Kiffen...
Mal so ne "dumme" Frage, wann darf ich frühestens nach dem ich was geraucht habe wieder Auto fahren? Kumpels (die kiffen) meinem in 24 Std.
Stimmt es? Und was würde passieren man eriwscht worden wäre?
P.S. Habe noch nie gekifft.. *g*
172 Antworten
@HeikoHamm,
also selten so ein dummschwätzer wie dich gesehen. Nicht schlecht. Respekt.
Gruß
Daniel
Wenn man will kann man immer Studien und Experten finden die FÜR oder GEGEN Drogen sind. Es kommt zudem auch auf den einzelnen Menschen und die Menge wieviel er konsumiert hat. Eben so wie beim Alkohol auch.
Fakt ist aber, dass es nicht legal ist also stellt sich die Diskussion nicht.
einfach nicht kiffen und auch keinen alkohol trinken, dann bekommt man keine probleme.
was könnte die welt einfach sein ohne sowas
So, nun muß ich auch mal ... 🙂
@windhundS602.0T
Zitat:
Nehmen wir einen regelmässigen Konsumenten: Beim Cannabis tritt eine Rezeptorregulierungsfunktion des Körpers ein. Da der körpereigene Rezeptor beim Cannabiskonsumenten häufig "gedockt" ist, reguliert der Körper die Empfindlichkeit des Systems neu. Dies bedeuted, dass die Wirkung beim regelmässigen Konsumenten nach einigen Monaten kaum mehr feststellbar ist.
Das kann so nicht stimmen, denn es würde bedeuten, das (wie beim Alkohol) man bei regelmäßigem THC-Konsum ständig die Dosis steigern muß, um die gleiche Wirkung zu erzielen. (Klassisches Suchtmerkmal) Das ist bei Cannabis aber nicht der Fall, der Körper kann keine Resistenz entwickeln. Psychisch sieht das natürlich anders aus, da kann durchaus Abhängigkeit entstehen.
Deine Schlußfolgerung aus den Studien (Links ?), man müsse nur lang genug Kiffen um eine "Immunisierung" gegenüber der Wirkung zu entwickeln, halte ich für (sorry) bösen Unfug.
Soviel zur Theorie.
Zur Praxis: Ein FeF 🙂 kifft jetzt seit ungefähr 15 Jahren, mit wechselnder Intensität, anfangs regelmäßig und seit paar Jahren nur noch sehr selten. Eine Steigerung der Dosis war nie nötig, der ist heute von 0,5g genauso "breit" wie vor 15 Jahren.
Ansonsten: Gegen das Ausprobieren von THC ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden, das gehört in jungen Jahren dazu ... aber geht vernünftig damit um und lasst bitte die Karre stehen, man hat unter Drogen- und Alkoholeinfluß hinterm Lenkrad nichts zu suchen, da gibts keine Abstriche.
Ich denk auch, das man 12 bis 24h Stunden nach normalem Konsum wieder fahrtauglich in dem Sinne ist, das man nicht unter Drogeneinfluß steht. Nachweisbar und damit relevant für den Führerschein ist es aber noch nach Monaten, und hier ist das Problem: Während der Alkoholiker keine Angst um den Schein haben muß, solange er nicht besoffen am Steuer erwischt wird, reicht beim Kiffer der Nachweis des regelmäßigen Konsums, um ihm -je nach Gericht und Bundesland verschieden- größte Schwierigkeiten zu machen. Auch wenn er nie stoned hinterm Lenkrad saß.
@HeikoHamm
Zitat:
Daher gibts auch nix zu diskutieren.
Wenns aus Deiner Sicht nichts zu diskutieren gibt, warum schreibst Du dann Beitrag für Beitrag Unsinn? Der Konsum und der Besitz von THC-haltigen Produkten (was für ein Wort!) zum Eigengebrauch ist eben nicht strafbar. Siehe dazu BtmG (Betäubungsmittelgsetz)
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
@HeikoHamm
Wenns aus Deiner Sicht nichts zu diskutieren gibt, warum schreibst Du dann Beitrag für Beitrag Unsinn? Der Konsum und der Besitz von THC-haltigen Produkten (was für ein Wort!) zum Eigengebrauch ist eben nicht strafbar. Siehe dazu BtmG (Betäubungsmittelgsetz)
Unsinn ist die ganze Diskussion. Glaub mir, mit Gesetzen kenn ich mich aus. Aber im Zusammenhang Eigengebrauch und nicht strafbar vergisst Du das Autofahren. Und eben dort wird es zum Problem. Auf mehr will ich doch gar nicht hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Der Konsum und der Besitz von THC-haltigen Produkten (was für ein Wort!) zum Eigengebrauch ist eben nicht strafbar. Siehe dazu BtmG (Betäubungsmittelgsetz)
Sicherlich.
Dies ist in diesem Zusammenhang allerdings auch nicht der Knackpunkt. Der besteht vielmehr darin, daß zum Führen eines Kraftfahrzeuges eine gewisse charakterliche Reife vorausgesetzt werden muß. Das diese charakterliche Reife bei Konsumenten von Drogen gemäß BtmG vorhanden ist darf indes stark bezweifelt werden.
@HeikoHamm
Zitat:
Aber im Zusammenhang Eigengebrauch und nicht strafbar vergisst Du das Autofahren. Und eben dort wird es zum Problem.
Da sind wir uns völlig einig, nichts anderes hab ich geschrieben.
@Drahkke
Zitat:
... daß zum Führen eines Kraftfahrzeuges eine gewisse charakterliche Reife vorausgesetzt werden muß. Das diese charakterliche Reife bei Konsumenten von Drogen gemäß BtmG vorhanden ist darf indes stark bezweifelt werden.
Das es zum Führen eines Kraftfahrzeuges einer gewissen charakterlichen Reife (nennen wir es mal Vernunft) bedarf, würde ich nicht bestreiten. Ich find´s aber ziehmlich daneben, jemandem allein aus Tatsache des gelegentlichen Kiffens heraus diese charakterlichen Reife abzusprechen. Ein wenig differenzieren sollte man schon, meinst nicht auch ?
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
@HeikoHamm
Da sind wir uns völlig einig, nichts anderes hab ich geschrieben.
Wieso weist Du mich dann darauf hin, dass der Besitz nicht strafbar sei? Das hat doch jemand anderes (dragano) behauptet. Ich rede nur vom Kiffen UND Fahren. Und das ist nach wie vor verboten.
Zitat:
Original geschrieben von miegda
@HeikoHamm,
also selten so ein dummschwätzer wie dich gesehen. Nicht schlecht. Respekt.
Gruß
Daniel
Was heißt denn hier Dummschwätzer? Dumm ist, wer kifft und fährt. Denn das hagelt Strafe.
Was Du von Dir gibst ist einfach unverantwortlich. Du kannst doch nicht solche Tipps geben und die Leute rasseln in die nächste polizeiliche Kontrolle.
Zitat:
Original geschrieben von HeikoHamm
Ich rede nur vom Kiffen UND Fahren. Und das ist nach wie vor verboten.
Das ist oben leider völlig anders rübergekommen (sag ich jetzt mal als bislang Unbeteiligter)
@all: Ich will auch nur kurz einwenden: "nicht strafbar" heißt IMHO noch lange nicht "erlaubt" (bezogen auf Besitz von THC für den Eigengebrauch)
MfG, HeRo (übrigens auch ein Heiko :-))
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
@all: Ich will auch nur kurz einwenden: "nicht strafbar" heißt IMHO noch lange nicht "erlaubt" (bezogen auf Besitz von THC für den Eigengebrauch)
Sehr sinnig, so hab ich das ehrlich gesagt noch nicht gesehen, aber diese Aussage passt wie die Faust auf's Auge 😉
@HeRo11k3
Zitat:
"nicht strafbar" heißt IMHO noch lange nicht "erlaubt"
! LOL !
Muß ich das verstehen ? Was nicht verboten ist, betrachte ich als erlaubt ... habe fertig !
@HeikoHamm
Zitat:
Ich rede nur vom Kiffen UND Fahren. Und das ist nach wie vor verboten.
Den Punkt können wir nun als erledigt betrachten, das ist absolut unstrittig.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
@HeRo11k3
! LOL !
Muß ich das verstehen ? Was nicht verboten ist, betrachte ich als erlaubt ... habe fertig !@HeikoHamm
Den Punkt können wir nun als erledigt betrachten, das ist absolut unstrittig.
... genauso wie es unstrittig ist, daß Kiffen in D *verboten* ist - ohne LOL und rhetorische Wortdrehereien von "straffrei" zu "erlaubt".
Klar, was nicht verboten ist, ist als solches rechtlich nicht belangbar, "erlaubt" (bislang nicht geregelt würde es bei einer Gesetzeslücke heißen) - nur: nicht alles Verbotene zieht gleich eine direkte Strafe nach sich, beispielsweise minderinteressante Delikte wie nen Gramm Marie zu besitzen (was im übrigen strafrechtlich relevant wäre, also keine simple Ordnungswidrigkeit).
Indirekte Strafen wie eben Führerscheinentzug für nen halbes Jahr, egal ob hinter Steuer erwischt oder beim Blubbern im Stadtpark auf der Kifferwiese... ist allerdings wieder alles drinn und kommt auch desöfteren vor, so wie ich mitbekommen habe bei Bekannten. Und schon hat es sich's was mit dem vermeintlichen straffrei (Lappen weg war für die mitunter ne härtere Strafe als mal nen bißchen Geld löhnen zu müssen)... nur daß das eben keine Strafe für's Kiffen war, sondern Entzug der Fahrerlaubnis wegen begründeten Verdacht auf Untüchtigkeit. Glücklicherweise lief's da denn ohne MPU hernach ab (wäre ziemlich teuer gekommen).
... aber das will hernach ja nie jemand gewußt haben 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
@HeRo11k3
! LOL !
Muß ich das verstehen ? Was nicht verboten ist, betrachte ich als erlaubt ... habe fertig !
so kannst du urteilen wenn du in England lebst.
Zitat:
Was nicht verboten ist, ist erlaubt
Deutschland ist es eher so:
Zitat:
Was nicht erlaubt ist, ist verboten
Zitat:
Original geschrieben von OrcaDesign
... nur daß das eben keine Strafe für's Kiffen war, sondern Entzug der Fahrerlaubnis wegen begründeten Verdacht auf Untüchtigkeit.
Dabei handelt es sich in der Tat um einen Verwaltungsakt, der dem Schutz der Allgemeinheit dient und nicht der Bestrafung dessen, dem die Fahrerlaubnis entzogen wird.