KFZ Versichtung gekündigt, Jahresbeitrag wird trotzdem abgebucht ohne Einzugsermächtigung

Moin Freunde,
ich habe meine KFZ Versicherung gekündigt, ab 2.1.2024 sollte meine neue KFZ Versicherung greifen.
Ich habe weder von der alten Versicherung eine Kündigungsbestätigung erhalten, noch eine Bestätigung über die neue KFZ Versicherung.
Eine Einzugsermächtigung habe ich nie bei meiner alten Versicherung unterschrieben.
Dennoch wurde der Jahresbeitrag am 2.1.2024 abgebucht.

Ich habe jetzt erst mal die Lastschrift zurückgeholt, den Jahresbeitrag also zurück überwiesen.
Dem zuständigen Berater der alten KFZ Versicherung habe ich eine E-Mail geschrieben.

Bin ich jetzt trotzdem versichert?

Wie würdet ihr jetzt handeln?

Mfg

63 Antworten

Also ich konnte die Schadens freien Jahre von einem Opel Corsa mitnehmen, dieser war bei der Allianz als Zweitwagen auf meinen Großeltern angemeldet.
Das ist dann vermutlich diese Sonderleistung.
Aber ich fahre doch trotzdem meine schadensfreien Jahre runter, oder nicht?
Also das müsste doch jährlich günstiger werden, wenn man keinen Unfall baut, da die SF-Klasse steigt?
Momentan bin ich bei 06 vom Corsa.

Ja, das stimmt. Du nimmst die schadenfreien Jahre mit. Die können (müssen aber nicht) abweichend von deiner momentanen SF Klasse sein.
Z.B. wenn Du einen selber verschuldeten Unfall in den letzten Jahren hattest, aber einen Rabatt Schutz vereinbart hattest. Dann zahlst Du vielleicht bei der jetzigen Allianz den Beitrag für SF 10 (nur 1 Beispiel) und wirst weiter verbessert in der SF auch mit dem Unfall , aber bei einem Vers.wechsel kommt der Crash dann zum Tragen und wirst dann bei der neuen z.B. in SF 4 eingestuft. (Auch nur ein Beispiel) Die genauen Ruckstufungen stehen bei jeder Versicherung in deren Tabellen.

Das klingt für mich plausibel, das man nur die tatsächlich schadenfreien Jahre mitnehmen kann. Es gibt ja auch nichtrückstufung im Schadensfall den man durch höhere Beiträge kaufen kann. Das will aber der neue Vertrag nicht wissen, sondern nur ob man nach den allgemeinen Schadenfrei Regeln tatsächlich eine Klasse erreicht hat. Die Sondervereinbarung ist quasi ein Rabatt, den die Allianz auf Ihre Kosten gegeben hat. Warum soll ein anderer Versicherer den übernehmen müssen ?

Wenn man sich geschickt genug anstellt ist man ohne Versicherungsschutz unterwegs und damit im Bereich des Starfgesetzbuches.

Von den Folgen eines eventuellen Unfalles mal abgesehen.

Insofern ist es hilfreich zumindest ungefähr zu wissen was man tut oder besser nicht.

Mehr wollte ich nicht rüberbringen. Der eine versteht es, der andere nicht.

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Es bleibt ja immer noch die Möglichkeit, im Laufe des Jahres die Sache mit dem Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel zu machen, wenn man unbedingt schnell zur HUK 24 wechseln möchte.
Ansonsten in Gottes Namen halt noch 1 Jahr bei der Allianz bleiben und in diesem Jahr aller.allerspätestens bis zum 30.11.24 der Allianz die eigenhändige Kündigung zukommen lassen.

Übrigens gibt es noch einen Grund der eine ausserordentliche Kündigung ermöglicht.
Und zwar von beiden Vertragspartner :
Ein Schadensfall, also ein Unfall….

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