KFZ Versichtung gekündigt, Jahresbeitrag wird trotzdem abgebucht ohne Einzugsermächtigung

Moin Freunde,
ich habe meine KFZ Versicherung gekündigt, ab 2.1.2024 sollte meine neue KFZ Versicherung greifen.
Ich habe weder von der alten Versicherung eine Kündigungsbestätigung erhalten, noch eine Bestätigung über die neue KFZ Versicherung.
Eine Einzugsermächtigung habe ich nie bei meiner alten Versicherung unterschrieben.
Dennoch wurde der Jahresbeitrag am 2.1.2024 abgebucht.

Ich habe jetzt erst mal die Lastschrift zurückgeholt, den Jahresbeitrag also zurück überwiesen.
Dem zuständigen Berater der alten KFZ Versicherung habe ich eine E-Mail geschrieben.

Bin ich jetzt trotzdem versichert?

Wie würdet ihr jetzt handeln?

Mfg

63 Antworten

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 3. Januar 2024 um 18:00:16 Uhr:


Schau doch mal in deine "alte" Versicherung, wann dein Versicherungsjahr endet.

Wenn die Versicherung erst in 10/23 von dir begonnen wurde, ist es möglich, dass dein Versicherungsjahr bis 10/24 läuft und erst zu diesem Termin gekündigt werden kann.

Info dazu findest du in deinem Versicherungsschein.

Opel
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Also die Hauptfälligkeit wurde auf den 02.01.2024 gelegt.
Bedeutet das dann, dass das Versicherungsjahr 2023 endet?
Davon ging ich zumindest aus.

Angenommen ich würde einen Halterwechsel auf meine Mutter vornehmen, dann müsste sie ja die neue KFZ Versicherung abschließen oder?
Also könnte ich auch direkt die neu abgeschlosse KFZ Versicherung bei der HUK 24 stornieren, oder?

Ich warte jetzt erst mal ab, was die Allianz zu meiner E-Mail sagt.
Die Lastschrift für die Jahreszahlung habe ich ja zurück gebucht.

Also mein Kenntnisstand ist: , solange die EVB noch nicht von der Zul.stelle oder dem KBA abgerufen , also quasi „benutzt“ wurde, ist der Widerruf kein Problem.
Natürlich ist der ansonsten auch noch möglich und beginnen tut die 14 tägige Frist dafür (alles ohne Gewähr!) meines Wissens auch erst mit Erhalt der Unterlagen. Versicherungsschein, AKB. Etc.

Wenn Deine Großeltern noch Old School mäßig bei Allianz und Co versichert waren, hatten die doch bestimmt auch einen Betreuer mit Büro?
Wie habt Ihr denn den Übertrag in 10/23 auf Dich gemacht? Alleine nur schriftlich oder Online oder seit Ihr ei einer Allianz Vertretung gewesen?
Vielleicht doch besser den persönlichen Kontakt suchen und fragen was man machen kann.
Ich hab da zu wenig Ahnung und Erfahrung über die Besonderheiten ei unterschiedlichen Haltern, Fahrern VN.
Ich war immer allesin Prrsonalunion und das macht es natürlich unkomplizierter.

Bei jedem Fahrzeugwechsel hatte ich zwangsläufig freie Wahl meiner zukünftigen Versicherung (manchmal lieb es die gleiche, manchmal nicht) und 2mal hab ich die Versicherung ohne Fahrzeugwechsel gewechselt.

1 .mal von HUK Coburg zur HDI gewechselt. Dabei gute 2 Monate vor Ablauftermin zum 31.12.10 . gekündigt, also etwa Anfang November des Jahres 2010, den Erhalt der Kündigungsbestätigung noch abgewartet und dann zum 1.1.2011 hur HDI gewechselt.
Dann Mitte November 2020 beim HDI gekündigt mit einfachen Brief.handgeschrieben. (Hätte natürlich auch verschlampt werden können.) Ablauf war auch da wie damals noch Standardmäßig der 01.01. eines Jahres.

Bestätigung erhalten und sofort online mit Wirkung zum 1.1.2021 zur HUK 24 gegangen. Lief alles reibungslos. Aber gut, war ja kein spezielles Problem bei mir vorgelegen.

Also ich habe vor ner Stunde, den Versicherungsschein von der HUK 24 bekommen.
Normalerweise sollte ich da aber trotzdem 2 Wochen Widerruf haben.

Meine Großeltern haben oldschool mit einem Berater vor Ort die Versicherungen abgeschlossen.
Ich habe sie dann über den Berater Online übernommen.
Dem Berater habe ich ja auch die E-Mail geschrieben.
Da ich keine Kündigungsbestätigung erhalten habe, dürfte aber klar sein, dass der Vertrag weiter läuft.

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Der Vertrag bei der HUK24 wird nicht zustande kommen, da es sich hier um eine Doppelversicherung handelt, dies kommt spätestens dann raus, wenn die HUK den SF bei der Allianz abrufen will
Ich würde jetzt mal schnellstmöglichst den Beitrag bei der Allianz bezahlen, damit ich Versicherungsschutz habe.

OK. Entweder der Berater zeigt Dir einen Weg aus dem Dilemma oder er soll Dir einen besseren Preis machen, das geht manchmal recht gut wenn man wechseln will. Ansonsten bleibt Deine Kündigung halt wirksam, Du wechselst aber erst zum frühest möglichen Zeitpunkt.
Dürfte bei Dir wohl 10/24 oder der 1.1.25 sein.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 3. Januar 2024 um 19:02:17 Uhr:


Ich würde jetzt mal schnellstmöglichst den Beitrag bei der Allianz bezahlen, damit ich Versicherungsschutz habe.

Die Kosten für den unberechtigten Widerruf der Lastschrift stehen ebenso im Raum.

Langsam klärt sich der Schrecken.
Ich habe den Dude von der Allianz mal angerufen.
Der meinte, ich könne noch nicht wechseln, da sich die KFZ Versicherung auf ein ganzes Jahr bezieht.
Also ein ganzes Jahr nach Vertragsabschluss, das war irgendwann im Oktober 2023.
Die neu abgeschlossene Versicherung bei der HUK24 ist unwirksam, die muss ich dann eben wieder kündigen.

Ich habe soeben den Jahresbeitrag für meine KFZ Versicherung überwiesen.
Die Kosten, die entstanden sind durch den unberechtigten Widerruf, muss ich von der Bank selbst tragen.
Die Kosten, die mir die Allianz dafür in Rechnung stellt, soll ich einfach nicht überweisen, meinte der Dude 😁.

Wenn der Ablauf auf den 02.01. gesetzt wurde, wie du schreibst, läuft der Vertrag bis zum 02.01.25 00.00 Uhr

Du hast recht, ich habe eben die Police auch nochmal herausgesucht.

Bildschirmfoto-vom-2024-01-03-20-24

Ich muss hier mal Zwischenfragen.
Irgendwie schimpfen 90% aller HUK VN bei diversen Regulierungen und Kürzungen seitens HUK ... aber irgendwie ist jeder zweite bei der HUK oder wechselt zu dieser.
Ist es wirklich nur der Preis, der für euch zählt??

Doppelt

Es sind nur die Geschädigten bei einem aus Ihrer Warte unverschuldeten Unfall , deren Gegner bei der HUK versichert ist, die evtl.hier ab und an über die HUK schimpfen.
Das ist aber ganz normal, denn die Möglichkeit dass dieser bei der HUK versichert ist, dürfte sehr groß sein , da wirklich die meisten m.W. Nach bei der HUK oder HUK24 versichert sind

Daß aber die HUK VN Kunden über Ihre eigene Versicherung schimpfen sollen, ist mir neu und habe ich auch noch nicht so wahrgenommen bisher.

Aber geschimpft wird sowieso immer nur wenn was nicht so läuft wie geplant oder gewünscht.
Läuft alles glatt, breitet das niemand im Internet aus und singt Lobeshymnen dazu.

Ausschlaggebend ist nun mal der Preis.
Ist natürlich auch ganz nett, einen Berater zu haben.
Ich bin der Auffassung, dass man sich das Geld für einen Berater sparen kann, wenn man weiß, was man tut.
Hab halt leider noch keine Ahnung.
Dass alles klappt, wie es soll, sehe ich als selbstverständlich an, sonst suche ich mir eine andere Versicherung.

Hab ne Email bekommen von der Allianz:

Sehr geehrter Herr Hasi Hinerseher,
wir bedauern sehr, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten.
Wir haben Ihr Kündigungsschreiben erst am 31. Dezember 2023 erhalten. Die einmonatige Frist für eine Kündi-
gung zum Ablauf des Vertrags, 02. Januar 2024 wurde dadurch überschritten. Ein außerordentliches Kündi-
gungsrecht aufgrund Beitragsanpassung besteht nicht.
Daher können wir Ihre Kündigung nicht annehmen. Ihr Vertrag besteht somit weiter. Ihr nächster Vertragsab-
lauf ist der 02. Januar 2025.
Wenn Sie diese Versicherung weiterhin beenden möchten, senden Sie uns bitte rechtzeitig eine von Ihnen un-
terschriebene Kündigung zu. Die für Ihren Vertrag gültigen Kündigungsfristen finden Sie in den Allgemeinen
Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
Bitte beachten Sie:
Was ist wichtig für Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Für Ihren Vertrag haben wir mit Ihnen eine Sondereinstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse vereinbart. Diese
Vereinbarung gilt jedoch nur, solange Ihr Vertrag bei uns besteht. Falls Sie zu einem anderen Versicherer
wechseln, können wir Ihnen diese Sondereinstufung nicht bestätigen, sondern nur Ihre tatsächlich schadenfreie
Zeit.
Falls Sie Ihr Fahrzeug bereits bei einem anderen Unternehmen versichert haben, muss der dortige Vertrag wie-
der aufgehoben werden. Dabei übernehmen wir gerne für Sie den notwendigen Schriftwechsel. Bitte teilen Sie
uns dazu den Versicherer und die Versicherungsscheinnummer mit. Vielen Dank.

Ist das so rechtens mit SF-Klasse?
Oder kann man die wirklich nicht mitnehmen?

Wenn die Einstufung eine Sondereinstufung ist, dann kannst du nur die realen schadensfreien Jahre mitnehmen und natürlich nicht die Sondereinstufung.

Und das mit dem Berater solltest du dir nochmal gut überlegen, wenn man überhaupt gar keine Ahnung hat wie in deinem Fall.

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