Kleiner "Bumms" = RIESEN Schaden!?

Opel Insignia A (G09)

Moinsen,

letzte Woche hat es mich und meinen Insignia erwischt:

Wir stehen mit 3 Fahrzeugen an der Ampel, wollen alle links abbiegen. Als die Ampel auf Grün springt, geben alle Gas, plötzlich schießt ein Radfahrer, quer über die Kreuzung, der erste geht in die Eisen, der zweite vor mir, ein VW Transporter/Pritsche auch, ich auch, die 2 Anderen kommen noch zum stehen, ich leider nicht mehr und "rolle/hüpfe" mit ca. 15 km/h auf die Anhängerkupplung des Vordermann.

Da ich noch versucht habe zu lenken - Reflex eben - habe ich nun genau die Stelle links (Fahrerseite) zwischen Kühler und Scheinwerfer getroffen.

Konnte dann noch aus eigener Kraft zum FOH fahren, wo am nächsten Tag gleich der Gutachter meiner eigenen Versicherung kam, da ich das ganze als "Vollkasko Schaden" laufen lasse.

Ich hätte ja auf ca. 1.500€ getippt, die Polizei in Ihrem Bericht ca. 2.500€ und der Gutachter, desen Gutachten ich nun vorliegen habe,....der kommt auf stolze 6.000€ 😰

Jetzt frage ich mich, was kostet das, wenn man mal richtigen Unfall hat 😕

Wird hier mit einem relativ neuem Fahrzeug "viel Geld" verdient, oder sind solche Summen normal.
Ich hatte noch nie einen Autounfall, deshalb auch keine "Erfahrung".
Oder habe ich einfach nur eine "blöde Stelle" erwischt?

Anbei noch mal 2 Bilder.

Greetz, Mike.

Insi1
Insi2
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Zitat:

Original geschrieben von spoce


ICH DENKE IN DEN 6.000 EURO SIND SCHON DIE KOSTEN FÜR EINEN SATZ 19" ALURÄDER MIT WINTERREIFEN INBEGRIFFEN!!!!OPEL HAT ANWEISUNG VON RÜSSELSHEIM JEDEM INSIGNIASCHÄNDER MIT BAUMARKTRADKAPPEN ZWANGSWEISE ALUFELGEN ZU VERBAUEN!!KANN AUCH GERICHTLICH DURCHGESETZT WERDEN, STRAFVORWURF DER KULTURBANAUSEREI!!

SCHÄMST DU DICH NET MIT DIESEN BAUMARKTRADKAPPEN RUMZUGURKEN???

SOWAS GEHÖRT VERBOTEN!! DAS SCHÖNSTE AUTO FÜR 30.000 EURO ODER MEHR MIT 20 EURO RADKAPPEN ZU VERSCHANDELN!! DANN KAUF DOCH GLEICH NEN VW!!!

ICH DENKE DEIN INSIGNIA WOLLTE SICH DAS LEBEN NEHMEN WEIL ER KEIN BOCK MEHR HATTE AUF DEN DRECKSSCHLAPPEN DURCH DIE GEGEND ZU FAHREN!!

sorry 😎

Sach mal ham se Dir ins Gehirn geschissen? Erstens kosten diese Radkappen 59,00 Teuronen und zweitens tut des dem Insignia keinen Abbruch wenn Du damit ein Problem hast dann lebe damit aber gehe andere User nicht an🙁

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Naja, der Kugelkopf einer Anhängerkupplung ist eigentlich nie sehr verhandlungsbereit, was die Energieaufnahme angeht. Der geht gleich um einiges tiefer als wenn du auf eine andere Stoßstange fährst.

So wie es aussieht, wurde auch die Motorhaube etwas geknautscht. Außerdem ging es schon tief in die Innereien der Front. Scheiße gelaufen...

Gruß cone-A

Da man sich oft mit Schadenhöhen verschätzt ist mir auch schon aufgefallen...
Aber Dir kann es letztendlich egal sein...
Die SB beim Vollkaskoschaden trifft dich bei 2000Euro genauso wie bei 6000Euro Schaden...

Falls die AHK beim Transporter abnehmbar war, dürfte sie bei nicht vorhandenen Anhänger gar nicht am Fahrzeug sein...

Das mit den € 6.000,-- glaub ich sofort. Schau dir mal das Fotos 2 an. Da sieht man deutlich, dass es zwishcen dem Kühlergrill und der Motorhabe kein Spaltmaß mehr gibt. Somit hat sich bei dir die Front zurückgeschoben
Und das kosten nun mal.

Da kommen schnell große Beträge zusammen. Ne neue Stoßstange inkl. Lackieren kostet schnell 2000€, ein neue Scheinwerfer 500-1000€, vielleicht neue Kühler/LLK 500-1000€, dann die ganzen Arbeitswerte und die Kosten des Gutachtens.

Hatte so ein "aha" Erlebnis vor zwei Jahren mit meinem SLK. Da is mir ein 7er mit ~30km/h hinten drauf gefahren. Viel hat man nicht gesehen aber die Reparatur hat knapp 18.000€ gekostet zzgl. 6 Wochen Ersatzwagen.

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Zitat:

Original geschrieben von hinterhof1



Falls die AHK beim Transporter abnehmbar war, dürfte sie bei nicht vorhandenen Anhänger gar nicht am Fahrzeug sein...

im leben nicht

Zitat:

Original geschrieben von hinterhof1


dürfte sie bei nicht vorhandenen Anhänger gar nicht am Fahrzeug sein...

und dies steht so wo?

@te: der preis kommt durchaus hin...bei dir wird halt die komplette front saniert...

Das steht gesetzlich nirgens...

Aber bei einem Auffahrunfall kann eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.
Um beim Rückwärtsfahren nicht selbst einen Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden. Hab ich mal gelesen...

Zitat:

Original geschrieben von snub2000


....
Ich hätte ja auf ca. 1.500€ getippt,...

das kostet allein der linke Scheinwerfer!

Zitat:

Original geschrieben von hinterhof1


Hab ich mal gelesen...

dann lies mal weiter, denn dann wirst du feststellen, das es hierzu bisher kein gerichtsurteil gibt - das jemanden der eine abnehmbare ahk nicht abgenommen hat, auch nur ansatzweise eine teilschuld im sinne der betriebsgefahr zuspricht...

Also wie es gerichtlich ausgehen wird, kann ich nicht sagen, jedoch folgendes:

Im deutschen Recht ist die Schadensminderungspflicht in § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert, der für alle Ersatzforderungen - auch öffentlich-rechtliche - zumindest entsprechend gilt. Daraus ergibt sich, dass der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes insbesondere davon abhängt, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, was auch dann gilt, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

...also Thema Anhängerkupplung gibt es klare Ansage: ....nur wenn das Kennzeichen dadurch verdeckt wird, ist eine Dauerhafte Nutzung/Anbringung, ohne entsprechendes "Zugelement" (Anhänger, Wohnwagen) nicht gestattet... (Aussage des aufnehmenden Beamten)...

Aber in dem Fall eh "unerheblich", bei diesen Fahrzeugen ist die geschraubt direkt am Träger und durch den kurzen "Schaft" darf die auch dauerhaft dran bleiben.

Defekt sind demnach:

- Kotflügel
- Stoßstange
- Grill
- Scheinwerfer
- Klimakühler
- Schloßträger
- noch irgendeine Pumpe (oder so)
- viel Elektrik (Kabel) und Leitungen (SRA)

Gut, die Teile kosten natürlich und denke der Arbeitslohn wird da ja auch schon 2/3 ausmachen...trotzdem, wenn man das "kleine" Loch sieht, denkt man, naja bißchen Plastik kaputt, geht schon - und man denkt nicht an "tausende" von Euro.

Hab zum Glück keine SB und Rabattretter - Glück im Unglück. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von snub2000


und denke der Arbeitslohn wird da ja auch schon 2/3 ausmachen..

du hast das gutachten doch vorliegen...da steht doch drinn was wieviel kostet...

...ich seh nun beruflich täglich diverse kaputte KWs.
Seit 29 Jahren...
Aber....6.000 hätte ich jetzt auch nicht geschätzt, vielleicht max. 4.000

Naja, wenns ein Versicherungsschaden ist, kostet es gerne etwas mehr. .

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