Kilometerleasing - clever oder nicht ?
Hallo,
da wir demnächst einen neuen Wagen kaufen möchten, sind wir auch über Leasing gestolpert. Neben normalem Leasing gibt es ja auch noch die Form des Kilometerleasings, die ja immer beliebter zu werden scheint.
Hier bleibt das Risiko ja wohl größtenteils beim Leasinggeber, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Wagen wird dann einfach nach der Laufzeit zurückgegeben.
Voraussetzung: Ich muss eine Kilometerangabe machen, die ich pro Jahr fahre, diese sollte dann nicht wesentlich überschritten werden (bis zu 2.500 km über die gesamte Laufzeit). Bei manchen bekommt man sogar Geld zurück, wenn man unter der Laufleistung bleibt.
Getreu nach dem Motto: "Kaufe was an Wert gewinnt, lease was an Wert verliert" erscheint mir das doch keine schlechte Lösung zu sein.
Hat da jemand schonmal Erfahrungen gesammelt undkann was zu den Pferdefüssen sagen, die ich jetzt nicht bedacht habe ? Achso, Versicherungen gibts natürlich auch, falls man das Auto ausserhalb der Vollkasko über Gebühr beansprucht, oder beschädigt.
Ich könnte zwar den Wagen fast komplett bezahlen, es stellt sich nur die Frage, ob ich das Geld nicht lieber gewinnbringend anlege. Klar, zu verschenken hat keiner was, aber die Beispielrechnung bei Sixt-Leasing sieht mir recht sclhlüssig aus.
Beste Antwort im Thema
Wie du das beste aus deinem Geld machst kann ich dir leider nicht sagen.
Aber du musst mit einem Leasingfahrzeug immer sehr vorsichtig sein. Schäden die dich vielleicht nicht stören (kratzer bei Innenverkleidungen, oder kleine Parkrempler die dich persönlich nicht unbedingt stören, machen die Rückgabe vielleicht sehr Teuer. Wie gesagt das ist ein Kann, kein muss. Aber viele Händler überprüfen die Fahrzeuge bei rückgabe ganz genau.
43 Antworten
Interessant wäre ja mal zu erfahren, wer schon Erfahrungen mit der Rückgabe gemacht hat....................
Zitat:
Original geschrieben von motoele
Interessant wäre ja mal zu erfahren, wer schon Erfahrungen mit der Rückgabe gemacht hat....................
Hm, also wenn es generell um die Erfahrung mit der Rückgabe von Kilometerleasingfahrzeugen geht, kann ich ein bisschen was beisteuern.
Von 2001-2004 hatte ich einen A4 Avant TDI über VR-Leasing geleast (gewerblich, aber das macht bei der Rückgabe erstmal keinen Unterschied). Der Wagen ging nach 36 Monaten zurück, ich musste dafür zwar nach Egelsbach bei Darmstadt fahren, aber die Übergabe selbst lief völlig problemlos. Der Wagen war in einem guten Zustand, es gab also auch nichts zu beanstanden. Aber die beiden Mitarbeiter machten auch nicht den Eindruck, als würden sie die Nadel im Heuhaufen suchen. Aus meiner Sicht empfehlenswert.
Von 2004-2007 hatte ich einen BMW 525d Toruing E61, kilometergeleast über die BMW Bank. Nach drei Jahren zurückgegeben, bei der NL Stuttgart. Dort ist mittlerweile ein DEKRA-Team integriert, dass die Abnahme macht. Der Sachverständige hat mich auf zwei kleinere Parkrempler angesprochen, die aber fachmännisch in der NL repariert wurden (konnte er anhand der Fahrzeughistorie erkennen). Einen Rempler hatte ich allerdings nicht reparieren lassen. Der Meister in der Werkstatt sagte kurz nach dem Unfall bei der Besichtigung, er würde ihn nicht reparieren lassen, sondern den Wagen unrepariert zurückgeben. Grund: BMW wollte 1500 Eur für die Instandsetzung, und der Meister meinte, bei der Rückgabe würde wesentlich weniger angerechnet. Gesagt, getan: Bei der Endabrechnung wurde der Schaden nur mit 700,- Euro veranschlagt. Insgesamt lief auch hier alles bestens, absolut empfehlenswert.
Aktuell habe ich einen ML 320 CDI über ALD geleast, seit 6 Monaten. Kann natürlich nicht sagen, wie das am Ende ausgeht, habe aber auch hier keine Bedenken. Sehr guter und freundlicher Service bislang.
Kann mir ehrlich gesagt gar keine andere Leasingform als Kilometerleasing vorstellen. Das ganze Gechecke mit Restwerten spielt keine Rolle (tut es natürlich schon, aber nur für den Leasinggeber, als Kunde muss ich mich damit nict beschäftigen), ich kenne meine Kosten und lege in der Regel, wenn ich meine Laufleistung realistisch eingeschätzt habe, eine Punktlandung hin.
Jetzt noch ein Satz zum Thema Rückgabe-Kulanz: Viele berichten davon, dass ihre Rückgabe besonders kulant verlief, da sie beim selben Händler/Anbieter gleich den nächsten Wagen geleast haben. In diesem Fall ist der Kunde sicherlich in einer sehr guten Position. Ich selber habe aber bislang jedesmal den Anbieter gewechselt - und hatte trotzdem nie Probleme. Wobei sicherlich eine Rolle spielt, dass die Autos auch immer gut in Schuss waren und immer weniger Km auf dem Tacho hatten als im Vertrag stand.
Gruß
Also wir haben bis zum 03.06.2008 einen Passat als Privatleasing gehabt. Gestern kam dann der Augenblick der Wahrheit. Wir haben dem Händler den Wagen wieder hingestellt (war vorher natürlich eine Innenreinigung und Außenreinigung fällig). Der Händler gin um den Wagen, hat 3 kleinere Beulen entdeckt und trug Sie dann ins Rücknahmeprotokoll ein. Die Kilometerleistung war genau wie im Vertrag vereinbart, nämlich 90.000 km. Dann sagte der Händler, es sei alles gut und die Sache wäre damit erledigt. Wir haben also keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht. Selbst die 3 Dellen, wo ich gedacht habe ich müsste noch etwas zahlen, hat er so übernommen. Ich würde immer wieder einen Kilometerleasingvertrag machen. Es ging übrigends alles über VW Leasing.
Zitat:
Viele berichten davon, dass ihre Rückgabe besonders kulant verlief, da sie beim selben Händler/Anbieter gleich den nächsten Wagen geleast haben. In diesem Fall ist der Kunde sicherlich in einer sehr guten Position. ...
Du bist in eine wesentlich bessere Verhandlungsposition, wenn Du bei der Rückgabe noch kein Auto bestellt hast, es aber vielleicht tun willst und das raushängen läßt. "Zuerst machen Sie mir eine kulante Rücknahme, dann sehen wir mal..."
Ansonsten schreibt der ADAC:
# Das Leasingfahrzeug muss in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zurückgegeben werden.
# Der Allgemeinzustand muss Alter und Laufleistung entsprechen
# Es muss kein neuwertiges Fahrzeug zurückgegeben werden, normale Gebrauchsspuren, die laufzeit- und altersangemessen sind, sind durch die Leasingrate abgedeckt.
# Objektive Bewertungsmaßstäbe für eine „übermäßige“ Abnutzung gibt es nicht!
# Nicht die Summe der Einzelreparaturkosten (z. B. für jede einzelne Beule, Kratzer etc.) ist in jedem Fall fällig, sondern der durch die Mängel oder Schäden am Fahrzeug eingetretene Minderwert. Dazu ist eine Gesamtbetrachtung des Fahrzeuges notwendig.
# Wurden fällige Inspektionen oder Wartungen versäumt, müssen sie bezahlt werden.
# Der Leasingnehmer haftet nicht für Aufbereitungskosten zum Verkauf. Diese wendet die Leasinggesellschaft im eigenen Interesse auf den Wiederverkauf bzw. die Wiederverwertung des Fahrzeuges auf, im eigenen Interesse.
# Sind die Reifen wegen übermäßiger Abnutzung zu ersetzen, haben Sie Anspruch auf einen Abzug „neu für alt“.
# Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug z. B. mit Winterreifen zurückzugeben, wenn Sie es mit Sommerreifen erhielten – und umgekehrt.
# Der Leasinggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für übermäßige Abnutzung.
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Hallo, habe mit meinem Leasing Auto ca 8000 km weniger gefahren als vereinbart. (42000 statt 50000)
Rückzahlungssumme ist 3,4 Cent Netto und 4 Cent Brutto.
Muss die Leasingfirma mir jetzt 320 Euro zurückzahlen = 8000 * 4 Cent oder 8000 * 3,4 Cent = 272 Euro??
Zahlungen für kleinere Schäden am Leasingauto muss ich ja in Brutto zahlen an die Leasingfirma.
Also zahle ich an die Firma in Brutto,die an mich in Netto,wenn es die 3,4 Cent sind??
Wie sieht es mit den 2500km aus,die "frei" sind.
Werden die abgezogen von meinen 8000km,so das nur 5500km gerechnet werden, oder zählen bei unterschreitung von 2500km die km komplett und nur wenn ich zB 47500km gefahren hätte, gäbe es kein Rückgeld?
Schonmal danke für die Infos.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing Minderkilometer, Rückzahlung in Brutto? -2500km?' überführt.]
Eigentlich ist alles im Leasingvertrag geregelt. In der Regel gilt bei "normalem" Leasing: bei Kilometerleasing werden die Beträge immer brutto ausgezahlt oder berechnet. Bei Firmenleasing werden nur die Beträge netto zzgl. der Mwst. ausgewiesen. Bei Kilometerleasing sind 2500 Km mehr/minder berechnungsfrei. Das bedeutet, dass in diesem Fall von den 8000 Kilometern 2500 Km abgezogen werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing Minderkilometer, Rückzahlung in Brutto? -2500km?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
Eigentlich ist alles im Leasingvertrag geregelt. In der Regel gilt bei "normalem" Leasing: bei Kilometerleasing werden die Beträge immer brutto ausgezahlt oder berechnet. Bei Firmenleasing werden nur die Beträge netto zzgl. der Mwst. ausgewiesen. Bei Kilometerleasing sind 2500 Km mehr/minder berechnungsfrei. Das bedeutet, dass in diesem Fall von den 8000 Kilometern 2500 Km abgezogen werden.
so sieht es aus. das die bank brutto und netto ausweist liegt nur an der vorsteuer....die bank will das geld ja entsprechend einbuchen 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing Minderkilometer, Rückzahlung in Brutto? -2500km?' überführt.]
Hallo Leutz!
Ich gebe demnächst meinen Lancer 1.8 CVT zurück. Meinen Leasingvertrag habe ich mit 15000 km Laufleistung pro Monat abgeschlossen. Mit 3 Jahren Laufzeit wären es also 45000 km. Jedoch werde ich bei der Rückgabe nur 31000 km auf der Uhr haben.
Ist es möglich, dass ich deshalb Geld vom Händler zurück bekomme?
Schließlich schlägt sich die Laufleistung auf die Leasingrate nieder.
Außerdem hatte ich beim "Kauf", also beim Abschluss des Leasingvertrags noch Winterräder dazu bestellt. Diese zählen mit zum Zubehör. Das Zubehör, so sagte mir damals der Händler, muss mit den Leasingraten komplett abbezahlt werden. Also würden die Winterräder jetzt mir gehören und bei der Fahrzeugrückgabe könnte ich diese behalten, oder?
Gruß
Mitsumann
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingwagen + weniger km als im Vertrag = Geld bei Rückgabe?' überführt.]
Du bekommst auf keinen Fall Geld zurück. Denn es ist ja die maximal erlaubte KM Zahl angegeben, die Du fahren darfst, nicht die, die du fahren mußt. Es ist zu 90 % Bei Leasingverträgen so, das man am Ende immer noch was draufzahlt, weil man den Wagen nicht im "Vertragsgemäßen" Zustand zurück gibt. Da wird jeder Kratzer, jede noch so kleine Delle jeder Fleck in Rechnung gestellt und als Wertmindernd erklärt. Die gehen mit der Lupe um das Fahrzeug und finden immer irgend etwas, was den Wert mehr mindert als vertraglich vereinbart.
Und die Winterräder hast Du also nicht gekauft, sondern auch geleast. Sonst wäre die Bezahlung nicht in die Leasingraten mit eingeflossen. Da hättest DU die Räder schon extra kaufen müssen, als direkt bezahlen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingwagen + weniger km als im Vertrag = Geld bei Rückgabe?' überführt.]
Hallo m.p.flasch!
Mein Händler hat mir gesagt, dass ich nichts drauf zahlen muss. Jedoch meinte er auch, dass es bei wenigen Ausnahmen Geld vom Händler gibt. Außerdem dürfen bei Rückgabe des Fahrzeuges die normalen Gebrauchsspuren keine Rolle spielen. Außer der Wagen hat Parkrempler oder andere Unfallschäden. Ist ja ein Gebrauchtwagen. :-) Schließlich zahlt man dafür die Anzahlung und die Raten.
Gruß
Mitsumann
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingwagen + weniger km als im Vertrag = Geld bei Rückgabe?' überführt.]
Hier noch was interesantes für Dich: http://www.autobild.de/artikel/rueckgabe-vom-leasing-auto-45259.html
Und Geld bei "zu wenig Kilometern" gibt es ganz bestimmt nur dann zurück, wenn das schriftlich im Vertrag auch so festgehalten wurde....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingwagen + weniger km als im Vertrag = Geld bei Rückgabe?' überführt.]
Warum schaut denn keiner in den Leasingvertrag, dort ist es genau geregelt. Geld gibt es nur bei Kilometerverträgen zurück, nicht bei Restwertverträgen. Wenn es ein Kilometervertrag ist, bleiben zur vereinbarten Fahrleistung 2500 Km je nachdem, ob es Mehr- oder Minderkilometer sind, nachzahlungs- bzw. erstattungsfrei. Das heisst es werden von den 14000 Minderkilometern 2500 Km abgezogen, der Rest wird mit dem im Leasingvertrag vereinbarten Km-Satz erstattet. Und m.p.flash: mit wilden Behauptungen und Vermutungen ist hier keinem geholfen, dann halte lieber den Mund. Was normale Abnutzung/Verschleiss ist und was Beschädigung, ist heute genau geregelt und durch eine umfangreiche Rechtssprechung untermauert.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingwagen + weniger km als im Vertrag = Geld bei Rückgabe?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
Warum schaut denn keiner in den Leasingvertrag, dort ist es genau geregelt. Geld gibt es nur bei Kilometerverträgen zurück, nicht bei Restwertverträgen. Wenn es ein Kilometervertrag ist, bleiben zur vereinbarten Fahrleistung 2500 Km je nachdem, ob es Mehr- oder Minderkilometer sind, nachzahlungs- bzw. erstattungsfrei. Das heisst es werden von den 14000 Minderkilometern 2500 Km abgezogen, der Rest wird mit dem im Leasingvertrag vereinbarten Km-Satz erstattet. Und m.p.flash: mit wilden Behauptungen und Vermutungen ist hier keinem geholfen, dann halte lieber den Mund. Was normale Abnutzung/Verschleiss ist und was Beschädigung, ist heute genau geregelt und durch eine umfangreiche Rechtssprechung untermauert.
Dann halte Du mal den Mund. Nachplappern kann jeder. Denn ich sagte bereits, das es für weniger gefahrene Kilometer Geld zurück gibt, aber nur, wenn es schriftlich auch so vereinbart wurde...🙄
Und was "normale Abnutzung" ist, und was nicht, da scheiden sich oft die Geister. Die häufigsten Schwierigkeiten beim Leasing entstehen bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Für Schäden außerhalb der normalen Abnutzung muss der Leasing-Nehmer aufkommen. Da die Wertschätzung des Autos im Ermessen des Gutachters liegt, gibt es zwischen Unternehmen und Kund häufig Ärger. Dadurch stehen die tatsächlichen finanziellen Kosten des Leasing-Vertrags erst am Ende fest.
Das Leasingsystem sieht keinen Kauf des Autos vor und lohnt sich nur für diejenigen, die ohne viel Eigenkapital und ohne Ärger beim Verkauf regelmäßig einen Neuwagen fahren möchten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingwagen + weniger km als im Vertrag = Geld bei Rückgabe?' überführt.]
Hallo Sam,
ich würd nochmal in den Leasingvertrag schauen, da müsste das alles geregelt drinnen stehen, zur not auch mal den Vertragspartner selbst fragen. Das mit dem Brutto/Netto hast du denke ich mal soweit richtig verstanden, du an die Bank Brutto, die Bank an dich Netto. Und auch das mit den Kilometern scheint soweit richtig zu sein, zwischen 47500 km und 52500 km müsstest du nichts drauf zahlen und würdest nichts wieder bekommen. Alles drüber oder drunter kriegst du Geld zurück oder musst eben nachzahlen, in deinem Falle glücklicherweise ersteres.
Kannst ja mal berichten, was dann tatsächlich bei rausgekommen ist, bzw. wie viel dir gezahlt wurde.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing Minderkilometer, Rückzahlung in Brutto? -2500km?' überführt.]