Kilometer übertragen

Ich habe so etwas bisher nicht gefunden und stelle es mal zur Diskussion.

Wie sieht es rechtlich mit der Übertragung der "Überhangkilometer" in das nächste Versicherungsjahr aus.
Gerade im Hinblick auf die anstehende erhebliche Preiserhöhung wäre das eine Diskussion

Beispiel:

Ich habe eine Jahreskilometerleistung von 15.000 KM vereinbart, fahre aber nur 10.000 KM. Bisher habe ich es so gemacht, dass ich kurz vor Ablauf des Versicherungsjahres meine Jahresfahrleistung reduziert und Geld bekommen habe. Für das kommende Versicherungsjahr habe ich den eine geringere JFL angegeben und buche notfalls nach.

Wie sieht es aus, wenn ich jetzt meine JFL auf 20.000 hochschraube und die einfach mit ins neue Jahr nehme und dort eine geringe JFL angebe. Das mache ich dann so lange, bis diese "Überhangkilometer" abgfahren sind.

38 Antworten

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 18. Oktober 2024 um 16:20:53 Uhr:


Wieso ist es überhaupt Beschiss, wenn ich ungenutzte Kilometer ins Folgejahr übertrage? Sie sind ja letztendlich bezahlt.

Normalerweise meldet man sich dann bei seinem Vertreter und der passt die Prämie für das vergangene Jahr rückwirkend an. Es ist nicht vorgesehen, Plus oder Minus Guthaben über Jahre beliebig hin und her zu schieben.

Die Frage ist, ist es strafbar oder nach den AGB etc. verboten

Du wirst von der Versicherung nach dem Kilometerstand an einem bestimmten Tag gefragt.
Ob eine bewusst falsche Antwort gesetzes, bzw. vertragskonform ist, musst Du erst durch ein Forum erfragen???

Ich werde gar nicht gefragt. Seit Jahren habe ich meine KM - Stände nicht mehr angeben müssen, sofern keine Änderungen beantragt wurden.

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Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 18. Oktober 2024 um 18:34:13 Uhr:


Die Frage ist, ist es strafbar oder nach den AGB etc. verboten

Die AGB heißen in der KFZ-Versicherung AKB.

In welcher Höhe erhoffst du dir durch deine Spielchen Einsparungen bei SF35 und SF50? 😕
Da du ja hier schon länger fleißig mitliest und kommentierst, weißt du sicher auch, dass die Abstufungen der jählichen Fahrleistung bis min. 18k Kilometer in 3000er Schritten erfolgt.

Sicher kannst du im Onlinerechner die Differenz ausrechnen und dann überlegen, ob sich diese Spielchen lohnen 🙄 😮.

Edith: Bei meiner Versicherung werden die Kilometerstände nur bei VN abgefragt, wenn sie weniger 12.000 im Jahr angegeben haben..... und das auch nicht jedes Jahr. Ansonsten muss der Km-Stand bei jeder Schadenmeldung angegeben werden.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 18. Oktober 2024 um 18:55:17 Uhr:



Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 18. Oktober 2024 um 18:34:13 Uhr:


Die Frage ist, ist es strafbar oder nach den AGB etc. verboten

Da du ja hier schon länger fleißig mitliest und kommentierst, weißt du sicher auch, dass die Abstufungen der jählichen Fahrleistung bis min. 18k Kilometer in 3000er Schritten erfolgt.

Daß das so nicht richtig ist, hatten wir hier erst vor kurzem.

Ich weiß, dass wir das erst vor kurzem hier hatten. Sicher kannst du mir sagen, was an meiner Aussage nicht richtig ist.

Edith: da hier ja meine Aussage wohl nicht widerlegt werden kann, mal ein Link zu einem Post von unserem allseits geschätzten User @celica1992 aus dem von dir geschriebenen "hatten wir erst vor kurzem". Im verlinkten Beitrag geht es um die HUK und ja, dort gibt es ein Fenster von 5.000 Km zwischen 15.000 bis 20.000 Km. Bei meiner Versicherung gibt es ein Fenster von 6.000 Km zwischen 18.000 und 24.000 Km.

Wenn du jetzt deswegen meine Aussage als nicht richtig auslegst, ok, dann muss ich das wohl so hinnehmen 🙄 😮.

Sicher kannst du uns die Kilometerstaffelungen der WGV mitteilen??

Lies einfach, was ich im verlinkten Thread geschrieben hatte.

Erstaunlich auf was für Ideen man kommen kann die km mit ins nächste Jahr zu nehmen. Sucht euch ne Versicherung wo die gefahrenen KM keine Rolle mehr spielen und der Beitrag günstig(er) wird als aktuell. Dann braucht man nicht solche Gedanken 😉

Dann benenne uns Unwissende mal diese Versicherung. Davon sollte ein Forum leben.

Wobei das Mitnehmen unverbrauchter Leistungen im Mobilfunk auch teilweise möglich ist. Es ist also an sich nichts Besonderes.

Lies die bisherigen Beiträge des User (Der neue Fofo)
und Du weißt welche Versicherung er meint.
Es wird immer die gleiche genannt.

Die Versicherung von welcher er immer schreibt, kann es wohl nicht sein, da diese nach den Jahreskilometern fragt. In 3.000er Schritten bis 15.000, dann in 5.000er Schritten bis 30.000 und über 30.000. Selber kann man die Jahreskilometer nicht eingeben (bspw. 10.000 Km) und es erfolgt nach jeder Eingabe über den vorgegebenen Kilometern eine entsprechende Beitragsanpassung.

Übrigens dürfte die WGV mit ihren 1.000er Schritten (wie im von mir verlinkten Thread von @nogel geschrieben) ein Alleinstellungsmerkmal am Markt haben, bis jetzt habe ich noch keine andere Versicherung gefunden, welche das auch so handhabt.
Ist wohl ähnlich, wie mindestens eine andere Versicherung den AuslandsschadenSchutz auch bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland anbietet.

Ich habe die WGV jetzt mal mit meinen Daten gerechnet (15.000 km). Der Preis beträgt 708,46 Euro und bei der HUK24 = 657,77 (für 2025).

Bei der GVV Direkt wurden 839,81 Euro ausgeworfen.

Es gibt nicht DIE eine Versicherung. Es ändert sich durchaus jedes Jahr wo man die Umdeckung macht. Und weil es gerade hier geschrieben wurde, die GVV macht keine Umdeckung.

Doch, es gibt diese EINE Versicherung. Das ist die, mit der ich seit Jahren zufrieden bin. Dieses Versicherungshopping kannst Du gerne machen, ich nicht.

Was verstehst du unter Umdeckung?

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