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Klage / Rückerstattung Kaufkosten vom Touareg wegen Dieselskandal

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 20. Mai 2017 um 21:15

Hallo liebe Touareg Fahrer.

Wer hat schon Klage bzw Ersatz für die Kaufkosten eingereicht? Im Moment fällt der Preis vom Dicken drastisch wegen des eventuell drohenden Dieselfahrverbots in der Stadt.

Danke und Grüße!

Beste Antwort im Thema

Sammelklage, wenn ich diesen Dreck schon höre.....

Die oben erwähnte Kanzlei muss es schwer nötig haben!

Ihr habt einen Diesel gekauft, welcher zum Zeitpunkt des Kaufs sämtliche Vorgaben seitens des Staats erfüllt hat!

Wenn sich jetzt die Idioten in Berlin irgendeinen neuen Blödsinn einfallen lassen, dass ist das doch nicht das Problem von VW!

Kannst den Staat verklagen, aufgrund der Entscheidung kommt doch der Wertverlust!

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am 21. Mai 2017 um 13:57

In Der USA gibt es jetzt saubere Kohle :-)

am 21. Mai 2017 um 14:18

Zitat:

@--Sharki-- schrieb am 21. Mai 2017 um 15:57:38 Uhr:

In Der USA gibt es jetzt saubere Kohle :-)

Genau, wir sollten mal Ihre Autos auf CO2 testen. Aus der Demokratie im Westen wurde eine Kleptokratie!

Alle 2 Min ein Flieger in Stuttgart, CO2 Tests in den USA, Sammelklagen in D...Von der Eingangsfrage ganz abgesehen.

Ich weiss schon, warum sich das Finanzierungsforum hervorragend als Comedylektüre handelt.

Einzig der Hinweis auf die mögliche Widerrufslücke ist ein Weg. Ansonsten gilt, wie schon geschrieben: Moden kommen und gehen. Aktuell geht der Diesel. Vielleicht ist er aber früher wieder da, als mancher denkt.

Bei uns stand letzte Woche in der Zeitung das jemand erfolgreich geklagt hat und VW den Wagen zurücknehmen muß

Die gefahrenen km muß er aber bezahlen

Neue Osnabrücker

Vielleicht mal suchen

Schummel-VW geht zurück

Osnabrücker zwingt VW und Autohändler in die Knie

Zitat :

 

Osnabrück. Im VW-Abgasskandal hat eine Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück einem Osnabrücker Kunden recht gegeben. Händler und Autobauer müssen den vier Jahre alten Schummel-Golf zurücknehmen.

Der Kläger aus Osnabrück hatte 2013 bei einem Autohändler in der Stadt einen Jahreswagen (VW Golf 1,6 Liter, TDI) zum Preis von 17330 Euro gekauft. Das Auto hatte beim Kauf 9761 Kilometer auf dem Tacho. Als 2015 der Diesel-Skandal aufflog, erklärte der Kunde dem Händler gegenüber seinen Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte von VW die Rücknahme des aus seiner Sicht mangelbehafteten Autos.

VW handelte sittenwidrig

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts gab dem Kunden recht (Aktenzeichen 5 O 1198/16). Das Fahrzeug habe einen Sachmangel aufgewiesen, entschied die Zivilkammer. Das Schummelprogramm habe dafür gesorgt, dass die Euro-5-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand, aber nicht im realen Betrieb eingehalten worden seien. Der Autobauer habe sittenwidrig gehandelt und dem Kunden vorsätzlich einen Schaden zugefügt, so das Gericht.

Der Kunde kann das Auto abgeben und erhält sein Geld zurück – abzüglich eines Nutzungsentgeltes von 4445 Euro. Der Besitzer ist mit dem Golf gut 61000 Kilometer gefahren.

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Vom Vorstand abgesegnet?

Die Zivilkammer geht in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass die Abgasmanipulation vom damaligen Vorstand des VW-Konzerns „angeordnet oder zumindest abgesegnet worden ist“. Zumindest habe der Autobauer in diesem Verfahren nichts zur Aufhellung der Hintergründe beigetragen, „was in Anbetracht des Zeitablaufs seit der Entdeckung der Softwaremanipulation“ und der wirtschaftlichen Bedeutung der Abgasaffäre für den Konzern nicht nachvollziehbar sei. VW hatte argumentiert, die Emissionswerte im Straßenbetrieb seien irrelevant, weil der Gesetzgeber sich entschieden habe, die Grenzwerte unter Laborbedingungen festzulegen. Dem Kläger sei außerdem kein Schaden entstanden.

Kunden zu lange im Unklaren gelassen

Das Angebot von VW, den Golf nachzurüsten, musste der Kunde nach Meinung des Gerichts nicht akzeptieren, weil es lange vage gebleiben war und letztlich zu spät kam. Das Gericht sagt, VW habe den Kunden monatelang im Unklaren gelassen. Dem Käufer sei aber ein „Abwarten ins Ungewisse“ nicht zumutbar gewesen. Im Mai 2016 hatte der Käufer seinen Rücktritt vom Kauf erklärt, erst im Januar 2017 hatte VW ihm schriftlich angeboten, eine andere Software aufzuspielen.

 

Weiterlesen: Abgasskandal – Was passiert, wenn ich nicht umrüsten lasse?

Massenhaft Klagen

Juristisch beraten wurde der Osnabrücker Kunden von der Anwaltskanzlei Soll & Sauer aus Lahr im Schwarzwald, die sich neben wenigen anderen Kanzleien auf Abgas-Klagen gegen VW spezialisiert hat. Zurzeit beraten die Juristen aus dem Schwarzwald nach eigenen Angaben etwa 30.000 VW-Kunden, in etwa 3000 Fällen haben allein Stoll & Sauer Klage erhoben.

Weiterlesen: Erster deutscher Großkunde verklagt VW im Abgasskandal

Bisher 40 Klagen in Osnabrück

Beim Landgericht Osnabrück sind nach Angaben eines Gerichtssprechers etwa 40 Klagen gegen VW oder VW-Händlern anhängig. In drei Fällen hat es bislang eine Entscheidung gegeben, getroffen von drei verschiedenen Zivilkammern. Im Januar dieses Jahres wurde eine Klage gegen einen Osnabrücker VW-Händler zurückgewiesen, er muss das verkaufte Auto nicht zurücknehmen. Im Februar gab eine andere Kammer der Klage eines Kunden gegen einen Händler aus Borken statt. Und nun das dritte Urteil, auch das zu Gunsten des Kunden. „Die Gerichte urteilen immer verbraucherfreundlicher“, wird Rechtsanwalt Ralf Stoll in einer Stellungnahme seiner Kanzlei zitiert. Er rät VW-Kunden, sich zur Wehr zu setzen, „bevor Ende 2017 die ersten Ansprüche verjähren“.

Weiterlesen: Gericht – VW muss manipulierte Autos nicht zurücknehmen

Vergleich möglich

Die Osnabrücker Urteile sind nicht rechtskräftig. In vielen Fällen, so berichten Beobachter, komme es zu einem Vergleich, ehe die Sache in die zweite Instanz getragen werde.

Alles zum VW-Abgasskandal auf Ihrem Online-Portal

Zur Sache

So wird das Nutzungsentgelt berechnet

Wenn der VW-Kunde sein Auto dem Händler zurückbringt, erhält er den Kaufpreis von 17370 Euro zurück – abzüglich eines Nutzungsentgeltes für die gefahrenen Kilometer. Die Gerichte berechnen die Abzüge nach dieser Formel: Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer, geteilt durch voraussichtliche Gesamtlaufleistung. In diesem Fall also: 17370 x 61429 : 240000 = 4445,92 Euro. Das Gericht hat die zu erwartende Gesamtlaufleistung auf 250000 Kilometer geschätzt und 10000 Kilometer abgezogen, die der Jahreswagen beim Kauf schon auf dem Tacho hatte.

Das Gericht verurteilte VW außerdem dazu, dem Kunden vier Prozent Zinsen auf den Kaufpreis für den Zeitraum vom Kauf bis zur Rückgabe zu zahlen. Das sind in diesem Fall rund 2000 Euro.

Das VW die betrügerischen Diesel nach einzelnen Urteilen zurück nehmen muss, finde ich gut. Eine Lösung für Wertverlust und alles drumherum hat der Konzern schließlich verweigert.

Aber mit der Widerrufsbelehrung... Wo soll das enden? Hatte in einem anderen Thema eine solche Fehlerhafte gelesen. Ich bin der dt. Sprache mächtig und habe da nichts missverständliches gefunden. Das ist reine Wortklauberei. Alleine die Überschrift dieses Passus ist doch schon eindeutig zu verstehen.

Und? Die Juristen wollen auch von etwas leben. Gesetz ist Gesetz! Und wenn VW nun einen Fehler gemacht hat, müssen die eben gerade stehen! Ich versteh den Neid nicht, den manch einer hier hat

Vor allem wenn man sieht was den Käufern auf der andere Seite vom Teich angeboten wird

Das fängt ja schon mit dem Kaufpreis dort an

Da kommt man sich als Deutscher vor wie III Wahl...

am 22. Mai 2017 um 9:58

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 22. Mai 2017 um 10:55:37 Uhr:

Vor allem wenn man sieht was den Käufern auf der andere Seite vom Teich angeboten wird

Das fängt ja schon mit dem Kaufpreis dort an

Da kommt man sich als Deutscher vor wie III Wahl...

Wobei das natürlich vollkommen überzogen ist. Das hat mit Entschädigung nichts mehr zu tun, das ist Profit pur.

am 22. Mai 2017 um 15:18

Hallo,

Zunächst: Nein ich finde das Fälschen von Abgaswerten nicht i.O.. Nein, ich bin nicht für die Lösung: Teppich hoch und drunter damit! Ja, ich bin gegen Fahrverbote jeglicher Art, als bloße Hoffnung, dass danach alles viel besser sein wird.

Interessant finde ich, dass fast Jeder auf eine finanzielle Entschädigung pocht. Warum klagt fast niemand auf eine technische Nachrüstung seines Fahrzeuges auf Euro 6 Niveau? Ganz einfach: Weil sehr Viele jetzt ein Schnäppchen machen wollen. Angesichts des möglichen Verbotes von bestimmten Dieselfahrzeugen in den Kernbereichen einiger dt. Grossstädte, können die Preise beim Dieselauto nachgeben. Dies trifft insbesonders den Gebrauchtwagenmarkt. Da bangen Viele um ihren Wiederverkaufswert ihres Dieselwagens. Ob diese Leute auch geklagt hätten, wenn ein Verbot für PKW- Benzin- Motoren im Gespräch wäre und die Preise für Dieselfahrzeuge in die Höhe schießen würden? Diese Antwort mag sich jeder selber geben.

Die fehlerhaften Abgaswert- Angaben der Hersteller sind jetzt ein williger Grund, seinen Profit zu sichern.

Wirklich Interessierte schieben weder die Verantwortung auf Flugzeuge, Kraftwerke oder den Nachbarn von nebenan ab, noch machen die ein mords Radau um ihre Previlegien. Diese Leute denken über die Situation in den wirklich betroffenen Städten nach und überlegen sich Alternativen zur Entlastung der Innenstädte vom Gesamtverkehr. Aber, so wie hier im Forum diskutiert wird, genau so diskutieren einige wenige Politiker. Chaotisch, ziellos, planlos und immer muss ein Schuldiger her, natürlich ist man selber das ja nie!.

Wenn ALLE Politiker so blöd sein sollen, dann müssen diese aber genau so sein, wie der Durchschnitt der Bevölkerung, denn ich lese immer nur von " mein Recht", " mein Verlust", mein Gewinn", " meine Klage gegen". Ich, Ich und dann nochmal Ich.. . Darüber sollten wir mal nachdenken und anfangen, Alternativen zu gestalten.

Gruss vom Asphalthoppler

Sehr gut asfalthoppler

am 22. Mai 2017 um 18:27

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 22. Mai 2017 um 17:18:55 Uhr:

Interessant finde ich, dass fast Jeder auf eine finanzielle Entschädigung pocht. Warum klagt fast niemand auf eine technische Nachrüstung seines Fahrzeuges auf Euro 6 Niveau?

Weil jedem klar ist, dass wenn er ein Euro 5 Fahrzeug gekauft hat, er nicht auf ein Euro 6 Fahrzeug klagen kann. Denn das wäre ebenfalls keine Entschädigung, sondern Profit vom feinsten und im Gegensatz zu den Amis, funktioniert das hier eben nicht. Hier bekommt man einen Schaden ersetzt, aber nicht noch 100% oben drauf ... wofür auch?

Ich verstehe die Aufregung nicht! Immer wieder das gleiche Thema. Ich habe einen Diesel bewusst gekauft. Hatte meine Gründe, wie jeder von euch auch. Kommen fahrverbote in gewissen Städten, dann fahre ich nicht dahin mit meinem Auto und schluss. Alle die Berufswegen oder aus einem anderen Grund angewiesen sind doch rein zu wollen/müssen, sollten schleunigst den Diesel gegen einen Benziner wechseln und nicht zuviel Zeit hier im Forum vergeuden, denn momentan sind die Dieselpreise noch Wertstabiler als Benziner.

Soso, die Politik ist böse... Es ist bald wieder Wahl, denkt dran.

Lieber TE, Du weißt schon, dass man eine Klage auch begründen muss. Auf die Abgasbetrug kannst Du dich nicht berufen, da der Touareg davon nicht betroffen ist. Damit bringen dich die Sammelklagen auch nicht weiter, da sich dort Besitzer der betroffenen Motoren zusammengetan haben.

Bleibt somit nur das allgemeine Thema Euro5, und da fehlt schlicht ein Klagegrund.

Themenstarteram 25. Mai 2017 um 20:56

Zunächst einmal herrscht hier kein freundlicher Ton. Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, dann IMMER mit dem Hintergrund, daß ich mein Geld nicht zum Fenster raus werfe! Wozu gibt es denn einen Gebrauchtfahrzeugmarkt?

Somit hat jedes Fahrzeug abhängig von seiner Nachfrage einen gewissen Restwert!

Wenn aber nun VW Mist baut und ich dafür büßen muss, dann muss ich nicht die Kosten dafür tragen.

Das nennt man Imageschaden. Und für ALLE, die für VW sterben würden .... bitte nicht weiterlesen.

Scheinbar verdienen hier ein Paar Forenmitglieder auf die leichte Weise ihr Geld oder haben einen Touareg kurz vor dem verrecken gekauft, der eh nichts mehr wert ist.

Ich habe NUR gefragt, ob bereits Andere, denen ihr Geld bzw Fahrzeugwert und die Nutzbarkeit in den Städten wichtig ist, rechtlich vorgegangen sind.

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