KFZ-Versicherungswechsel erzwingen

Hallo Community 🙂

Ich habe eine Frage.

Wenn man das Auto abmeldet. Ganz normal, bei der KFZ Zulassungsstelle. Dann ist die KFZ Versicherung für dieses abgemeldete Fahrzeug automatisch zu ende. Weg. Gekündigt.

Nun meldet man dieses Auto, das selbe Fahrzeug, am NÄCHSTEN Tag wieder an, nur mit einer anderen / neuen KFZ-Versicherung.

So zusagen, ein KFZ-Versicherungswechsel erzwungen.

Geht das?

Danke für die Hilfe 🙂

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NEIN.

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NEIN.

Ok. Danke. Entschuldigung, aber warum nicht?

Zitat:

Ok. Danke. Entschuldigung, aber warum nicht?

Weil die Versicherer nicht volldämlich sind?

Also wird dieses Auto am nächsten Tag, "automatisch" mit der alten KFZ V. wieder zugelassen, obwohl es Abgemeldet wurde und man eine neue hat? Verstehe ich nicht. Tut mir Leid 😕

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das Thema ist hier schon ein paar mal gelaufen. Erklärung steht da.

Würde wohl nur gehen, wenn auch der Halter sich ändert. Auf den gleichen Halter mit anderer Versicherung läuft sicherlich nicht.

In Ordnung. Tut mir Leid. Aber ich brauche dringend einen Rat 🙁

Die Vorgeschichte.

Eine Person (nicht ich), hatte ein Auto schon seit ca. ´97 auf sich zugelassen gehabt.
Nun wurde ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft und mit einer Neuen KFZ V. zugelassen, ABER, vergessen (warum auch immer), das alte, noch auf die selbe Person zugelassene Fahrzeug abzumelden! Nach einiger Zeit, kam von der neuen KFZ V. eine Vertragsänderung. So nach dem Moto, so als ob, ich kann´s nicht erklären, das Fahrzeug wurde (schätz ich mal) als Zweitwagen versichert! Und das, obwohl diese Person schon eine SF 15 (oder mehr) hatte.
Nun wurde auch das alte (alte) Auto, verspätet abgemeldet. Und ist auch schon verschrottet worden. Die KFZ Versicherung will aber nicht den Vertrag ändern.

Und da bin ich jetzt irgendwie ratlos. Auf jeden Fall, ist das Fahrzeug heute schon abgemeldet worden, und sollte Morgen früh mit der Neuen KFZ V. zugelassen werden. Nur dieses mal alles richtig, als Erstwagen, mit der tatsächlichen SF-Klasse.

Was nun? 😕

Such mal nach Ruheversicherung und älteren Rechten.

Die Versicherung endet nicht mit Abmeldung sondern läuft eben Beitragsfrei weiter. Bei Wiederzulassung wird die Versicherung dann zwingend wieder aktiv und muss , wenn eine Andere Versicherung gewählt wurde, früher oder später rückabgewickelt werden. Auffallen wirds auf jeden Fall.

Bleibt also nur Halterwechsel, Schadensfall, Beitragserhöhung oder regulärer Kündigungstermin

Moin,

es ist so, dass die bisherige Vers. ältere Rechte hat und somit kann das alte KFZ nicht bei anderen Vers. versichert werden (mit Ausnahme einer ordentlichen Kdg oder nach regulierten Schadenfall.

Bei einer Nichtabmeldung des alten KFZ und Neuanmeldung eines anderen KFZ bei einer anderen Vers. wird normalerweise nicht der SFR übertragen, es sei denn, man stellt ein Antrag zwecks SFR Übernahme aus dem alten Vertrag mit der Wirkung, dass das alte KFZ sozusagen als Zweitwagen gestuft wird.

Wenn man Online eine Vers. abschließt, dann sollte man sich in den Vertragsbedingungen auskennen oder zu einem Fachmann gehen, dann hätte sich die Situation vermeiden lassen.

Danke.

ojeoje.. ich habe ein sehr ungutes Gefühl bei der Sache. Ich gebe es zu, da wurde sehr viel versäumt, zeitlich und technisch und.. Darum versuche ichs jetzt zu klären. Aber ohne Eure Hilfe werde ich´s nicht schaffen 🙁
Bitte, wie kommt man denn jetzt aus dieser Situation raus? Das Auto wird benötigt. Und die "jetzige" KFZ Vers., wie sie jetzt läuft, ist doch nicht richtig. Und sie ist 3 mal so teuer. Und das Auto ist ein Erstwagen, nicht Zweitwagen.

Muss der Wagen verkauft werden? Und die Kopie des Kaufvertrages + Abmeldebescheinigung an die alte (jetzige) KFZ Vers. gesendet werden?
Kann man es (dieses, das selbe Auto) denn danach wieder zurück kaufen? Und mit der neuen KFZ Vers. zulassen? Wieviel Zeitraum muss dazwischen liegen? Und geht das überhaupt?

*psssssssssst*
wen der halter wechselt dann hatsichs mit versicherung.

ABER im normalfall ist das doch kein thema. du hast auto x seit 97 versichert gehabt, ein neues auto y gekauft, das auch zugelassen und als 2. wagen dummerweise angemeldet. und nun ist wagen x abgemeldet/verkauft eben weg....somit sollte es kein problem sein das wagen y jetzt zu konditionen für wagen x weiter versichert wird.

einfach nochmals mit deinem versicherungsfachverkäufer reden.

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid


Danke.

ojeoje.. ich habe ein sehr ungutes Gefühl bei der Sache. Ich gebe es zu, da wurde sehr viel versäumt, zeitlich und technisch und.. Darum versuche ichs jetzt zu klären. Aber ohne Eure Hilfe werde ich´s nicht schaffen 🙁
Bitte, wie kommt man denn jetzt aus dieser Situation raus? Das Auto wird benötigt. Und die "jetzige" KFZ Vers., wie sie jetzt läuft, ist doch nicht richtig. Und sie ist 3 mal so teuer. Und das Auto ist ein Erstwagen, nicht Zweitwagen.

Muss der Wagen verkauft werden? Und die Kopie des Kaufvertrages + Abmeldebescheinigung an die alte (jetzige) KFZ Vers. gesendet werden?
Ich nehme an, Du meinst das alte KFZ, zumindest muß es abgemeldet werden und der Versicherung mitgeteilt werden, dass der alte Vertrag abgerechnet wird.
Eine Abmeldebescheinigung ist nicht nötig, da das STVA die Abmeldung elektronisch an die Vers. meldet.
Nur, wenn das alte KFZ wieder auf Deinen Namen angemeldet werden soll, dann nur wieder bei der alten Versicherung möglich (ältere Rechte bei alter Versicherung).

Kann man es (dieses, das selbe Auto) denn danach wieder zurück kaufen? Und mit der neuen KFZ Vers. zulassen? Wieviel Zeitraum muss dazwischen liegen? Und geht das überhaupt?

Bei neuer Versicherung auf Antrag die SFR Übernahme für ein neu hinzu gekommenes KFZ stellen, damit der SFR vom alten KFZ übernommen werden kann. Das alte KFZ wird dann in dem Fall als 2. Wagen gestuft.

Und der neue Halter des Fahrzeugs, der das gekaufte Fahrzeug aber nicht zulässt / anmeldet, wird zwar nicht im Fahrzeugbrief als neuer Halter eingetragen, kann aber nur durch den Kaufvertrag nachgewiesen werden?
Und wieviel Zeit muss dazwischen liegen, bevor man es wieder zurück kaufen darf?
Und danach, falls man es zurückgekauft hat, wird bei der Zulassung ein zusätzlicher Vorbesitzer eingetragen? Der Wagen hätte dann eine Hand mehr. Was aber kein Problem wäre..

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid


Muss der Wagen verkauft werden? Und die Kopie des Kaufvertrages + Abmeldebescheinigung an die alte (jetzige) KFZ Vers. gesendet werden?
Kann man es (dieses, das selbe Auto) denn danach wieder zurück kaufen? Und mit der neuen KFZ Vers. zulassen? Wieviel Zeitraum muss dazwischen liegen? Und geht das überhaupt?

Nein nicht zwingend verkaufen aber einen Halterwechsel durchführen.

Veräußerst du das Fahrzeug und kaufst es irgendwann zurück ohne dass es einen Halterwechsel gab landest du trotzdem wieder bei deiner alten Versicherung. Egal wie lange Zeit dazwischen war.

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