Klebende Lenkung
Hallo, ich bräuchte mal Euren Rat.
Ich habe mir vor 2 Wochen einen Z4 Bj.2004 mit 164000km von einem Toyota -Händler gekauft.
Der Wagen macht mir total viel Spass und er ist technisch und optisch in einem sehr guten Zustand, habe ihn auch nochmal bei BMW auf der Bühne durch checken lassen.
Leider muss ich nun feststellen, nachdem ich 600km auf der Autobahn unterwegs war, dass mein Z4 auch die klebende Lenkung haben muss.
Wenn der Motor richtig warm gefahren ist, ist das Lenkrad schwer zu bewegen und der Wagen versetzt regelrecht bei kleineren Kurskorrekturen, was gar nicht so ungefährlich ist, wenn es eng ist.
Es treten also die gleichen Symptome auf die hier auch schon beschrieben wurden zu dem Thema "klebende Lenkung"
Nun wollte ich mich mal umhören , was ihr mir so raten würdet, soll ich bei BMW fragen ob das noch unter Kulanz fällt.
Oder sollte ich den Händler wo ich den Wagen gekauft habe kontaktieren, oder vielleicht gibts ne einfachere und schnellere Lösung.
Der Toyotahändler ist immerhin auch wieder 600km entfernt..
Vielen Dank schonmal für Eure Tips!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@parkausweis schrieb am 5. Januar 2015 um 18:28:59 Uhr:
...Habe aber keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, (vielleicht geht das noch?) habe also nur die Sachmängelhaftung..
Am 13.1. habe ich einen Termin bei BMW mal sehen was die sagen, vielleicht warte ich das noch ab bevor ich den Händler kontaktiere oder ?
Die Gebrauchtwagengarantie kannst du dir, zumindest in diesem Fall, sparen.
Sofern die Lenkung defekt ist, liegt ein Sachmangel vor. Und wie @t6666 bereits dargestellt hat, gilt grds. erst einmal die Sachmängelgewährleistung.
Sofern du als Verbraucher das Fahrzeug vom Unternehmer (Toyota-Händler) gekauft hast, gilt auch in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr. Es wird also soweit erst einmal vermutet, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und der Händler müsste das Gegenteil darlegen und beweisen.
Lass' dir also den Mangel bescheinigen und fordere zeitnah den Verkäufer zur Beseitigung des Sachmangels einschließlich angemessener Frist auf.
Viel Erfolg dabei und lass' dir deswegen den Spaß am Zetti nicht verderben. 😉
52 Antworten
Wie du nun vorgehen sollst, wurde dir in beiden Threads bereits ausführlich vorgeschlagen. Lass keine unnötige Zeit verstreichen und handel. Rede dir die klebende Lenkung jetzt nicht schön um nichts unternehmen zu müssen. Du siehst ja dann wie der Händler reagiert und wir können evtl. weitere Schritte vorschlagen, wenn es dann noch nötig ist.
Liebe Grüße und viel Erfolg.
Peter
Zitat:
@parkausweis schrieb am 14. Januar 2015 um 19:54:53 Uhr:
Hallo, nun wollte ich euch mal berichten.
Ich hatte gestern den Termin bei BMW, dort wurde mir nach einer Probefahrt und einem Check auf der Bühne bestätigt, dass erst gewisser Widerstand überwunden werden muss bevor man das Rad einschlagen kann (wenn der Wagen auf der Bühne ist und man das Rad per Hand bewegt)
Bei der Probefahrt hat der Meister ebenfalls nachvollziehen können, dass die Lenkung nicht sauber zurück stellt, der Wagen also leicht selber weiter lenkt.
Dies tritt vor allem auf wenn der Wagen warm gefahren ist.
So wie es aussieht, habe ich wohl die Klebelenkung🙁
Laut BMW müsste wohl die ganze Lenksäule ausgetauscht werden, Kostenpunkt 2300€
Habe mir dem Kostenvoranschlag bestätigen lassen, dass mein Z4 dieses Problem hat.
Damit sollte ich nun wohl den Händler von dem ich den Wagen gekauft habe kontaktieren oder?
BMW meinte er sei sogar verpflichtet den Wagen selber zu holen oder Fahrtkosten zu zahlen..?
Er ist immerhin 600km entfernt.
Oder er gibt eine Reparatur -Freigabe, dann könnte ich es vor Ort machen lassen, was natürlich praktisch wäre.
Oder aber er gibt mir das Geld zurück, was ich eigentlich gar nicht will, da ich meinen Z4 lange gesucht habe..
Und die Lenkung nicht katastrophal ist, man kann schon damit fahren, mich nervt es halt nur wenn man immer am Lenkrad rumkorrigieren muss etc.
Meine Vorbesitzer scheint es auch nicht so gestört zu haben, immerhin sind sie 165.000km damit rum gefahren in den letzen 10 Jahren.
Was meint ihr wie ich nun vorgehen sollte..?
Was meint ihr wie ich nun vorgehen sollte..
Ich bin kein Anwalt, aber bezüglich der Fahrtkostenübernahme duch den Verkäufer hat der BMW Meister sogar recht, wie ich finde. Siehe § 439 BGB, Absatz 2:
"§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Wäre nett, wenn Du uns diesbezüglich auf dem LAufenden hältst. Interessiert hier bestimmt nicht nur mich :-)
Mein Fehler, sorry Originalcookie. Daher gelöscht.
Was hast Du denn für ein Problem?
Weder dein toller Wikipedialink, noch der Link zum BGH Urteil gibt explizite Informationen darüber, wer Transportkosten zu tragen hat.
Und wenn Du dir meinen Beitrag mal genau durchlesen würdest, dann hättest Du auch bemerkt, dass ich in keinster Weise einen Raschlag gemacht habe.
Ähnliche Themen
Zitat:
@originalcookie schrieb am 17. Januar 2015 um 16:57:53 Uhr:
Was hast Du denn für ein Problem?Weder dein toller Wikipedialink, noch der Link zum BGH Urteil gibt explizite Informationen darüber, wer Transportkosten zu tragen hat.
Und wenn Du dir meinen Beitrag mal genau durchlesen würdest, dann hättest Du auch bemerkt, dass ich in keinster Weise einen Raschlag gemacht habe.
Sorry, du hast natürlich recht!
Na wie ist es denn nun ausgegangen???
So ein spannendes Thema und kein Happyend? ??
Ich habe dem Händler die Problematik geschildert.
Er meint aber dass es sich um einen Komfortmangel und nicht um einen Sicherheitsmängel handelt.
Das scheint ja BMW auch so gesehen zu haben, weil es nie eine Rückrufaktion gegeben hat.
Da werde ich wohl schlechte Karten haben oder ?
Ein Mangel ist das negative Abweichen der Ist- von der Sollbeschaffenheit. Die Sollbeschaffenheit ist, dass die Lenkung nicht klebt.
Ab zum Anwalt und dem Verkäufer Druck machen.
Schaut mal hier rein, einige eifrige User haben sich mit dem Problem beschäftigt und das Problem erkannt und gelöst! Man muss zwar lange lange lesen den das Thema ist extrem lang, aber ich habs gestern bei meinem gemacht und nach aufheizen mit Heissluft keine klebende Lenkung mehr gespürt!
Hut ab vor den Jungs😉
War nur eine fürchterliche Arbeitsposition:-P
Zitat:
@TroyB. schrieb am 23. April 2015 um 08:13:49 Uhr:
Schaut mal hier rein, einige eifrige User haben sich mit dem Problem beschäftigt und das Problem erkannt und gelöst! Man muss zwar lange lange lesen den das Thema ist extrem lang, aber ich habs gestern bei meinem gemacht und nach aufheizen mit Heissluft keine klebende Lenkung mehr gespürt!
Hut ab vor den Jungs😉
War nur eine fürchterliche Arbeitsposition:-P
In der FAQ Sektion gibt es das jetzt auch kurz und knackig...
http://www.zroadster.com/.../index.php?...Hallo möchte wissen was bei dir raus kam habe das gleiche Problem und schon mit dem Kundenservice von BMW verhandelt es tut ihnen leid es gibt keine Kulanz mehr, habe das Auto im Herbst gekauft stand bis jetzt in der Garage da es ein Saison Fahrzeug ist, raus geholt und das Problem festgestellt.
Vg alex
Hi Alex, hast du den Z bei BMW gekauft ? Wenn ja, hast du doch eine Gebrauchtwagengarantie. Wieviel Kilometer bist du seit Kauf mit dem Z gefahren ?
Liebe Grüße Peter
http://www.zroadster.com/.../index.php?...
Hi Peter,
habe ihn nicht beim BMW Händler gekauft, bei einem freien Händler ohne Garantie
Vielleicht 200km
LG alex
@alexamatz
Hast du den Wagen als Verbraucher in Deutschland gekauft?
Wenn ja, wann?
Sofern der Kauf noch keine sechs Monate her ist, könntest du als Verbraucher auf die Gewährleistung zurückgreifen.
Zitat:
@alexamatz schrieb am 29. April 2015 um 20:08:01 Uhr:
Hi Peter,
habe ihn nicht beim BMW Händler gekauft, bei einem freien Händler ohne Garantie
Vielleicht 200km
LG alex
Hi Alex, ohne Garantie ? Auch ein freier Händler haftet, gibt eine Gebrauchtwagengarantie,
da er Fahrzeuge gewerblich verkauft, oder hat er dir den Z evtl. im Kundenauftrag verkauft ?
Dies wird von freien Händlern gerne gemacht, um die Garantie zu umgehen.
Du könntest bei BMW einmal nachfragen ( bei lückenlosem Checkheft / Historie ), ob der der
Mangel ( klebende Lenkung ) evtl. schon durch den Vorbesitzer bei BMW hinterlegt war.
Dann wurde ein Mangel vorsätzlich verschwiegen und du hättest etwas in der Hand, egal ob
Kauf vom freien Händler, oder einer Privatperson, oder im Kundenauftrag. Wenn es so ist,
würde ich den Händler direkt darauf ansprechen. außerdem gibt es noch KFZ Schiedsstellen.
Wie macht sich die klebende Lenkung bei deinem Z bemerkbar ? Hast du RFL Reifen auf dem Z ?
Viel Erfolg, einen schönen 1. Mai, wenig Ärger und eine schnelle Lösung / Behebung des
Mangels.