Kiffen...
Mal so ne "dumme" Frage, wann darf ich frühestens nach dem ich was geraucht habe wieder Auto fahren? Kumpels (die kiffen) meinem in 24 Std.
Stimmt es? Und was würde passieren man eriwscht worden wäre?
P.S. Habe noch nie gekifft.. *g*
172 Antworten
Hier werden fälschlicherweise immer wieder 3 grundverschiedene Dinge vermischt, ich versuchs mal zu erklären:
1) Kiffen und Besitz zum Eigenbedarf sind grundsätzlich nicht verboten, es bleibt straf- und sanktionsfrei. Wer hier anderer Ansicht ist, möge bitte das entsprechende Gesetz nennen.
2) Verboten -und das völlig zu Recht- ist Fahren unter THC-Einfluß. Wobei hier, im Gegensatz zum Alkohol, keine Grenzwerte definiert sind. Das war die ursprüngliche Frage des Threads, wie lange man sich nach dem Konsum als "unter Einfluß stehend" betrachten darf. Hier sind m.E. je nach Dosis 12 - 48h Wartezeit ausreichend.
3) -und damit zu Drahkke- ist die "Nichteignung wegen Drogenkonsums", welche von den Führerscheinstellen unterstellt wird, wenn bei einem Führerscheininhaber (bei welcher Gelegenheit auch immer) THC-Konsum festgestellt wird.
Zitat:
Verwaltungsakt, der dem Schutz der Allgemeinheit dient
Konsequenterweise, diesen "Verwaltungsakt" auf Alkohol angewandt, müsste man jedem den man irgendwo beim Biertrinken erwischt die Leberwerte abnehmen und im Fall erhöhter Werte den Führerschein einziehen. Das macht man aber erst, wenn derjenige unter Alkoholeinfluß (über dem Grenzwert) am Lenkrad erwischt wurde. Den Kiffer hingegen trifft es auch dann, wenn er nicht gefahren ist und Konsum bei beliebiger anderer Gelegenheit festgestellt wurde.
Diese völlig willkürliche Unterscheidung halte ich für falsch und scheinheilig, da wird nach überholten Maßstäben und Vorstellungen verfahren.
m.E. ist es absolut daneben, dem Gelegenheitskiffer pauschal Nichteignung zu unterstellen. Soweit ich weiß, darf dies inzwischen so auch nicht mehr angewandt werden, es gab dazu Urteile. Da es relativ einfach ist, Intensität und Regelmäßigkeit des Konsums nachzuweisen, müssen die Gerichte den Einzelfall berücksichtigen. Der oben erwähnte FeF 🙂 ist sich sicher, im Falle eines Screenings nur gelegentlichen Konsum nachweisen und seinen Schein behalten zu können.
Crashfreies Wochenende, kifft nicht so viel und lasst die Karre stehen. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Den Kiffer hingegen trifft es auch dann, wenn er nicht gefahren ist und Konsum bei beliebiger anderer Gelegenheit festgestellt wurde.
Diese völlig willkürliche Unterscheidung halte ich für falsch und scheinheilig, da wird nach überholten Maßstäben und Vorstellungen verfahren.
m.E. ist es absolut daneben, dem Gelegenheitskiffer pauschal Nichteignung zu unterstellen.
Dies hängt mit der unterschiedlichen gesellschaftlichen Akzeptanz von Alkohol und "legalen" Drogen zusammen. Solange die Mehrheit der Gesellschaft Drogen mehr ächtet als Alkohol, wird die derzeitige Verfahrensweise Bestand haben.
Hi zusammen,
eigentlich wollte ich mich raushalten, aber ein bis zwei Kommentare erlaube ich mir.
Ich weiß sehr wohl von was ich rede, wir haben einen 18 jährigen Sohn und wohnen 5 KM von Venlo entfernt. ( !!! )
Sämtliche Versuche über Kiffen ein vernünftiges Gespräch zu führen sind bisher gescheitert. Seit er 18 ist, interessierts mich auch nicht mehr, ich muß ja jetzt nicht mehr ständig zur Kripo weil er jetzt volljährig ist ( vor dem Gesetz ).
Nur das hier kein falscher Eindruck entsteht...ich halte mich und meine Familie für völlig normal....die anderen Kinder haben mit Drogen nichts am Hut.
Ich pers. wäre sehr dafür, vor dem Erteilen einer Fahrerlaubnis auf Drogen zu testen.
Einem notorischen Kiffer spreche ich die geistige Reife und damit die Verantwortung ein Fahrzeug zu führen auf jeden Fall ab.
Ich weiss aus Erfahrung wie sich jemand in bekifftem Zustand und danach ( Stichwort Agressivität ) aufführt.
Bei der Vorstellung, dass so jemand ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in diesem Zustand führt, stehen mir die Haare zu Berge.
Leider muß wohl erst was schlimmeres passieren, bis es eine eindeutige Gesetzeslage dazu gibt.
So, ich hoffe ich habe Euch mit meiner Stellungn. nicht gelangweilt.
Ich wünsche Euch allen ein unfallfreies Wochenende.
Gruß
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AKL33
Hi zusammen,
eigentlich wollte ich mich raushalten, aber ein bis zwei Kommentare erlaube ich mir.
Ich weiß sehr wohl von was ich rede, wir haben einen 18 jährigen Sohn und wohnen 5 KM von Venlo entfernt. ( !!! )
Sämtliche Versuche über Kiffen ein vernünftiges Gespräch zu führen sind bisher gescheitert. Seit er 18 ist, interessierts mich auch nicht mehr, ich muß ja jetzt nicht mehr ständig zur Kripo weil er jetzt volljährig ist ( vor dem Gesetz ).
Nur das hier kein falscher Eindruck entsteht...ich halte mich und meine Familie für völlig normal....die anderen Kinder haben mit Drogen nichts am Hut.
Ich pers. wäre sehr dafür, vor dem Erteilen einer Fahrerlaubnis auf Drogen zu testen.
Einem notorischen Kiffer spreche ich die geistige Reife und damit die Verantwortung ein Fahrzeug zu führen auf jeden Fall ab.
Ich weiss aus Erfahrung wie sich jemand in bekifftem Zustand und danach ( Stichwort Agressivität ) aufführt.
Bei der Vorstellung, dass so jemand ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in diesem Zustand führt, stehen mir die Haare zu Berge.
Leider muß wohl erst was schlimmeres passieren, bis es eine eindeutige Gesetzeslage dazu gibt.So, ich hoffe ich habe Euch mit meiner Stellungn. nicht gelangweilt.
Ich wünsche Euch allen ein unfallfreies Wochenende.Gruß
Andreas
Da kann ich Dir nur zustimmen!!
Und ich bin auch dagegen, dass immer der Eindruck entsteht, dass alle junge Menschen kiffen oder es mal ausprobieren. Das stimmt nicht. Deshalb finde ich die Diskussionen über die Legalisierung, usw auch lächerlich und sehe keinen Grund warum man Drogen legalisieren sollte. Es ist schon schlimm genug, dass Alkohol und rauchen legal ist und die Menschen nicht verantwortungsvoll damit umgehen können.
Schon alleine das anschaffen der sog. leichten Drogen ist illegal und man begibt sich in Kontakt mit einem kriminellen Millieu.
Oh ja Alkohol udn Rauchen gehört auch verboten! Natürlich sollte man auch Salz, fettes Essen und Sex vor der Ehe verbieten! Denn die Menschen können damit einfach nicht umgehen, alles geht den bach runter!
Ich hoffe man spürt den Hauch von Ironie...
Ey Leute wo lebt ihr eigentlich?
ach ja und Mr.AKL33.. du weißt wovon du redest? Da gibt's so nen Satz einem alten griechischen Philosophern.. aber das lass ich jetz mal. Die Behauptung kuffen würde aggressiv machen ist jedenfalls absolut lächerlich. Aber wahrscheinlich macht bei dir auch Sport dick, weil man ja bei der Anstrengung mehr Essen muss, gell?
Zitat:
Original geschrieben von t0rchy
Oh ja Alkohol udn Rauchen gehört auch verboten! Natürlich sollte man auch Salz, fettes Essen und Sex vor der Ehe verbieten! Denn die Menschen können damit einfach nicht umgehen, alles geht den bach runter!
Ich hoffe man spürt den Hauch von Ironie...
Ey Leute wo lebt ihr eigentlich?ach ja und Mr.AKL33.. du weißt wovon du redest? Da gibt's so nen Satz einem alten griechischen Philosophern.. aber das lass ich jetz mal. Die Behauptung kuffen würde aggressiv machen ist jedenfalls absolut lächerlich. Aber wahrscheinlich macht bei dir auch Sport dick, weil man ja bei der Anstrengung mehr Essen muss, gell?
Aha torchy ist der Superchecker und weisst alles 😉
Klar ist Alk schlecht und schadet der Gesundheit. Wenn man verantwortungsvoll damit umgehen kann braucht man aber kein Verbot. Und bei einigen wäre es sicherlich auch besser man würde ihnen Sex vor der Ehe verbieten 🙂
Hier noch was über den Alkohol:
Ethyl alcohol is produced by yeast fermentation in grains and fibers containing sugar. The amount of alcohol in wine and beer is normally less than 10 percent because fermentation stops when the ethyl alcohol concentration reaches this level. In modern times, however, the amount in alcoholic beverages has been increased by distillation.
The availability of beverages with higher concentrations of alcohol has increased the number of social and medical problems associated with ingesting it. Some conditions that are increased among those who use alcohol include cancers of the oral cavity, larynx, and esophagus; cirrhosis of the liver; degenerative diseases of the central nervous system; and higher accidental death rates (both automobile and pedestrian accidents).
An unpublished study conducted at the University of Utah in 1978 found that the number of deaths from alcoholic cirrhosis of the liver among LDS people was about half that of the non-LDS in Utah and other areas of the United States.
@AKL33
Zitat:
Ich weiss aus Erfahrung wie sich jemand in bekifftem Zustand und danach ( Stichwort Agressivität ) aufführt.
???? Der vielfach zitierte FeF hat beim Kiffen schon ne Menge erlebt, aber noch
nieaggresives Verhalten. Das ist nämlich einer der Gründe, warum er ab und zu mal kifft, und nicht säuft.
@t0rchy
Meine Gedanken ... 🙂
Manche Zeitgenossen würden sogar das Leben verbieten, weil es zu oft tödlich endet und die Menschen offensichtlich nicht damit umgehen können ;-)
Greetz Göölf, der zu amerikanischen Patrioten im Moment ein gestörtes verhältnis hat.
Zitat:
Original geschrieben von AKL33
Ich pers. wäre sehr dafür, vor dem Erteilen einer Fahrerlaubnis auf Drogen zu testen.
Einem notorischen Kiffer spreche ich die geistige Reife und damit die Verantwortung ein Fahrzeug zu führen auf jeden Fall ab.
Sehe ich genauso.
Ich denke, bei einem Kiffer wird einfach davon ausgegangen, dass er sich nicht an Regeln hält, die er nicht einsieht. Warum sollte er sich dann an manche Verkehrsregeln halten? Die sind ja auch nicht immer einsichtig. (Warum muss ich z.B. alle zwei Jahre zum TÜV und zur AU, wo ich zumindest die AU mit einem relativ billigen Prüfgerät auch selbst machen könnte und mich dann selbst darum kümmern könnte, dass mein Fahrzeug verkehrssicher ist? Nur weil manche Leute zu blöd sind damit umzugehen... und das endet dann in Selbstüberschätzung)
Ob Kiffen legalisiert werden sollte oder nicht - da habe ich mir noch keine endgültige Meinung zu gebildet. Mir selbst reicht Alkohol, weil ich einfach gar nicht rauche. Wobei ich dann immer recht konservativ rechne, wann ich wieder fahren kann (so ungefähr: Am Abend um acht ein Bier, kann ich um eins wieder nach Hause fahren)
MfG, HeRo
P.S: Nur zur Verdeutlichung: Ich halte es für sehr richtig, dass die Leute nicht alleine die Verkehrssicherheit ihrer Autos beurteilen sollen. Auch bei der AU sind die meisten nicht qualifiziert und viele immer noch nicht sensibel genug - wenn das jeder dürfte, dann könnte auch jeder, der das für unwichtig hält, machen, was er will. Und die Polizei hätte noch mehr zu prüfen.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Ich denke, bei einem Kiffer wird einfach davon ausgegangen, dass er sich nicht an Regeln hält, die er nicht einsieht. Warum sollte er sich dann an manche Verkehrsregeln halten? Die sind ja auch nicht immer einsichtig.
So in etwa könnte man das mit einfachen Worten beschreiben....
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
1) Kiffen und Besitz zum Eigenbedarf sind grundsätzlich nicht verboten, es bleibt straf- und sanktionsfrei. Wer hier anderer Ansicht ist, möge bitte das entsprechende Gesetz nennen.
... da braucht man gar nicht lange suchen, das ist das hinlänglich bekannte Betäubungsmittelgesetz ->
http://www.anwalt-hls.de/hanf/gesvor.htmUnd das für Kiffer einzig gute daran ist der darin enthaltene Absatz 5:
Zitat:
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
D.h.: es ist verboten, es *kann* aber vom Richter von einer Bestrafung abgesehen werden - die sich in aller Regel nach den von den jeweiligen Landesregierungen empfohlenen Sätzen richtet (das vielzitierte "sooviel und du brauchst nichts befürchten" - Käse; man muß nur mal an nen Richter mit schlechter Laune gelangen oder im falschen Bundesland erwischt werden)
Nebenbei ist es auch genau diese Wischi-Waschi-Definierung (was ist Eigenverbrauch? Was ist eine geringe Menge?), die dafür gesorgt hat, daß man für die gleiche Menge an Haschisch in Hamburg wegen Eigenbedarf laufen gelassen wird und in Bayern dafür als Dealer eingesperrt wird... weil's da eben keine bundeseinheitliche Regelung zu gibt außer die, daß es eben verboten ist und im Ermessen der Richter liegt, was straffrei bleiben *kann* (nicht immer tut! Auch darauf sollte man sich also nicht zwingend immerzu verlassen!).
Kurz: kenne deinen Feind - aber bitte richtig, und nicht falsch ausgelegt...
Nur am Rande, um falschen Feindbildern vorzusorgen...: mir ist es gleich, wenn sich jemand zukifft... wem's Spaß macht (ich brauch's nicht und fand auch nichts dran), schadet ja erstmal keinen außer höchstens dem Konsumenten selber... ich kann's nur allgemein nicht leiden, wenn man aus seinem Handeln nicht auch die richtigen Konsequenzen zieht, spätestens eben dann diejenigen, wenn man nicht mehr nur sich selbst gefährdet, sondern eine potentielle Gefährdung für andere wird, wie im Verkehr nunmal das so ist... beispielsweise eben wer einen über den Durst getrunken hat, soll Taxi fahren oder laufen oder was auch immer... nur daß sich hier eben biologisch nachweisbar begründen lässt, nach wievielen Stunden man in etwa seinen Promillespiegel wieder abgebaut hat - das liegt halt nunmal daran, daß Alkohol wasserlöslich ist im Gegensatz zum fettlöslichen THC, was sich deshalb komplett unregelmässig und unvorhersehbar bei jedem zeitlich anders abbaut - man also nur eine reichliche Pufferzone einhalten, wenn man wenigstens ein Grundmaß an normaler Verkehrssicherheit aufweisen möchte... 24h (also nicht das für Alks typische "eine Nacht drüber schlafen", sondern echte 24 Stunden) halte ich dahingehend für ok, wenn man sich dran hält. Das ist wenigstens dann noch Verantwortungsbewußtsein (find ich voll ok).
Aber nicht alle machen das... wenn ich von meinen Bekannten, die ich dahingehend habe, ausgehe... diese berühmten "Ausnahmen" und so, wenn der Stoff grad alle ist und der nächste "Freund" (der mit Nachschub - für den Eigenbedarf, ihr wisst schon) ja in 10km Entfernung wohnt... *hihi, ich bin Chinese und kann noch fahrn*
Zitat:
Original geschrieben von OrcaDesign
... da braucht man gar nicht lange suchen, das ist das hinlänglich bekannte Betäubungsmittelgesetz -> http://www.anwalt-hls.de/hanf/gesvor.htm
Und das für Kiffer einzig gute daran ist der darin enthaltene Absatz 5:
D.h.: es ist verboten, es *kann* aber vom Richter von einer Bestrafung abgesehen werden.
Nebenbei ist es auch genau dieser undefinierte Absatz, der dafür gesorgt hat, daß man für die gleiche Menge an Haschisch in Hamburg laufen gelassen wird und in Bayern eingesperrt wird... weil's da eben keine bundeseinheitliche Regelung zu gibt, außer daß es eben verboten ist und im Ermessen der Richter liegt, was straffrei bleiben kann.
Endlich mal jemand, der den juristischen Aspekt der Kifferei auf den Punkt bringt. Ich fand es schon erschreckend, welcher Irrglauben um die angebliche "Straffreiheit" des THC-Konsums hier in diesem Thread bisher zum Besten gegeben wurde...🙁
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Some conditions that are increased among those who use alcohol include cancers of the oral cavity, larynx and esophagus; cirrhosis of the liver; degenerative diseases of the central nervous system; and higher accidental death rates (both automobile and pedestrian accidents).
Dass man vom Alkoholkonsum Mundhöhlenkrebs bekommen kann war mir bislang nicht bekannt. Das schränkt die Fahrtauglichkeit aber auch nicht direkt ein (es sei denn, man steht deswegen unter Medikamenten/Drogen).
Gruss, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Irrglauben um die angebliche "Straffreiheit" des THC-Konsums
Du hast´s nicht verstanden. Der
Konsum ist straffrei.
Das Btmg regelt nur den Besitz, Anbau, Erwerb etc., wobei hier durch Abs. 5 kleine Mengen zum Eigenbedarf nicht verfolgt werden *können*, was auch so gehandhabt wird. Lediglich die Ansichten, was "Kleine Mengen" sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Bayern verstehen als erzkonservatives Volk da am wenigsten Spaß - was nicht heißt, das dort weniger gekifft wird.
Übrigens gilt der vorübergehende "Besitz" des Joints zum Zwecke des Konsums (dieser Vorgang wird gemeinhin u.a. als Kiffen bezeichnet 😁 ) nicht als "Besitz" im Sinne des BtmG.
@OrcaDesign
Von den juristischen Spitzfindigkeiten abgesehen, stimme ich Dir zu.
Zum Hochdosis-Dauerkiffer und Füherschein: Der Lappen sollte verweigert bzw. entzogen werden, genauso bei Alkoholikern, und zwar bevor sie beim Fahren erwischt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Du hast´s nicht verstanden. Der Konsum ist straffrei.
Auch wenn Du es immer noch nicht glaubst, es ist definitiv strafbar.
Jeder Polizist muß Dich anzeigen wenn er Dich erwischt. Nur der Staatsanwalt darf unter gewissen Umständen von der Strafverfolgung absehen und ein Richter kann Dich straffrei belassen. Aber das Wort kann heiß nunmal auch "kann" und nicht das es immer so ist. Wenn in einem Gesetz etwas die Regel ist und es selten Ausnahmen gibt, dann steht dort "soll".
Also: Du kannst bestraft werden, es kann aber auch davon abgesehen werden. Von Deiner sogenannten Straffreiheit sind wir da meilenweit entfernt, auch wenn häufiger sehr oft von der Verfolgung abgesehen wird.