Kleiner Defekt nach dem Kauf
Hallo zusamen,
ich habe mir vor ein paar Tagen ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft. Das Auto habe ich über Mobile.de gefunden. Nun habe ich festgestellt, dass die Zentralverriegelung der Fahrertür nicht funktioniert. Der Grund ist ein defektes Türsteuergerät. Dies habe ich den Händler mitgeteilt und um Ersatz gebeten.
Der Händler meinte daraufhin, dass er dies in der Mobile.de Anzeige angegeben hätte und es deswegen nicht ersetzen wird. Ich kann mich an eine solche Angabe nicht erinnern und die Anzeige wurde nach dem Kauf entfernt. Ich habe bei Mobile.de nachgefragt und dass Problem geschildert. Diese sagten mir nur, dass sie keine Informationen an Dritte weitergeben dürfen.
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Gruß
Maiki
Beste Antwort im Thema
Moin,
Rudi - SORRY ... aber das ist das Betriebsrisiko eines jeden HANDELTREIBENDEN ...egal ob Neu oder Gebraucht. Die EU Regelung ist njcht irrsinnig sondern RICHTIG, wer etwas kauft und verkauft hat dafür eine Verantwortung.
Es ist dem Händler ja schließlich NICHT verboten etwas mit Defekten zu verkaufen, sondern er muss dies dem Käufer NUR eindeutig mitteilen, dann darf sogar der Motor kaputt sein ... und sowohl die Funktionen einmal durchzuprobieren als auch Mängel eindeutig zu kommunizieren sollte wirklich NIEMANDEN überfordern.
MfG Kester
19 Antworten
Da macht sich jemand die Welt, wie sie ihm gefällt... Jeder Händler schreibt in seine Anzeigen, "Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten" und dieser will nun diese unverbindliche Anzeige, in der angeblich Defekte standen, zum Vertragsbestandteil machen, wahrscheinlich ohne es in den Kaufvertrag zu schreiben.
Ich bin mal wieder "begeistert" aber nicht verwundert🙄
Moin,
Und genau deshalb ist der Fall hier kompliziert und schwierig festzustellen wer wie und inwiefern wie weit auf einem sicheren oder unsicheren Weg ist. Das ist für jeden der Basiswissen und vielleicht noch ein Stück weiter reingekrochen ist in die Materie wohl zu speziell ... und da möchte ich nicht mehr sagen so isses ... selbst mit dem Zusatz meiner Meinung nach nicht :-D
Die Frage ob es sinnvoller ist das eben selbst zu flicken oder einen aufwändigen Streit zu führen muss der TE natürlich selbst bedenken und entscheiden.
MfG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 3. Oktober 2015 um 17:00:15 Uhr:
Die Frage ob es sinnvoller ist das eben selbst zu flicken oder einen aufwändigen Streit zu führen muss der TE natürlich selbst bedenken und entscheiden.
Genauso seh ich das auch.
Zitat:
@Mr. Moe schrieb am 3. Oktober 2015 um 16:42:57 Uhr:
Da macht sich jemand die Welt, wie sie ihm gefällt... Jeder Händler schreibt in seine Anzeigen, "Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten" und dieser will nun diese unverbindliche Anzeige, in der angeblich Defekte standen, zum Vertragsbestandteil machen, wahrscheinlich ohne es in den Kaufvertrag zu schreiben.
Ich bin mal wieder "begeistert" aber nicht verwundert🙄
Dieser Text entbindet nicht von der Sachmängelhaftung. Wenn er etwaige Irrtümer vor Vertragsabschluss ansprechen und aufklären würde: in Ordnung. Man kann aber nicht einfach überall unfallfrei, mit Navi/Leder/Xenon schreiben und sich dann bei Fehlen dieser Eigenschaften darauf berufen, dass Irrtümer ja vorbehalten gewesen seien. Es ist eine Frage der Beweise und würde letztlich vor Gericht entschieden werden. Legt der Käufer einen Screenshot des ursprünglichen mobile.de Angebotes vor, so kann das durchaus eine Entscheidung zu seinen Gunsten herbeiführen - Haftungsausschluss hin oder her.
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Moin,
Nico - lies noch mal in Ruhe und denk drüber nach - vielleicht fällt dir dann der sarkastisch ironische Unterton auf ;-)
MfG Kester