Klarglas Xenon-Scheinwerfer für mopf

Mercedes E-Klasse W210

Hallo hatte jmd hier im Forum Interesse an einem paar klarglas xenon Scheinwerfer? Alten ausbauen neue Einbauen und schon hat man xenon. Die Scheinwerfer sind ca ein Jahr alt!
Sehen noch sehr gut aus und die Brenner 4300 k sind sehr hell und ncht zu blau für die Polizei!
Desweitere. Hat der Scheinwerfer eine schöne Optik da klarglas.
Bei Interesse einfach ne pn oder noch besser eine e_Mail an Sommer_rene@Web.de MfG rene

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von el_pene


Hallo hatte jmd hier im Forum Interesse an einem paar klarglas xenon Scheinwerfer? Alten ausbauen neue Einbauen und schon hat man xenon. Die Scheinwerfer sind ca ein Jahr alt!
Sehen noch sehr gut aus und die Brenner 4300 k sind sehr hell und ncht zu blau für die Polizei!
Desweitere. Hat der Scheinwerfer eine schöne Optik da klarglas.
Bei Interesse einfach ne pn oder noch besser eine e_Mail an Sommer_rene@Web.de MfG rene

Illegale Scheinwerfer einzubauen, ist eine Sache.

Diese hier auch noch verkaufen, ohne darauf hinzuweisen, dass die Scheinwerfer nicht im Straßenverkehr zugelassen sind und man damit die Betrieberlaubnis und evtl. den Versicherungsschutz verliert, ist schon der Hammer! 😠😠 Du hast dann die Kohle und irgendein ahnungsloser Tropf später den Ärger!

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Zitat:

Original geschrieben von Ronnsen



Zitat:

Original geschrieben von pepe889900


Es geht hier um den W210 ! Falls dir das noch nicht aufgefallen sein sollte. 🙄
dann bitte genauer, nicht so allgemein halten, weißt doch, nur voll...hier...richtig? da musst du schon ins detail gehen, sonst verstehen wir das hier alle nicht...you know...danke

Wie genau brauchst Du es noch ein 210 bleibt ein 210, egal ob S oder W

Also ich habe soeben auch für meinen Mercedes W210 E290TD Bj. 1997 Xenon Klarglas Scheinwerfer SCHWARZ 95-99 inkl. XENONBRENNER + VORSCHALTGERÄTE mit E-PRÜFZEICHEN von DEPO bei EBAY um € 280,00 erworben und diese waren wirklich kinderleicht einzubauen.

Es waren lediglich die beiden Blendenschrauben zu demontieren, dann beim Scheinwerfer die Schraube oben, seitlich unten eine waagrechte sowie die jeweilige Schraube zur Mittelblende.

Es gab trotz vieler Unkenrufe keinerlei Probleme und es waren auch nur die vorhandenen Stecker ab- und anzustecken, denn es war alles an den Scheinwerfern fix und fertig montiert und verkabelt. Die Leuchthöhenverstellung funktioniert nach dem Einbau tadellos (diese kann individuell auch noch nach dem Einbau der Scheinwerfer nachnivelliert werden).

Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Im Gesamtpaket waren alle Lampen beinhaltet, geliefert wurde alles ausser die Blinkerlampen, obwohl diese auch mitangeboten waren.

Die Lampen dürfte keine H7-Lampen sein, da diese typisch wie Xenon zünden.

Werde diese morgen abends ausprobieren und dann gerne berichten!

Sind doch garantiert diese Scheinwerfer.
http://cgi.ebay.de/.../130466491951?...

Und was steht denn da in der Auktion ? Geeignetes Leuchtmittel H7 !
Kannst ja auch mal gerne eine E Mail an Depo schreiben, die werden dir garantiert sagen das sie keine zugelassenen Klarglasscheinwerfer für den W210 herstellen.

Also wiedermal nicht zugelassenes Bastelxenon !!! Auf das E Prüfzeichen kannst du pfeifen, das ist in der Kombination nichts Wert.
Im übrigen hättest du dir das Bastelxenon auch für locker 50 € weniger selber bauen können. 😁

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900


Sind doch garantiert diese Scheinwerfer.
http://cgi.ebay.de/.../130466491951?...

Und was steht denn da in der Auktion ? Geeignetes Leuchtmittel H7 !
Kannst ja auch mal gerne eine E Mail an Depo schreiben, die werden dir garantiert sagen das sie keine zugelassenen Klarglasscheinwerfer für den W210 herstellen.

Also wiedermal nicht zugelassenes Bastelxenon !!! Auf das E Prüfzeichen kannst du pfeifen, das ist in der Kombination nichts Wert.
Im übrigen hättest du dir das Bastelxenon auch für locker 50 € weniger selber bauen können. 😁

daß der link

http://rover.ebay.com/.../1?...

mitgepostet wurde hast du nicht gesehen? schaut weniger nach bastel-h7-xenonzeug aus. 😉

langsam find ich es nervig wenn schlagartig alles schlechtgemacht wird, was nicht mindestens einen tausender kostet. weil kann ja nicht legal sein. muß ja chinaschibenkleister sein etc...

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Warum soll das im anderen Link weniger nach Bastelxenon aussehen ?

Zeig mir dochmal einen Depo Klarglasscheinwerfer mit Xenon Zulassung für den 210er !
Alles was man sonst so findet ist für H7 Leuchtmittel !

Und nur weil jemand Klargalsscheinwerfer mit einer E Zulassung für H7 Lampen und einem Universal Xenonkit zusammenbastelt aufdem mit etwas Glück auch noch ein E Prüfzeichen drauf ist macht das die Kombination noch lange nicht Legal.

Zumal bei den meisten Universal Xenonkits ja mit dabei steht das diese im Bereich der StVZO nicht zugelassen sind.

Hallo

erstmal frohe Weihnachten. Sieht echt ned schlecht aus die Klarglas-Optik.

Auf was Pepe raus will ist Folgendes:
Eigentlich wollte er einfach nur klarstellen (schon vor Jahren, als das mit den Klargläsern aufkam), dass man in der Kombination "Klarglas" + "Xenon" beim W210 auserhalb der ABE und der StVZO liegt.

Warum ist das so?
1. es gibt keinen einzigen Klarglasscheinwerfer in Deutschland zu kaufen, der offiziell für Xenon zugelassen ist. Woher man das weiß: über den Hersteller: entweder ist erst garkeiner aufgedruckt oder es steht DEPO oder In.pro drauf: weder bei In.pro noch bei Depo gibt es laut Homepage und Anfragen einen Klarglasscheinwerfer für den W210, der für Xenon zugelassen ist. Dies erkennt man auch leicht daran, dass die Reflektoren eine H7-Aufnahme haben und keine D2S- oder D2C-Aufnahme;
2. es gibt keinen einzigen Xenonbrenner mit H7-Sockel, der zugelassen ist;

Aus der Kombi von 1 und 2 ergibt sich also: Klarglasscheinwerfer und Xenon geht nicht (legal)!

Entweder, es werden H7-Brenner verbaut oder die Aufnahmen am Reflektor geändert (auf D2S oder D2C) oder der ganze Reflektor getauscht. Deshalb hat der Scheinwerfer aber immer noch keine Zulassung für Xenon (nur für Halogen) - heißt also: er darf so und so nicht mit Xenon betrieben werden.

Aus diesen ganzen Erkenntnissen folgt nun: Klarglas + Xenon = "illegal" (wobei "illegal" für "keine ABE", "kein Verischerungsschutz" und "nicht StVZO-Konform" steht).
In wie weit das Konsequenzen haben kann ist vorher schlecht abschätzbar. Es kann von "garnichts" bis "Freiheitsstrafe" alles möglich sein (je nach Kasus).

Auf dies alles hat Pepe schon lange hingewiesen. Leider gibt es Leute, die nicht sagen "ok, ich mach's trotzdem" sondern Pepe beschimpfen, worauf er sich genötigt sieht, sich zu wehren.
Mag sein, dass er daher bei manchen Beiträgen, va. neuen Beiträgen zum Thema "Klarglas + Xenon", manchmal etwas barsch reagiert.

So und nun noch allen einen schönen ersten Weihnachtstag!

Grüße - Martin

asoaha.
hab ich soweit verstanden. mir ist auch klar, daß die meisten hier dem bundesdeutschen recht unterliegen.
wenige von uns haben das glück (?) der österreichischen gesetzgebung unterworfen zu sein.

in meinem fall war das so, daß ich stinknormal bei der behörde vorgefahren bin und gefragt hab, ob das ok ist, wenn ich xenon+niveauregelung+reinigungsanlage vorweisen kann und die leuchtweite richtig eingestellt ist.

die antwort war, daß das zwar nicht typisierungspflichtig ist aber zumindest eingetragen werden muß.

im höchstfall wäre ich somit also nicht der böse illegale damit aber immerhin eine verwaltungsabgabe ist fällig wenn man das zeug (zumindest laut auskunft der landesprüfhalle in graz/steiermark) ohne eintragung betreibt.

im gegensatz dazu hab ich 2 x 55W im motorrad in betrieb. sehr grell und mit den normalen reflektoren. schwerstens nicht legal.
weiß ich.
allerdings die einzige art sich gegen (leider viele) intollerante autofahrer zu wehren, die in der nacht bei regen voll aufgeblendet und/oder mit xenon-breit-nebelstrahlern einem motorradfahrer ins regentropfenverseuchte visier nageln.
naja, ok, dann gäbs noch die 9mm parabellum variante, aber ich habe keinen waffenschein 😁

sollte ich mich im ton vergriffen haben: bitte leiserdrehen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Martin E240T


Hallo

erstmal frohe Weihnachten. Sieht echt ned schlecht aus die Klarglas-Optik.

Auf was Pepe raus will ist Folgendes:
Eigentlich wollte er einfach nur klarstellen (schon vor Jahren, als das mit den Klargläsern aufkam), dass man in der Kombination "Klarglas" + "Xenon" beim W210 auserhalb der ABE und der StVZO liegt.

Grüße - Martin

DANKE für die sehr detaillierten Hinweise: Ja, da habe ich wohl einen Bock geschossen!

Ich habe sofort beim Lieferanten nachgefragt, hier der Text:

Hallo tarekc,

Habe inzwischen die Leuchten problemlos eingebaut. Es fehlten jedoch die Blinkerlampen, die im Kaufpreis inbegriffen waren.

Bitte um Nachricht, wie ich zu denen komme.

Frage: Die Xenonlampen sind doch keine H7-Lampen, oder?

Liebe Grüße

und der hat folgendes zurück geschrieben:

Guten Abend,

hmm waren die Blinkerbirnen echt nicht dabei ? Dann hab ich das leider vergessen.

Die Blinkerbirnen kriegen Sie im jeden Baumarkt bzw. Tankstelle für 2-3 Euro.

Bitte teilen Sie mir Ihre Kontodaten mit, damit ich Ihnen das Geld für die Blinkerbirnen erstatten kann.

Doch die Xenonlampen sind H7 und haben aber ein E4-Prüfzeichen und sind somit zugelassen und 100% LEGAL.

Ich kam selber damit durch den TÜV und mein Freunde von mir auch.

Wünsche Ihnen noch schöne Feiertage und Allzeit Gute Fahrt 🙂
- tarekc

Nun bin ich doch glatt am Überlegen, was ich damit machen soll.
Einerseits sind diese optisch sehr schön, andererseits gibt es die o.a. Probleme damit.
Guter Rat ist teuer...

glaubt pepe889900 doch endlich, er ist auf diesem Gebiet ein Fachmann und meint es nur gut! Trotzdem wird er ständig von irgentwelchen Klugsch..... angegriffen, die es nicht wahrhaben wollen!
Immerwieder werden hier freds aufgemacht und enden immer mit dem Ergebnis:
es ist in Deutschland illegal und es gibt keine zugelassenen Scheinwerfer!

Mein Tipp:
Suchfunktion benutzen und dadurch Geld sparen!

Frohe Weihnachten
Horst

is scho recht 🙂

lieber pepe: nicht böse sein. is ja weihnachten. alles in allem bin ich froh in österland zu leben. was man so alles als motorrad- u. autofahrer zu hören und lesen bekommt in bezug auf die eintragungsgeilen deutschen behörden, da wird einem der umbau schon präventiv vermiest ^^

frohes fest und gemütliche, streßfreie feiertage (damit ihr zum schneeschippen zeit habt 😁)

Zitat:

Original geschrieben von carbon-compound


is scho recht 🙂

lieber pepe: nicht böse sein. is ja weihnachten. alles in allem bin ich froh in österland zu leben. was man so alles als motorrad- u. autofahrer zu hören und lesen bekommt in bezug auf die eintragungsgeilen deutschen behörden, da wird einem der umbau schon präventiv vermiest ^^

frohes fest und gemütliche, streßfreie feiertage (damit ihr zum schneeschippen zeit habt 😁)

Ich meinte Dich aber nicht mit Klugsch.... !

Gruß Horst

ooch, jetzt bin ich aber enttäuscht. dabei hatte ich mich so darauf gefreut der buh-mann zu sein ^^

Zitat:

Original geschrieben von carbon-compound


ooch, jetzt bin ich aber enttäuscht. dabei hatte ich mich so darauf gefreut der buh-mann zu sein ^^

nö nö, da hast Du Pech gehabt!😁

Gruß Horst

Wenn ich mich nun zusammenfassend zum H7-Problem (mißbräuchlich vulgo XENON-Scheinwerfer) äußern darf, so wird erkennbar:

* Der „Klarglas“-Scheinwerfer hatte, laut diesem Forum, ursprünglich offensichtlich eine normale H7-Halogenlampe eingebaut.

*Mein Lieferant hat sich einen "H7-Xenon-Satz" mit der Fassung einer H7-Halogenlampe gekauft und diese einfach in die ursprüngliche Fassung befestigt (mit den normalen Metallbügeln).

Beim Einbau hab ich mir schon gedacht, dass das Xenon nachträglich in das Scheinwerfergehäuse eingebaut wurde (bei der Plastikabdeckung hinten waren Ausnahmen herausgesägt, durch die dann die Kabel geführt wurden).

Conclusio:

*Aus dem sehr beachtlichen Forum und anderen Publikationen geht hervor, dass echtes Xenon eine AUTOMATISCHE Leuchtweitenregulierung (wir haben jedoch derzeit nur eine manuelle) haben muß und eine Scheinwerferwaschanlage voraussetzt (haben wir ebenfalls nicht).
In allen anderen Fällen ist es ILLEGAL.

*Bei jeder genauen Polizeikontrolle wären die Kennzeichen sofort weg, da durch die Scheinwerfer, insbesondere bei Fahrbahnkuppen, andere Autofahrer geblendet werden und dies die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet, was bei einer automatischen Leuchtweiteregulierung NICHT der Fall wäre.

Die Fakten sind eindeutig wie erdrückend und ich werde so oder so eine Auflösung des Vertrages erwirken.
Herzlichen Dank für Eure Mühe!

@mfumfu
Die Zusammenfassung ist genau und auf den Punkt gebracht, hoffentlich benutzen andere User die Sufu bevor sie diesen Schrott kaufen und ersparen sich dadurch weitere Freds zu dem Thema!
Besonders anzuerkennen ist, dass Du Deinen Fehlkauf öffentlich hier im Forum eingestehst und nicht wie andere User dann ausfallend und unfreundlich geworden bist!
Von mir eine positiv Bewertung dafür!
Gruß Horst

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