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KFZ wird vom Käufer nicht abgemeldet

Themenstarteram 24. Juli 2002 um 12:02

Hi,

wir haben glaube ich ein Problem:

Blauäugig geht man durch die Welt, denkt an alles aber dann.

Wir verkaufen also unser Escort Cabrio nach Berlin. Der Käufer sichert per Kaufvertrag die umgehende Abmeldung zu.

Inner halb von 3 Tagen.

Das ist jetzt 6 Wochen her, aber noch immer ist keine Abmeldebestätigung eingegeangen.

Aber nichts passiert. Laut meinem Schwiegervater (der ist Polizist) haben wir keine Handhabe gegen den Käufer.

Wirklich nicht?

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41 Antworten

Schreddi: Was glaubst Du wohl, was passiert, wenn der Käufer meines Autos einen Unfall baut, ohne zuvor das Auto auf seinen Namen zuzulassen und zu versichern und wenn sich dann herausstellt, daß es sich bei dem Käufer um jemanden handelt, der bereits die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat?

Frage-1: Wer hat dann den Ärger?

Frage-2: Wer bezahlt dann?

Vorher denken!

am 15. März 2005 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Schreddi: Was glaubst Du wohl, was passiert, wenn der Käufer meines Autos einen Unfall baut, ohne zuvor das Auto auf seinen Namen zuzulassen und zu versichern und wenn sich dann herausstellt, daß es sich bei dem Käufer um jemanden handelt, der bereits die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat?

Frage-1: Wer hat dann den Ärger?

Frage-2: Wer bezahlt dann?

Vorher denken!

1. Der Käufer, wenn im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten wurde, wenn nicht du.

2. Die Versicherung des Fahrzeuges, denn die ist an das Auto gebunden und nicht an eine Person. Dein Vertrag wird trotz Zahlung nicht belastet, wenn 1. richtig gelaufen ist.

Christo

... wir nähern uns an ...

Nebenbei: Wenn ich jemanden zivilrechtlich verklage (Schadensersatz), der nix an den Füßen hat, dann zahle ICH die Gerichtskosten auch dann, wenn ich den Prozess gewinne

am 15. März 2005 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

... wir nähern uns an ...

Wie ist das bitte gemeint ?

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

[BNebenbei: Wenn ich jemanden zivilrechtlich verklage (Schadensersatz), der nix an den Füßen hat, dann zahle ICH die Gerichtskosten auch dann, wenn ich den Prozess gewinne

Hat mit deinem Konstrukt überhaupt nix zu tun.

 

Christo

Wir sind uns aber schon darüber einig, daß ich als Verkäufer eines Autos viel weniger Probleme habe, wenn ich das Fahrzeug ohne Kennzeichen abgebe?

Einer kam mal Sonntags aus Freiburg und brachte rote Kennzeichen mit, Auto gegen Geld, Tschüss und gute Fahrt und Null Probleme mit Versicherungsgedöns

am 15. März 2005 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Wir sind uns aber schon darüber einig, daß ich als Verkäufer eines Autos viel weniger Probleme habe, wenn ich das Fahrzeug ohne Kennzeichen abgebe?

Das sind wir.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Einer kam mal Sonntags aus Freiburg und brachte rote Kennzeichen mit, Auto gegen Geld, Tschüss und gute Fahrt und Null Probleme mit Versicherungsgedöns

So sollte es sein und ein privater besorgt sich 5 Tageskennzeichen.

Ich habe meine Fahrzeuge auch immer vorher abgemeldet, manchmal mit dem Verkäufer zusammen, soviel Zeit muss sein.

Christo

am 15. März 2005 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Schreddi: Was glaubst Du wohl, was passiert, wenn der Käufer meines Autos einen Unfall baut, ohne zuvor das Auto auf seinen Namen zuzulassen und zu versichern und wenn sich dann herausstellt, daß es sich bei dem Käufer um jemanden handelt, der bereits die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat?

Frage-1: Wer hat dann den Ärger?

Frage-2: Wer bezahlt dann?

Vorher denken!

Das Eigentor ging in den Winkel - aus 30 Metern.

Sorry - aber so an Schmarrn erzählen und dann drauf beharren - das is ja schon nicht mehr feierlich.

Grüße

Schreddi

Schreddi:

Ich machs mal gaaaaanz langsam, nur für Dich:

Der Käufer meines Autos fährt mit meinen Kennzeichen herum und benutzt das Auto z.B. für einen Banküberfall, bei dem geschossen wird; dann steht binnen kürzester Zeit das SEK bei mir vor der Tür, oder?

Dasselbe gilt, wenn der Käufer meines Autos mit meinen Kennzeichen ein Kind über den Haufen fährt und Unfallflucht begeht; dann kommen die Grünen zu mir und ich muß dann beweisen, daß ich nicht in dem Auto gesessen habe.

Und alle diese Probleme habe ich nicht, wenn der Käufer mein Auto ohne Kennzeichen und Zulassung mitnimmt.

Jetzt verstanden?

Na bitte, war doch gar nicht so schwer.

am 16. März 2005 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Jetzt verstanden?

Na bitte, war doch gar nicht so schwer.

Ich glaube, das Problem liegt hier nicht bei Schreddi.

Du veränderst die Beispiele nach belieben um Recht zu bekommen, aber es wird nicht besser, außerdem wurde schon geschrieben, dass der Verkaufszeitpunkt festgehalten werden muss, damit man aus der Haftung raus ist.

Christo

was ist so schwer daran, mir Recht zu geben?

... klar, den SEK-Typen würde ich den Kaufvertrag an dem MPs vorbei natürlich zeigen ...

im Ernst: Ihr habt anscheinend noch nie so etwas erlebt?

am 16. März 2005 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

im Ernst: Ihr habt anscheinend noch nie so etwas erlebt?

Nö, ich habe alle meine 8 Auto´s vorher abgemeldet und rate das auch jedem meiner Kunden.

Christo

am 16. März 2005 um 12:01

....aber dass J.Ripper bereits mit dem SEK zu tun hatte...

Neee is klar ;)

Grüße

Schreddi

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