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Klasse: Ich darf zahlen, obwohl ich keinen Schaden verursacht habe.
Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.
Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!
Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.
Denkste.
Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.
Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.
Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.
Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)
Beste Antwort im Thema
Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.
Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!
Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.
Denkste.
Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.
Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.
Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.
Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)
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129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Daher, ich bedaure, ist diese Ausage so unrichtig:
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Der PH-Versicherer muss den Schaden regulieren - ohne jede Diskussion.
Daher, ich bedaure, ist das Schrott - hier wurden Zusammenhänge vom Poster nicht verstanden!
Sofern die Schwiegermutter ihre PHV in Anspruch nimmt, MUSS diese in die Regulierung eintreten - BASTA-ENDE-AUS!
Und um NICHTS, aber auch um GAR NICHTS anderes geht es in diesem Thread hier!
Die einfache Frage des TE in der Quintessenz war:"Muss die PHV der Schwiegermutter den Schaden, welche diese verursacht hat regulieren - Ja oder nein?"
Ein einfaches "JA" ist hier ausreichend - damit ist alles gesagt.
Und ja: Es KANN ggf. auch die Kfz-Haftpflicht regulierungspflichtig sein - es KANN - diese wird sich dann den Schadenersatzbetrag von der Verursacherin bzw. deren PHV holen - MÖGLICHERWEISE.
ABER DAS WAR NICHT DIE FRAGE!
Die Frage war.......ich gebe es jetzt auf - verabschiede mich aus dem Thread und überlasse das Feld den Experten - hat wirklich keinen Wert mehr hier........(sorry für das Schreien).
CU.
@twelverider
Es wäre wünchenswert, wenn du Aussagen, die ich nicht getätigt habe, mir nicht durch unrichtiges Zitieren zuschustern würdest.
Danke
Im übrigen hat die PHV der Schwiegermutter des TE eine Regulierung bereits abgelehnt.
Wir warten alle gespannt auf die Begründung ... ;)
Grmpf...........:D
Ich sagte doch, dass Beukeod hier Zusammenhänge nicht verstanden hat oder...........äh genau....:D
Aber die Begründung, die wird spannend.
Btw. Die sind ja wirklich fix - am Sonntag das Onlineschadenformular ausgefüllt und am Montag schon die Ablehnung - Respekt.
Vielleicht sollte ich doch noch etwas hierbleiben.......wer weiss............
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Btw. Die sind ja wirklich fix - am Sonntag das Onlineschadenformular ausgefüllt und am Montag schon die Ablehnung - Respekt.
:D
Ja, das habe ich wohl gelesen.
Aber den Sachstand vom Freitag habe ich auch nicht vergessen:
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
• Oma hat bei ihrer Allianz-Vertretung nachgefragt, die haben nach Schilderung des Schadenhergangs Regulierung abgelehnt und auf meine KHV verwiesen.
Ich werf hier nur mal meine eigene Erfahrung in einem gleich gelagerten Fall ein ;)
Die PHV der Person, die die Tür geöffnet hatte, hat den Schaden an meinem VectraA bezahlt..... ohne Murren....ehrlich ;) Der Fahrer/Halter wollte über seine KH abrechnen, doch diese hat dann an die PHV der Verursacherin verwiesen.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Der Fahrer/Halter wollte über seine KH abrechnen, doch diese hat dann an die PHV der Verursacherin verwiesen.
Na, vllt hat er ja noch anderweitig Gelegenheit gefunden, in der SF endlich höher gestuft zu werden. :D
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Btw. Die sind ja wirklich fix - am Sonntag das Onlineschadenformular ausgefüllt und am Montag schon die Ablehnung - Respekt.
:D
Ja, das habe ich wohl gelesen.
Aber den Sachstand vom Freitag habe ich auch nicht vergessen:
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
• Oma hat bei ihrer Allianz-Vertretung nachgefragt, die haben nach Schilderung des Schadenhergangs Regulierung abgelehnt und auf meine KHV verwiesen.
Die Regulierung und damit verbunden auch eine etwaige Ablehnung eines Schadens ist immer von dem Bereich der Schadensbearbeitung vorzunehmen. Wenn ich den TE richtig verstanden habe, ist weder eine ordentliche bzw. schriftliche Meldung erfolgt und deshalb auch keine schriftliche Ablehnung. Der Versuch einer persönlichen bzw. telefonischen Meldung ist gleich beim Außendienst abgewürgt worden.
Ich zitiere mich mal selbst:
Dass hier drei verschiedene Stellen das Gleiche und trotzdem Falsche sagen, wundert mich nicht und liegt wahrscheinlich darin begründet, dass einfach das Fachwissen darüber fehlt.
Makler, Versicherungsvertreter etc. machen sicher ihren Job gut, aber ihr Job ist nicht die Schadenregulierung, sondern Verkauf und Betreuung.
Blöderweise ist es nun mal so, dass 90% der Leute, die zwar keine Schäden regulieren, aber trotzdem sicherlich Wissen auf die eine oder andere Art hinsichtlich dieser Materie erworben haben, bei Kfz - PHV eben gleich die Benzinklausel im Kopf haben. Das ist im Grunde auch nicht falsch, dass an der Stelle immer die "rote Lampe" im Kopf angeht. Richtig wird es aber erst dann, wenn man nicht nur das Wort "Benzinklausel" kennt, sondern eben auch den genauen Wortlaut dazu und das Ganze dann noch richtig versteht.
Niemand sagt, dass Schadenregulierung einfach ist und manchmal verrennt man sich einfach in einen falschen Gedankengang.
Ich freue mich für den TE, dass er sich nicht so einfach ins Bockshorn jagen lassen und hier Hilfe gesucht und gefunden hat. Vielleicht war der Thread auch nur ein Mittel zum Dampfablassen, wer weiß.
Gruß
traumzauber
edit:
Dieser Post von trouble01 hat mich buchstäblich aus den Latschen gehauen:
Ich werde mich als Jurist, der auch sehr viel mit Versicherungsrecht befasst ist, aber offensichtlich auch kein Experte ist, nicht mehr zu der Thematik hier äußern, denn es gibt dem nichts mehr hinzuzufügen.
Ich überleg jetzt schon hin und her, wie ich das interpretieren kann bzw. wie trouble01 die Bezeichnung Jurist versteht. Glücklicherweise ist das ja keine geschützte Bezeichnung, so dass noch Hoffnung besteht, dass er keine zwei Staatsexamen (woher auch immer) hat und daraus folgend auch keine Mandanten, die diesem Wissenstand auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, ist weder eine ordentliche bzw. schriftliche Meldung erfolgt und deshalb auch keine schriftliche Ablehnung. Der Versuch einer persönlichen bzw. telefonischen Meldung ist gleich beim Außendienst abgewürgt worden.
So habe ich den TE durchaus auch verstanden.
Möglicherweise vertritt der VR aber grundsätzlich die Ansicht, dass der Schaden, ausgelöst durch einen mitversicherten Insassen, beim Gebrauch des Kfz eingetreten ist und daher in den Zuständigkeitsbereich der KH fällt. Die ersehnte Begründung wird Klarheit bringen ... :)
Und ausgehend von einem womöglich nicht erbringbaren Unabwendbarkeitsnachweis gilt nach Schusti2 bekanntlich dieses:
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Aber selbst wenn man in vorliegendem Fall eine Haftung des Halters aus der Betriebsgefahr bejahen wollte -was zur Eintrittspflicht des kfz-Versicheres führen würde- müßte dieser anschließend beim Verursacher bzw. dessen PHV regressieren.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
edit:
Dieser Post von trouble01 hat mich buchstäblich aus den Latschen gehauen:
Ich werde mich als Jurist, der auch sehr viel mit Versicherungsrecht befasst ist, aber offensichtlich auch kein Experte ist, nicht mehr zu der Thematik hier äußern, denn es gibt dem nichts mehr hinzuzufügen.
Ich überleg jetzt schon hin und her, wie ich das interpretieren kann bzw. wie trouble01 die Bezeichnung Jurist versteht. Glücklicherweise ist das ja keine geschützte Bezeichnung, so dass noch Hoffnung besteht, dass er keine zwei Staatsexamen (woher auch immer) hat und daraus folgend auch keine Mandanten, die diesem Wissenstand auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind.
Mit dem fettgedruckten, siehe oben, meinte ich, dass meine Meinung hier von den sogenannten Experten nicht anerkannt wurde.
Muss sie ja auch nicht.
Es gibt halt Leute, denen nicht gefällt, was sie lesen müssen. Und irgendwo müssen sie halt dann ihr Mütchen kühlen.
Und ich rede niemandem nach den Mund.
Ich gehe davon aus, dass ich somit die oben dargestellten Interpretationsschwierigkeiten erhellen durfte.
Ansonsten ist dieses Thema für mich erledigt.
Da hast du mich nicht richtig verstanden. Ich fragte mich, ob du tatsächlich Jurist bist, wie von dir geschrieben. Also Jurist im Sinne von zwei Staatsexamen etc..
Das bin ich, und was bist Du?
Soll ich mich jetzt hier auch noch rechtfertigen?
Kleine Zwischeninfo.
Erstens, eine der von mir hier anfangs gegebenen Informationen hat sich als falsch herausgestellt:
Meine Schwiegermutter hatte lediglich von ihrer vor dem Wohnortwechsel zuständigen Allianz-Agentur (sie ist wenige Tage vor dem Schaden umgezogen) die Auskunft erhalten, daß diese sich NICHT UM DIE REGULIERUNG KÜMMERT, weil sie regional nicht mehr zuständig ist. Das ist aber falsch bei mir angekommen, und zwar als DIE PH-VERSICHERUNG LEHNT DIE REGULIERUNG AB. Also: Stimmt nicht, die Allianz hat das NICHT von vornherein abgelehnt.
(Meine Güte. Man muß wirklich alles noch mal selber überprüfen.)
Zweitens, ein technischer Hinweis für alle: Wir hatten die Schadenmeldung online abgegeben und den bereits vorliegenden KVA der Hauptgeschädigten beigefügt, gescannt als PDF-Datei, genau wie vorgesehen. Da nix von der Allianz zu hören war, rief ich dort am Donnerstag an, und siehe da – der KVA war verschwunden, diese Datei wurde offenbar gar nicht mit übermittelt, und die Allianz wußte nicht mal, daß da was fehlt.
Drittens: Die Online-Schadensmeldung reicht offenbar bei der Allianz auch an sich nicht aus, um den Ablauf richtig in Gang zu bringen! Erst nach meinem Anruf habe ich jetzt einen Brief mit einem Fragebogen erhalten, den ich ausfüllen soll. (Bei PHV-Regulierung bin ich ja auch Geschädigter, Kante der Beifahrertür.) Die Hauptgeschädigte hat dagegen noch nichts bekommen, wahrscheinlich muß auch sie erst mal dort anrufen, jedenfalls habe ich ihr das geraten. Es wurden jedoch beide Adressen der Geschädigten in der Online-Schadenmeldung angegeben! Wieso kann die Allianz da nicht von sich aus diesen offenbar notwendigen Brief losschicken?
OK, wir füllen nun diese Fragebögen aus und schicken sie ein (man bittet um Farbfotos - na prima, hoffentlich reicht da Druckerqualität ...), und dann warten wir ab. Ich melde mich wieder.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das bin ich, und was bist Du?
Soll ich mich jetzt hier auch noch rechtfertigen?
....hoffentlich hast du als Fach Jurist die Eier dich zu melden, wenn der TE über die PHV des Schädigers sein Geld bekommt.
Mit erwartungsvollem Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das bin ich, und was bist Du?
Soll ich mich jetzt hier auch noch rechtfertigen?
....hoffentlich hast du als Fach Jurist die Eier dich zu melden, wenn der TE über die PHV des Schädigers sein Geld bekommt.
Mit erwartungsvollem Gruß
Wie ich weiter oben geschrieben habe, man kann es nachlesen, freue ich mich für ihn, wenn es klappt und habe es ihm auch gewünscht.
Ist das ein Problem für Dich?
Rechtsauslegung ist eine Sache, Recht bekommen ist eine andere Sache. Warum so kompliziert?
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Ist das ein Problem für Dich?
Der einzige der hier ein Problem hat, bist du.
Ein fachliches nämlich.
Hier nochmal der "gute" Rat von Trouble01 an den TE (nur dass es nicht in Vergessenheit gerät:) )
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Schadensereignis ist im Rahmen des Betriebs des KFZ entstanden. Betrieb ist auch gemeint, wenn es steht. Schwiegermutter war Fahrgast
Zahlen oder über Haftpflicht des KFZ abwickeln.
Auf den höflichen Einwand eines anderen Users, dass dies so nicht stimmen könnte wurde denn sofort souverän erwidert:
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Du musst es wissen, aber ich weiß es besser.
Denn, so der User trouble01, sei ja die PHV in KEINEM FALLE zuständig:
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Und hier ist eine Zuständigkeit der PHV nicht gegeben, auch wenn manche Zeitgenossen das gerne anders sehen möchten. Ändert aber nichts am Sachverhalt.
Wäre der TE also dem Rat des versierten Verkehrsjuristen trouble01 gefolgt, so hätte ihn das eine richtige Stange Geld gekostet.
Womit sollte der Verkehrsjurist trouble also ein Problem haben:confused: