf alle mgl. Mängel prüfen. Dein Wagen ist sogar mangelfrei, da er fachgerecht repariert wurde. Somit ist ein Erkennen für den Händler noch schwerer. Allerdings kann bei Verschweigen eines Unfallschadens der Vorbesitzer in Haftung genommen werden, also am besten den auch verklagen.
Was hast du denn innerhalb der vier Tage zwischen Kauf und Schadenentdeckung mit dem Wagen gemacht? Stand er gut verschlossen nur auf privaten Gelände, wo fremde nie rankommen oder hast Du etwa am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen und das Fahrzeug dort sogar abgestellt? Es soll ja Zeitgesiter geben, die fremdes Eigentum beschädigen und sich nicht darum kümmern.
Mit der Anzahlung hast Du wiedermal den Vogel abgschossen. Erst mit vollständiger Bezahlung geht der Wagen in Dein Eigentum über (Eigentumsvorbehalt).
Welche Honorarkosten hat Dir Deine Anwältin veranschlagt? Weil Du bei verlorenen Prozess (wovon ich ausgehe) Deinen Wagen verkaufen kannst, um ihre Kosten, Gerichtskosten und wenn Du Pech hast die gegnerischen Anwaltskosten tragen darfst.
Und das alles wegen einem Auto, was normalerweise in Afrika gelandet wäre? Kein Wunder, dass Händler kein Bock haben, Autos unter 5000 Euro noch zu handeln. Das Risiko ist einfach zu groß und die Leidtragenden sind Fahranfänger und Leute mit geringem Einkommen.
PS: Ich bin mir nicht sicher, ob Dir ein Schaden entstanden ist oder der bereits vorhanden war.😁

Hallo ,

wo bitte hast Du gehört das die USA ein "gelobtes Land " ist. Dort wird das Wort Kundendienst nur wesentlich größer geschrieben , und auch anders gesehen wie hier. Habe bislang nur gehört das Israel das "gelobte Land " ist , oder ?

Was den Kundendienst angeht so sollte man sich bei den USA Einiges abschauen , aber "Servicewüste Deutschland " ist ja viel besser , oder ? Außerdem braucht man ja Kunden nicht entsprechend bedienen , sie bringen ja nur das Geld !

Also Gruß von Detlev !

.......Übrigens würde ich mir mal ansehen wie in den USA der Begriff Gewährleistung gesehen wird . Wenn ich dort n Gebrauchtwagen kaufe , dann wird jeder Mangel sofort durch den Händler beseitigt , ohne wenn und aber . Für die Zeit der Reparatur erhalte ich selbstverständlich ein Ersatzfahrzeug . Dort braucht man niemand zu verklagen , oder gegen ihn mit einem Anwalt vorzugehen , da der Händler / Verkäufer seine Pflichten selbstverständlich erfüllt , den Kunden weder schwer beleidigt , noch ihn einen pathologischen Vollidioten nennt der nicht alle Tassen im Schrank hat , und bei dem überprüft werden sollte ob er nen Vormund braucht . Zu so nem Händler geht man auch immer wieder und kauft dort n Auto , oder......Ich mach Dir einen Vorschlag:
Geh wieder in Dein gelobtes Land und werde dort glücklich

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


wollte nur mal klarsellen das mir ein erheblicher Schaden entstanden ist ,

Welcher Schaden ist Dir entstanden?

Auf meine klare Frage erwarte ich jetzt von Dir eine klare Antwort

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Was den Kundendienst angeht so sollte man sich bei den USA Einiges abschauen , aber "Servicewüste Deutschland " ist ja viel besser , oder ?

Dann hau doch endlich ab

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


wollte nur mal klarsellen das mir ein erheblicher Schaden entstanden ist , abgesehen davon das der erhebliche Unfallschaden mir nicht mitgeteilt wurde .

Welcher Schaden ist dir durch den nicht genannten, fachmännisch reparierten Unfallschaden entstanden - unter der Vorgabe, dass du das Auto an den Verkäufer zurück gibst? Warum steht dir dafür ein Wertausgleich zu, wenn du dass Auto gegen den vollen Kaufpreis zurück gibst? Wahrscheinlich gibt es dafür keine Begründung, oder? Traust du dich nicht, zu antworten? Kannst du die Frage nicht verstehen?

Zitat:

Was hat das bitte damir zutun ob meine Anwältin gut aussieht .

Wenn sie gut aussieht, dann hast du wenigstens

eine(!)

gute Aussicht. 😉 Aber danke, dass du auf meine Vorlage so gut reagiert hast...

Zitat:

Und lerne bitte Schreiben! Leerstellen, Zeichensetzung usw...

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