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KFZ Versichtung gekündigt, Jahresbeitrag wird trotzdem abgebucht ohne Einzugsermächtigung
Moin Freunde,
ich habe meine KFZ Versicherung gekündigt, ab 2.1.2024 sollte meine neue KFZ Versicherung greifen.
Ich habe weder von der alten Versicherung eine Kündigungsbestätigung erhalten, noch eine Bestätigung über die neue KFZ Versicherung.
Eine Einzugsermächtigung habe ich nie bei meiner alten Versicherung unterschrieben.
Dennoch wurde der Jahresbeitrag am 2.1.2024 abgebucht.
Ich habe jetzt erst mal die Lastschrift zurückgeholt, den Jahresbeitrag also zurück überwiesen.
Dem zuständigen Berater der alten KFZ Versicherung habe ich eine E-Mail geschrieben.
Bin ich jetzt trotzdem versichert?
Wie würdet ihr jetzt handeln?
Mfg
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63 Antworten
Kurz: ja.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 3. Januar 2024 um 16:26:57 Uhr:
Wie soll denn Kündigung der alten Versicherung am 31.12.2023 und der neue Vertrag ab 02.01.2024 klappen?
Wäre ja überhaupt keine Kündigungsfrist und was soll der Tag ohne Versicherungsschutz?
Die alte Versicherung sollte bis zum 2.1.2024 laufen, an dem Tag sollte dann auch die neue Versicherung beginnen.
Meine Kündigung ging am 31.12.2023 raus.
Eine Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten.
Ja klar, weil sich die alte Versicherung verlängert hat, da nicht fristgerecht gekündigt wurde.
Hallo Hansstramm. Jetzt habe ich erst bemerkt dass Du es bist… ich muss mir erstmal Deinen alten Thread durchlesen…Du warst doch glaube ich bei der Allianz jnd wolltest mir einen Werbe Gutschein zukommen lassen…
Schade, daß Du grade solche Probleme mit dem Wechsel hast.
Wenn Du nicht grade einen besonderen Vertag mit der Alten Versicherung hast, (schaumal in die Bedingungen bezgl.Kündigung) oder wie gesagt, ruf da an oder gehe hin wenn möglich, wird es wohl drauf hinauslaufen dass Du noch länger bei denen bist.
Aber es soll ja neuerdings auch Versicherungen geben mit täglicher Kündigungsmöglchkeit. Hab ich hier gelesen, evtl. trifft das auch Deine zu.
Sag nochmal: war die alte die Allianz?
Okay, das war dann echt blöd von mir.
Ich wusste nicht, dass es eine Kündigungsfrist von 4 Wochen gibt.
Dachte, die Versicherung endet am 2.1.2024, selbst wenn ich einen Tag davor kündige.
Muss mich dann wahrscheinlich mal ins Sonderkündigungsrecht einlesen.
Ansonsten kann die neue Versicherung noch gekündigt werden, ich glaube, ich habe 2 Wochen Widerrufsrecht.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 3. Januar 2024 um 16:52:03 Uhr:
Hallo Hansstramm. Jetzt habe ich erst bemerkt dass Du es bist… ich muss mir erstmal Deinen alten Thread durchlesen…Du warst doch glaube ich bei der Allianz jnd wolltest mir einen Werbe Gutschein zukommen lassen…
Schade, daß Du grade solche Probleme mit dem Wechsel hast.
Wenn Du nicht grade einen besonderen Vertag mit der Alten Versicherung hast, (schaumal in die Bedingungen bezgl.Kündigung) oder wie gesagt, ruf da an oder gehe hin wenn möglich, wird es wohl drauf hinauslaufen dass Du noch länger bei denen bist.
Aber es soll ja neuerdings auch Versicherungen geben mit täglicher Kündigungsmöglchkeit. Hab ich hier gelesen, evtl. trifft das auch Deine zu.
Sag nochmal: war die alte die Allianz?
Ja du hast recht, die alte Versicherung ist die Allianz, das hättet ihr sowieso herausgefunden .
Bin am alten vertrag durchlesen:
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
- Sie oder wir können jährlich zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Außerdem haben Sie in be-
sonderen Fällen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist.
- Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen.
- Die Kündigung bedarf der Textform, muss uns z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax zugehen, oder kann online un-
ter https://kuendigen.allianz.de/ erfolgen.
Ja, obwohl ich auch bei der HUK 24 bin muss ich leider sagen: in Deinem Fall wäre der konservative traditionelle Weg mit Versicherungsmensch und persönlicher Beratung wohl besser gewesen, da Du Dich leider nicht genügend vorher informiert hast, was alles bei einem selbstständigen KFZ Versicherungswechsel zu beachten ist , vor allem wenn man zu einem Direkt Versicherer wechseln will.
Wärst Du zur klassischen HUK Coburg gegangen mit Betreuer Büris hätte man Dich dort bestimmt darauf hingewiesen daß Du nur mit Fahrzeugwechsel sofort wechseln kannst!
PS: Die Lösung !
Mache einen Halterwechsel beim betroffenen Auto!
Damit kannst Du sofort ohne Kündigungsfrist dei Versicherung wechseln!
Wahrscheinlich ist der Ablauf der Versicherung der 02.01.25.
Wow, danke für den Tipp.
Theoretisch könnte ich meine Mutter als neuen Halter eintragen lassen.
Muss mich da aber erst mal einlesen.
Einzugsermächtigung kann man inzwischen auch online ohne Unterschrift erteilen. Was bedeutet "Kontodaten wollten ...haben" , so wie es sich liest haben sie die ja auch bekommen.
So wie ich das sehe besteht bei der alten Versicherung bis zum ordentlichen Kündigungstermin noch die Versicherung weiter...und selbst bei Rücknahme der Lastschrift besteht die Forderung weiter und kann per Mahnung erinnert werden oder nach 30Tagen sofort eingetrieben werden
Das mit dem Widerrufsrecht könnte ein Problem sein, wenn die neue Versicherung schon eine Leistung erbracht hat, also gültig für das Fahrzeug eine Deckungszusage zum 1.1. geleistet hat. Dann kann man m.E. Nicht Widerrufen, da die Versicherung ja schon läuft.
https://www.motor-talk.de/.../...s-gewechselt-werden-t7538257.html?...
Ich erlaube mir mal mit Hansstramm Genehmigung voraussetzend, hier den vorigen Thread von Ihm zu verlinken um mehr Einblick zu bekommen.
Hier sind verschiedene Personen als Halter, VN, bei der Allianz, also besagter alter Versicherung benannt worden.
Am besten nochmal durchlesen für weitere Ratschläge, was zu machen ist.
Rücktritt vom Vertrag könnte gehen, aber ob so ein freiwilliger Halterwechsel als Begründung ausreicht wäre ich nur nicht sicher. Gängige Beispiele wären eher wenn man ein KfZ gekauft hat und es wird nicht geliefert.
@Pauliese Darfst du gerne, ist ja eh online .
Mal zum Überblick:
Also mein Auto war vorher über meine Großeltern versichert.
Da die Versicherung extrem teuer war, wurde die Versicherung auf mich umgeschrieben.
Das erfolgte 10.2023.
Ich hatte vor, die Versicherung Anfang des neuen Jahres zu wechseln.
Leider hatte ich die Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht beachtet.
Somit müsste sich der alte KFZ Vertrag bei der Allianz automatisch verlängert haben.
Bei der HUK 24 habe ich eine neue Versicherung abgeschlossen, im Gedanken zum Jahresbeginn dort hin zu wechseln.
Diese könnte aber noch gekündigt werden, da 2 Wochen Widerrufsrecht besteht.
Von der alten Versicherung habe ich keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Nun gibt es noch die Möglichkeit meine Mutter, als Fahrzeughalterin einzutragen, um sofort aus der Allianz Versicherung herauszukommen.
Mit dem Widerrufsrecht hat das ja dann nichts zu tun, oder?
Schau doch mal in deine "alte" Versicherung, wann dein Versicherungsjahr endet.
Wenn die Versicherung erst in 10/23 von dir begonnen wurde, ist es möglich, dass dein Versicherungsjahr bis 10/24 läuft und erst zu diesem Termin gekündigt werden kann.
Info dazu findest du in deinem Versicherungsschein.