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Kleine Hilfestellung erbeten

Themenstarteram 15. September 2010 um 10:20

Hallo zusammen,

habe da eine etwas delikate Angelegen in der ich mal eine Meinung bräuchte.

Folgende Situation:

 

PKW wird 2009 gekauft und erleidet in diesem Jahr 2 Unfälle

Insgesamt entsteht eine Wertminderung von ca. 800 €.

2010 wird dieser PKW bei einem Autohaus unter Angabe der Schäden in Zahlung genommen

Im Übergabeprotokoll ist jedoch, weil es vom Autohaus Mitarbeiter schlicht vergessen wurde das

Fahrzeug als "unfallfrei" ausgewiesen.

Derjenige der das Auto verkauft übersieht diese Angabe, er hat ja schließlich nach bestem Gewissen

gehandelt und dem Verkäufer die Schäden mitgeteilt, und unterschreibt dieses Übergabeprotokolll.

Das Autohaus wiederum verkauft den Wagen als "unfallfrei"

Der neue Besitzer (ein Autohaus) erfährt von den Schäden und droht wiederum dem Autohaus

welches den Wagen verkauft hat

 

Bitte mal um eure Meinung und wie ihr die Rechtslage seht!

Es grüßt der Chris

Beste Antwort im Thema

Da du für deine Aussage unterschrieben hast, ist es irrelevant, was der Mitarbeiter vergessen hat oder nicht.

Es könnte ja theoretisch sein, dass du das Protokoll selber ausgefüllt hast - selbst wenn nicht, wirst du kaum nachweisen können, dass du auf die Vorschäden hingewiesen hast.

Juristisch kommt es auf deine Unterschrift an, insofern wirst du Pech haben. Das "Überlesen" war daher die schlechteste Lösung...

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Zitat:

Original geschrieben von duct4402

2010 wird dieser PKW bei einem Autohaus unter Angabe der Schäden in Zahlung genommen

Zitat:

Im Übergabeprotokoll ist jedoch, weil es vom Autohaus Mitarbeiter schlicht vergessen wurde das

Fahrzeug als "unfallfrei" ausgewiesen.

Wie / wo hast du denn die Schäden angegeben?

Themenstarteram 15. September 2010 um 10:48

Die Schäden wurden bei dem Mitarbeiter angegeben der den PKW in Zahlung genommen hat.

Nach dem üblichen Gebrauchtwagencheck durch die DEKRA wurde ebenfalls festgestellt das der PKW bereits nachlackiert wurde. Diese Nachlackierung wurde auch aufgenommen und der Mitarbeiter hatte Kentnniss

LG Chris

Steht da wirklich "unfallfrei"? Ich kenne nur die Formulierung "nicht reparierte erhebliche Beschädigung", und das wäre ja etwas anderes. Oder steht da etwas von "Vorschäden"?

Themenstarteram 15. September 2010 um 11:06

Also ich habe nachgeschaut:

Da steht etwas von Vorschäden laut Eigentümer: nein

LG Chris

Da du für deine Aussage unterschrieben hast, ist es irrelevant, was der Mitarbeiter vergessen hat oder nicht.

Es könnte ja theoretisch sein, dass du das Protokoll selber ausgefüllt hast - selbst wenn nicht, wirst du kaum nachweisen können, dass du auf die Vorschäden hingewiesen hast.

Juristisch kommt es auf deine Unterschrift an, insofern wirst du Pech haben. Das "Überlesen" war daher die schlechteste Lösung...

Themenstarteram 15. September 2010 um 11:51

Und was würde das im juristischen Sinne heissen?

Wie "Neckarwelle" schon geschrieben hat, kommt es nur darauf an, was man unterschrieben hat.

Einerseits auf das "Übergabeprotokoll" anderseits ist der Ankaufsvertrag des Händlers mit dem Käufers das wichtigere Schreiben.

Sollte in beiden "Unfallfrei /ohne Vorschäden" o.ä. stehen, sieht es nicht gut aus.- Der Händler könnte auf "Rückabwicklung" klagen.

 

Man sollte das mit dem Händler (wo das Fzg. in Zahlung gegeben wurde)besprechen und sich z.B. auf eine Wertminderung einigen.

 

Themenstarteram 15. September 2010 um 12:27

Wenn der Händler dem nächsten Kunden ein Auto verkauft, so hat er ebenfalls dafür gerade zu stehen. Soweit ich weiss besteht eine sogenannte Gewährleistung gegenüber dem Kunden.

Desweiteren hatte die DEKRA auf eine Nachlackierung hingewiesen sodass dem Autohaus-Mitarbeiter eigentlich hätte klar sein müssen das der PKW NICHT unfallfrei ist.

Sollte der Mitarbeiter nicht zugeben das die Schäden angegeben wurden, so werde ich die Sache an meinen RA übergeben.

PS: DA ÜBERNAHMEPROTOKOLL WURDE VON EINEM ANDEREN MITARBEITER ANGEFERTIG!

Zitat:

Desweiteren hatte die DEKRA auf eine Nachlackierung hingewiesen sodass dem Autohaus-Mitarbeiter eigentlich hätte klar sein müssen das der PKW NICHT unfallfrei ist. 

Eine Nachlackierung heißt nicht zwangsläufig, dass das Auto einen UNFALLSCHADEN hatte. - Es könnte ja auch nur (aufgrund eines Kratzers) eine NACHLACKIERUNG stattgefunden haben...

Hi,

eventuell mal alleine mit einem Tonaufzeichnungsgerät zu dem Mitarbeiter hin und odentlich reden. Vorher üben, welche Lautstärke das Gerät benötigt und sich diese antranineren, normal stellt sich ein Gegenüber auf die eigene Lautstärke ein.

Ich gehe davon aus, dass der MA es im Gespräch mit dir zugibt, wenn Du alleine bist, aber offiziell von keinem Unfall weiß. So eine Tonaufzeichnung gilt zwar nicht vor Gericht, aber kalte Füße dürfte der MA schon bekommen.

Ansonsten: Wie kann Dir denn sowas passieren? Das ist doch so eine wichtige Angabe in Kaufverträgen! ??? Hast Du das Dekra Protokoll wenigstens?

Ich sehe ganz schlechte Chancen bei dir, weil so einen einfach gehaltenen Kaufvertrag muss jeder Endverbraucher verstehen.... Mit deiner Unterschrift hast du den Super-Gau gelandet.

Das 2. Autohaus kann rückabwickeln mit dem, wo Du in Zahlung gegeben hast. Ob sich dieses AH an dich hält, oder den Fehler zu gibt... ??? Rückabwicklung mit Dir.

Ich würde eher die Rückabwicklung akzeptieren, weil vor Gericht, wirst Du niemals Recht bekommen.

Und das Auto wird in den Monaten der Prozessführung immer weniger wert...

BEN

Themenstarteram 15. September 2010 um 13:19

Den Vertrag habe nicht ich, sondern ein fast 90 Jahre alter Herr unterschrieben. Dieser hat diese Passage überlesen.

Rückabwicklung wird aus Kostengründen nicht funktionieren! Lediglich eine Minderung...

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

eventuell mal alleine mit einem Tonaufzeichnungsgerät zu dem Mitarbeiter hin und odentlich reden. Vorher üben, welche Lautstärke das Gerät benötigt und sich diese antranineren, normal stellt sich ein Gegenüber auf die eigene Lautstärke ein.

Ich gehe davon aus, dass der MA es im Gespräch mit dir zugibt, wenn Du alleine bist, aber offiziell von keinem Unfall weiß. So eine Tonaufzeichnung gilt zwar nicht vor Gericht, aber kalte Füße dürfte der MA schon bekommen.

NEIN!!!

Davon abgesehen, dass man nur mitschneiden darf, wenn der Gesprächspartner vorher zustimmt, was willst du damit bewirken? Jedermann weiß, dass sowas nicht anerkannt wird, also hör doch auf mit solch illegalem Scheiß.

Zitat:

Original geschrieben von duct4402

Den Vertrag habe nicht ich, sondern ein fast 90 Jahre alter Herr unterschrieben. Dieser hat diese Passage überlesen.

Das macht es zwar nachvollziehbarer, ändert aber juristisch nichts.

 

 

Themenstarteram 15. September 2010 um 13:42

Der Händler wo das Auto in Zahlung gegeben wurde wartet nun erstmal ab wie sich das andere Autohaus verhält an den er den Wagen verkauft hat.

Wie oben geschrieben ist eine Wertminderung von ca. 800 € eingetreten!

Reicht es diese 800 € dem Anspruchsteller zu vergüten, oder eher nicht?

LG Chris

Also zunächst mal würde ich cool bleiben und mich nicht von den Usern hier auf die Bäume jagen lassen. Ein Kaufvertrag zwischen einem Autohaus und einem 90 Jahre alten Privatverkäufer, bei dem außerdem das Autohaus den Ankauf-Vertrag vorausgefüllt und dem Vorbesitzer lediglich zur bestätigenden Unterschrift vorgelegt hat, würde wohl vor Gericht kaum so gewertet werden wie der Handel zwischen zwei Firmen. Im vorliegenden Fall hat der Fachmann vom Laien gekauft. Der Fachmann kann nicht einfach seine Fachkenntnis über Bord werfen und sich doof stellen, zumal ja unter Zeugen ein Ankaufgespräch stattgefunden hat.

Details wird Dir allerdings nur ein Anwalt erklären können. Und da dies hier kein Rechtsberatungsforum ist, kann ich Dir nur raten, von Deiner Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Gebrauch zu machen und zu einem Anwalt zu gehen.

Gruß

Uli

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