Kleiner großer Nachtrag
Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag ,
Ihr wolltet doch wissen wie die Sache , die hier hinreichend kommentiert und behandelt wurde , weitergeht . Meine Anwältin hat nun das Mandat . Der gegnerische Anwalt hat die Möglichkeit bis 19.2. sich zu äußern. Es wird der gesamte Kaufpreis , Unfallschadensausgleich , sowie alle mittebar mit dem Wagen verbundenen , von mir aufgeqwendeten Kosten zurück verlangt Zug um Zus gegen Rückgabe des Wagens . Ferner läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Händler . Hoffentlich wird ihm ein für Allemal das handeln mit Autos untersagt .
Also herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Erst schreibst du: der 2.Schaden ist kein Unfallschaden, dann ist es wieder ein Unfallschaden.
Ja was denn nun?
Du regst dich über den Händler auf, das er dich beleidigt hat, was machst du hier die ganze Zeit? Stellst Behauptungen auf, ja Behauptungen, die du nicht beweisen kannst. Nennst den Händler einen Kriminellen, obwohl weder seine Schuld bewiesen ist, noch er verurteilt worden ist! Nennt man das nicht üble Nachrede? Dagegen kann man auch angehen. Den Wortlaut das Faxes, welches du an den Händler geschickt hast, kennen wir hier nicht, aber wenn sich das nur ansatzweise mit dem deckt, was du hier schreibst, verstehe ich den Mann. Ja ich kann ihn verstehen, denn es ist einfach lächerlich.
Du übernimmst blind ein Fahrzeug, das ist nun wohl unstrittig und kommst nach mehreren Tagen bei dem Händler an und beschuldigst diesen. Es gibt ein gutes Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.... Hättest du dich daran gehalten und dir vor der Abfahrt das Fahrzeug noch einmal angesehen, ja Detlev, dann bräuchte hier niemand sagen: selber Schuld. Für dich wäre die Geschichte sonnenklar und der Händler wäre definitv am Zug. Preisnachlass, Reparatur, oder Rücknahme. Dir ist bei dem Kauf ein Fehler unterlaufen, wobei du jetzt versuchst auf Gedei und Verderb jemand anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die Aussage: ES KANN NUR SO GEWESEN SEIN.... ist reine Theorie
Dein angeblicher Fahrzeugwert bezieht sich auf ein mehrere Jahre altes Gutachten, hat also nichts mit dem reellen Fahrzeugwert zu tun. Weiterhin, der neue Schaden beläuft sich auf über 2000€, damit ist dein Mazda wieder wirtschaftlich tot. Totalschaden wenn du verstehst, falls Haftpflichschaden, Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert, kalkuliert die Reparatur und schickt dir das Ergebnis zu. Das defekte Kasettenradio zählt dabei nicht, da dieses in den meisten Fällen nicht eingerechnet wird. Mit etwas Glück, kommst du auf die von dir gezahlten 1600€, mit Pech erhälst du weniger. Wäre trotzdem lohnend, da dein Auto weiterhin fahrbereit ist.
Mir ist weiterhin unklar, wie du auf 600€ Schadenersatz kommst?
Aufwendung mit Zulassung, rund 1700€, Fahrzeug zurück: 1700€ vom Händler soweit ok
Auf welcher Grundlage und wofür stellst du die Forderung von 600€?
151 Antworten
Sei doch bitte so nett , und halt Sich mit Deinen unqualifizierten , dämlichen Kommentaren zurück . An der Sache an sich ist nämlich Garnichts komisch !
Gruß von Detlev !
Grüß Dich Tobias und nen schönen Tag ,
endlich mal Einer der die Sache an sich mit dem nötigen Ernst betrachtet.
Natürlich werden sämtliche Kosten die mittelbar mit dem Wagen zusammen hängen , geltend gemacht.
Bin zuversichtlich das die Klage , falls es eine gibt , vor Gericht Erfolg hat . Meine Anwältin , die Ihre Erfahrungswerte hat , ist der Meinung das das ne klare Sache ist .
Natürlich ist sie auch zuversichtlich was ein Berufsverbot angeht , Betrug ist kein Kavaliersdelikt. U n d , außerdem besteht natürlich die Möglichkeit das noch andere , "zufriedene Kunden " betrogen wurden. Schaun mer mal wie der Fall ausgeht . Es kommen sogar zur Gesamtsumme noch 82,00 € Kosten für die HU dazu. Der Wagen muß im März zur HU vorgestellt werden.
Gruß und nen entspannten Tag von Detlev !
Hallo ,
falls es wirklich eine Klage geben wird , muß der Wagen , damit er weiter gefahren werden kann , zur HU vorgestellt werden . Was die Rückabwicklung angeht , so steht aus , ob die Gegenseite mit der Rückgabe zu den Modalitäten einverstanden ist .
Falls es zur Klage kommt , muß der Wagen wohl oder übel zur HU vorgestellt werden , denn sonst kann er nicht weiter gefahren werden , oder ? Die Kosten kommen natürlich noch dazu . Ich denke es ist hinreichend erklärt , warum der "Händler " einen Schadensausgleich zu zahlen hat . Zum Einen hat er mir ja den aschweren Unfall vorsätzlich verschwiegen , oder ??
Gruß von Detlev !
Hallo ,
um Realitäten zu nennen , der Unfallschaden war laut Gutachten ein Totalschaden . Er wurde mir vorsätzlich verschwiegen. Natürlich gibt es eine Wertminderung , die mir der Hänlder zu erstatten hat. Für die neue Beschädigung ,es ist kein Unfallschaden , haften Mitarbeiter des Händlers , nicht ich . M i r ist weder einer reingefahren , noch bin ich beim Zurücksetzen wo gegen gefahren .
Gruß Detlev !
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Hallo ,
was hat das bitte mit "abtrusen Vorstellungen " zutun wenn man Rechte wahrnimmt . Außerdem was soll der abgrundtief dämliche zynische Kommentar mit den Brötchen. Abgesehen davon das jeder Supermarkt fehlerhafte Ware zurücknimmt und der Kaufpreis erstattet wird , ohne wenn und aber . H i e r handelt es sich um ein Kraftfahrzeug , einen Wertgegenstand , genau so wie ne hochwertige Armbanduhr , die kauft ja auch keiner im Supermarkt , oder ? Es gibt einen Vertrag , der keiner ist .
Abgesehen davon ist es ein professioneller Händler , der haftet , ob ihm das nun paßt oder nicht. Ihm wurde genug Gelegenheit gegeben , die Sache nachzubessern und gütlich zu regeln. Er wollte offensichtlich ne Lektion , er bekommt sie.
Übrigens nur n Rat , kümmere Dich um die offensichtlich wenigen Dinge , von Denen Du was verstehst.
Gruß von Detlev !
Hi,
wie schon mehrfach gesagt das ganze wird auf eine Wandlung hinauslaufen,also Kaufpreis + evtl. angefallene Unkosten.
Abgezogen wird dir aber wahrscheinlich die Nutzung des Fahrzeugs,im allgemeinen wird da ein gewisser Prozentsatzes pro gefahrene 1000km angerechnet.
Ob du laufende Betriebskosten wie Wartungen,Reparaturen und Tüv auch geltend machen kannst? Eigentlich solltest du das Fahrzeug gar nicht mehr fahren,stell dir vor du hast jetzt einen Unfall oder einen größeren defekt? Dann wäre es nicht mehr möglich den Wagen zurück zu geben.
Gruß Tobias
Also soooo schlecht finde ich den Vergleich mit dem Brötchen garnicht-aber er paßt auch auf die Armbanduhr:
Du kaufst eine hochwertige aber gebrauchte Armbanduhr.
Dann erfährst Du, daß das Uhrwerk schonmal repariert werden mußte wegen einem Schaden, den Dir der Verkäufer nicht mitgeteilt hat.
3 Tage nach dem Kauf entdeckst Du einen Kratzer auf dem Uhrenglas. Du läßt die Batterie tauschen, da die alte schon längere Zeit drinnen ist und bald fällig wird.
Nun gehst du nach 4 Tagen zurück zum Uhrenverkäufer und willst:
- den Kaufpreis erstattet haben
- den Kratzer entfernt haben, denn der war ja beim kauf schon vorhanden, du hast es nur nicht bemerkt
- die Reparaturkosten für die zurückliegende Uhrwerksreparatur ausgezahlt bekommen
- die Kosten für die von Dir gewechselte Batterie erstattet haben.
Ausserdem möchtest Du ein Berufsverbot für den Uhrmacher erwirken, denn der unseriöse Sack hat dich ja reingelegt-die Uhr war nach der Reparatur nämlich garnicht mehr den eigentlichen Kaufpreis wert...
ich sag nur : LOL ;-)
Hallo und nochmal n entspannten Tag ,
grüß Dich , es wird eine Rückgabe des Fahrzeugs angestrebt , wandeln kann man nur was was auch da ist . Ein Kaufvertrag ist n i c h t da , d e n könnte man wandeln. Nun warten wir erstmal ab , ob die Gegenseite überhaupt sich unter den bereits bekannten Modalitäten mit n er Rückgabe einverstanden erklärt . Bis zum 19.2. muß sich der anwalt äußern , über den sich meine Anwältin bald totgelacht hätte , schon der Briefkopf und der Brief selber ist völlig indiskutabel .
Die Strafanzeige , die sie übrigens für mich und mit mir ebenfalls online erstattet hat , werden wir sehen was der Staatsanwalt zu der Sache sagt . Betrug ist ein Offizialdelikt , es wird also ein Ermittlungsverfahren geben.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Vollersatz aller mittelbar mit dem Wagen verbundenen , von mir aufgewandten Kosten . Du hast recht , was Du sagst , der Wagen sollte nicht mehr gefahren werden , leider bin ich schon berufsbedingt auf Einen angewiesen. Ein größerer Defekt ? auch für den würde der Händler nach wie vor haften . F a l l s mir einer auffahren würde , würde seine Versicherung für den Schaden haften . Da ich den Wagen weiter fahren quasi muß , muß er im März , also nächsten Monat zur HU vorgestellt werden , das bedeutet weitere 82,00 € zusätzliche Kosten , die vom Händler zu erstatten sind .
Also drück mir die Daumen , n entspannten Tag und Gruß von Detlev !
Hallo ,
das EU - Gewährleistungsrecht gilt für alle gebrauchten Artikel , ob e nun n Auto , n Kühlschrank , oder eben eine Armbanduhr ist . Der Händler haftet immer . Übrigens gibt jeder Händler von hochwertigen Armbanduhren der bekannten Marken automatisch Gewährleistung , natürlich auch Christ , bei dem es Uhren von Esprit gibt , natürlich neu . Auch wenn eine Uhr im Pfandhaus gekauft wird , Pateck Philippe , Omega , etc. gekauft wird , muß darauf Gewährleistung gegeben werden , sie wird übrigens immer gegeben.
Ich hab ne Uhr mal gebraucht gekauft , ne hochwertige natürlich von Seiko . Mir fiel bereits nach 2 Tagen ein Kratzer auf der Glas auf , es wurde natürlich getauscht , und die Batterie bereits beim Kauf.
Während der Gewährleistung kann bei hartnäckigen Mängeln natürlich der Kaufvertrag gewandelt , die Uhr zurückgegeben , und der Kaufpreis erstattet verlangt werden ,- Dies wird übrigens immer getan .
Hochwertige Uhren werden immer von Profis verkauft , w e n n sie in Zahlung genommen werden , werden sie natürlich genauestens überprüft , ebenfalls durch den Profi , damit der Verkäufer einen fairen Preis bekommt. Was Autos angeht so gibt es ebenfalls eine Gebrauchtwagenbewertung , damit auch d e r Verkäufer einen fairen Preis bekommt. Warum sollte ich für den Uhrmacher Berufsverbot verlangen ?? .
Für kriminelle Händler jedoch wäre ein Berufsverbot mehr als angebracht. Übrigens würde ich mir mal ansehen wie in den USA der Begriff Gewährleistung gesehen wird . Wenn ich dort n Gebrauchtwagen kaufe , dann wird jeder Mangel sofort durch den Händler beseitigt , ohne wenn und aber . Für die Zeit der Reparatur erhalte ich selbstverständlich ein Ersatzfahrzeug . Dort braucht man niemand zu verklagen , oder gegen ihn mit einem Anwalt vorzugehen , da der Händler / Verkäufer seine Pflichten selbstverständlich erfüllt , den Kunden weder schwer beleidigt , noch ihn einen pathologischen Vollidioten nennt der nicht alle Tassen im Schrank hat , und bei dem überprüft werden sollte ob er nen Vormund braucht . Zu so nem Händler geht man auch immer wieder und kauft dort n Auto , oder ? Man empfiehlt ihn natürlich auch Freunden . Denk mal drüber nach !
Gruß von Detlev !
Es wird immer wieder von Vorsatz gesprochen. Vorsatz bedeutet, der Händler wußte von dem Schaden. Die Reparaturrechnungen hast du vom Vorbesitzer bekommen und nicht vom Händler. Gut möglich das der Händler den Mazda nur im Kundenauftrag angeboten hat und von der ehemaligen Beschädigung nichts wußte.
Das ist nur Spekulation, aber wenn es so war, dann ist er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Betrug ist das aber nicht!
Du müßtest ihm beweisen das ihm der Vorschaden bekannt war, was dir kaum gelingen wird.
Der Schaden wurde außerdem fachmännisch behoben, von Betrug kann man da wohl nicht reden.
Betrug wäre den Kilometerstand zu verändern, oder ne Cola auf ne tote Kupplung zu kippen, damit diese wieder einige Kilometer greift.
Mich wundert das du den Wagen nun doch wieder abgeben möchtest.
Rückgabe, oder Wandlung ist sicher möglich. Entweder freiwillig oder durch ein Gericht erzwungen.
Dir steht maximal der Kaufpreis und die aufgewendeten Kosten für das Fahrzeug zu.
Kaufsumme+Zulassung+eventuelle Kosten für die Abholung(Taxifahrt).
Abgezogen werden in der Regel die von dir gefahrenen Kilometer und an deiner Stelle würde ich den Wagen abmelden und nicht mehr fahren!
Problematsich könnte der neue Heckschaden werden, denn dadurch ist das Fahrzeug nicht mehr in dem Zustand wie es gekauft wurde. Auch wenn jetzt wieder geschrieben wird: das war der Händler, aber das mußt du ihm beweisen können.
@littlepelican:
Um mal eine Frage zu präzisieren:
1. Du hast für das Auto 1.600€ bezahlt.
2. Du willst das Auto zurück geben.
3. Du willst den Kaufpreis von 1.600€ wieder haben.
4. Zusätzlich willst du einen Ausgleich für einen Wertverlust i.H.v. 600€ aufgrund eines zunächst unbekannten Vorschadens.
5. Du glaubst, dass dir das auch so zusteht.
Mal abgsehen von den Forderungen zu HU, Zulassung usw. Hab ich das so richtig verstanden?!
.ps: Anwälte reden gerne herablassend oder belustigend über Kollegen (im Beisein der Mandanten) - auch vor Gericht! Die legen sich da richtig ins Zeug, um vor dem eigenen Mandanten Eindruck zu schinden. Wenn die Mandanten dann weg sind, gehen die Anwälte gemeinsam einen trinken. Das ist so! Kenn ich aus meinem Bekanntenkreis! Also gib auf Aussagen eines Anwalts über einen anderen Anwalt nicht zuviel!
Wahnsinn, es geht weiter... Ich kauf mir ne Tüte Chips und freue mich auf die nächsten Beiträge... (+++Der bösartige Händler und seine Machenschaften werden durch einen 626-Käufer gestoppt...+++ Berlin verliert einen Autohändler und damit weitere Gewerbeeinnahmen, der Flughafen BER kann damit schlußendlich gar nicht mehr finanziert werden +++ Flughafenprojekt gestoppt.+++ Eine Anwältin kauft sich eine neue Bodenmatte für ihren Porsche Panamera.+++)
(Detlev, so lerne Doch bitte mal endlich zu zitieren! Das liest sich echt grausam.)
Also Erstattung der Kosten für das Fahrzeug und dessen Zulassung verstehe ich ja, aber welchen Wertausgleich willst du noch haben?
Wenn das Auto vom Händler zurückgenommen wird, hast du keinen weiteren Anspruch.
Fährst du den mazda weiter, kannst du eine eventuelle Wertminderung geltend machen, 600€ halte ich bei dem Fahrzeugalter und bei einer fachgerecht durchgeführten Reparatur allerdings als zu hoch angesetzt.
Dein Mazda ist im unteren Preissegment angesiedelt, da er recht alt ist, ob nun gepflegt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Alt und mit geringem wirtschaftlichem Wert. Der Großteil der Händler bietet diese Fahrzeuge nur für den Export an, denn das wirtschaftliche Risiko an möglichen Reparaturkosten ist zu groß. Händler, die Fahrzeuge dieser Klasse anbieten, verkaufen meist im Kundenauftrag, jedenfalls steht dann der letzte Halter im Kaufvertrag. Sie bieten wenigstens Menschen die Möglichkeit, ein billiges Auto zu kaufen. 100% legal ist das sicher auch nicht, aber dagegen möchte ich nichts sagen, man muß das Auto nicht kaufen.
Zurück zum Thema, es wird ein billiger Gebrauchtwagen gekauft, ohne Probefahrt und mit Resttüv. Bis hierhin sind alle glücklich. Wenn ich mir den Kaufablauf betrachte, stellt sich mir die Frage, ob der Käufer sich überhaupt mit dem Fahrzeug beschäftigt hat? Toller Mazda, wenig gelaufen, super Zustand und auch noch billig zu haben. Wow, den nehme ich und plötzlich der Sinneswandel: Unterlagen gelesen, Auto mal näher betrachtet oh: das Schwein hat mich beschissen. Das Wort Totalschaden ist schon so oft gefallen, es war ein wirtschaftlicher Totalschaden und dieser wurde bei Mazda repariert. Nimm einfach mal 10 Autos, die 20 Jahre alt sind, finde den der unfallfrei ist, wird wohl schwer werden....
Wer wenig Geld ausgeben kann, oder möchte, wird auch ein Auto kaufen können. Dieses ist in dem meisten Fällen dann aber nicht perfekt, sondern hat den einen oder anderen Mangel. Damit muß man leben, oder wie in diesem Fall streiten. Aber bitte die rosa Brille abnehmen.
Welcher Anwalt sagt seinem mandanten: Mensch da sehe ich absolut keine Chance für dich????? Eher so: Natürlich gewinnen wir! Falls nicht, auch egal, mein Honorar bekomme ich ja doch, entweder von dir, oder deiner Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Dazu sage ich nur Eins , schaun mer mal !Gruß von Detlev
Na also.......geht doch.
Zitat:
Original geschrieben von Gotsche
Wahnsinn, es geht weiter... Ich kauf mir ne Tüte Chips und freue mich auf die nächsten Beiträge... (+++Der bösartige Händler und seine Machenschaften werden durch einen 626-Käufer gestoppt...+++ Berlin verliert einen Autohändler und damit weitere Gewerbeeinnahmen, der Flughafen BER kann damit schlußendlich gar nicht mehr finanziert werden +++ Flughafenprojekt gestoppt.+++ Eine Anwältin kauft sich eine neue Bodenmatte für ihren Porsche Panamera.+++)
Du triffst den Nagel auf den Kopf
Zitat:
Original geschrieben von Gotsche
(Detlev, so lerne Doch bitte mal endlich zu zitieren! Das liest sich echt grausam.)
Der soll nicht nur richtig zitieren lernen, sondern auch seine Rechtschreibkünste überprüfen und schlußendlich auch mal lernen, daß man, um eine Antwort zu erstellen, nur einen Post benötigt.
Allerdings vermute ich, daß er nicht multitaskingfähig. Somit sind diese Ansprüche für ihn, aufgrund fehlender ...... Fähigkeiten, nicht realisierbar.