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Klappenauspuff mit ABE oder Abnahme

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 23:15

Hallo Forum,

nach langer Suche im Netz (nicht mehr Stunden sondern schon Tage), habe ich entschlossen dieses Thema zu eröffnen, da ich leider weder von Händlern noch von Foren zufriedenstellende Antworten bekommen habe.

Es geht um meinen Dodge RAM-VAN B250 Camper-Van, Bj. 1992 mit 5.2l-Maschine.

Der derzeit verbaute Auspuff ist demnächst am "abgammeln" und sollte dringenst getauscht werden.

Außerdem ist dieser so leise, dass ich manchmal denke der Motor ist aus.

Am liebstem wäre mir ein Klappenauspuff, eigentlich eher eine Weiche mit manueller (oder elektrischer) Bedienung, so dass ich bei Kurzstrecken etwas vom V8 habe und ihn auf Langstrecken sowie auf dem Campingplatz (bin ja ein Rücksichtsvoller Mensch) leise machen kann.

Platz unter dem Fahrzeug ist genug, darum würde ich mir es so vorstellen, dass ich mit einem Rohr in einen normalen, leisen Schalldämpfer gehe und mit dem Bypass in einen Sportschalldämpfer.

Muss auch nicht im 3-stelligen db-Bereich sein, will nur "a bissl blubbern" hören und nicht das Wohngebiet beschallen.

Kann mir jemand ein geeignetes System bzw. "Weiche" empfehlen?

Wie gesagt muss nicht zu laut sein, deshalb denke ich, dass der TÜV bei einer Einzelabnahme wegen der Lautstärke nix zu meckern hat und an Kat/Abgaswerten will ich auch nichts "schrauben"

Schon mal Danke für Eure Vorschläge und Hinweise.

Robert

Beste Antwort im Thema

Entscheidend ist das Fahrgeräusch. War schon immer so und ist der einzig rechtlich vorgeschriebene Wert.

Solange man das einhält, kann man theoretisch drunterbauen, wozu man Lust hat und außerhalb der vorgeschriebenen Bereiche kann man auch Lärm machen, soviel man will. (Oder man kauft ein Auto BJ vor 1957 - davor gab es keine Vorschrift und man kann theoretisch da einen Auspuff auch einfach weglassen ;-)

Praktisch scheitert es meist daran, daß man kaum noch TÜVer findet, die Bock auf die ganzen Meßprozeduren haben oder meistens trauen sie sich sowieso nicht mehr, irgendwas ohne ABE durchzuwinken (dürfen auch nur AAS/Bauräte, die es beileibe nicht an jeder TÜV-Station gibt).

Und ABE heißt normal automatisch, daß man es mit einem soundmäßig völlig harmlosen Auspuff (neudeutsch Kinderkacke) zu tun hat.

Mit viel Mühe hab ich z.B. vor ein paar Jahren noch einen TÜVer gefunden, der mir eine komplette Selbstbauanlage eingetragen hat. Riesenaufwand mit Maßstrecke und allem Trallala. Geht etwas ins Geld. Ich hab die für mein Autobaujahr (93) damals geltenden maximal 77 dB so gerade noch auf der Maßstrecke eingehalten und damit war alles gut.

Daß die Karre sonst infernalisch laut war und auf der Autobahn mit richtig Gas auch mal 110 dB rausgehauen hat, war uninteressant, weil die Meßstrecke hat sie geschafft. Das war ein völlig legaler Düsenjet auf der Bahn. Klang ungefähr wie ein Quattro von Walter Röhrl ;-)

Also, das vorgeschriebene Fahrgeräusch muß man in jedem Falle einhalten. Bei allen halbwegs modernen Autos bedeutet das ungefähr den Pegel einer Nähmaschine, weil die Grenzwerte heute einfach so niedrig sind. Da ist einfach ganz schnell Game Over, wenn es legal sein soll.

Von Herstellern wie Porsche bekommt man z.B. legale Klappenanlagen. Im normalen Stadtbetrieb klingen die entsprechend wie Nähmaschine. Außerhalb des vorgeschriebenen Messbereiches für's Fahrgeräuschs können die Klappen da aber aufgehen und dann kommt der Sound. Bekommt nur fast nie jemand außerhalb mit, weil die Klappen nur bei Tempo aufgehen dürfen, wenn es nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte der Fahrgeräuschmessung berührt.

(Leute, die dann an den Anlagen illegal rummanipulieren, so daß man schon in der Stadt bei 50 auf Durchzug schalten kann, stehen auf einem anderen Blatt. Im Zweifelsfall gibt es dann die Quittung von der Rennleitung.)

Die Idee einer - legalen! - Anlage, die Du einfach nach Lust und Laune per Hand schalten kannst, kannst Du knicken.

Gibt es nicht.

Theoretisch kannst Du natürlich bei einem sehr alten Auto eine Klappenanlage einbauen, die auch im Stadtverkehr mächtig röhrt, weil da entsprechend schlaffe Grenzwerte gelten - aber viel Sinn macht das nat. nicht. Weil man könnte auch einfach so röhren.

Wenn Du Dir eine Klappenanlage einbauen willst, die nach Lust und Laune schaltbar ist, dann gibt es nur eine Möglichkeit: Die muß auch offen so leise sein, daß sie die Vorgaben einhält - also Nähmaschine, wenn das Auto halbwegs neu ist.

Oder Du baust eine illegale dran, aber dann kannst Du auch das Geld sparen und direkt einen normalen Auspuff manipulieren. Wenn Du der Rennleitung auffällst, werden sie Dich so oder so einsacken.

Ab 1.1.1992 galten maximal 77 dB fürs Fahrgeräusch. 1994 ging es dann wieder eine Stufe runter. 74dB, falls ich mich da recht erinnere.

Die 77 dB mußt Du mit Vollgas im dritten Gang auf der Maßstrecke an den Mikrofonen einhalten.

Falls in Deinen Papieren aber schon ein niedrigerer Wert (trotz des Baujahres) steht, dann gilt der als Maximum.

Der TÜV dreht den Wert dann nämlich nicht auf das damals gesetzlich vorgeschriebene Maximum von 77dB hoch, weil lauter wäre ein technische Verschlechterung und technische Verschlechterungen darf der TÜV nach internen Richtlinien nicht eintragen.

Wenn Du die 77dB knackst (völlig egal ob mit oder ohne Klappe) bist Du fällig wenn Du erwischt wirst.

Und 77 dB ist leise. Ich hab damals wahnsinnig basteln müssen, bis ich eine Anlage hatte, die das auf der vorgeschriebenen Maßstrecke eingehalten und trotzdem noch netten Sound hinbekommen hat.

So, das war der offizielle Teil.

Du kannst Dir natürlich einfach eine Klappenanlage dranschrauben. Oder Du baust Dir einfach so eine laute Tüte dran.

Mit einem alten Ami sind die Chancen ganz gut, daß die Rennleitung das Blubbern nicht stört und die einfach denken, das wäre alles OK so. Mit einem Golf oder BMW würden Sie Dich da sofort rausziehen, aber mit einem alten V8 wirst Du Dich weit durchschummeln können.

Ich hab z.B. eine 70er Amischleuder und die blubbert brutal. Selbst beim Straßenverkehrsamt haben sie aber nur verzückt gegrinst und Daumen hoch gezeigt und die Rennleitung hält mich immer nur an, um mal einen Blick unter die Haube zu werfen und Fotos für Facebook zu machen.

Ich hab schon einige Alarmanlagen geparkter Autos ausgelöst, wenn ich mit zuviel Gas vorbeigegezogen bin.

Und nein, ich mag laut, aber mir ist das auch too much. Aber die Anlage war halt beim Kauf schon nagelneu so drunter und bei Gelegenheit fliegt die raus. Nachts kann man guten Gewissens mit sowas einfach nicht fahren.

Offizielle Abnahme einer vernünftig lauten (im Sinne von klingt gut) Klappenanlage kannst Du knicken. Geht mit manuell geschalteten Anlagen aus gutem Grund sowieso nicht.

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Ich weiß gar nich ob solche Klappensysteme überhaupt in der StVZO erlaubt sind. Ala "Änderung des Abgasverhaltens"

Was meinen denn die deutschen Tuner Firmen? Wenn die das in nem Golf eingetragen bekommen, steht deinem Wohnmobil kaum was im Wege.

am 28. Oktober 2015 um 16:45

Um eine Klappe eingebaut und eingetragen zu bekommen muss man mind. 2-3k investieren und ob sich das bei dem einem alten Auto noch lohnt ?

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 22:30

Erst mal Danke für Eure Antworten.

Warum sollte das nicht erlaubt sein, das ist wieder deutscher Amtsschimmel mit Akademiker an den falschen Ämtern. Geht mir nicht in den Schädel...

Wenn ich nen Sportschalldämpfer mit ABE bzw. Typzulassung habe, sowie einen "Zivilen", dann müsste ich doch per Weiche umschalten können. Ich will ja nur zwei an sich zugelassene Teile verbinden.

Weil Du meinst, 2-3k, hab mich schon informiert, passende Ersatzschalldämpfer liegen bei ca. 400€, das wären dann 800,- + Klappe (ebay zwischen 80 und 200€, allerdings ohne ABE) zzgl. Zwiebelrostbraten für einen befreundeten Landmaschinenmechaniker (baut mir das ein)

Ich mag die Idee mit dem Zwiebelrostbraten :)

Glaub mir, ich versteh den Spaß auch nicht. Wieso bekommt der eine Alero Fahrer eine Nummer (195er) kleinere Reifen eingetragen, und ich muss im Winter mit der originalen Breite (205er) en Wolf suchen um gute Reifen zu finden?

Das und mehr Beispiele wirst in diesem schönen Land überall und an jeder Ecke finden - bis es irgendwann richtig dick knallt.

Für den Knall is dann aber hoffentlich nich dein Auspuffblende verantwortlich. :D

Aber Spaß bei Seite, offiziell musst dich wohl mit Eintragungen, ABEs und dem ganzen Schmarrn rumschlagen. Ich würd hier echt die örtlichen Tuner Werkstätten abklappern und mal fragen ob die sowas für deinen "krasse 3er BMW" "ollen Golf" anbieten. Wenn die für solche Autos sowas machen können, dann dürfte dein Dicker den Weg schon fast geschafft haben.

Was die inoffiziell für en schmalen Geldbeutel bei Summit bestellst und Zwiebelrostbräts wissen wir alle ja nicht :D

am 29. Oktober 2015 um 5:17

Klar ist eine Klappe illegal billig, aber die Frage war ja legal. Und da ist die Ansteuerung entscheidend, und das haben die Ping Pony Dinger von eBay nunmal nicht richtig ( bei welchem Lastzustand, muss vom Innenraum Schaltjahr sein) daher der Preis. Ich hab schon von Leute gelesen die 5k für eine Klappe auf den Tisch legen. Und es geht immer um das Gesamtsystem, ein eingetragener Sportluftfilter plus Sportauspuff geht auch meist nicht. Ich finde richtig sonst würden noch mehr Kisten mit Prollauspuff rumrollen.

Entscheidend ist das Fahrgeräusch. War schon immer so und ist der einzig rechtlich vorgeschriebene Wert.

Solange man das einhält, kann man theoretisch drunterbauen, wozu man Lust hat und außerhalb der vorgeschriebenen Bereiche kann man auch Lärm machen, soviel man will. (Oder man kauft ein Auto BJ vor 1957 - davor gab es keine Vorschrift und man kann theoretisch da einen Auspuff auch einfach weglassen ;-)

Praktisch scheitert es meist daran, daß man kaum noch TÜVer findet, die Bock auf die ganzen Meßprozeduren haben oder meistens trauen sie sich sowieso nicht mehr, irgendwas ohne ABE durchzuwinken (dürfen auch nur AAS/Bauräte, die es beileibe nicht an jeder TÜV-Station gibt).

Und ABE heißt normal automatisch, daß man es mit einem soundmäßig völlig harmlosen Auspuff (neudeutsch Kinderkacke) zu tun hat.

Mit viel Mühe hab ich z.B. vor ein paar Jahren noch einen TÜVer gefunden, der mir eine komplette Selbstbauanlage eingetragen hat. Riesenaufwand mit Maßstrecke und allem Trallala. Geht etwas ins Geld. Ich hab die für mein Autobaujahr (93) damals geltenden maximal 77 dB so gerade noch auf der Maßstrecke eingehalten und damit war alles gut.

Daß die Karre sonst infernalisch laut war und auf der Autobahn mit richtig Gas auch mal 110 dB rausgehauen hat, war uninteressant, weil die Meßstrecke hat sie geschafft. Das war ein völlig legaler Düsenjet auf der Bahn. Klang ungefähr wie ein Quattro von Walter Röhrl ;-)

Also, das vorgeschriebene Fahrgeräusch muß man in jedem Falle einhalten. Bei allen halbwegs modernen Autos bedeutet das ungefähr den Pegel einer Nähmaschine, weil die Grenzwerte heute einfach so niedrig sind. Da ist einfach ganz schnell Game Over, wenn es legal sein soll.

Von Herstellern wie Porsche bekommt man z.B. legale Klappenanlagen. Im normalen Stadtbetrieb klingen die entsprechend wie Nähmaschine. Außerhalb des vorgeschriebenen Messbereiches für's Fahrgeräuschs können die Klappen da aber aufgehen und dann kommt der Sound. Bekommt nur fast nie jemand außerhalb mit, weil die Klappen nur bei Tempo aufgehen dürfen, wenn es nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte der Fahrgeräuschmessung berührt.

(Leute, die dann an den Anlagen illegal rummanipulieren, so daß man schon in der Stadt bei 50 auf Durchzug schalten kann, stehen auf einem anderen Blatt. Im Zweifelsfall gibt es dann die Quittung von der Rennleitung.)

Die Idee einer - legalen! - Anlage, die Du einfach nach Lust und Laune per Hand schalten kannst, kannst Du knicken.

Gibt es nicht.

Theoretisch kannst Du natürlich bei einem sehr alten Auto eine Klappenanlage einbauen, die auch im Stadtverkehr mächtig röhrt, weil da entsprechend schlaffe Grenzwerte gelten - aber viel Sinn macht das nat. nicht. Weil man könnte auch einfach so röhren.

Wenn Du Dir eine Klappenanlage einbauen willst, die nach Lust und Laune schaltbar ist, dann gibt es nur eine Möglichkeit: Die muß auch offen so leise sein, daß sie die Vorgaben einhält - also Nähmaschine, wenn das Auto halbwegs neu ist.

Oder Du baust eine illegale dran, aber dann kannst Du auch das Geld sparen und direkt einen normalen Auspuff manipulieren. Wenn Du der Rennleitung auffällst, werden sie Dich so oder so einsacken.

Ab 1.1.1992 galten maximal 77 dB fürs Fahrgeräusch. 1994 ging es dann wieder eine Stufe runter. 74dB, falls ich mich da recht erinnere.

Die 77 dB mußt Du mit Vollgas im dritten Gang auf der Maßstrecke an den Mikrofonen einhalten.

Falls in Deinen Papieren aber schon ein niedrigerer Wert (trotz des Baujahres) steht, dann gilt der als Maximum.

Der TÜV dreht den Wert dann nämlich nicht auf das damals gesetzlich vorgeschriebene Maximum von 77dB hoch, weil lauter wäre ein technische Verschlechterung und technische Verschlechterungen darf der TÜV nach internen Richtlinien nicht eintragen.

Wenn Du die 77dB knackst (völlig egal ob mit oder ohne Klappe) bist Du fällig wenn Du erwischt wirst.

Und 77 dB ist leise. Ich hab damals wahnsinnig basteln müssen, bis ich eine Anlage hatte, die das auf der vorgeschriebenen Maßstrecke eingehalten und trotzdem noch netten Sound hinbekommen hat.

So, das war der offizielle Teil.

Du kannst Dir natürlich einfach eine Klappenanlage dranschrauben. Oder Du baust Dir einfach so eine laute Tüte dran.

Mit einem alten Ami sind die Chancen ganz gut, daß die Rennleitung das Blubbern nicht stört und die einfach denken, das wäre alles OK so. Mit einem Golf oder BMW würden Sie Dich da sofort rausziehen, aber mit einem alten V8 wirst Du Dich weit durchschummeln können.

Ich hab z.B. eine 70er Amischleuder und die blubbert brutal. Selbst beim Straßenverkehrsamt haben sie aber nur verzückt gegrinst und Daumen hoch gezeigt und die Rennleitung hält mich immer nur an, um mal einen Blick unter die Haube zu werfen und Fotos für Facebook zu machen.

Ich hab schon einige Alarmanlagen geparkter Autos ausgelöst, wenn ich mit zuviel Gas vorbeigegezogen bin.

Und nein, ich mag laut, aber mir ist das auch too much. Aber die Anlage war halt beim Kauf schon nagelneu so drunter und bei Gelegenheit fliegt die raus. Nachts kann man guten Gewissens mit sowas einfach nicht fahren.

Offizielle Abnahme einer vernünftig lauten (im Sinne von klingt gut) Klappenanlage kannst Du knicken. Geht mit manuell geschalteten Anlagen aus gutem Grund sowieso nicht.

am 1. November 2015 um 9:03

Wir hatten Anfang diesen Jahres in einen 2er BMW eine Klappenauspuffanlage nach Kat anfertigen lassen. Abnehmen und Eintragen lassen. In den Papieren stand das die Klappe nicht geöffnet werden darf. Die Abnahme hat 400 Euro gekostet und der Wagen hat sich mit geschlossenen Klappe normal und mit geöffneter Klappe mal richtig geil angehört. War mit einer kleinen Funkfernbedinung. Es geht wenn man den richtigen findet...

Grüße Nancy

Themenstarteram 2. November 2015 um 21:09

Hallo coffeebar,

erstmal Danke für Deine ausführliche Antwort.

Aber ich denke Du hast meine Frage nicht richtig gelesen.

Ich will ja gar kein "Brülleisen", oder was zum proleten.

Möchte die Karre nur dezent und ruhig auf'm Camping-Platz und auf Langstrecke bewegen

und im "Alltag" etwas von den 318cui (5,2l) hören.

Für beide "Situationen" habe ich passende Schalldämpfer gefunden, die problemlos installiert werden können, da sie in D offizielle ABE für das Fahrzeug haben.

Nur hab ich kein bock, wenn ich auf Tour will den Topf zu tauschen.

Deshalb meine Vorstellung (hab eine 1-Rohr-Anlage, auf der anderen Fahrzeugseite ist die Entlüftung der Wohngasanlage):

Kat -> Klappe mit Fernbedienung ->Endrohr

-> leiser Topf (mit ABE)

-> Blubber-Topf (mit ABE)

PS.: 3. Gang bei Vollgas wären ca. 140km/h. Hab nur ne 3-speed-Automatik

 

Hallo Nancy,

vielleicht verrätst Du mir den Hersteller der Klappe.

Aber ich denke mal, dass Du eine klassische Klappe hast, die einen Topf und ein offenes Rohr hat, oder?

Gruß

Robert

Doch, ich hab das schon richtig gelesen. Aber ich habe vielleicht zu weit ausgeholt.

Der Punkt ist, Du mußt die gesetzlichen Vorgaben dabei einhalten. Das sind bei Dir maximal 77dB Fahrgeräusch, evtl. auch weniger je nach Papieren. Das ist nicht besonders laut.

Mal eben Klappe einbauen geht nicht. Die dürfen nicht manuell geschaltet werden und natürlich mußt Du wieder nachweisen und abnehmen lassen, daß die Anlage auch nach dem Einbau die Grenzwerte einhält.

Auch wenn Du ABE Töpfe verbauen willst (also harmlos): In dem Moment, wo Du sonst irgendwo noch an der Anlage rumbastelst (Klappe halt), ist eine ABE für die Tonne und das ist das selbe, wie eine Selbstbauanlage. Also volles Programm bei der Abnahme. Ich hab da auch schon so einige TÜV-Schlachten geschlagen und das ist alles nicht lustig.

Alternativ kannst Du zum Auspuffbauer, der das Ding dann gleich abnehmen läßt. Das bedeutet dann Nervenschonung gegen Geld.

Oder Du bastelst das einfach drunter in der Hoffnung, daß es mit verhältnismäßig leisen Töpfen nicht auffällt.

Kann man machen aber persönlich wäre mir das zu heikel und ich würde dringend davon abraten. Wegen ein wenig Sound fahren ohne Betriebserlaubnis steht irgendwie in keinem Verhältnis zueinander.

Und man kann den Krieg mit dem TÜV ja auch sportlich sehen ;-)

Zitat:

@coffeebar schrieb am 1. November 2015 um 07:28:25 Uhr:

(Oder man kauft ein Auto BJ vor 1957 - davor gab es keine Vorschrift und man kann theoretisch da einen Auspuff auch einfach weglassen ;-)

ja wirklich?

Ist ja geil! Dann kann ich mir ja einfach Sidepipes dran basteln ohne mir Gedanken zu machen :)

Themenstarteram 3. November 2015 um 22:58

Hi Coffeebar,

Zitat:

Auch wenn Du ABE Töpfe verbauen willst (also harmlos): In dem Moment, wo Du sonst irgendwo noch an der Anlage rumbastelst (Klappe halt), ist eine ABE für die Tonne und das ist das selbe, wie eine Selbstbauanlage.

das hab' ich jetzt verstanden.

Ey mann, warum ist das so kompliziert, jeder Serien-Ferrari ist lauter wie meine Wunsch-Konfiguration.

(bin schon mal nen F430 Modena gefahren, bäääähhh, da weiß man echt was man an US-Cars hat).

Amerika hat Arni als Politiker akzeptiert, warum können wir keine Verkehrsminister mit US-Herkunft haben?

Egal ob Rapper oder Rocker; wir werden uns schon einig ;).

Also um es zusammen zu fassen, ich lass den Käs' bleiben und mach nen Topf drunter der "langstreckentauglich" blubbert.

Ich könnt mich jetzt grad noch ne ganze Weile drüber aufregen, ich sag Euch auch jetzt ganz kurz warum (für den, dens interessiert):

das Fahrzeug ist seit 1992 in D unterwegs. Laut Historie war er zuerst im Hamburg zugelassen, dann ist der Besitzer nach Bamberg gezogen. Von dort hat ihn mein Vorbesitzer nach Ansbach geholt.

Im Mai diesen Jahres habe ich ihn gekauft und in Crailsheim (Baden-Würstchenberg) zugelassen.

Die Dame von der Zulassungsstelle meinte, dass es ein Problem mit der Signalleuchte des Warnblickers gibt. Diese steht in den Papieren mit grüner Farbe. Das ist in D aber nicht erlaubt und muss rot sein. Ich dachte nur "HÄÄ?".

Wusste gar nicht dass ich sowas habe, hab im Tacho nen links und nen rechts Pfeil, wenn beide gleichzeitig blinken ist der Warnblinker an, oder nicht?

(aber tätsächlich ist so ein Lämpchen oberhalb des Parkbreak-Release-Griffes, war mir vorher gar nicht aufgefallen)

Ich wies sie darauf hin, dass das Fahrzeug bereits in HH, in BA und jetzt in AN zugelassen war.

Sie meinte nur, dass diese Behörden Fehler gemacht haben und die Halter bei einer Polizei-Kontrolle Probleme bekommen hätten. (OK? TÜV alle 2 Jahre in Hamburg und in Bayern ohne Probleme?)

Darauf hin frage ich sie warum diese Leuchte nicht grün sein darf, die Antwort war nur "Keine Ahnung, bin ja kein Ingenieur".

Tja, ab da hab ich mich bei ihr unbeliebt gemacht, weil ich sie wortwörtliche fragte:

Zitat:

Wie können Sie mir etwas verbieten, wenn Sie nicht wissen warum?

Darauf hin hat sie mehrere Ordner gewälzt und konnte partout keine passenden Paragraphen finden.

Eine Kollegin musste dann in Stuttgart anrufen und nun steht tatsächlich in meinen Papieren:

"Mündliche Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart".

Und das alles nur wegen einer grünen Kontrollleuchte, die an sich keine Sau (mich eingeschlossen) interssiert.

Vielleicht könnt ihr jetzt mein Unverständnis für diese Sache besser verstehen.

Könnte jetzt noch über die Kennzeichengröße weitermachen, aber lassen wir's.

Gute Nacht!

am 4. November 2015 um 8:31

Willkommen im Paragraphendschungel Deutschland :D Ist ja genau wie die Nebeschlussleuchte. Der Schalter oder die Lampe im Cockpit muss gelb leuchten. Nicht rot, nicht blau, nein unbedingt gelb. Sonst bestünde ja Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer :rolleyes: Dass mit dem grünen Lämpchen habe ich auch schon öfter gehört :D Bei europ. Fahrzeugen, etc. ist der Warnblinkerschalter ja rot beleuchtet wenn er blinkt... Bei den Amis nicht, da blinken dann halt im Cokpit nur beide Lämpchen grün, sonst nix. Aber das ist halt natürlich auch lebensgefährlich für alle Verkehsteilnehmer :eek:

loool haha geil.

Was ein Stress immer mit dem Sche*ß.

Mein TÜV´ler hat das nicht mal interessiert ob ich ne Warnblinke drin hab.

Themenstarteram 4. November 2015 um 21:18

hehe, dann musste halt wenn's brennt, ganz schnell den Blinkerhebel auf- und ab-bewegen :):p

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