KLarglasblinker / Klarglasscheinwerfer TÜV

VW Golf 1 (17, 155)

War heute beim Tüv um meine Auspuffanlage eintragen zu lassen. und HU zu machen. Da meinte der TÜV mensch das ich ne ABE für meine Klarglasblinker und Scheinwerfer brauche. Ich weiss wurde schon oft besprochen. das steht aber nun im Tüv bericht. Die dinger haben eine E zulassungs NR. was macht man da jetzt ? beim Hersteller gibt es bestimmt keine Unterlagen da drüber oder sonstiges. Deshalb die frage was nun ? wie kann ich dem typen klar machen das das so in Ordnung ist wie es ist ? damit bei der nachprüfung alles in Ordnung Geht ?

Edit: bei ebay z.b. steht ja immer Keine Eintragung nötig, dank CE Zeichen warum rafft der tüv sowas nicht ?

23 Antworten

@CaligulaMinus,
hab ne ABE für die Rückleuchten da von MTS.
Musst nur nen paar reflektoren anbringen(recht nervig) da es in der ABE stand.

Spiel aber mit dem Gedanken die Rückleuchten wieder abzubauen und die Orginalen schwarz rote
Rückleuchten dranzubauen.

ich hab auch die schwarz/roten dran.. sehen echt geil aus die dinger.

Klarglas hatte ich mir auch mal überlegt, aber ich weiß nicht so recht... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von CaligulaMinus


@genetic

für deine rückleuchten brauchst du auch ne abe, das is dir auch klar, oder?

Also: Wer kein Vertrauen zum E-Zeichen hat eintragen lassen, ABEs von anderen teilen bringen rein gar nichts!

Na Spitze, dann kann ich demnächst zum TÜV wandern. Ich brauch ne ABE für meine FK Klarglas-Rückleuchten. Hab FK schon zig mal angeschriebenwegen ner ABE , bringt rein gar nix. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von jazzy76


Na Spitze, dann kann ich demnächst zum TÜV wandern. Ich brauch ne ABE für meine FK Klarglas-Rückleuchten. Hab FK schon zig mal angeschriebenwegen ner ABE , bringt rein gar nix. 🙁

Kannst auch mal das KBA (

www.kba.de

) kontaktieren, möglicherweise haben die was für dich.

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@jazz76

Ich hab auch Klarglas Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. War letztes Jahr beim TÜV und hatte nur für die Blinker ne ABE. Darauf hin hat der TÜV Mensch sich die Nummern der Scheinwerfer und Rückleuchten aufgeschrieben (beide haben nen E Zeichen) und irgendwo angerufen. Ergebniss war das die Scheinwerfer zugelassen sind ( in-pro) aber die Rückleuchten nicht bekannt sind (FK). In-pro hat mir auf Anfrage sofort und kostenlos ne ABE geschickt.

FK hat mir zurückgeschrieben das ich die ABE beim Händler bekomm, wo ich die Rückleuchten gekauft hab. Hab darauf hin den Händler angeschrieben und der sagte mir das ich die ABE nur direkt bei FK bestellen kann. FK hat sich aber bis heute auf mehrmalige Anfrage nicht gemeldet ! Das lässt vermuten das die Rückleuchten einfach nur nen E Zeichen haben, aber nie irgrendwo geprüft und zugelassen worden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Rybak


@jazz76

Ich hab auch Klarglas Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. War letztes Jahr beim TÜV und hatte nur für die Blinker ne ABE. Darauf hin hat der TÜV Mensch sich die Nummern der Scheinwerfer und Rückleuchten aufgeschrieben (beide haben nen E Zeichen) und irgendwo angerufen. Ergebniss war das die Scheinwerfer zugelassen sind ( in-pro) aber die Rückleuchten nicht bekannt sind (FK). In-pro hat mir auf Anfrage sofort und kostenlos ne ABE geschickt.

FK hat mir zurückgeschrieben das ich die ABE beim Händler bekomm, wo ich die Rückleuchten gekauft hab. Hab darauf hin den Händler angeschrieben und der sagte mir das ich die ABE nur direkt bei FK bestellen kann. FK hat sich aber bis heute auf mehrmalige Anfrage nicht gemeldet ! Das lässt vermuten das die Rückleuchten einfach nur nen E Zeichen haben, aber nie irgrendwo geprüft und zugelassen worden sind.

Ich habe mich mal schlau gemacht. Die FK Rückleuchten haben das E11-Prüfzeichen, genehmigt wurden die Dinger in ENGLAND.

Nun ist es laut den AGB von FK meine Aufgabe eine ABE für die dort gekaufte Ware herzubekommen, sprich ich muß mich nun beim englischen KBA, dem "Vehicle Certification Agency" informieren und eine EG-Betriebserlaubnis herbekommen.

Zitat KBA:

Der §19 der StVZO sagt aus, das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn
bei Änderungen
durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile

eine EWG-Betriebserlaubnis,
eine EWG-Bauartgenehmigung,
eine EG-Typgenehmigung
oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der
Bundesrepublik Deutschland
angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder
Einbauanweisungen
beachtet werden.

Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen
Genehmigungsart tragen
ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung mit
sich führt.
Änderungen im Sinne des §19 Abs. 3 müssen der zust. Zulassungsstelle erst
bei deren
nächsten Befassung mit den Fz-Papieren gemeldet werden.

Ist das E-Zeichen im Viereck oder im Kreis? Da ist nämlich ein goßer Unterschied 😉

großes E = Kreis
kleines e = Rechteck.

Meins= großes E

🙂
😉
😛

Zitat:

Original geschrieben von jazzy76


großes E = Kreis
kleines e = Rechteck.

Meins= großes E

🙂
😉
😛

Wenn ich mich hier im Forum immer drauf verlassen könnte, dass die Groß- und Kleinschreibung beachtet wird, wäre ich verloren 🙄

Die ECE-Zeichen (großes E im Kreis mit Ländernummer) sind aber meines Wissens eben nicht national beschränkt. Deswegen meine Frage - das passte in deinem Beitrag irgendwie nicht...

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