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KFZ Versichtung gekündigt, Jahresbeitrag wird trotzdem abgebucht ohne Einzugsermächtigung

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 14:59

Moin Freunde,

ich habe meine KFZ Versicherung gekündigt, ab 2.1.2024 sollte meine neue KFZ Versicherung greifen.

Ich habe weder von der alten Versicherung eine Kündigungsbestätigung erhalten, noch eine Bestätigung über die neue KFZ Versicherung.

Eine Einzugsermächtigung habe ich nie bei meiner alten Versicherung unterschrieben.

Dennoch wurde der Jahresbeitrag am 2.1.2024 abgebucht.

Ich habe jetzt erst mal die Lastschrift zurückgeholt, den Jahresbeitrag also zurück überwiesen.

Dem zuständigen Berater der alten KFZ Versicherung habe ich eine E-Mail geschrieben.

Bin ich jetzt trotzdem versichert?

Wie würdet ihr jetzt handeln?

Mfg

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63 Antworten

Wann hast du die alte VS gekündigt?

Auch diese musste ja den Beitrag irgendwie bekommen, selber überwiesen? Woher soll sie denn dein Konto kennen, wenn nicht der Betrag fürs Jahr vorher auch abgebucht wurde?

Irgendwas wirst du doch aber von der neuen (wann beantragt?) VS bekommen haben.

Lastschriften kann man bis zu 8 Wochen zurückgehen lassen. Wieso solltest du versichert sein, wenn du die bisherige VS durch Rückgabe der Lastschrift platzen lässt? Im Besten Fall bist du versichert, aber hast wegen der Kürze der Zeit nur noch keine Unterlagen bekommen.... sollen wir die Zusammenhänge erraten?

 

Ich verstehe nicht wieso man nicht mal das Telefon in die Hand nimmt und bei der neuen VS nachfragt wie Stand der Dinge ist... *kopfschüttel*

Hast Du den Beitrag an die neue Versicherung schon überwiesen?

Wenn ein gelber Brief vom LK kommt, weißt Du, dass kein Versicherungsschutz vorliegt.

Vielleicht sollte man auch das Datum mitteilen ,wann man das Kündigungsschreiben abgeschickt hat.

Wenn keine Kündigungsbestätigung kommt, hat man auch nicht wirksam gekündigt

Wann wurde mit welcher Frist gekündigt?

Kann es sein, dass die Kündigung zu spät erfolgt ist und daher die neue Versicherung nicht greift?

Und dass daher die alte Versicherung bis zum nächstmöglichen Termin weiterläuft?

Sollte man ggf. vorher prüfen, bevor man jetzt einfach den Beitrag zurück bucht und den kompletten Versicherungsschutz riskiert.

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 15:16

Also von der neuen Versicherung habe ich folgende E-Mail erhalten:

Vielen Dank, dass Sie Ihr Fahrzeug bei der HUK24 versichern. Versicherungsschutz besteht im

gewünschten Versicherungsumfang.

Wie geht es nun weiter?

– Die Versicherungsbestätigung übermitteln wir elektronisch an die Zulassungsbehörde.

– Ihren Versicherungsschein zum Versicherungsbeginn, dem 02.01.2024, erhalten Sie noch.

– Informationen zur Zahlung oder Abbuchung finden Sie auf dem Versicherungsschein.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags durch Sie erfolgen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24 AG

Digital. Einfach. Günstiger.

Die alte Versicherung wurde am 31.12.2023 gekündigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige meine Kfz-Versicherung fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Soweit eine Beitragserhöhung vorliegt, berufe ich mich ausdrücklich auch auf mein deshalb bestehendes, besonderes Kündigungsrecht.

Bitte bestätigen Sie den Eingang des Schreibens und den Kündigungstermin.

Von Rückholversuchen sehen Sie bitte ab.

Hast du überhaupt ein nutzbares sonderkündigungsrecht und nutzt es auch im vorgegeben Rahmen ? Und ganz ehrlich, am 31.12. geschickt und heute ist der 3.1. was erwartest du ?

Um die alte Versicherung wirksam zu kündigen, muss die Beitragsrechnung erst im Dezember zugegangen sein.

Ansonsten geht das hier eh nicht mehr

Wie soll denn Kündigung der alten Versicherung am 31.12.2023 und der neue Vertrag ab 02.01.2024 klappen?

 

Wäre ja überhaupt keine Kündigungsfrist und was soll der Tag ohne Versicherungsschutz?

Servus, normalerweise hat man 1 Monat Kündigungsfrist. Ob Du ein Sonderkündigungsrecht hast geht aus der letzten Beitragsrechnung hervor. Das musst Du uns beantworten können, ob der Vergleichsbeitrag ohne Berücksichtigung der SF Klassen höher geworden ist. Dennoch geht sowas m.W. nach nicht fristlos.

Bei der HUK 24 bist Du zumindest schonmal registriert.

Hast Du dort Lastschrift vereinbart, musst Du nur drauf achten dass dein Konto gedeckt ist.

Ansonsten auf den Versicherungsschein warten und den 1.Beitrag umgehend überweisen.

Edit: Vermutlich hast Du nun 2 gültige Versicherungen am Laufen.

Ich würde mal schnellstmöglich mit der vorherigen persönlich in Kontakt treten und die Sachlage erfragen und klären !

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 15:28

Zitat:

@DerNeueFoFo schrieb am 3. Januar 2024 um 16:25:54 Uhr:

Hast du überhaupt ein nutzbares sonderkündigungsrecht und nutzt es auch im vorgegeben Rahmen ? Und ganz ehrlich, am 31.12. geschickt und heute ist der 3.1. was erwartest du ?

Also der Vertrag ging nur bis zum 2.1.2024, ein Sonderkündigungsrecht braucht man da eigentlich nicht.

Eine Lastschrift bei der neuen Versicherung wurde nicht vereinbart.

Bei der alten KFZ Versicherung aber auch nicht, die haben trotzdem einfach abgebucht.

Dann greift die normale Kündigungsfrist und Die wird keine 1-2 Tage sein….

Der verlängert sich aber leider automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Du nicht bis 30.11. kündigst.

Ich nehme an der Ablauf war jedenfalls zum 1.1. per Anno.

Magst Du uns mal den Namen der alten Versicherung Gesellschaft nennen?

Edit: Eigentlich kann die alte Versicherung gar nicht „einfach abbuchen“ wenn Du keine Einzugsermächtigung erteilt hast.

Ich vermute Du hast Diese doch erteilt, aber vielleicht nicht bemerkt oder wieder vergessen.

Die Konto Nummer hast Du denen ja vermutlich bei Abschluss mitgeteilt, sonst ginge das alles im Grunde gar nicht.

Einzige Idee: Die haben bemerkt, daß die Kündigung unwirksam ist und um Dich vor Schaden zu bewahren abgebucht, sofern Ihnen Deine Kontonummer durch eine vorheriger eigenhändige Überweisung von Dir, vorlag. Aber wie gesagt: eigentlich nicht möglich sowas…

Ich musste leider grade meine vorherigen Beiträge editieren, wegen der neuen Infos vom TE.

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 15:43

Also die Hauptfälligkeit wurde auf den 02.01.2024 gelegt.

Ich war auch nur 3 Monate dort versichert.

Die Versicherung hatte mich aufgefordert eine Einzugsermächtigung zu erteilen, diese habe ich aber nie unterschrieben.

Meine Kontodaten wollten die bei Vertragsabschluss haben.

Also muss ich jetzt bei der alten Versicherung bleiben?

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