Kleine Hilfestellung erbeten
Hallo zusammen,
habe da eine etwas delikate Angelegen in der ich mal eine Meinung bräuchte.
Folgende Situation:
PKW wird 2009 gekauft und erleidet in diesem Jahr 2 Unfälle
Insgesamt entsteht eine Wertminderung von ca. 800 €.
2010 wird dieser PKW bei einem Autohaus unter Angabe der Schäden in Zahlung genommen
Im Übergabeprotokoll ist jedoch, weil es vom Autohaus Mitarbeiter schlicht vergessen wurde das
Fahrzeug als "unfallfrei" ausgewiesen.
Derjenige der das Auto verkauft übersieht diese Angabe, er hat ja schließlich nach bestem Gewissen
gehandelt und dem Verkäufer die Schäden mitgeteilt, und unterschreibt dieses Übergabeprotokolll.
Das Autohaus wiederum verkauft den Wagen als "unfallfrei"
Der neue Besitzer (ein Autohaus) erfährt von den Schäden und droht wiederum dem Autohaus
welches den Wagen verkauft hat
Bitte mal um eure Meinung und wie ihr die Rechtslage seht!
Es grüßt der Chris
Beste Antwort im Thema
Da du für deine Aussage unterschrieben hast, ist es irrelevant, was der Mitarbeiter vergessen hat oder nicht.
Es könnte ja theoretisch sein, dass du das Protokoll selber ausgefüllt hast - selbst wenn nicht, wirst du kaum nachweisen können, dass du auf die Vorschäden hingewiesen hast.
Juristisch kommt es auf deine Unterschrift an, insofern wirst du Pech haben. Das "Überlesen" war daher die schlechteste Lösung...
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Genau dieses Argument das doch aufgrund des Dekra Gutachtens ersichtlich ist das eben dieses Fahrzeug lackiert wurde und somit Kenntniss vorhanden ist habe ich auch vorgebracht!ANtwort: "Nur weil dort steht Fahrzeug wurde nachlackiert, heisst das nicht das es auch ein Unfallfahrzeug ist! Die Nachlackierung kann auch zur Beseitigung eines Kratzers erfolgt sein."
Es steht nicht im Gutachten, in welchem Umfang nachlackiert wurde? Hat Firma das Fahrzeug auch selbst auf der Hebebühne gehabt?
(Nachtrag: Wenn man Nachlackierung liest, dann ist doch gleich die nächste Frage, in welchem Umfang wurde nachlackiert. Dies hat doch entscheidenden Einfluss auf den Kaufpreis)
Wenn nein, dann wird es schwieriger mit dem Nachweis. Es bleibt aber ein fader Nachgeschmack.
Ggfs. haben andere User noch Ideen.
O.