Kindersitz auf Beifahrersitz ?????

Hallo darf man so ein Kindersitz auf die Beifahrerseite stellen????

Danke für eure Antworten!!!

15 Antworten

Soweit mir bekannt ist, ist das möglich, wenn der Airbag (sofern vorhanden) deaktiviert werden kann.

Ich glaube mit dem airbag hat dieser Kindersitz nix zu tun, weil bei dem sitzt das Kind ja in fahrtrichtung!

ja

Ja erlaubt ist es aber stell dir lieber eine andere Frage:

Ist es gut?

Das Kind lenkt den Fahrer ab dann lieber auf den Rücksitz mit Mutti/Vatti dann kann die/der aufpassen.

Der Airbag muss nicht deaktiviert werden und man hat ruhigeres fahren.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer


Das Kind lenkt den Fahrer ab dann lieber auf den Rücksitz mit Mutti/Vatti dann kann die/der aufpassen.

Klar, das letzteres die beste Variante ist. Wenn aber nur eine Person + Kind im Auto ist, kann man sich auch ganz schön ablenken (Kopf nach hinten drehen, wenn z. B. der Lütte auf einmal zu spucken anfängt).

Glaube auch dass ein Kind auf dem Rücksitz den Fahrer mehr ablenkt als auf dem Beifahrersitz. Gilt im übrigen auch für Erwachsene.

Die Frage ist, ob man wirklich als Erwachsener allein mit Kleinkind auf Tour gehen sollte.

Ein Kind gehört nach hinten und entsprechend betreut.

Also, meine Tochter sitzt vorne. Das ist viel viel angenehmer als hinten. Sie ist mittlerweile 6. AAABBBER so ganz legal ist das nicht. Mein Autohersteller findet das ok. Kinder dürfen laut meinem Handbuch vorne mit den erforderlichen Sitzen utnergebracht werden, wenn der Sitz soweit wie möglich nach hinten geschoben wird. Der Gesetzgeber allerdings sieht vor, daß Kinder erst ab einer bestimmten Körpergröße vorne sitzen. 140cm oder 12 Jahre ist das glaub ich.

Nichtsdestoweniger fährt meine Tochter neben mir.

Kristin

Zitat:

Original geschrieben von chartinael


... Der Gesetzgeber allerdings sieht vor, daß Kinder erst ab einer bestimmten Körpergröße vorne sitzen. 140cm oder 12 Jahre ist das glaub ich... Kristin

Das war mal! Diese Regelung gibt es so nicht mehr.

Die

150cm

/ 12 Jahre gelten für das Sitzen ohne Kindersitz / Sitzpolster!

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

(...)

Quelle:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php

Ich transportiere meine Kinder auch seit Jahren im geeigneten Kindersitz vorne, insbesondere, wenn keine weiteren Personen mitfahren, und habe nur gute Erfahrungen gemacht. Ist aber auch Erziehungssache - wenn die Kleinen rudern und randalieren, würde ich eher davon absehen. Schlimm finde ich die "Muttis", die dann verbotenerweise im Sommer die vordere Seitenscheibe mit Sonnenschutzgittern dichtpflastern, um ihre Lieblinge zu schützen. Den fehlenden Durchblick merkt man dann spontan an "Muttis" Fahrstil!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die Frage ist, ob man wirklich als Erwachsener allein mit Kleinkind auf Tour gehen sollte.

Ein Kind gehört nach hinten und entsprechend betreut.

Es ist nicht jedem möglich ein Kindermädchen zu engagieren.

Der abgebildete Kindersitz ist ab 3 Jahre (bis 12).
Diese Kinder können schon vorne sitzen und sich halbwegs benehmen.

@nordlicht

hey, danke für die info, und ich dachte immer, ich bewege mich auf halblegalem grund ;-) Also wie ich sagte, Lotti sitzt auch immer vorne. Das lenkt viel weniger ab, als wenn man alle naselang einen Blick nach hinten werfen muß. Und dafür ist der gezeigte sitz geeignet. Es muß das Airbag auch zumindest bei Honda nicht ausgeschaltet werden, sondern nur der Sitz weit genug nach hinten geschoben werden.

kristin

Mein Problem ist eher das ich auch noch ein zweites Kind habe 2 Monate, wenn wir zu viert unterwegs sind wird es auch im A6 Avant hinten ziemlich eng!!!

Zitat:

Original geschrieben von chartinael


Das lenkt viel weniger ab, als wenn man alle naselang einen Blick nach hinten werfen muß.

Ansichtssache, aber man sollte sich von Kindern während der Fahrt nie ablenken lassen und schon garnicht danach schauen.

Der Blick gehört während der Fahrt

immer

auf die Straße, auch wenn das Kind schreit oder ähnliches macht.

Hinten könnte man das Kind ev. auch durch den Innenspiegel beobachten.

Gruß
Kebap11

buddy, du bist ganz offensichtlich noch nie mit kindern durch die gegend gefahren!!! überlaß bitte die einschätzung denen, die das tagtäglich erledigen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen