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KFZ wird vom Käufer nicht abgemeldet

Themenstarteram 24. Juli 2002 um 12:02

Hi,

wir haben glaube ich ein Problem:

Blauäugig geht man durch die Welt, denkt an alles aber dann.

Wir verkaufen also unser Escort Cabrio nach Berlin. Der Käufer sichert per Kaufvertrag die umgehende Abmeldung zu.

Inner halb von 3 Tagen.

Das ist jetzt 6 Wochen her, aber noch immer ist keine Abmeldebestätigung eingegeangen.

Aber nichts passiert. Laut meinem Schwiegervater (der ist Polizist) haben wir keine Handhabe gegen den Käufer.

Wirklich nicht?

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41 Antworten
am 10. März 2005 um 15:27

Man achte bitte auf das DATUM vor der letzten Antwort.

Christo

War doch ne interessante Geschichte :D

am 13. März 2005 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von Strobe and More

Mal was anderes ich finde das Forum echt super. Vor allem die gesperrten Wörter wie bei w*****einlich. Nur weil da die Buschstaben a r s c h drin vorkommen. Köstlich!!

Gruß

S. a. M.

Liegt vermutlich daran, das du das H bei dem Wort vergessen hast (was viele gern tun), denn eigentlich fliegt wahrscheinlich nicht durch den 'Bad Word Filter' :)

 

BTW:

Wenn die Polizei nicht kommen mag, dann sagt man einfach am Telefon 'aber mein Kopf tut mir doch so weh', dann müssen sie kommen.

PS: die kleine Beule in der Tür kostet auch 'mal eben' 2500€...

@Stefan

Warum Leichen nicht einfach mal ruhen lassen?

Glaubst du allen ernstes, Strobe and More liest deine Antwort noch? Sein lezter Beitrag bei MT ist fast 2 Jahre alt, dieser Thread noch deutlich älter.

Diese Totengräberei bringt doch niemandem was.

meistens hat man ja die [korrekte) Anschrift des Käufers des Autos und dann kann man nachts oder auch tagsüber mal eben hinfahren und das Kennzeichen abschrauben ... und so die Karre stillegen.

So ein Schwachsinn , dass wäre dann Diebstahl.Bitte keine Anstiftungen zu einer Straftat posten sonst Info an Mod.

gruß

capri

das haben wir (ich und Freunde von mir) schon ein paar Mal so durchgezogen, wenn der Käufer des Autos vertragswidrig den Wagen nicht auf seinen Namen ummelden wollte.

Meistens klappt es aber nach dem dritten Anruf und der verbalen Androhung dieser Verfahrensweise.

Seit ein paar Jahren fahre ich mit den Käufern nach dem Kauf direkt zur KFZ-Zulassungsstelle und melde den gerade verkauften Wagen ab.

Tenor insgesamt: Wenn ich keinen bescheiße, dann erwarte ich dasselbe auch von meinen Vertragspartnern, woll?

Auch wenn Du und deine Freunde das ein paar mal so "durchgezogen" habt , bleibt es doch eine Straftat.

Oder wie siehst Du die Sache ? Wer mein Auto verkratzt , dem verkratze ich auch sein Auto ? Werden meine Reifen gestohlen , stehle ich halt auch welche ?

Sorry , ich verstehe deine Einstellung zum Deutschen Rechtssystem nicht.

Gruß

capri

am 14. März 2005 um 12:04

Nein ich glaube auch so langsam, dass J.Ripper sein eignes Rechts- und Versicherungssystem hat, bei dem was er erzählt *lol*

Grüße

Schreddi

Moment mal!

Wenn der Käufer meines Autos mit meinen Kennzeichen und meiner KFZ-Versicherung durch die Gegend fährt und das Auto nicht auf seinen Namen ummeldet - wie es im Kaufvertrag vereinbart war - wer bricht dann das geltende Recht?

hä?

Wer keine Miete zahlt, fliegt raus; oder soll ich warten bis ein Richter nach Jahren zu einem Vergleich rät?

Wer tankt ohne zu bezahlen ist ein Dieb; oder soll ich darauf hoffen, daß der Typ morgen verbeikommt und bezahlt?

Sehe ich da was falsch?

Oder wie?

Du hast wirklich nichts verstanden , oder ?

Wenn jemand gegen das Gesetz verstößt , tust Du es ihm gleich und verstößt ebenfalls gegen das Gesetz ?

Du solltest deine merkwürdigen Ansichten mal etwas überarbeiten.

Gruß

capri

Die richtige Methode ist den Kaufvertrag nebst Übergabeprotokoll und an die Zulassungsstelle und die Versicherung zu schicken.

Die Entwendung der Nummernschilder löst kein Problem, sondern schafft neue.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Wenn der Käufer meines Autos mit meinen Kennzeichen und meiner KFZ-Versicherung durch die Gegend fährt und das Auto nicht auf seinen Namen ummeldet - wie es im Kaufvertrag vereinbart war - wer bricht dann das geltende Recht?

Selbstjustiz ist im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. Und Notwehr paßt in diesem Fall auch nicht. Somit bleibt nur der ordentliche Rechtsweg, und der führt über Polizei, Rechtsanwälte und die Gerichtbarkeit.

am 14. März 2005 um 20:37

Zumal die Annahme, dass er auf seine "Versicherung" fährt (womit er sicher sienen Vertrag meint) ja schlichtweg falsch ist.

Aber das zu erklären, wäre wohl etwas zu schwer *fg*

Erst recht, wenn jemand ein derartiges Rechtsverständnis hat (wenn man es denn so nenn kann) ;)

Grüße

Schreddi

Das mit dem klammheimlichen Abmontieren der Nummernschilder bei Nacht und Nebel ist schon ein paar Jährchen her.

Neuerdings verkaufen wir die Autos nur noch ohne Kennzeichen (also abgemeldet) oder mit den alten Kennzeichen gegen Pfand.

Die Jungs kommen tatsächlich schon am 2. Tag mit den entstempelten Nummernschildern und wollen ihr Geld zurückhaben.

Alles eine Frage der Erziehung

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