Klarglas Xenon-Scheinwerfer für mopf

Mercedes E-Klasse W210

Hallo hatte jmd hier im Forum Interesse an einem paar klarglas xenon Scheinwerfer? Alten ausbauen neue Einbauen und schon hat man xenon. Die Scheinwerfer sind ca ein Jahr alt!
Sehen noch sehr gut aus und die Brenner 4300 k sind sehr hell und ncht zu blau für die Polizei!
Desweitere. Hat der Scheinwerfer eine schöne Optik da klarglas.
Bei Interesse einfach ne pn oder noch besser eine e_Mail an Sommer_rene@Web.de MfG rene

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von el_pene


Hallo hatte jmd hier im Forum Interesse an einem paar klarglas xenon Scheinwerfer? Alten ausbauen neue Einbauen und schon hat man xenon. Die Scheinwerfer sind ca ein Jahr alt!
Sehen noch sehr gut aus und die Brenner 4300 k sind sehr hell und ncht zu blau für die Polizei!
Desweitere. Hat der Scheinwerfer eine schöne Optik da klarglas.
Bei Interesse einfach ne pn oder noch besser eine e_Mail an Sommer_rene@Web.de MfG rene

Illegale Scheinwerfer einzubauen, ist eine Sache.

Diese hier auch noch verkaufen, ohne darauf hinzuweisen, dass die Scheinwerfer nicht im Straßenverkehr zugelassen sind und man damit die Betrieberlaubnis und evtl. den Versicherungsschutz verliert, ist schon der Hammer! 😠😠 Du hast dann die Kohle und irgendein ahnungsloser Tropf später den Ärger!

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Wie ich aus einem Mail des Verkäufers erfahren habe liest er sehr höchst interessiert in diesem Forum mit.

Er hat von mir per Mail verlangt, dass ich ihn persönlich hier nicht nennen darf und das werde ich auch solange nicht tun, bis er nicht den Betrag für die illegalen Scheinwerfer zuzüglich der verursachten Versandspesen (hin und zurück) an mich zurück überwiesen hat. Danach erst wird er von mir die beanstandeten Scheinwerfer in Originalverpackung zurückbekommen.

Andernfalls müsste er mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen, wie Verständigung von EBAY, Finanzamt, Polizei etc..., da er schon wieder solche Scheinwerfer bei EBAY anbietet. Dürfte offensichtlich ein lukratives Geschäft sein - was auch über EBAY leicht nachzuweisen ist.

Leider habe ich diese Problematik vorher nicht gekannt und bin auf dieses "tolle Angebot" hereingefallen.
Dabei wäre es für den Verkäufer ein Leichtes gewesen darauf hinzuweisen, dass die von ihm angebotene Version nicht legal eingebaut werden darf.
Dann hätte ein möglicher Interessent selbst entscheiden können, ob er das Risiko des illegalen Einbaus in Kauf nimmt oder nicht.

Werde darüber berichten, wie die Sache ausgeht, so oder so ...

Nun wird der Verkäufer auch noch per Mail pampig und droht seinen Anwalt einzuschalten 🙂)
Angeblich hätte ich in diesem Forum seine Emails veröffentlicht.

Gleichzeitig stellt sich heraus, dass er zuerst die Scheinwerfer möchte und dazu noch eigentlich knapp bei Kasse ist. Da fällt mir das Wort Schlawiner ein... natürlich ausschließlich im anerkennenden Sinn.

WIKIPEDIA: Der Schlawiner (auch Schlawuzi oder Schlawak) ist eine saloppe Bezeichnung, die sowohl anerkennend als auch beleidigend gemeint sein kann:

ein pfiffiger, gerissener, lebhafter Mensch (oft auch ein solches Kind); Synonym: Schlingel, Schlack
ein gerissener Gauner
ein unzuverlässiger Mensch)

Passt ja alles zusammen.

Na werden sehen, ob er die von mir gesetzte Frist bis heute abend 24h verstreichen lässt, dann muss ich leider wie alternativ angeboten die Behörden einschalten - er will es ja offensichtlich nicht anders!

Klar kann man damit Geld verdienen.

Wenn man mehrere dieser Scheinwerfer abnimmt bekommt man den Satz schon für ~150 €.
Beim Xenonkit das gleiche, da gibts den Satz dann für ~30 €.
Beides natürlich inkl. Versand !
Macht ~180 € pro Bastel-Xenon-Scheinwerfer. Wenn man den "Schrott" dann für ~280 € verkauft macht man auf die schnelle mal ~100 € pro Satz.

Für die mehr oder weniger profesionelle Montage benötigt man ~0,5-1 std pro Satz.

Anwalt ? Der ist ja mal ... drauf !
Er hat dir illegale Scheinwerfer verkauft ohne das in einem Wort der Auktion zu erwähnen !

Melde das doch Ebay ! Eine passende Bewertung sollte natürlich auch nicht fehlen (Eine Rachebewertung des Verkäufers ist ja mittlerweile ausgeschlossen). Vielleicht ist der Verkauf von so einem illegalen Dreck ja ein Verstoß gegen irgendwelche Ebay Richtlinien.

Danke für Deine Hinweise!
Ich sehe es inzwischen genauso wie Du.

Der DEPO-Scheinwerfer wurde eindeutig verbastelt und die E-Prüfzeichen vermutlich absichtlich missbräuchlich erwähnt, um mich und andere potentielle Käufer in Sicherheit zu wiegen.
Es ist ja gegen Engagement und Verdienst bei EBAY nichts einzuwenden - aber nicht so!

Dieses Verkaufsangebot verstösst eindeutig gegen EBAY-Richtlinien, wie ich soeben nachgelesen habe, da der Artikel von DEPO verfälscht wurde.

Ich mag einfach nicht, wenn man mich linkt.
Dazu gehört auch zuerst die Beweise vorab einzukassieren und erst dann das Geld überweisen zu wollen - wie gesagt, der Typ dürfte flach wie eine Flunder sein. Dann bekomme ich womöglich auch kein Geld.

Wie gesagt, bis 24h hat er Zeit, danach kann ich ihm nicht mehr helfen.

Er liest ohnehin hier mit und könnte sich ja zu Wort melden, sofern er sich zu Unrecht behandelt fühlt - scheut aber die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser!

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@mfumfu

ich werde Dich unterstützen und auch eine Meldung an ibay machen, leider bietet er gerade keine Scheinwerfer an (warum wohl??😁)!

Wenn der ibayer "tarekc" hier mitliest ist es doch gut, dann weiß er was Sache ist.
Da er als privater Verkäufer angemeldet ist, man aber den Warenumschlag betrachtet, wird sich das Finanzamt sicher auch sehr für ihn interessieren! Mein Schwager (Finanzbeamter) hat schon Blut gelekt und scharrt mit den Hufen!
Ich werde ihn jedenfalls im Auge behalten, wer noch!?

Habe da etwas gefunden. Scheinwerfer sind mit D2S Kennzeichung von inpro. Dazu gibt es einen Adapter von Hella, von H7 auf D2S. Somit hätte ja dann alles seine Richtigkeit. Diese "Adapter" werden z.b. auch in der Aktuellen C-Klasse original verbaut, da die Halogen, sowie die Xenon Scheinwerfer hier komplett identisch sind. Bei Audi und BMW mit Linsenscheinwerfern is es ganu das Gleiche. Auch hier sind die original Scheinwerfer für Xenon zugelassen.

Scheinwerfer hat somit die erforderlichen Prüfungen
sowie die Steuergeräte und Brenner.

Bitte nicht schon wieder. 🙄 Das hatten wir doch auch schon mindestens X mal.

Die angeblichen Klarglasscheinwerfer mit Xenon Zulassung (bis 99) haben die Artikelnr. 33610 und sind z.Z. nicht Lieferbar. Kosten tun die Dinger 399,00 €. Wer auf der Seite von Inpro nachliest bekommt auch das zu lesen: "ohne Vorschaltgerät, nicht für Fahrzeuge mit elektronischer Leuchtweitenregulierung"

Die Klarglasscheinwerfer für H7 haben die Artikelnr. 33610 und kosten komischerweise 90 cent mehr und sind sofort Lieferbar.

Also haben beide Scheinwerfer für Xenon und H7 die gleibe Artikelnummer !
Die Scheinwefer die angeblich eine Xenon Zulassung haben sind nicht für den Betrieb einer elektronischen Leuchtweitenregulierung geeignet ! Dummerweise ist das bei Xenon Pflicht !

Ist doch alles über die Suche zu finden !!! Das kann doch nicht so schwer sein.

die lwr lässt sich einfach umstecken vom original. War extra beim Tüv und hab die ganze Problematik vorgetragen. Der Tüv Süd hätte bei allem erfüllten Kriterien keine bedenken.

Warum lässt nicht einfach einer von euch ein Lichttechnischesgutachten von dem Klarglas Scheinwerfern und Xenon machen,dann stellt er es hier rein oder verkauft es(bestimmt große nachfrage und Gewinn).
Dann sind alle glücklich und es is sogar legal.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900


Bitte nicht schon wieder. 🙄 Das hatten wir doch auch schon mindestens X mal.

Die angeblichen Klarglasscheinwerfer mit Xenon Zulassung (bis 99) haben die Artikelnr. 33610 und sind z.Z. nicht Lieferbar. Kosten tun die Dinger 399,00 €. Wer auf der Seite von Inpro nachliest bekommt auch das zu lesen: "ohne Vorschaltgerät, nicht für Fahrzeuge mit elektronischer Leuchtweitenregulierung"

Die Klarglasscheinwerfer für H7 haben die Artikelnr. 33610 und kosten komischerweise 90 cent mehr und sind sofort Lieferbar.

Also haben beide Scheinwerfer für Xenon und H7 die gleibe Artikelnummer !
Die Scheinwefer die angeblich eine Xenon Zulassung haben sind nicht für den Betrieb einer elektronischen Leuchtweitenregulierung geeignet ! Dummerweise ist das bei Xenon Pflicht !

Ist doch alles über die Suche zu finden !!! Das kann doch nicht so schwer sein.

Nun wird er auch noch frech und droht mit Anwalt, weil ich sein tolles Angebot hier eingestellt und über meine Erfahrungen berichtet habe.

Soviel Unverfrorenheit muss man sich mal vorstellen!

Ich habe ergo dessen nun eine Meldung an EBAY erstattet und bin gerade dabei auch eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges zu formulieren. Die Sache gehört ein für alle mal geklärt.

Zitat:

Original geschrieben von mfumfu



Nun wird er auch noch frech und droht mit Anwalt, weil ich sein tolles Angebot hier eingestellt und über meine Erfahrungen berichtet habe.
Soviel Unverfrorenheit muss man sich mal vorstellen!

Ich habe ergo dessen nun eine Meldung an EBAY erstattet und bin gerade dabei auch eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges zu formulieren. Die Sache gehört ein für alle mal geklärt.

... nur erwarte dir nicht zuviel von ebay! Mir haben sie nicht recht helfen können: hatte meinen W210 bei ebay verkauft und dann hat der Käufer sich quergestellt und immer wieder neue Ausreden gefunden, um das Fzg. nicht abholen zu müssen. Habe dann herausgefunden, dass mind. noch ein W210-Besitzer bei ebay so "behandelt" wurde. Bin damals sogar auf meinen Angebotsgebühren sitzen geblieben....

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von mfumfu



Nun wird er auch noch frech und droht mit Anwalt, weil ich sein tolles Angebot hier eingestellt und über meine Erfahrungen berichtet habe.
Soviel Unverfrorenheit muss man sich mal vorstellen!

Ich habe ergo dessen nun eine Meldung an EBAY erstattet und bin gerade dabei auch eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges zu formulieren. Die Sache gehört ein für alle mal geklärt.

Hmm, ich habe mir das Angebot von "tarekc" durchgelesen, falls er der ist, bei dem du gekauft hast. Es sieht im Angebotstext so aus, dass er ein Scheinwerferset und zusätzlich zwei Lampen (Xenoneinsätze) mit Vorschaltgeräten angeboten hat, die alle für sich ein gültiges E-Prüfzeichen haben sollen.

- Allerdings gehören die Teile nicht zusammen und dürfen in Einheit nicht in Betrieb genommen werden (ECE-Regelung 98, s. u.)

- Dass die Xenonbrenner mit den H7-Klarglasscheinwerfern koppelbar sind, setzt entweder eine Manipulation am Scheinwerfer oder illegale Adapter bzw. Xenoneinsätze (ohne E-Nummer) voraus.

Und von beidem steht nichts im Text. Das wäre für dich ein Fall zur Prüfung durch einen Anwalt.

Übrigens: Dass Scheinwerfer für Gasentladungslampen (vulgo: Xenonlampen) Bauart-geprüft sein müssen, ist nicht nur deutsches Recht, sondern gilt als "ECE-Regelung" in ganz Europa über die EU hinaus (sogar in Russland, Aserbeidschan usw. in natürlich auch in ÖSTERREICH  🙂).

Hier mal eine Zusammenstellung der geltenden Vorschriften für den nachträglichen Umbau an die "Leichtfüße" hier im Forum (Quelle: wikipedia):
* Die Gasentladungslampe muss ECE-Regelung 99 entsprechen.
* Der Scheinwerfer muss ECE-Regelung 98 entsprechen.
* Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei wird eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage gefordert.
* Die Scheinwerferwaschanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen.
* siehe Vorschriften für Fern- und Abblendlicht gem § 50 Abs. 10 StVZO: Lichtvorschriften-StVZO

Wer trotzdem damit rumfährt, ist sicherlich kein Verbrecher, aber er sollte schon wissen,was er tut, spätestens, wenn er die Punkte in Flensburg bekommt. Vielleicht übernimmt die dann der freundliche (sprich gedankenlose) HU-Prüfer als Ausgleich für sein missglücktes Gefälligkeitsgutachten?

Grüße

und in ÖSTERREICH geht man dann hin zur behörde, fragt ganz lieb und die befinden daß dann in ordnung weils funktioniert und nicht blendet.
ich lebe gerne in einer bananenrepublik 😁

Zitat:

Original geschrieben von carbon-compound


und in ÖSTERREICH geht man dann hin zur behörde, fragt ganz lieb und die befinden daß dann in ordnung weils funktioniert und nicht blendet.
ich lebe gerne in einer bananenrepublik 😁

Wie in Kaprun, gell? Ich glaube dir auch alles 😁

Was ich hier an der Diskussion überhaupt nicht verstehe, hier in diesem Forum gibt es soviele Antworten was die Gesetzmäßigkeit von Beleuchtungseinrichtungen betrifft, eigentlich gibts nur so viel dazu zu  schreiben, sind die Artikel nicht Komform mit dem was laut Anbaurichtlinien verbaut werden darf , dann heißt es halt wo kein Kläger da kein Richter, gibts halt dann doch Probleme mit den Funzeln da hoffe ich doch das es richtig Teuer wird für den Betreiber dieser Lampen.
Leider kann ich nur dazu ein schlechtes Beispiel aus Nutzfahrzeugbranche bringen, MB macht auf dem Zubehörsektor massiv Werbung für den Lampenbügel mit 4x Flutlichter auf dem Megaspacefüherhaus beim derzeitigen Nfz Angebot.
Die schreiben dazu aber nicht rein das das gar nicht zulässig ist die Dinger im "Konzert" mit allen anderen zubetreiben, ich habe schon persönlich an einem in der EU betriebenen Lkw sage und schreibe 18 Lampen nach vorne gezählt und die konnten alle geschalten werden.
Dieser Irrsinn an Beleuchtung gefährdet alle Verkehrsteilnehmer und wird dann auch noch von einzelnen amtliche  Prüfstellen zugelassen und eingetragen in die Papiere. 
Ich plädiere für Beleuchtungseinrichtungen mit den man in der Nacht was sieht ohne andere dabei "andere erblinden zu lassen" , entschuldigung für das Satzbaudeutsch, aber was ich nicht verstehe ist das Herstellerseitig immer noch irgendwelcher Beleuchtungsschrott verbaut wird weil damit der meiste Profit erzielt wird.
Der ADAC hat mal in einem Beitrag vor Jahren so Beleuchtungstest gemacht, was die einzelnen PKW Hersteller so verbauen, das Ergebniss war erschreckend, als Beispiel kann ich nur eine persönliche Erfahrung beisteuern, der Polo meiner Mutter Bj.02.2002 hat ein super Abblendlicht , wird das Fernlicht mit hinzu geschalten ist die Ausleuchtung für die Sicht in die Ferne auch super, das läßt sich noch mit der Manuellen Leuchtweitenregulierung abstimmen , vorausgesetzt die Gruneinstellung paßt.
Ein klares Licht mit deutlicher Hell/Dunkelgrenze. Mein Vorgängerfahrzeug Opel Omega B Kombi hatte dagegen Funzeln verbaut.

Eigentlich sind diese Worte zu weit weg von dem um was es eigentlich ging am Anfang in diesem Beitrag ging ,aber das Thema Beleuchtung und wie diese am Fahrzeug zu gestalten ist wird Herstellerseitig total vernachlässigt, finde ich, bei normalen Tageslichtverhältnissen kann jeder rumfahren 😎, bei nacht sieht die Sache schon Dunkler aus 😁 
Gruß Rainer  

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