Kleine Rechtsfrage / Verschmutzung durch andere
Mal ne Frage an die Leute, die sich ein bißchen besser in rechtlichen Dingen auskennen. Mal angenommen man parkt seinen drei Monate alten, blitzblanken Astra OPC auf einem Parkplatz und geht dann weg. Kurz danach kommen ein paar Gärtner, die ihren Hecksler in unmittelbare Nähe stellen und loslegen. Später kommt man wieder und findet sein Auto in einem äußerlichen Zustand vor, der einen zweifeln läßt, ob das überhaupt sein eigenes Auto ist. Wäre das ein berechtigter Grund, um ein bißchen mehr sauer zu sein? Oder darf das ein jeder, so absichtlich und ohne Vorsicht und Rücksicht Autos erheblich verdrecken, obwohl es vermeidbar wäre? Muß man sich da als "Geschädigter" wirklich noch anpöbeln lassen und es einfach so hinnehmen? Wenn es einfach ist, darf man dann nicht erwarten oder verlangen, daß man informiert wird, um sein Auto umzuparken, wenn es gefährdet steht? Wie sieht die Rechtslage aus?
19 Antworten
@ BlackTM
nun ja im Text steht "geschäftsmäßig" besorgen.
Das heißt für mich man nimmt Geld für die Rechtberatung.
Zu diesem Fall:
Solange keine Schäden am Fahrzeug entstanden sich ist es nicht weiter schlimm. Trotzdem würde ich mit diesen Leuten sprechen, am besten mit dem Chef das das nicht geht, vielleicht zahlt er dann die Autowäsche.
Bei schäden kann man Ersatzansprüche stellen.
Frust durch Schmutz
Dies soll ebenfalls keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes darstellen, denn wie bereits festgestellt, ist dies hier lediglich ein Wissensaustausch bzw. ein Austausch von Einschätzungen der Rechtslage, die sich wohl niemand hier entgeldlich vergüten lässt.
Um dem Beispiel mit dem verschmutzen Auto ein etwas anschaulicheres hinzuzufügen betrachten wir einmal folgendes: Fußgänger werden durch einen vorbeifahrenden Pkw, der eine Wasser/Schmutzstelle durchfährt verschmutzt. Ihre Kleidung ist nicht gem. §303 StGB beschädigt, jedoch liegt eine vorübergehende Verunstaltung vor. Diese muss durch den Geschädigten / Beroffenen nicht ohne weiteres hingenommen werden. Zwar fallen hier strafrechtliche Konsequenzen meines Erachtens aus, (zumindest, solange die Tat ohne Vorsatz geschehen ist, sonst ggf. Beleidgung oder Versuch der vorsätzlichen Sachbeschädigung möglich); jedoch bleiben zivilrechtliche Schritte diesbezüglich möglich, da die Verunreinigung nicht vom Betroffenen behoben, bzw. auf dessen Kosten gereinigt werden muss.
In diesem Fall ist die Polizei der nächste Ansprechpartner, sofern die Parteien (Gärtner vs. Autobesitzer oder Autofahrer vs. beschmutze Passanten) sich nicht eigenständig einigen konnten. Dann ist zumindest ein Hilfeersuchen bei der Polizei ratsam, die einen Personalienaustausch vor Ort vornehmen wird, um ein zivilrechtliches Verfahren überhaupt erst zu ermöglichen. Weitere Schritte wie z.B. eine Anzeige wird die Polizei jedoch nicht veranlassen, sofern diesbezüglich kein Verdacht einer Straftat gegeben ist (fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar sondern rein zivilrechtlich von Interesse).
Der Verweis auf den Rechtsweg wird durch die Polizei vor ort übrigens sehr oft ausgepsrochen.
Ergo: Würde MEIN Pkw von Gärtnern oder bei sonstigen Arbeiten beschmutzt, würde ich eine privatrechtliche Wiedergutmachung anstreben, die z.B. eine bezahlte Autowäsche sein kann.
Wenn usa2 Recht hat, und der Fall ähnlich gelagert ist, wie ein Auto-fährt-durch-Pfütze-Fußgänger-nass-Fall, dann muss der Gärtner die Autowäsche zahlen, oder nicht?!
Zitat:
Original geschrieben von PD03
Wenn usa2 Recht hat, und der Fall ähnlich gelagert ist, wie ein Auto-fährt-durch-Pfütze-Fußgänger-nass-Fall, dann muss der Gärtner die Autowäsche zahlen, oder nicht?!
Das Fazit hatte ich ja bereits so gezogen.
Letztlich kommt es aber imme auf den individuellen Fall an, sprich darauf, wie stark das Auto verschmutzt ist und wie die Umstände waren, in denen es zu der Verschmutzung gekommen ist. Ich denke, dass hier die Frage zu stellen ist, ob die Verschmutzung wesentlich stäker ist als die, die ei´n Pkw regelmäßig im Straßenverkehr erfährt und ob die Verschmutzungshandlung für den Verursacher vermeidbar gewesen wäre, sprich ob man hätte erwarten können, dass er Maßnahmen hätte problemlos treffen können, die dem entgegen gewirkt hätten.
Die Schilderung des Sachverhaltes zu Beginn des Threads klingt für mich zumindest nach einem kostenlosen Waschprogramm für den beschmutzten OPC!
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Zitat:
Original geschrieben von szimmi
Kannst sicher durch alle Instanzen klagen
und in allen instanzen wirst du damit abgeblockt, dass das zum "betriebsrisiko" gehört....!
und mit ebendiesem argument wird auch eine event. vorhanden rechtsschutzversicherung abblocken und die anwaltskosten nciht übernehmen....