Kind auf dem Beifahrersitz

Mercedes SLK R171

Hallo Gemeinde,
wir haben uns vor 2 Monaten einen SLK (R171) gekauft. Ich hole damit öfters meinen 5 Jahre alten Neffen vom Kindergarten ab. Natürlich mit Kindersitzerhöhung. Jetzt fragte mich ein Freund von mir ob ich verrückt sei, ein Vorschulkind mit dem SLK zu befördern sei lebensgefährlich. Wenn der Airbag auslöse könne er schwerste Verletzungen davontragen, er könne unter dem Gurt durchrutschen, Klappmessereffekt und was weiss ich noch alles. Man müsse auf alle Fälle den Beifahrerairbag abschalten und darf nur mit einem speziellen Kindersitz von Mercedes mitfahren(Kindersitz für fast 6jährige?). Er hat sich auf einen Bericht des ADAC berufen wo dies belegt ist. Natürlich habe ich sofort das Internet durchforstet, aber nichts dergleichen gefunden. Habt ihr Erfahrungen mit so etwas bzw sowas schon mal gehört ?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.

Beste Antwort im Thema

Normaler Kindersitz ist überhaupt kein Problem, weder praktisch noch rechtlich. Nur wenn's Kindl rückwärts zur Fahrtrichtung in seiner Schale sitzt, muss der Airbag deaktiviert sein.
Gruß vom bösen Dieter

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D.h. der einzige Kindersitz für den SLK heißt A-Klasse? Sorry, aber es muss eine Möglichkeit geben um ein Kind zu befördern.
Hatte meinen Neffen auch schonmal mit dabei. Allerdings passte der Sitz nicht wirklich gut in den SLK-Sitz.

Ansonsten saß er dann auf einer Höhe, die von der Gurtführung her absolut okay war.

Hallo,
der ADAC empfiehlt, wie viele Experten auch, dass die Kinder in erster Linie auf dem Rücksitz mit altersgerechten Rückhaltesystemen (Sitzkissen, bzw. Kindersitz) sitzen sollen. Beim SLK wird das allerdings nicht ohne grössere Umbauten möglich sein. ;-)

Daher zieht man dann die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs hinzu, da der Hersteller sich dazu Gedanken gemacht hat. Dort kann man die richtige Nutzung des Airbags nachlesen. Es kann dabei erforderlich sein, einen altersgerechten Kindersitz mit Kindersitzerkennung zu nutzen, bzw. den Sitz auf die hinterste Position zu stellen.

Gruss Neo

Normaler Kindersitz ist überhaupt kein Problem, weder praktisch noch rechtlich. Nur wenn's Kindl rückwärts zur Fahrtrichtung in seiner Schale sitzt, muss der Airbag deaktiviert sein.
Gruß vom bösen Dieter

Danke für die Antworten, meines Wissens gibt es keinen Kindersitz für 6jährige, sondern nur Sitzerhöhungen. Das Kind sitzt natürlich nicht gegen die Fahrtrichtung, das würde auch gar nicht gehen bei seiner Grösse. Bei meiner Frage ging es mir auch um den angeblichen Bericht des ADAC, der hinweist, dass Kinder unter dem Sicherheitsgurt durchrutschen sollen. Der Beifahrersitz ist immer ganz hinten, der Gurt verläuft meines Erachtens normal, also über die Schulter des Kindes und nicht im Halsbereich. Soweit ich weiss kann man den Beifahrerairbag nicht manuell abschalten sondern nur über die speziellen Kindersitze von MB. Stimmt das ?
Naja, bis das Problem geklärt ist, muss mein Neffe mit dem T-Modell vorlieb nehmen.

Was soll man denn hier noch klären?
Ich habe nur den SLK. Was hätte ich also für eine Alternative? Keine...
Die Ordnungshüter haben sich deswegen auch noch nie beschwert :-/

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Was soll man denn hier noch klären?
Ich habe nur den SLK. Was hätte ich also für eine Alternative? Keine...
Die Ordnungshüter haben sich deswegen auch noch nie beschwert :-/

Tut mir leid wenn ich dich langweile. Ich habe nicht gesagt dass es verboten ist ein Kind zu transportieren. Mir ging es um den angeblichen Bericht des ADAC, der wohl darauf hinweist, dass es lebensgefährlich für das Kind ist, wegen unterm Gurt durchrutschen, Verletzungen durch Airbag und so weiter. Wenn also jemand von so einem Bericht gehört hat, wäre ich für ne Info sehr dankbar.

Zitat:

Original geschrieben von brrlääng


Danke für die Antworten, meines Wissens gibt es keinen Kindersitz für 6jährige, sondern nur Sitzerhöhungen.

Ich glaube da liegst du falsch!

Die Voraussetzung, das du ein Kind nur mit Sitzerhöhung befördern darfst, ist eine bestimmte mindestgröße des Kindes ( ich meine 120cm??) u. nicht das alter!

Kindersitze werden nicht nach alter, sondern nach Gewicht unterschieden!

Empfohlen, werden aber auch für ältere Kinder eher spezielle Kindersitze die dem Kind in der "viel" zu großen Sitzfläche Seitenhalt u. vorallem auch Kopf u. Nacken seitlich schützen!

Zu dem Thema gibt es aber bei der Deutschen Verkehrswacht Broschüren.

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von brrlääng



Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Was soll man denn hier noch klären?
Ich habe nur den SLK. Was hätte ich also für eine Alternative? Keine...
Die Ordnungshüter haben sich deswegen auch noch nie beschwert :-/
Tut mir leid wenn ich dich langweile. Ich habe nicht gesagt dass es verboten ist ein Kind zu transportieren. Mir ging es um den angeblichen Bericht des ADAC, der wohl darauf hinweist, dass es lebensgefährlich für das Kind ist, wegen unterm Gurt durchrutschen, Verletzungen durch Airbag und so weiter. Wenn also jemand von so einem Bericht gehört hat, wäre ich für ne Info sehr dankbar.

Das hab ich nicht gesagt.

Ein Kind auf einem Kindersitz sitzt im SLK-Stuhl nicht anders als ein Erwachsener.

Müsste nicht irgendwo niedergeschrieben sein, dass man keine Menschen >1,20m transportieren darf, falls das so wäre?

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.



Müsste nicht irgendwo niedergeschrieben sein, dass man keine Menschen >1,20m transportieren darf, falls das so wäre?

In der Betriebsanleitung von MB steht (wenn ich das richtig im Kopf habe) das GEEIGNETE Kindersitze zu benützen sind.

Den Rest hat der Gesetzgeber vorgegeben u. da mußt du dich dann mal schlau machen.

Wenn ich heute Abend zeit habe, werde ich das nochmal in dem Infomaterial der Verkehrswacht nachlesen!

MfG Günter

P.S. Wir standen auch vor der Überlegung mit der Sitzerhöhung, nach lesen der entsprechenden Informationen, mussten wir allerdings feststellen, das unser Kind noch "zu klein" dafür ist, außerdem wurde von Sitzerhöhungen abgeraten da diese die Kinder bei einem Seitenaufprall zu wenig schützen würden. Von MB gibt es in C u. E Klasse Integrierte Kindersitze ( ausklappbare Sitzerhöhung) zu diesen gehört dann aber eigentlich auch ein "Fangtisch" sowie eine "Sitzauflage" um den Kindern seitlich mehr halt u. Schutz zu geben.

Bis zum alter von 12J. o. wenn das Kind unter 150 cm groß ist, ist ein geeigneter Kindersitz zu verwenden!
Bei einer Größe von unter 150cm, besteht die Gefahr das das Kind bei einem Unfall unter dem Gurt hindurchrutscht u./o. der "zu hoch" liegende Gurt zu Verletzungen im Hals Bereich führen kann!

Kindersitze gibt es in unterschiedlichen Größen (Gewichtsabhängig). Ab einem bestimmten Gewicht, sind es dann eher Sitzerhöhungen mit "Rückenteil" die dem Kind mehr halt geben u. es bei Unfällen (besonders Seitlichen) besser Schützen sollen.
Reine Sitzerhöhungen dürfen (Gewicht beachten) verwendet werden, gelten aber eher als "Notbehelf" für Kurzstrecken.

Die Verwendung von "Babyschalen", Kind sitzt/ liegt entgegen der Fahrtrichtung, ist vorne Verboten, wenn ein Airbag vorhanden ist, bzw. dieser NICHT abgeschaltet werden kann!
Ansonsten dürfen Kinder in normalen Kindersitzen vorne mitfahren, allerdings soll der Sitz (Beifahrer)so weit wie irgend möglich nach hinten geschoben werden. Ein Airbag Abschaltung wird aber auch dann durchaus noch empfohlen!

MfG Günter

Habe jetzt mal die Technik-Abteilung von MB angeschrieben. Sitzerhöhung reicht, Beifahrersitz muss ganz nach hinten und die Rückenlehne senkrecht gestellt werden. Abschalten des Airbags ist nicht nötig. Und einen Bericht des ADAC wonach es für Kinder lebensgefährlich sein soll im SLK mitzufahren, liegt MB nicht vor.
Vielen Dank für die vielen Antworten...
Allzeit gute Fahrt

hallo,
es tut schon weh, wie leichtfertig und nicht gerade qualifiziert Mercedes Ihnen anscheinend geantwortet hat.
Selbstverständlich muss bei Kleinkindern und insbesondere bei Babies im Rückfahrsitz (entgegen Fahrtrichtung) der Airbag abgeschaltet werden. Ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Natürlich respektiert auch Mercedes das entsprechende Gesetz und baut Sicherheiten ein. Hier eine automatische Gewichtserkennung im Beifahrersitz , sobald der Sitz mit unter 30 kg belegt ist, löst der Airbag nicht aus.
ZU oft ist diese Belegungserkennung die Ursache, dass die SRS Leuchte brennt. Die Reparatur der Sitzerkennung ist nicht gerade preiswert, weil neben der Auswechslung der Matte auch noch Sattlerarbeit notwendig wird.
Gruß
Elmar

Zitat:

Original geschrieben von Hilinfo


hallo,
es tut schon weh, wie leichtfertig und nicht gerade qualifiziert Mercedes Ihnen anscheinend geantwortet hat.
Selbstverständlich muss bei Kleinkindern und insbesondere bei Babies im Rückfahrsitz (entgegen Fahrtrichtung) der Airbag abgeschaltet werden. Ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Gruß
Elmar

Mercedes hat richtig geantwortet! Es kommt doch auf die frage an!!

brrläng, wird gefragt haben, ob er ein 6J. altes Kind im SLK mitnehmen darf!!

Folglich ist die Antwort von MB richtig, bezogen auf die frage!

MfG Günter

Original geschrieben von 4matic Guenni

Zitat:

Original geschrieben von Hilinfo


hallo,
es tut schon weh, wie leichtfertig und nicht gerade qualifiziert Mercedes Ihnen anscheinend geantwortet hat.
Selbstverständlich muss bei Kleinkindern und insbesondere bei Babies im Rückfahrsitz (entgegen Fahrtrichtung) der Airbag abgeschaltet werden. Ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Gruß
Elmar

Mercedes hat richtig geantwortet! Es kommt doch auf die frage an!!

brrläng, wird gefragt haben, ob er ein 6J. altes Kind im SLK mitnehmen darf!!

Folglich ist die Antwort von MB richtig, bezogen auf die frage!

MfG GünterGenauso ist es...

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