Klarheit 0,5 Versteuerung
Hallo liebe Autogemeinde,
ich bin als nächsten Firmenwagen an einem Hybridauto von BMW interessiert. Ich habe eine sicher Lademöglichkeit in der Firma und vielleich bald auch zu Hause. Mit 15 km Distanz könnte ich die Arbeitsweg gut elektrisch fahren. Die 0,5 Versteuerung ist sehr interessant. Wenn diese wegfällt wird es für mich deutlich teurer. Was sind denn die genauen Vorraussetzungen, damit ich mit 0,5% versteuern kann/darf?
Beispielautos:
1. bmw 330e: https://configure.bmw.de/de_DE/configid/r8h1y8x9
CO2-Emission (gewichtet, kombiniert)
38 g/km[1]
Elektrische Reichweite (kombiniert)
60 km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER)
66 km
2. bmw 530e: https://configure.bmw.de/de_DE/configid/w1r1a6q3
CO2-Emission (gewichtet, kombiniert)
42 g/km[1]
Elektrische Reichweite (kombiniert)
56 km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER)
60 km
Online lese ich, dass man
- ab 2021 max 50g co2/km und mindestens 40km Reichweite braucht.
- Ab 2022 max 50g co2/km und mindestens 60km Reichweite braucht.
Hierzu habe ich Fragen:
- Gilt für die Versteuerungsmethode immer das Datum der Erstzulassung oder das Datum der Nutzung?
- Falls letzteres kann es trotzdem passieren, dass ich bestelle und der Wagen erst 2022 angemeldet wird - dann müsste ich die 60 km erfüllen.
- Welche der im Konfigurator gelisteten Werte zählen denn nun? "kombiniert" oder "EAER"?
- Ist bei "mindestens 60km" die 60 exklusiv oder inklusiv?
- Kurz und knapp: Erfüllen beide Autos die Anforderungen, auch wenn der Wagen erst in 2022 angemeldet wird und insgesamt 4 Jahre genutzt wird?
- Wo finde ich hierüber offizielle Informationen?
Vielen Dank schonmal für Eure hilfe!
Grüße, jamjazzer
6 Antworten
Gute Frage mit dem Jahreswechsel und der Zulassung in 2022. Ich würde in jeden Fall davon ausgehen, dass BMW schon dafür sorgen wird, das alle PHEVs die Anforderungen abdecken. Entweder durch eine Batterie mit größere Energiedichte oder in dem man irgendwelche anderen Tricks findet um die E-Reichweite (auf dem Papier) zu verlängern. Aber das ist natürlich immer ein wenig Hoffen.
Ansonsten gilt für die Besteuerung (0,25; 0,5 oder 1) meines Wissens nach das Jahr der Zulassung (genau so, wie es beim BLP ja auch ist)... bin aber kein Steuerberater.
Ergänzung: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG-E
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge
1. (uninteressant)
2. soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen, oder
3. (uninteressant, gilt nur für BEV unter 60.000 € BLP)
4. soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug
a) eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b) die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer beträgt, oder
5. soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug
a) eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b) die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer beträgt
Es gilt also meiner Meinung nach der Anschaffungszeitraum. Mal davon abgesehen sind die Punkte ja oder-Verknüpft, so dass jeder BMW PHEV dies erfüllen müsste (da unter 50g/km).
Hi RPGamer,
vielen vielen Dank! Genau so einen Text der Bundesregierung habe ich gesucht. Das hilft mir sehr weiter. Das "oder" ist in meinem Fall wichtig. Da muss man ziemlich aufpassen, der xdrive 530e touring hat das schon nicht mehr (nicht unter 50g).
Da dann kann ich ja jetzt noch 2 Wochen senieren ob ich den großen 5 er mit weniger Ausstattung oder den kleinen 3 er mit mehr Ausstattung nehme 🙂.
Danke nochmal und viele Grüße,
Gerne. Das Thema beschäftigt mich momentan auch. Dank der 0,5% Versteuerung ist der BLP ja ziemlich egal. Da kommt es (bei mir) eigentlich nur auf die Leasingrate an und damit zwischen 3er, 5er, X3 und X5 alles drin. Das beste Package ist natürlich der X5: 6-Zylinder, größte E-Reichweite, keine sichtbaren Nachteile im Kofferraum.
Aber in deinem Fall: Warum keinen 520e? Der Benziner ist quasi der gleiche (nur mit etwas weniger PS) und dem E-Motor fehlt der E-Boost (den man eh nur 10s lang hat).
Meiner Meinung nach ein guter Kompromiss zwischen 330e und 530e (es sei denn zu brauchst xDrive).
Hi RPGamer,
nach meiner letzten Information sind die *20e nicht bestellbar, sondern nur die *30e. Ein X5 ist nicht bestellbar. Ein X3 is bestellbar, aber mi kaum ausstattung ( ich kann selbst draufzahlen, habe ich aber nicht vor). Der x3 hat natürlich im Vergleich zu den anderen beiden ein in die Jahre gekommenes cockpit.
xDrive brauche ich nich - habe heute quattro, habe ich nie gebraucht.
Würdest Du den 5 er mit wenigger ausstattung (link im ersten post) oder den 3 er mit etwas mehr nehmen?
Grüße aus dem Süden
Also das mit dem 520e muss dann aber an eurem Leasinggeber liegen... ich hab Ende letzter Woche die ersten Angebote vom BMW Händler bekommen zum 520e und 530e (und X3 30e) und es war nicht die Rede davon, dass irgendwo eine Restriktion drauf liegt (außer den bekannten mit Lordosenstütze und HK).
Der X3 wird (voraussichtlich) im August das LCI/Facelift bekommen, d.h. wenn man noch ein paar Wochen bis Mitte/Ende April warten kann, wird man das LCI bestellen können bzw. seine Pre-LCI Bestellung auf LCI umkonfigurieren können. Das LCI wird einige Bedienelemente vom 3er bekommen (iDrive-Konsole, Klimabedienung) sowie Driving Assisant Professional, Laserlicht und ein vollwertiges OS7.
Zur Frage: Brauchst du den Platz, hast du den Platz für ein 5m langes Auto? Fährst du öfter mal Langstrecke? Dann ist der 5er vermutlich das etwas komfortablere Auto. Ist das blau eigentlich gesetzt? Wenn man auf den BLP gucken muss, ist die Farbe bei mir immer das erste, was rausfliegt. Die knapp tausend Euro kann man für andere Dinge investieren.
Hi RPGamer,
soweit ich weiß kauft die Firma die Fahrzeuge. Da bin ich mir aber nicht sicher. Die Rabatte werden direkt mit Firma und BMW ausgehandelt.
Ich könnte noch warten auf das LCI - wenn das allerdings nur ein bisschen teurer ist, dann ist das Budget schon gesprengt. Und das vermute ich beim Facelift oder 🙂?
Ich habe den Platz zum Abstellen des Autos. Den Platz innen brauche wegenda ich Tauchsport mache. 3er und 5er, beide gehen hier. Ich fahre entweder kurzstrecke zur Firma, das ist kaum Fahrzeit. Gerade für den TAuchsport fahre ich oft 30-45 minuten auf der Autobahn durch die Gegend (A5).
Blau ist gesetzt, weil ich das Fahrzeug sonst nicht im Parkhaus zwischen allen anderen erkennen. Fast jeder hat weiß oder schwarz. Auserdem fährt das Auge mit 🙂.
Viele Grüße,