Klebende Lenkung

BMW Z4 E85

Hallo, ich bräuchte mal Euren Rat.

Ich habe mir vor 2 Wochen einen Z4 Bj.2004 mit 164000km von einem Toyota -Händler gekauft.
Der Wagen macht mir total viel Spass und er ist technisch und optisch in einem sehr guten Zustand, habe ihn auch nochmal bei BMW auf der Bühne durch checken lassen.
Leider muss ich nun feststellen, nachdem ich 600km auf der Autobahn unterwegs war, dass mein Z4 auch die klebende Lenkung haben muss.
Wenn der Motor richtig warm gefahren ist, ist das Lenkrad schwer zu bewegen und der Wagen versetzt regelrecht bei kleineren Kurskorrekturen, was gar nicht so ungefährlich ist, wenn es eng ist.
Es treten also die gleichen Symptome auf die hier auch schon beschrieben wurden zu dem Thema "klebende Lenkung"

Nun wollte ich mich mal umhören , was ihr mir so raten würdet, soll ich bei BMW fragen ob das noch unter Kulanz fällt.
Oder sollte ich den Händler wo ich den Wagen gekauft habe kontaktieren, oder vielleicht gibts ne einfachere und schnellere Lösung.
Der Toyotahändler ist immerhin auch wieder 600km entfernt..
Vielen Dank schonmal für Eure Tips!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@parkausweis schrieb am 5. Januar 2015 um 18:28:59 Uhr:


...Habe aber keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, (vielleicht geht das noch?) habe also nur die Sachmängelhaftung..
Am 13.1. habe ich einen Termin bei BMW mal sehen was die sagen, vielleicht warte ich das noch ab bevor ich den Händler kontaktiere oder ?

Die Gebrauchtwagengarantie kannst du dir, zumindest in diesem Fall, sparen.

Sofern die Lenkung defekt ist, liegt ein Sachmangel vor. Und wie @t6666 bereits dargestellt hat, gilt grds. erst einmal die Sachmängelgewährleistung.

Sofern du als Verbraucher das Fahrzeug vom Unternehmer (Toyota-Händler) gekauft hast, gilt auch in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr. Es wird also soweit erst einmal vermutet, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und der Händler müsste das Gegenteil darlegen und beweisen.

Lass' dir also den Mangel bescheinigen und fordere zeitnah den Verkäufer zur Beseitigung des Sachmangels einschließlich angemessener Frist auf.

Viel Erfolg dabei und lass' dir deswegen den Spaß am Zetti nicht verderben. 😉

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Man sollte sich aber, zugegebenermaßen, gleichwohl um eine Regelung innerhalb der sechsmonatigen Beweislastumkehr bemühen.

Scheint aber vorliegend kein allzu großes Problem zu werden. Mangel bei BMW feststellen lassen, Händler mit Frist zur Nachbesserung auffordern und bei erfolglosem Verstreichen halt rechtliche Schritte einleiten und ggf. Ersatzvornahme in Betracht ziehen.

Effektiv ist das ganze in drei Monaten erledigt oder beim Gericht. 😉

Leute!

Nun schmeißt doch bitte nciht die Begriffe durcheinander.

"Garantie", "Gewährleistung" und "Sachmängelhaftung" sind drei vollkommen verschiedene Dinge!

Bitte im Internet schlau lesen und nicht hier wie wild frei selber definieren und interpretieren!!

In diesem Fall geht es um die "Sachmängelhaftung": http://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1

Zitat: "Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor."

Und somit würde ich erstmal den Toyota-Händler anrufen und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.

Dabei gibt es viele Optionen:
a) Diagnose am Käufer-Heimatort + Reparaturfreigabe durch Verkäufer um am Käufer-Heimatrt reparieren zu
lassen
b) Fahrt zum Verkäufer und Reparatur durch Verkäufer
c) Rückabwicklung des Autokaufs.

In dieser Reihenfolge würde ich die Optionen absprechen und wenn nix geht: Rückabwicklung des Kaufs.

Bitte auf gar keinen Fall eine andere Werkstatt dran rumfummeln lassen - nur gucken ist erlaubt.

Gruß, Frank

Zitat:

@lncognito schrieb am 7. Januar 2015 um 08:33:36 Uhr:


Leute!

Nun schmeißt doch bitte nciht die Begriffe durcheinander.

"Garantie", "Gewährleistung" und "Sachmängelhaftung" sind drei vollkommen verschiedene Dinge!

Bitte im Internet schlau lesen und nicht hier wie wild frei selber definieren und interpretieren!!

In diesem Fall geht es um die "Sachmängelhaftung": http://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1

Zitat: "Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor."

Und somit würde ich erstmal den Toyota-Händler anrufen und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.

Dabei gibt es viele Optionen:
a) Diagnose am Käufer-Heimatort + Reparaturfreigabe durch Verkäufer um am Käufer-Heimatrt reparieren zu
lassen
b) Fahrt zum Verkäufer und Reparatur durch Verkäufer
c) Rückabwicklung des Autokaufs.

In dieser Reihenfolge würde ich die Optionen absprechen und wenn nix geht: Rückabwicklung des Kaufs.

Bitte auf gar keinen Fall eine andere Werkstatt dran rumfummeln lassen - nur gucken ist erlaubt.

Gruß, Frank

Hallo Frank, so habe ich es im 1. Thread des TE " 2,5I oder 3,0I " in Kurzform auch gesehen / geantwortet.

Liebe Grüße

Peter

Vielen Dank für die ausführlichen Tips!
Wie gesagt ich fahre am 13.1. zu BMW und lasse mir das Problem bestätigen und damit kontaktiere ich dann den Händler.
Ich bilde mir das Phänomen leider auch nicht ein.
Es ist wirklich so nach einer guten Stunde bleibt die Lenkung tendenziell in dem Einschlag wie ich vorher gelenkt habe und der Wagen fährt tatsächlichen allein durch die Kurve, egal ob rechts oder links herum..

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Zitat:

@parkausweis schrieb am 7. Januar 2015 um 09:14:06 Uhr:


Vielen Dank für die ausführlichen Tips!
Wie gesagt ich fahre am 13.1. zu BMW und lasse mir das Problem bestätigen und damit kontaktiere ich dann den Händler.
Ich bilde mir das Phänomen leider auch nicht ein.
Es ist wirklich so nach einer guten Stunde bleibt die Lenkung tendenziell in dem Einschlag wie ich vorher gelenkt habe und der Wagen fährt tatsächlichen allein durch die Kurve, egal ob rechts oder links herum..

Wünsche dir viel Erfolg und wenig Ärger.

Liebe Grüße

Peter

Zitat:

@lncognito schrieb am 7. Januar 2015 um 08:33:36 Uhr:


Leute!

Nun schmeißt doch bitte nciht die Begriffe durcheinander.

"Garantie", "Gewährleistung" und "Sachmängelhaftung" sind drei vollkommen verschiedene Dinge!

Bitte im Internet schlau lesen und nicht hier wie wild frei selber definieren und interpretieren!!

Frank, ich schätze Deine Beiträge sehr, insbesondere Dein technisches Wissen. Hier liegst Du aber leider danaben und sorgst (unfreiwillig) für weitere Verwirrung:

Gewährleistung und Sachmängelhaftung sind zwei Begriffe für das gleiche Rechtsinstitut.

Dem kann man sich insoweit anschließen. Daher wähle ich lieber die Begrifflichkeit der Sachmängelgewährleistung, wenngleich diese ebenso wenig gesetzlich verankert ist. Die zeigt jedoch die Trennung zur Garantie deutlicher auf.

Allerdings ist die Begrifflichkeit ohnehin nur von sekundärer Bedeutung. Ein Laie braucht hier keine Differenzierung vornehmen, wenn deutlich wird auf welche Recht er tatsächlich zurückgreifen möchte.

Und beim "Ablaufplan" besteht soweit auch Einigkeit. @parkausweis braucht diese jetzt eigentlich nur noch schrittweise "abarbeiten". 😉

Zitat:

@t6666 schrieb am 7. Januar 2015 um 09:50:36 Uhr:



Zitat:

@lncognito schrieb am 7. Januar 2015 um 08:33:36 Uhr:


Leute!

Nun schmeißt doch bitte nciht die Begriffe durcheinander.

"Garantie", "Gewährleistung" und "Sachmängelhaftung" sind drei vollkommen verschiedene Dinge!

Bitte im Internet schlau lesen und nicht hier wie wild frei selber definieren und interpretieren!!

Frank, ich schätze Deine Beiträge sehr, insbesondere Dein technisches Wissen. Hier liegst Du aber leider danaben und sorgst (unfreiwillig) für weitere Verwirrung:

Gewährleistung und Sachmängelhaftung sind zwei Begriffe für das gleiche Rechtsinstitut.

Verflixt - Du hast recht ... ich war auf dem Trichter der "Freiwilligkeit" ... sorry, isses aber ncht.

Hallo zusammen, ich wollte nochmal fragen wie sich die Lenkung bei Eurem "normalen" E85 Z4 so anfühlt.
Ich finde nämlich, dass sie sich auch in kaltem Zustand recht schwegängig geht. Ist das bei einem Z4 gewollt?Kann es natürlich nur mit meinem Golf GTD vergleichen, oder mit anderren Autos die ich probegefahren bin.
Und wie beschrieben, wenn der Wagen warm ist hält er tendenziell leicht den Lenkeinschlag den man vorher gemacht hat und er fährt selbständig eine seichte Rechts- oder Linkskurve..
Danke schonmal für Eure Antworten!

Das ist immer schwer zu sagen. Erstens stets subjektive Eindrücke und zweitens zu welcher jeweiligen Referenz?

Grds. sind bei BMW die Lenkungen etwas "straffer" ausgelegt. Gerade im Vergleich zu den, meiner Meinung nach viel zu weichen Audi/VW-Lenkungen.

Im Serienzustand solltest du aber im Normalmodus (also Sporttaste leuchtet nicht) problemlos einhändig fahren und lenken können.

Hält denn die Lenkung nur den Lenkeinschlag am Ende (also unzureichende Rückstellung in Mittelposition) oder baut sie einen Widerstand auf, der mit Kraft überwunden werden muss?

Also die Lenkung stellte nicht ganz sauber zurück am Ende der Kurve, der Wagen lenkt also seicht weiter in die eingeschlagene Richtung. Ich bin natürlich die weich lenkende und vor alle, sehr sauber zurück stellende VW -Lenkung gewöhnt.
Aber ein richtiger Widerstand tritt eigentlich nicht auf, ich kann den Wagen schon mit einer Hand lenken.
Viele Grüße

Also die Lenkung stellte nicht ganz sauber zurück am Ende der Kurve, der Wagen lenkt also seicht weiter in die eingeschlagene Richtung. Ich bin natürlich die weich lenkende und vor alle, sehr sauber zurück stellende VW -Lenkung gewöhnt.
Aber ein richtiger Widerstand tritt eigentlich nicht auf, ich kann den Wagen schon mit einer Hand lenken.
Viele Grüße

Bei der Klebelenkung muss man eigentlich mehr mit Kraft über den Widerstand hinweglenken, so dass man die Gefahr läuft, auf der anderen Seite den Widerstand zu überwinden und nun in die andere Richtung dieses Problem hat.

Aber lass es auf jeden Fall von einer Fachwerkstatt überprüfen und bescheinigen. Dann hast du hoffentlich eine genau Problemfeststellung. 😉

Hallo, nun wollte ich euch mal berichten.
Ich hatte gestern den Termin bei BMW, dort wurde mir nach einer Probefahrt und einem Check auf der Bühne bestätigt, dass erst gewisser Widerstand überwunden werden muss bevor man das Rad einschlagen kann (wenn der Wagen auf der Bühne ist und man das Rad per Hand bewegt)
Bei der Probefahrt hat der Meister ebenfalls nachvollziehen können, dass die Lenkung nicht sauber zurück stellt, der Wagen also leicht selber weiter lenkt.
Dies tritt vor allem auf wenn der Wagen warm gefahren ist.
So wie es aussieht, habe ich wohl die Klebelenkung🙁
Laut BMW müsste wohl die ganze Lenksäule ausgetauscht werden, Kostenpunkt 2300€
Habe mir dem Kostenvoranschlag bestätigen lassen, dass mein Z4 dieses Problem hat.
Damit sollte ich nun wohl den Händler von dem ich den Wagen gekauft habe kontaktieren oder?
BMW meinte er sei sogar verpflichtet den Wagen selber zu holen oder Fahrtkosten zu zahlen..?
Er ist immerhin 600km entfernt.
Oder er gibt eine Reparatur -Freigabe, dann könnte ich es vor Ort machen lassen, was natürlich praktisch wäre.
Oder aber er gibt mir das Geld zurück, was ich eigentlich gar nicht will, da ich meinen Z4 lange gesucht habe..
Und die Lenkung nicht katastrophal ist, man kann schon damit fahren, mich nervt es halt nur wenn man immer am Lenkrad rumkorrigieren muss etc.
Meine Vorbesitzer scheint es auch nicht so gestört zu haben, immerhin sind sie 165.000km damit rum gefahren in den letzen 10 Jahren.
Was meint ihr wie ich nun vorgehen sollte..?
Was meint ihr wie ich nun vorgehen sollte..

Ruf ihn an, schildere den Sachverhalt mit samt den Unterlagen per E-Mail. Setz ihm freundlich eine Frist und bring den Wagen zum hoffentlich dann stehenden Termin zu ihm :

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../?dia=7.648983229452425

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