KFZ-Versicherungswechsel erzwingen
Hallo Community 🙂
Ich habe eine Frage.
Wenn man das Auto abmeldet. Ganz normal, bei der KFZ Zulassungsstelle. Dann ist die KFZ Versicherung für dieses abgemeldete Fahrzeug automatisch zu ende. Weg. Gekündigt.
Nun meldet man dieses Auto, das selbe Fahrzeug, am NÄCHSTEN Tag wieder an, nur mit einer anderen / neuen KFZ-Versicherung.
So zusagen, ein KFZ-Versicherungswechsel erzwungen.
Geht das?
Danke für die Hilfe 🙂
Beste Antwort im Thema
NEIN.
35 Antworten
Ich bin echt zu dumm für so was.
Einen Halterwechsel. Z.B. Ich lasse dieses Fahrzeug morgen auf mich zu? Somit bin ich der neue Halter. Und danach .. und so weiter. Das ist echt zu kompliziert 😰
Zitat:
Original geschrieben von Warkanoid
Hallo Community 🙂Ich habe eine Frage.
Wenn man das Auto abmeldet. Ganz normal, bei der KFZ Zulassungsstelle. Dann ist die KFZ Versicherung für dieses abgemeldete Fahrzeug automatisch zu ende. Weg. Gekündigt.
Nun meldet man dieses Auto, das selbe Fahrzeug, am NÄCHSTEN Tag wieder an, nur mit einer anderen / neuen KFZ-Versicherung.
So zusagen, ein KFZ-Versicherungswechsel erzwungen.
Geht das?
Danke für die Hilfe 🙂
Hallo,
so wie Du das vor hast, geht es leider nicht. Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird und gleich am kommenden Tag wieder neu angemeldet, auf die gleiche Person, bekommst Du Stress mit Deiner alten Versicherung. Aus vertragrechtlichen Gründen kann ein solcher Wechsel nicht statt finden. Um auf diese Art den Versicherungswechsel zu bekommen, muss das Fahrzeug schon eine längere Zeit abgemeldet bleiben. Hierzu schau mal in Deinen Vertrag.
Anders ist es, wenn Du das Fahrzeug kurz auf jemand anderen anmeldest und anschl. wieder auf Dich anmeldest und dazwischen ein paar Tage vergehen, sollte es klappen. So zumindest haben wir es auch schon einmal durchgezogen und es hat geklappt.
Habe mich gerade über die Vertragsbedingungen durchgelesen. Auf deren Internetseite. Nach einer einfachen Abmeldung, dauert es 12 Monate bis die Ruheversicherung endet. Tja, Pech gehabt.
Dann aber, wenn das Fahrzeug verkauft wird, und der Erwerber es mit einer anderen KFZ-Vers. anmeldet, wird der Vertrag automatisch gekündigt. Also, erlischt die Ruheversicherung. So viel fand ich herraus.
Also, musste das Fahrzeug auf den Neuen Halter gerade mal 24 h zugelassen werden, und kann wieder abgemeldet werden. Verstehe ich es richtig?
Kann das auch unter Familienangehörigen passieren, die nicht mehr zusammen leben, haben nichts mehr mit einander zutun? Sind halt Familienangehörige nur noch aufm Papier, so zusagen.
Also bevor ihr hier Geld verbrennt durch 2 Halterwechsel ( Auch der neue Halter braucht eine Versicherung (dann teurer Kurztarif) und evtl neue Schilder + die Gebühren + die Zeit auf der Zulassungsstelle) würde ich erst mal den aktuellen Versicherer mit den ja jetzt frei gewordenen Prozenten des alten Autos rechnen lassen. Diese müsste er ja anerkennen.
Grüße
Steini
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@TE
Die Ruheversicherung sag nichts anderes aus, wenn das KFZ abgemeldet wurde und nicht verkauft wird, dann besteht im Rahmen der Kaskoversicherung (Surm usw) ohne einer Beitragszahlung Versicherungsschutz bis zu 12 Monate.
Das hat aber nichts mit den älteren Rechten am KFZ zu tun.
Der Vertrag besteht nach Verkauf des alten KFZ weiter, wird auch nicht automatisch abgerechnet (Beitragsguthaben bleibt bestehen), erst wenn der VN eine Mitteilung an die Vers. gibt, dass der Vertrag abgerechnet werden soll, wird das Beitragsguthaben erstattet.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also bevor ihr hier Geld verbrennt durch 2 Halterwechsel ( Auch der neue Halter braucht eine Versicherung (dann teurer Kurztarif) und evtl neue Schilder + die Gebühren + die Zeit auf der Zulassungsstelle) würde ich erst mal den aktuellen Versicherer mit den ja jetzt frei gewordenen Prozenten des alten Autos rechnen lassen. Diese müsste er ja anerkennen.Grüße
Steini
Hallo 🙂
Ja, das habe ich mir schon gedacht. Das wird sehr stressig werden und wird auch was kosten. Wir haben telefoniert, und wollen es morgen durchziehen.
Doch anderseits, dein Vorschlag ist interessant. Nur weiss ich nicht, wie ichs machen soll und worauf sich beziehen und .. bin ratlos.
Der Wagen wurde heute schon abgemeldet.
Verstehe ich Dich richtig? Die KFZ-Vers. muss jetzt automatisch alles neuberechnen, wenn der Wagen (sagen wir mal) morgen gleich wieder auf den selben Halter und diese Versicherung, die jetzt ruht, zugelassen wird? Oder muss man sie jetzt drum anflehen? Oder doch nicht zulassen, und .. was machen?
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also bevor ihr hier Geld verbrennt durch 2 Halterwechsel ( Auch der neue Halter braucht eine Versicherung (dann teurer Kurztarif) und evtl neue Schilder + die Gebühren + die Zeit auf der Zulassungsstelle) würde ich erst mal den aktuellen Versicherer mit den ja jetzt frei gewordenen Prozenten des alten Autos rechnen lassen. Diese müsste er ja anerkennen.Grüße
Steini
so und nicht anders! und wen DAS nichts bringt kann man über andere sachen nachdenken.
aber der te schreibt schon etwas undurchsichtig....WAS ist den jetzt abgemeldet?!
Also sind jetzt gerade beide KFZ abgemeldet?
Wenn ja müsste das Problemlos gehen, einfach morgen früh bei der Versicherung anrufen (ihr braucht zum wieder anmelden ja eh eine eVb Nr.) und denen Erklären das ihr das KFZ nach einem Tag Pause doch wieder braucht (Begründen müsst ihr da mMn nix) und jetzt aber tatsächlich, wie zu Vertragsbeginn leider nicht, der andere SFR "frei" ist und vom anderen Versicherer übernommen werden kann.
Das sollte man euch am Telefon kurz durchrechnen können und ihr bekommt eine eVb Nr. Die Entscheidung trefft ihr aber erst durch das Verwenden der eVb Nr. wenn euch der Preis zu sagt. Um das zu entscheiden müsst ihr vorher das andere Szenario einfach auch mal durchrechnen mit allen Gebühren usw.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber der te schreibt schon etwas undurchsichtig....WAS ist den jetzt abgemeldet?!
Das Auto, um welches es hier geht. Wie ichs schon beschrieben habe, wir wollten es morgen mit der neuen KFZ Versicherung wieder zulassen. Zum Glück habe ich bei Euch reingeschaut. Naja, hätt ichs doch schon gestern gemacht, dann hätten wir ein Problem jetzt weniger. Man lernt nie aus.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also sind jetzt gerade beide KFZ abgemeldet?
Ich merke gerade, dass hier einiges durcheinander gekommen ist. Passiert mir auch ab und zu in anderen Foren 😁
Nein. Der erste Wagen, der ganz alte, der wurde schon längst verschrottet. Den gibt es gar nicht mehr. Das prolem ist, es geschah zu spät. Warum? Ist nicht mein fehler, weiss ich nicht. Aber als der alte (der jetzt verschrottete) Wagen noch zugelassen war, wurde auch der neugekaufte Gebrauchte auf die selbe Person zugelassen. Das ist ja das problem 😉 Dannach, als die neue KFZ Versicherung sich mit der Vertragsänderung gemeldet hatte, hat diese Person schon wieder nicht reichtzeitig reagiert, und die Fristen sind verstrichen.
Ja, ist sehr kompliziert. Man möchte nicht in deren Haut stecken. Aber ich versuche jetzt zu helfen. Bin aber auch nicht viel kluger 😁
Edit:
Ja. So gesehen trifft das zu. Beide Sind abgemeldet. Der alte ist sogar schon verschrottet. Und der neue Gebrauchte wurde heute auch abgemeldet. So.
Du schreibst zwar "Nein" auf meine Frage, aus deinem Text heraus lese ich aber ein "Ja" 😕
Also nochmal: Auto A ist verschrottet und abgemeldet, was ist mit Auto B?
"A" ist tot.
"B" heute abgemeldet.
Edit:
Nein im Sinne, dass einer schon gar nicht mehr lebt. Ja im sinne, dass beide abgemeldet sind. oohh.. mann.. 😁
Dann wäre das meine Vorgehensweise wie ich weiter oben schon schrieb 🙂
Da werdet ihr morgen früh ein paar Telefonate führen müssen 😉
Grüße
Steini
In Ordnung. Ich verstehe. Da es eine Internetversicherung ist, muss man das ganze schriftlich, per E-Mail machen. Anflehen. Also muss ich mal überlegen, wie man s schriftlich zusammen fassen könnte.
Ich finde Foren sehr viel einfacher und entspannter zum schreiben, aber sogar hier ists manchmal nicht einfach. Und jetzt mit der E-Mail an die KFZ Vers. wirds echt kritisch.
Ich möchte mich schon mal bei allen Teilnehmern bedanken. Dankeschön, Ihr habt uns wirklich sehr geholfen. Werde bei euch öfters mal rein schauen 🙂
Ich stelle mir gerade die Blamage vor, die wir morgen früh bei der KFZ Zulassungstelle erlebt hätten 😉
Der Zulassungsstelle ist das egal, allenfalls die nach euch wartenden sind verärgert wenn ihr die eVb nicht hättet 😉
Wenn es sich um einen Internetversicherer handelt der wirklich keine Tel Nr heraus gibt, könnte es ein zeitliches Problem werden. Im Zweifelsfall mal bei der Schadenshotline morgen früh anrufen, evtl verbinden die nach kurzer Schilderung ja mal intern weiter 🙂
Grüße
Steini