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Was nach ablauf des kilometerleasings vertrags

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 16:36

Seit gegrüßt........Hab da mal ne frage,also mein leasing vertrag läuft noch gut ein jahr und ich würde gerne danach von dem autohaus wo ich den vertrag abgeschlossen habe weg.Also sprich keinen neuen Leasingvertrag da machen,nun ist mein bedenken das es nich einfach so geht.Von wegen hier ist euer auto und Tschüss........

Das ich für schäden auf kommen muss ist mir ja klar,aber würde es denn so gehen???

Danke schon mal für eure Antworten........

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Vorsicht mit solch halbwahren Aussagen. Es kommt immer auf die Vertragsart an: bei Kilometervertrag kein Problem, bei Restwertvertrag mit Andienunggsrecht großes Problem. Bevor ihr hier ein Fass aufmacht: warum schaut ihr denn nicht einfach in den Leaingvertrag? Dort steht alles genau drin.

wer lesen kann ist klar im Vorteil. Lies dir nochmal den Thredtitel durch und dann reden wir weiter!!!!

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Zitat:

Original geschrieben von oooRayooo

Seit gegrüßt........Hab da mal ne frage,also mein leasing vertrag läuft noch gut ein jahr und ich würde gerne danach von dem autohaus wo ich den vertrag abgeschlossen habe weg.Also sprich keinen neuen Leasingvertrag da machen,nun ist mein bedenken das es nich einfach so geht.Von wegen hier ist euer auto und Tschüss........

Das ich für schäden auf kommen muss ist mir ja klar,aber würde es denn so gehen???

Danke schon mal für eure Antworten........

Hi, na klar geht das.

Kann schon sein das dein Autohaus bei den Schäden genauer hinschaut wenn du kein neuen Vertrag abschließt, aber ansonsten kannst du Schlüssel und Papiere abgeben und auf nimmer Wiedersehen sagen.

Also mach dir kein Kopf. Gib das Auto vorher nochmal zum Smart-Repair und mache von innen alles sauber. Wird alles super laufen ;)

Vorsicht mit solch halbwahren Aussagen. Es kommt immer auf die Vertragsart an: bei Kilometervertrag kein Problem, bei Restwertvertrag mit Andienunggsrecht großes Problem. Bevor ihr hier ein Fass aufmacht: warum schaut ihr denn nicht einfach in den Leaingvertrag? Dort steht alles genau drin.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Vorsicht mit solch halbwahren Aussagen. Es kommt immer auf die Vertragsart an: bei Kilometervertrag kein Problem, bei Restwertvertrag mit Andienunggsrecht großes Problem. Bevor ihr hier ein Fass aufmacht: warum schaut ihr denn nicht einfach in den Leaingvertrag? Dort steht alles genau drin.

wer lesen kann ist klar im Vorteil. Lies dir nochmal den Thredtitel durch und dann reden wir weiter!!!!

am 20. Januar 2010 um 23:32

Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46

 

Also mach dir kein Kopf. Gib das Auto vorher nochmal zum Smart-Repair und mache von innen alles sauber. Wird alles super laufen ;)

Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.:p

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46

 

Also mach dir kein Kopf. Gib das Auto vorher nochmal zum Smart-Repair und mache von innen alles sauber. Wird alles super laufen ;)

Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.:p

da ist was dran :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von oooRayooo

Seit gegrüßt........Hab da mal ne frage,also mein leasing vertrag läuft noch gut ein jahr und ich würde gerne danach von dem autohaus wo ich den vertrag abgeschlossen habe weg.Also sprich keinen neuen Leasingvertrag da machen,nun ist mein bedenken das es nich einfach so geht.Von wegen hier ist euer auto und Tschüss........

Das ich für schäden auf kommen muss ist mir ja klar,aber würde es denn so gehen???

 

Danke schon mal für eure Antworten........

Ja so geht es! bei meinem letzten Wechsel habe ich nach einigen BMWs auf Audi gewechselt ich bin mit meinem 5er hingefahren er wurde angeschaut und danach hat mich meine Frau mit dem neuen Audi abgeholt. Ich habe sogar noch 800 Euro raußbekommen wegen weniger km.

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 14:54

Ach das ist ja super wenn das alles so klappt wie ihr hier das sagt.

Also einmal schön durchs Smart-Repair schicken und denn wird das schon=)

Hab mir das echt schwieriger vorgestellt,zwegs abgeben und kein neuen leasingvertrag machen.

Es wird doch dann der zeitwert und dann der istwert bestimmt ne.....Also sagen wir mal der wagen ist noch 10000euronen wert (zeitwert)und istwert ist 11000euronen,kriegt man denn die 1000euro+die nich gefahrenen kilometer?

Achso noch ne kleine frage also ich hab das auto mit stahlfelge und sommergummis geholt,hab mir dann aber später alus geholt mit anderer bereifung hab dann die anderen sommergummis verkauft.Die stahlfelge hab ich dann gleich für die wintergummis genommen die ich mir dann extra gekauft habe,jetzt meine eigentliche frage muss ich das auto wieder mit stahl sommer bereifung abgeben so wie ich es geholt hab?

Das Auto ist grundsätzlich so zurück zu geben (Ausstattung) wie du es bekommen hast, einfach die Räder verkaufen und dann nicht wieder abgeben ist nicht gut !

Eine höherwertige Ausstattung kann vom Verleaser akzeptiert werden, muss aber nicht.

Minderkilometer bekommst du, in einem gewissen Rahmen, erstattet (2.500km sind, soweit mir bekannt, Kulanz in beide Richtungen, die musst du weder zahlen noch bekommst du Sie zurück).

Eine Beteidigung am Verkaufsmehrerlös gibt es nur beim Restwertvertrag (bevor du dich aber ärgerst beim Restwertvertrag trägst du auch das Risiko für einen Mindererlös) !

KM-Leasing --> Fzg. abgeben --> Mehr/Minderkilometer abrechnen --> Schäden über üblicher Nutzung sind zu zahlen (ebenso fehlende Ausstattung).

Das mit den Rädern wird also evtl. ein Thema werden.

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 15:16

Ist ja richtig,dann zieh ich die wintergummis von der stahlfelge und kauf halt ein satz gebrauchte sommergummis.Oder muss das auch der gleiche hersteller der gummis sein?Wenn ja na gut dann ist das halt so,aber die werden ja auch nich die welt kosten.Hoffe ich doch mal;)

Sonst ist alles wie vorher halt nur die räder.............

Nein natürlich nicht, das sind ja Verschleißteile.

Die müssten halt nur einen entsprechenden Zustand haben (Restprofil). Die Frage ist aber (weis ich leider nicht mehr) muss das Restprofil dem Fzg. "gebrauch" angepasst sein oder ein Mindestmaß haben ...

Also sprich: Fzg. Leasingvertrag über 10.000km (unrealistisch aber Beispiel halt ;) ) --> Reifen mind. 5 mm Profil

oder

Reifen generell mind. gesetzliches Profil von ~1,6mm

Genauso ist es mit dem TÜV/Inspektionen für das Fzg. da gibt es Regelungen für. Sprich: Nicht abgelaufen und nur X Kilometer/Tage/Monate davor ...

... aber das steht alles in deinen Leasingbedingungen, das kann sich der Händler nicht "aussuchen" das ist alles klar geregelt.

Viel Glück :) normalerweise passiert da nicht viel.

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 16:41

Also im vertrag steht Reifen generell mind. gesetzliches Profil von ~1,6mm müssen sie haben bei der abgabe,genauso mit den bremsbelägen und und und..........

Auf jedenfall jede menge auflagen muss man erfüllen=)

Joa das stimmt schon, ich lease auch generell meine Fahrzeuge (fahre gern immer was neues) und da hast du eine Menge Auflagen.

Ist mir aber auch klar ... ich "miete" so ein Fahrzeug vom Eigentümer und der will es in einem vernünftigen Zustand zurück haben, kann ich ganz gut verstehen. Hatte da auch noch nie große Probleme bei der Rückgabe !

Also locker bleiben :) !

Schönes Wochenende !

Die Alufelgen sind überhaupt kein Problem, ausser du hast etwas geschmacklich fragwürdiges montiert...

Wann ist denn die Rückgabe, würde mit den Winterreifen auf Stahl hinfahren, wenn es zeitlich passt.

Kannst dann immer noch die Alufelgen mit Sommerbereifung in die Waagschale legen und die WR verkaufen. Oder Sommerreifen montieren lassen/berechnen lassen und die teureren Alus verticken....

 

BEN

Themenstarteram 24. Januar 2010 um 18:47

Die rückgabe ist nächstes jahr im Januar,also würde es ja zeitlich passen mit den WR.

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