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Klage / Rückerstattung Kaufkosten vom Touareg wegen Dieselskandal

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 20. Mai 2017 um 21:15

Hallo liebe Touareg Fahrer.

Wer hat schon Klage bzw Ersatz für die Kaufkosten eingereicht? Im Moment fällt der Preis vom Dicken drastisch wegen des eventuell drohenden Dieselfahrverbots in der Stadt.

Danke und Grüße!

Beste Antwort im Thema

Sammelklage, wenn ich diesen Dreck schon höre.....

Die oben erwähnte Kanzlei muss es schwer nötig haben!

Ihr habt einen Diesel gekauft, welcher zum Zeitpunkt des Kaufs sämtliche Vorgaben seitens des Staats erfüllt hat!

Wenn sich jetzt die Idioten in Berlin irgendeinen neuen Blödsinn einfallen lassen, dass ist das doch nicht das Problem von VW!

Kannst den Staat verklagen, aufgrund der Entscheidung kommt doch der Wertverlust!

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Wen willste denn dafür verklagen?

Auto fahren kostet nun mal Geld, willste jetzt den Wertverlust einklagen, damit Du umsonst gefahren bist???

 

Es ist noch nicht Gesetz!

Es wird eine Lösung geben, entweder Software Updates oder , leidet die teuerste Lösung diesen ....dessen Name mir entfallen ist.

Es ist unverschämt was die machen, gerade Stuttgart, wo all 2 minuten ein Flieger hoch und runter geht.

Themenstarteram 20. Mai 2017 um 21:23

Der Wertverlust steht derzeit nicht im normalen Verhältnis, zumal ich mir Sorgen mache, daß ich bald mit meinem Fahrzeug nichtmal mehr in der Stadt fahren darf.

Aktuell werben einige Firmen mit einer Sammelklage gegen VW.

Wer macht den hier der meisten Dreck.....

So ein Flieger. Der beim start und Landen am meisten, da wird übrigens Nichts erwähnt.

Kohlekraftwerk in Heilbronn, oder bei Besigheim???? Was ist damit

Ich werde niemanden verklagen. Es war meine Entscheidung einen Diesel zu kaufen. Dass ein Diesel dräckig ist, weis ich schon seit den 80ern. Jetzt soll ich jemanden für meine Entscheidung verklagen?

am 21. Mai 2017 um 5:53

Vielleicht auf diese art :-)

AUTOKREDIT WIDERRUF

Ihre Berater zu diesem Thema

Die Finanzierung von PKW durch Autokredite ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Zahlreiche Fahrzeuge werden in Deutschland durch einen Autokredit finanziert. Die Autokonzerne haben dies frühzeitig erkannt und vergeben Darlehen für einen Autokauf oft durch die hauseigene Bank.

 

Falsche Informationen: ewiges Widerrufsrecht

Dieses lukrative Geschäft mit Autokrediten bringt jedoch auch erhebliche Risiken für die Banken mit sich. Aufgrund des Verbraucherdarlehensrechts ist eine Bank bei einem Verbraucherdarlehen verpflichtet, den Verbraucher umfassend zu informieren und ihn unmissverständlich und deutlich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hinzuweisen. Ist ein solcher Hinweis nicht, fehlerhaft oder unvollständig erfolgt, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen, mit der Folge, dass ein Verbraucher ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ hat. Dies bedeutet, dass ein Verbraucher auch lange nach Ablauf der 14-tägigen Frist seinen Widerruf ausüben kann aufgrund der falschen Widerrufsbelehrung bei einer Fahrzeugfinanzierung. Dies ist im Verbraucherdarlehensrecht in den §§ 491 ff., 355 ff. BGB geregelt und gilt im Übrigen nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Existenzgründer.

Folge des Widerrufs

Wird der Widerruf wirksam erklärt, hat dies zur Folge, dass der Verbraucher die gezahlten Raten zurückerhält und künftig den Autokredit nicht mehr bedienen muss. Mit dem Widerruf ist der Darlehensvertrag aufgelöst. Der Verbraucher muss das Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Besonders lukrativ ist dies für Darlehensverträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden: Nach Ansicht der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind Verbraucher bei solchen Autokrediten nicht verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz für das Fahrzeug zu bezahlen. Dies bedeutet für die Verbraucher, dass sie sich von ihrem Autokredit lösen können und das Fahrzeug über die gesamte Zeit seit dem Kauf kostenfrei gefahren sind.

Stiftung Warentest titelt: lukrative Rückgabechance

Am 21. 4. 2017 berichtete Stiftung Warentest unter dem Titel "VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rück­gabe-Chance für Auto­käufer" über die Chance für Autokäufer, sich gegen Rückgabe des Fahrzeugs von dem Autokredit zu lösen. Stiftung Warentest empfiehlt dabei die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausdrücklich. Warum die Stiftung Warentest die Rückgabechance als lukrativ bezeichnet, liegt insbesondere daran, dass Verbraucher eines Autokredits, die ab dem 13.06.2014 ihren Darlehensvertrag abgeschlossen haben, keine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz bezahlen müssen, wenn sie erfolgreich widerrufen.

Chance für alle Autokäufer mit einer Finanzierung

Allen Verbrauchern, die ein Fahrzeug auf Kredit erworben haben, steht die Möglichkeit zu, diesen Autokredit frühzeitig gegen Rückgabe des Fahrzeugs ablösen zu können. Betroffen sind in jedem Fall Kreditverträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden. Bei Autokrediten, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, besteht sogar die lukrative Möglichkeit, das Fahrzeug ohne Bezahlung eines Wertersatzes oder einer Nutzungsentschädigung zurückgeben zu können.

Fehler in den Autokreditverträgen; Parallelen zu Immobilienkrediten

Banken können im Rahmen ihrer Informationspflichten sowie bei der Erstellung der Widerrufsbelehrung zahlreiche Fehler machen, die dazu führen, dass der Vertrag ewig widerrufbar ist. Pauschale Angaben dazu lassen sich nicht machen, vielmehr muss der einzelne Vertrag sowie die Widerrufsbelehrung im Detail von einem Experten, möglichst von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden. Nur dadurch ist sichergestellt, dass der Verbraucher zu seinem Recht kommt. Bekannt ist das Widerrufsrecht in den letzten Jahren bei Immobilienkrediten geworden. Dort konnten durch das „ewige Widerrufsrecht“ aufgrund von falschen Widerrufsbelehrungen tausende Verbraucher günstige Darlehenszinsen erreichen und aus den überteuerten Krediten aussteigen. Zahlreiche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof haben zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Dies ist nunmehr auch bei Autokrediten zu erwarten.

Erste Gerichtsverfahren laufen, zahlreiche weitere Folgen

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits 2016 eine erste Klage beim Landgericht Stuttgart gegen die Volkswagen Bank wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eingereicht. Zwischenzeitlich wurden bundesweit zahlreiche weitere Klagen gegen die Volkswagen Bank bzw. deren Zweigniederlassungen (Audi Bank, Skoda Bank, Seat Bank) erhoben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH plant außerdem mindestens weitere 1.000 Verfahren gegen die Volkswagen Bank bzw. deren Zweigniederlassungen (Audi Bank, Skoda Bank, Seat Bank), gegen die Santander Bank, gegen die Commerzbank und gegen zahlreiche weitere Banken.

Verfahren vor den Landgerichten Stuttgart und Berlin

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen die Volkswagen Bank geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart hat das Gericht erste Zweifel an der Richtigkeit der von der Volkswagen Bank verwendeten Widerrufsbelehrung kundgetan. Im Ansatz bestätigt sich somit die von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretene Rechtsauffassung, dass die von der VW Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und deshalb dem Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht zusteht.

Die Stiftung Warentest berichtet von einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin. In dem dortigen Verfahren hatte die zuständige Richterin angekündigt, dass nach einem Widerruf keine Nutzungsentschädigung zu bezahlen wäre. Dies bedeutet, dass der Geschädigte über Jahre kostenlos sein Fahrzeug gefahren wäre, wenn der Widerruf erfolgreich ist.

Banken, die Autokredite vergeben:

Audi Bank

BW Bank (Baden-Württembergische Bank) für Porsche

BANK11 – Die Autobank

BMW Bank

Commerzbank

Fiat Bank

Ford Bank

Honda Bank

Jaguar Bank

Mercedes-Benz Bank

MKG Bank (Mitsubishi)

Nissan Bank

Opel Bank

Peugeot Bank

Renault Bank

Santander Consumer Bank

SEAT Bank

Skoda Bank

Targobank

Toyota Kreditbank

Volkswagen Bank

 

Quelle: https://www.dr-stoll-kollegen.de/.../autokredit-widerruf

Sammelklage, wenn ich diesen Dreck schon höre.....

Die oben erwähnte Kanzlei muss es schwer nötig haben!

Ihr habt einen Diesel gekauft, welcher zum Zeitpunkt des Kaufs sämtliche Vorgaben seitens des Staats erfüllt hat!

Wenn sich jetzt die Idioten in Berlin irgendeinen neuen Blödsinn einfallen lassen, dass ist das doch nicht das Problem von VW!

Kannst den Staat verklagen, aufgrund der Entscheidung kommt doch der Wertverlust!

Genau,

Und was ist mit den Flugzeugen in stuttgarter Raum?

Alle 2 minuten steigt einer auf!!!

Wieviel Parfüm ist dies was die luft benebellt......

Oder die kohlen strohm erzeuger aus heilbronn und besigheimer umgebung?

Warum wird immer bei den Autos rumgemacht?

Was ist mit den Benziner, laut TÜV sind diese noch schädlicher!

Das ist doch alles nur Propaganda, alles auf die lobeisten, man weiss nicht mehr was man entscheiden soll, Gammel Autos Kaufen mit H Kennzeichen fahren und gut ist, ich komme von A nach B

Und die E Autos, das ist nur Augen wischerei, den der Strom dafür muss ja irgendo erzeugt werden!

Und

Dieser ist nicht sauberer als benzin und Dieselmotoren

Kein Mensch kann diese Probleme lösen, den er wurxe dazu nicht erschafen, es steht nicht bei dem mann der das wandelt auch nur seinen schritt zu richten.....steht in der Bibel

Benziner sind genauso dreckig und pusten noch viel mehr unterschiedliche Partikel raus seit der Direkteinspritzung.

Aber wenn sie da auch noch rangehen bleibt nichts mehr uebrig - ausser Elektro.

Angeblich Emissionsfrei.

Aber nur in Stuttgart, nicht in Leipzig wo der Braunkohlestrom dafuer erzeugt wird.

80% des Feinstaubs in Stuttgart ist uebrigens nicht KFZ bedingt sondern anderen Ursachen geschuldet.

Der Touareg ist nicht uebermaessig im Wert gefallen, jedenfalls nicht mein V8.

Im Gegenteil der ist sehr wertstabil.

2 Jahre alte V8 kosten immer noch fast so viel wie meiner vor einem Jahr um die 60K.

Da ich viel fahre tausche ich öfters den Wagen.

Nach dem jetzigen T2 3.0TDi kommt eigentlich nur wieder ein 3.0TDi,

oder noch wahrscheinlicher, der V8 Tdi in Frage.

Ich wüsste da keine Alternative.

Der Wagen ist für meine Bedürfnisse fast perfekt.

am 21. Mai 2017 um 13:44

Dieselskandal Fahrverbot, könnt mich totlachen. Damals hieß es von seiten der Politik man soll auf Diesel umsteigen, die sind effizienter weniger CO2. Hier in Europa ist der CO2 wert wichtig. In anderen Kontinenten sind andere Gase wichtig. In den USA für Dieselfahrzeuge sind NOX maßgebend.

Hier ein interessanter Bericht.

http://www.auto-service.de/.../...-volvo-bereitet-abschied-diesel.html

Gruss

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