KLarglasblinker / Klarglasscheinwerfer TÜV

VW Golf 1 (17, 155)

War heute beim Tüv um meine Auspuffanlage eintragen zu lassen. und HU zu machen. Da meinte der TÜV mensch das ich ne ABE für meine Klarglasblinker und Scheinwerfer brauche. Ich weiss wurde schon oft besprochen. das steht aber nun im Tüv bericht. Die dinger haben eine E zulassungs NR. was macht man da jetzt ? beim Hersteller gibt es bestimmt keine Unterlagen da drüber oder sonstiges. Deshalb die frage was nun ? wie kann ich dem typen klar machen das das so in Ordnung ist wie es ist ? damit bei der nachprüfung alles in Ordnung Geht ?

Edit: bei ebay z.b. steht ja immer Keine Eintragung nötig, dank CE Zeichen warum rafft der tüv sowas nicht ?

23 Antworten

Das ist doch immer wieder das gleiche Thema 🙄

Grundsätzlich ersetzt das genannte Zeichen nicht die ABE!

Ich habe beispielsweise für meine Klarglas-Hauptscheinwerfer, meine Klarglas-Fernscheinwerfer und meine Klarglasblinker mit Standlichfunktion jeweils eine ABE und die wollte der TÜV bei der HU auch sehen und hat dann die Nummern zwischen ABE und Leuchten verglichen.

In der ABE können ja auch Auflagen zur Montage stehen. Bei den Klarglasblinkern mit Standlichtfunktion beispielsweise, dass bei Benutzung der Standlichfunktion das Standlicht in den Hauptscheinwerfern abgeklemmt werden muss usw...

wenn du mich fragst sind das keine klarglasscheinwerfer sondern fadenkreuzscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


wenn du mich fragst sind das keine klarglasscheinwerfer sondern fadenkreuzscheinwerfer

Es sind Klarglasscheinwerfer mit Fadenkreuz, um genau zu sein 😉

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Das ist doch immer wieder das gleiche Thema 🙄

Grundsätzlich ersetzt das genannte Zeichen nicht die ABE!

Ich habe beispielsweise für meine Klarglas-Hauptscheinwerfer, meine Klarglas-Fernscheinwerfer und meine Klarglasblinker mit Standlichfunktion jeweils eine ABE und die wollte der TÜV bei der HU auch sehen und hat dann die Nummern zwischen ABE und Leuchten verglichen.

In der ABE können ja auch Auflagen zur Montage stehen. Bei den Klarglasblinkern mit Standlichtfunktion beispielsweise, dass bei Benutzung der Standlichfunktion das Standlicht in den Hauptscheinwerfern abgeklemmt werden muss usw...

kannst du mir die mal zukommen lassen ?

nur mal so ...

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Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Es sind Klarglasscheinwerfer mit Fadenkreuz, um genau zu sein 😉

eben und soweit ich gehört habe brauchste für solche doch ne abe

@LUPF,
bräuchte die ABE auch für Klarglasscheinwerfer mit FK.

könnest die mir bitte zuschicken wenn möglich?

Danke.

Hi
Ich wahr gestern beim Tüv und habe gefragt man muss sie eintragen lassen wenn man keine Abe hat da hilft das e zeichen eigentlich recht wenig.

hmm na tolle wurst ^^ ich schätze mal dann habe ich pech gehabt und kann die dinger in die ecke legen

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl


Hi
Ich wahr gestern beim Tüv und habe gefragt man muss sie eintragen lassen wenn man keine Abe hat da hilft das e zeichen eigentlich recht wenig.

saugut.. les dir mal die beiträge darüber durch.

Für meine Blinker + Scheinwerfer von JOM GIBT es keine ABE. Das KBA sagt genau das gleiche, e-zeichen geht in ordnung.

Ich lass mir mein Zeugs aber trotzdem eintragen vor der HU...

dann mal viel spass bei den kosten

Zitat:

Original geschrieben von HiGhJAcK


dann mal viel spass bei den kosten

wieso? meinst das eintragen kostet milliarden oder wie?

Zitat:

Original geschrieben von HiGhJAcK


kannst du mir die mal zukommen lassen ?
nur mal so ...

Zitat:

Original geschrieben von Genetic


@LUPF,
bräuchte die ABE auch für Klarglasscheinwerfer mit FK.

könnest die mir bitte zuschicken wenn möglich?

Danke.

Meine ABEn nützen euch nichts, weil sie für in.pro-Scheinwerfer sind und meine außerdem keine Fadenkreuze haben.

@LUPF,
ach so dachte es sind mit FK.
na nix für ungut.

@genetic

für deine rückleuchten brauchst du auch ne abe, das is dir auch klar, oder?

Also: Wer kein Vertrauen zum E-Zeichen hat eintragen lassen, ABEs von anderen teilen bringen rein gar nichts!

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