Kleiner großer Nachtrag
Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag ,
Ihr wolltet doch wissen wie die Sache , die hier hinreichend kommentiert und behandelt wurde , weitergeht . Meine Anwältin hat nun das Mandat . Der gegnerische Anwalt hat die Möglichkeit bis 19.2. sich zu äußern. Es wird der gesamte Kaufpreis , Unfallschadensausgleich , sowie alle mittebar mit dem Wagen verbundenen , von mir aufgeqwendeten Kosten zurück verlangt Zug um Zus gegen Rückgabe des Wagens . Ferner läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Händler . Hoffentlich wird ihm ein für Allemal das handeln mit Autos untersagt .
Also herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Erst schreibst du: der 2.Schaden ist kein Unfallschaden, dann ist es wieder ein Unfallschaden.
Ja was denn nun?
Du regst dich über den Händler auf, das er dich beleidigt hat, was machst du hier die ganze Zeit? Stellst Behauptungen auf, ja Behauptungen, die du nicht beweisen kannst. Nennst den Händler einen Kriminellen, obwohl weder seine Schuld bewiesen ist, noch er verurteilt worden ist! Nennt man das nicht üble Nachrede? Dagegen kann man auch angehen. Den Wortlaut das Faxes, welches du an den Händler geschickt hast, kennen wir hier nicht, aber wenn sich das nur ansatzweise mit dem deckt, was du hier schreibst, verstehe ich den Mann. Ja ich kann ihn verstehen, denn es ist einfach lächerlich.
Du übernimmst blind ein Fahrzeug, das ist nun wohl unstrittig und kommst nach mehreren Tagen bei dem Händler an und beschuldigst diesen. Es gibt ein gutes Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.... Hättest du dich daran gehalten und dir vor der Abfahrt das Fahrzeug noch einmal angesehen, ja Detlev, dann bräuchte hier niemand sagen: selber Schuld. Für dich wäre die Geschichte sonnenklar und der Händler wäre definitv am Zug. Preisnachlass, Reparatur, oder Rücknahme. Dir ist bei dem Kauf ein Fehler unterlaufen, wobei du jetzt versuchst auf Gedei und Verderb jemand anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die Aussage: ES KANN NUR SO GEWESEN SEIN.... ist reine Theorie
Dein angeblicher Fahrzeugwert bezieht sich auf ein mehrere Jahre altes Gutachten, hat also nichts mit dem reellen Fahrzeugwert zu tun. Weiterhin, der neue Schaden beläuft sich auf über 2000€, damit ist dein Mazda wieder wirtschaftlich tot. Totalschaden wenn du verstehst, falls Haftpflichschaden, Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert, kalkuliert die Reparatur und schickt dir das Ergebnis zu. Das defekte Kasettenradio zählt dabei nicht, da dieses in den meisten Fällen nicht eingerechnet wird. Mit etwas Glück, kommst du auf die von dir gezahlten 1600€, mit Pech erhälst du weniger. Wäre trotzdem lohnend, da dein Auto weiterhin fahrbereit ist.
Mir ist weiterhin unklar, wie du auf 600€ Schadenersatz kommst?
Aufwendung mit Zulassung, rund 1700€, Fahrzeug zurück: 1700€ vom Händler soweit ok
Auf welcher Grundlage und wofür stellst du die Forderung von 600€?
151 Antworten
Meine Güte, das artet wieder aus.
Da hier zum eigentlichen Thema scheinbar nichts mehr rumkommt, mache ich mal zu.
Wenn sich die Gemüter beruhigt haben und der TE ausdrücklich eine Wiedereröffnung wünscht, bitte Info via PN an mich.